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Wie darf ich hier parken?

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 18:35

Hallo,

ich parke mein Auto immer auf dem Parkplatz vor meinem Haus.

Manchmal parke ich in Fahrtrichtung und manchmal in entgegengesetzter Fahrtrichtung.

Ich frage mich schon seit längerer Zeit, wie ich hier eigentlich parken darf.

Situation ist folgende:

Ich weiß nicht, ob der Parkplatz überhaupt zur Straße mitgehört.

Neben dem Parkplatz ist eine Einfahrt. Vor der Einfahrt ist ein abgesenkter Bordstein.

Der Bordstein endet in der Mitte der Parkfläche, trennt also nicht mehr den Parkplatz von der Straße.

Allerdings ist der Parkplatz etwas weiter von der eigentlichen Straße entfernt, könnte also theoretisch nicht mehr zur Straße gehören.

Nach dem ersten Parkplatz kommt eine Einfahrt, danach kommt wieder ein Parkplatz. Auf dem ganzen Stück ist gar kein Bordstein mehr, könnte also theoretisch zur Straße gehören. Allerdings ist der Parkplatz ebenfalls etwas von der Straße entfernt.

Es gibt keine Parkplatz Markierungen oder ähnliches.

Muss ich jetzt in Fahrtrichtung parken oder kann ich parken wie ich will?

 

Hab mal eine Skizze gemacht.

P = Parkplatz

E = Einfahrt

Parkplatz32
Beste Antwort im Thema

Wenn ich mir das Bild so betrachte, würde ich auch sagen, dass es sich bei diesr Fläche um einen sehr breiten Gehweg handelt. Also: Parken verboten.

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18 Antworten
am 21. Juni 2012 um 18:42

In Fahrtrichtung und nicht vor der Einfahrt, sonst kostet es.

PS: Wow, nach 3 Jahren endlich ein Post vor Drahke!

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 19:23

Vor der Einfahrt park ich nicht, wenn dann park ich in der Einfahrt.

Ich parke seit fast 2 Jahren mal in Fahrtrichtung, mal in entgegengesetzer Fahrtrichtung und bis jetzt hab ich noch keine Knolle bekommen.

So ziemlich jeder parkt da eigentlich wie er will.

Hab auch ein Bild davon.

Auf dem Bild sieht man ja, dass ich etwas weiter weg von der eigentlichen Straße stehe.

Durch den Bordstein ist die Parkfläche auch bis zur Hälfte abgetrennt von der Straße.

Dass die Polizei hier so nah an der Straße steht, ist eigentlich unnormal. Normalerweise parkt hier jeder nah an der Mauer.

Vor ein paar Jahren war der Parkplatz auch nur so ein Schotterweg, war nicht asphaltiert.

Meiner Meinung nach gehört der Parkplatz nicht mehr zur Straße. Ich darf also parken wie ich will.

Oder lieg ich falsch?

Parkplatz33
am 21. Juni 2012 um 19:37

Du liegst falsch. Du darfst nicht entgegen der Fahrtrichtung parken. Das hat zwei Gründe.

Einmal siehst du beim ausparken recht wenig, da du auf der "falschen" Seite sitzt. Mag in deinem Fall nicht so schlimm sein, in engeren Gebieten ist es aber so. Der andere Punkt ist, dass im Dunkeln andere Fahrzeuge in Fahrtrichtung die Reflektoren der Rückleuchten besser wahrnehmen als die unbeleuchteten Scheinwerfer. Auch hier könntest du wieder anführen, dass genug Raum ist. Das ist aber egal, da es in der StVO steht.

in § 12 Abs. 4 heißt es:

Zitat:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, .... , zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Und in 4a:

Zitat:

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen

In Fahrtrichtung parken ist vorgeschrieben. Ob der Streifen auf dem Bild aber ein Parkstreifen ist, würde ich bezweifeln. Als Ortsunkundiger würde ich diesen Straßenteil als breiten Gehweg einstufen. Vielleicht ist er auch Privatgrundstück. Hatten hier kürzlich einen ähnlichen Thread, in dem die Polizei von so einem schwer definierbaren Privatgrundstück geblitzt hat. Ich würde also nicht unbedingt dort parken, es sein denn, ich weiß, dass dort nicht eingeschritten wird.

Sicherlich hat Deine Frage aber einen Hintergrund. Teile ihn doch mal mit.

Wenn ich mir das Bild so betrachte, würde ich auch sagen, dass es sich bei diesr Fläche um einen sehr breiten Gehweg handelt. Also: Parken verboten.

Themenstarteram 22. Juni 2012 um 12:24

Das ist kein Gehweg. Nach dem Polizei Passat ist Ende, da gehts nicht weiter.

Außer den Anwohnern und dem Postboten geht da nie jemand lang.

Da ist auch definitiv kein Parkverbot. Sonst würde die Polizei und andere Leute nicht da parken.

Privatgrundstück ist das auch nicht. Da stehen keine Schilder oder sonst irgendwas, was darauf hinweist. War schon immer ein öffentlicher Parkplatz.

 

Hier gibt es noch so eine Straße, die so ähnlich aussieht. Allerdings ist der Parkplatz dort komplett von einem Bordstein umrandet.

Da habe ich schon öfters die Knöllchen am Scheibenwischer hängen gesehn, die Straße ist allerdings belebter als diese hier.

Das Ordnungsamt ist eigentlich schnell da, wenn hier jemand mal falsch parkt.

Bis jetzt hat es aber niemanden interessiert, wenn ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung geparkt habe.

am 22. Juni 2012 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Hoffmann515

Das ist kein Gehweg. Nach dem Polizei Passat ist Ende, da gehts nicht weiter.

Sprich es ist eine Sackgasse?

Themenstarteram 22. Juni 2012 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Hoffmann515

Das ist kein Gehweg. Nach dem Polizei Passat ist Ende, da gehts nicht weiter.

Sprich es ist eine Sackgasse?

Nein, die Straße geht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Hoffmann515

Das ist kein Gehweg. Nach dem Polizei Passat ist Ende, da gehts nicht weiter.

Außer den Anwohnern und dem Postboten geht da nie jemand lang.

Da ist auch definitiv kein Parkverbot. Sonst würde die Polizei und andere Leute nicht da parken.

Privatgrundstück ist das auch nicht. Da stehen keine Schilder oder sonst irgendwas, was darauf hinweist. War schon immer ein öffentlicher Parkplatz.

 

Hier gibt es noch so eine Straße, die so ähnlich aussieht. Allerdings ist der Parkplatz dort komplett von einem Bordstein umrandet.

Da habe ich schon öfters die Knöllchen am Scheibenwischer hängen gesehn, die Straße ist allerdings belebter als diese hier.

Das Ordnungsamt ist eigentlich schnell da, wenn hier jemand mal falsch parkt.

Bis jetzt hat es aber niemanden interessiert, wenn ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung geparkt habe.

Is klar. Die Polizei würde nieee da parken wo es verboten ist:D:) Und andere Leute schon gar nicht. Deswegen laufen die Politessen ja auch rum und verteilen Knöllchen an andere Leute, die nie falsch parken würden.:)

Aber im Ernst. Frag doch einfach mal bei der Stadt nach, wie diese Fläche dort gesehen wird. Ist sie als Straße gewidmet, dürfte das Parken engegengesetzt der Fahrtrichtung verboten sein. Ist sie als Gehweg gewidmet, darfst du dort sowieso nicht parken, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.

Aber ich befürchte fast, wir werden das hier nicht klären. Wie gesagt, versuch´s doch mal mit der Nachfrage beim Ordnungsamt.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Hoffmann515

Das Ordnungsamt ist eigentlich schnell da, wenn hier jemand mal falsch parkt.

Bis jetzt hat es aber niemanden interessiert, wenn ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung geparkt habe.

Das mag ja sein. Du wolltest allerdings wissen, wie man dort parken darf. Und unabhängig davon ob man da nun überhaupt parken darf: Gegen die Fahrtrichtung darfst du nie bzw. nirgendwo parken ;)

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

 

Das mag ja sein. Du wolltest allerdings wissen, wie man dort parken darf. Und unabhängig davon ob man da nun überhaupt parken darf: Gegen die Fahrtrichtung darfst du nie bzw. nirgendwo parken ;)

...außer natürlich auf Privatgrund, und wenn der Teil der Straße, auf dem die Fahrzeuge parken, dem öffentlichem Straßenverkehr nicht gewidmet ist - wie AS60 bereits andeutete - dann ist hier Privatgrund und man kann auch in FR links parken.

Das Bild zeigt es nicht eindeutig, aber für mich als Ortsfremder ist dies ist ein 5m breiter Gehweg (sollte eine Widmung vorliegen) und die Fahrzeuge parken verbotswidrig auf dem Gehweg - auch der Uniformierte! Die Fahrbahnbegrenzung sind die Randsteine die ebenerdig eingelassen sind und auf Höhe des schwarzen Ford aufhören.

Klärung kann hier tatsächlich nur die Stadtverwaltung geben die dir sagen kann, wo hört die Fahrbahn auf, wo fängt der Gehweg an, was ist der dem öffentlichem Straßenverkehr gewidmete Teil.

NT

am 24. Juni 2012 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

 

Das Bild zeigt es nicht eindeutig, aber für mich als Ortsfremder ist dies ist ein 5m breiter Gehweg (sollte eine Widmung vorliegen) und die Fahrzeuge parken verbotswidrig auf dem Gehweg - auch der Uniformierte! Die Fahrbahnbegrenzung sind die Randsteine die ebenerdig eingelassen sind und auf Höhe des schwarzen Ford aufhören.

 

NT

Wenn dort kein Zeichen 239 steht, dann ist das kein Gehweg, weder vor noch nach der Wasserrinne (davon ausgehend, dass es keine verkehrsberuhigter Bereih ist).

"VwV-StVO zu Zeichen 239: "Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt. Soll ein Seitenstreifen den Fußgängern allein vorbehalten werden, so ist das Zeichen zu verwenden.""

am 17. Juni 2013 um 10:34

Hallo, habe heute ein Strafzettel, denke wegen parken, es ist aber genug platz für Fußgänger und ich stehe nicht auf Gehweg,ist es nicht erlaubt? sicher Foto.Danke

Zitat:

Original geschrieben von Sevir

Hallo, habe heute ein Strafzettel, denke wegen parken, es ist aber genug platz für Fußgänger und ich stehe nicht auf Gehweg,ist es nicht erlaubt? sicher Foto.Danke

Hast Du den Strafzettel wegen des Parkens oder wegen des Queren des Gehwegs bekommen? Das könnte nämlich als Befahren des Gehwegs ausgelegt werden und dies ist nunmal verboten...

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