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wie das fahrzeug aussieht, oder was im brief steht ???

Themenstarteram 12. Januar 2013 um 1:55

ich und meine mom waren in frankreich mit einem alten VW LT 28 (alter telekom servis bus mit LKW zulassung) mitlerweile ist der bus zum wohnmobil ausgebaut worden.

wir wollten auf einen wohnmobil stellplatz, da wurde uns gesagt wir sind zu klein und da wir keinen kühlschrank haben sind wir kein wohnmobil(und kahmen nicht drauf).

da haben wir uns auf einen parkplatz daneben gestellt an dem ein schild stand, wohnmobile dürfen hier von 22 bis 7 uhr nicht parken. am nächsten morgen hatten wir einen strafzettel. (17€ und was mit CAMPING CAR stand drauf)

meine mom wollte den strafzettel unbedingt bezahlen, da man in frankreich weder mit bargeld oder kreditkarte einen strafzettel bezahlen kann, ist sie über 50km alle tabakläden abklappern gefahren bis sie endlich einen laden gefunden hat der noch so scheiß strafzettel gutscheine hat.

was ist dieses farzeug jetzt, LKW oder Wohnmobil (im brief LKW zulassung (2,8Tonnen)?

hätten wir den strafzettel bezahlen Müssen, oder nicht ?

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2013 um 12:49

Moin moin,

da bleibt ja nicht viel Raum für wilde Spekulationen. :confused:

Der Platzbetreiber hat beschlossen, dass dieses Fahrzeug nicht auf seinen Platz kommt.

Das nennt man Hausrecht. Ist evtl. nicht zu verstehen, aber die Franzen haben da teilweise seltsame Ansichten.

Ich persl. brauche Frankreich nicht mehr. Da gibt es freundlichere Länder.:eek:

Das der Platzbetreiber dieses Parkverbot für Campingfahrzeuge, anliegend an seinen Platz mit Hilfe der Stadtverwaltung durchgesetzt hat, liegt wohl auch auf der Hand!!

Der wird sicherlich auch die Police :D angerufen haben.

Zitat:

mitlerweile ist der bus zum wohnmobil ausgebaut worden.

Das Fahrzeug ist zum Wohnmobil umgebaut worden und somit ein Wohnmobil ohne gültige Zulassung.

Da sind die 17 € Bußgeld doch fast schon geschenkt.

Das Mobil hätte man auch stillegen können!!!!!

Wäre sicherlich eine schnuggelige Sache geworden, das Teil dann per Abschleppwagen nach D zu überführen.

Wäre man da gegen das Bußgeld des Parkverbotes angegangen, die Sache wäre weiter verfolgt worden, setze ich dass einer Selbstanzeige in D gleich.

Oder meint Ihr die Franzen hätten keine Digicam???

Ein wenig naiv wenn nicht sogar dumm, mit dem Fahrzeugschein eines nicht legalen Fahrzeugs in D zur Bußgeldstelle zu gehen, und zu hoffen die Sache wäre damit erledigt.:cool:

Selbst wenn es keine Franzenbilder gäbe, so müsste der Beamte sich ersteinmal über das Fahrzeug genauer informieren.

Wenn man Glück hat, dann möchte er das Fahrzeug sehen, oder er ordnet eine Vorstellung beim Tüv an.

Bonzenjunge - evtl. mal ein wenig das Hirn einsetzen und sich vor allem mal Gedanken über sein Leben bezügl. Straßenverkehr machen.

Werfe ich deine anderen Tröds mit in die Waagschale, komme ich zum Ergebniss, dass eurer Familie keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfte.

Stichworte wie Bitumen, mangelhafte Elektrik oder Fahrzeuge ohne Tüvabnahme...........

Ich bin wirklich nicht kleinkariert, aber neben dir möchte ich nicht auf dem CP/SP stehen oder dir sogar während der Fahrt begegnen.

;)

 

 

 

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Wenn das Fahrzeug in Deutschland als Wohnmobil zugelassen ist dann würde ich zur örtlichen Polizeibehörde fahren und das fahrzeug vorstellen ..Die Wohnmobilzulassung beeinhaltet jedoch einige deffinierte Einbauten und ein kühlschrank gehört soweit mir bekannt ist nicht dazu.. kann ja sein das in F andere zuklassungsanforderungen Ländespezifisch bestehen aber eine Kühlbox sollte es auch Tun.. letztlich sind wir in der EU und da uist vieles vereinheitlicht.. du solltest mal ein Bild einstellen denn wenn weder Fenster noch von aussen plausieble an und Einbauten erkennbar sind dann haben die Franzosen die besseren karten. wenn das von aussen nicht erkennbar ist dann bist du selbst in derpfkicht das zu ändern.. nur eine schlafgelegenheit und eine Kochstelle mit Champngkocher reicht eben nicht.. Waschbecken , fest eingebaute schlafgelegenheit und festeingebaute Kochstelle und Wasserversorgung sowie Abwassertanks sind da schon das mindeste.. eine matraze auf der Ladefläche mag deinen anforderungen genügen , reicht denen da nicht weil die franzosen oder bestimmte Volksgruppen dort schon häuffiger mal in ihren kastenwagen leben und schlafen.. das macht noch lange kein wohnmobil.. Jol.

Da ihr drin übernachtet habt, was das Teil in dieser Nacht ein Womo und damit war der Strafzettel schon begründet.

Interessant wäre, wer euch denn gesagt hat, dass ihr nicht auf den Womo Stellplatz dürft und warum ihr euch von dem habt irritieren lassen. Wenn der Platz irgendwie bewirtschaftet wird, hat der Betreiber sein Hausrecht und kann auf den Platz lassen oder abweisen, wen er will. Wenn der Platz öffentlich ausgewiesen ist, hat da vielleicht einfach nur jemand einen Stellplatz für einen Kumpel frei gehalten ;) Die Begründung mit den Kühlschrank ist schon sehr abenteuerlich. Jedenfalls kann man viel spekulieren, ob euch der Platz zu Recht oder zu Unrecht verweigert wurde. An eurem falsch Parken ändert das jedoch nichts.

 

Dass ihr bezahlt habt, war auch richtig, denn Bußgelder werden mittlerweile EU weit eingetrieben.

 

Die Schilder mit Übernachtungsverboten werden auch gerne zum Nutzen der Campingplätze in der Umgebung aufgestellt. Da hättet ihr für 17€ vielleicht noch eine Sanitäranlage nutzen können.

 

Gruß, Bernhard

Mal abgesehen ob es jetzt Recht oder Unrecht war das ihr nicht auf dem Wohnmobil gelassen wurdet zähit immer das was im Brief steht egal wie das Fahrzeug nun aussieht.

Eigentlich muss man ne Nutzungsänderung auch eintragen lassen da es sonst im schlimmsten Fall ne Steuerhinteziehung sein kann. Oder auch ne Steuereleichterung wie bei der Nutzung von Omnibussen als Womo. Eine alter Reisebus kostet schnell mal 2- 3000 € Steuern im Jahr. Während das gleiche Fahrzeug also Womo nur noch einige Hundert Euro kostet da es dann nach Gewicht besteuert wird.

Der Strafzettel wäre auch dran gewesen wenn ihr im Pkw übernachtet hättet da in einigen Ländern halt das " Wilde Camping" verboten ist, egal ob man nun im Womo, Caravan, Zelt oder Pkw schläft.

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Dass ihr bezahlt habt, war auch richtig, denn Bußgelder werden mittlerweile EU weit eingetrieben.

Also ich hätte den nicht bezahlt. Im Urlaub rumfahren, um dem Staat das Geld hinterher zu tragen? Ja, prinzipiell werden Bußgelder europaweit eingetrieben. Aber das Geld bekommt ja nicht das Land, wo der Verstoß war, sondern dasjenige wo das Geld eingetrieben wird. Außerdem gibt es einen ganzen Haufen bürokratische Hürden. U.a. muss dir das Schreiben in deiner Sprache zugestellt werden. Dass die Franzosen das durchziehen, ist extrem unwahrscheinlich (Für die ein Haufen Arbeit und das Geld kriegt der deutsche Staat).

Wurde vor 2 Jahren mal auf Mallorca geblitzt. Die haben mich angeschrieben, wollten sowas um die 100 EUR und haben mir gleich einen Rabatt von 50 Prozent angeboten, natürlich deswegen, weil ihnen klar war, dass sie sonst gar nichts sehen. Die Hälfte hab ich natürlich auch nicht gezahlt. Nie wieder was gehört.

Mir ist natürlich klar, dass sie das Geld schon bekommen, wenn ich in Spanien irgendwie durch einen dummen Zufahl mit der Polizei zu tun bekomme und dass es dann wahrscheinlich das Dreifache kostet. Ich kann trotzdem ruhig schlafen...

igs

Wenn man aber noch einmal nach Frankreich fahren und nicht sofort an oder hinter der Grenze festgehalten werden möchte (die haben auch EDV und massive Videoüberwachung), ist Zahlen die bessere Alternative. ;)

Wenn man sich an die Regeln hält, muss man auch nicht

Zitat:

dem Staat das Geld hinterher (zu) tragen

:D :D

Für 17€ den Stress und die Angst, spätestens beim nächsten Trip mit diesem Fahrzeug in das Land an der Grenze oder an irgendeiner Maut/Überwachungsstelle zur Kasse gebeten zu werden, würde ich mir nicht antun. Dann lieber zahlen und schimpfen, oder Regeln beachten.

Das Schild "Übernachtungsverbot für Camper" kann auch ein durchschnittlich intelligenter und nicht französischsprachiger Deutscher verstehen.

Ich habe bisher die Niederländer für irgendwie durchgeknallt gehalten mit ihrer neuen KFZ-Ausländer-Überwachung. Aber wenn ich den einen oder anderen Kommentar hier lese, kann ich die verstehen.

Wenn ich Regeln übertrete, seien sie auch noch so blöd, mache ich das doch aus freien Stücken oder eigener Dösigkeit. Dann sollte ich auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen, auch wenn das weh tut.

 

Gruß, Bernhard

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Das Schild "Übernachtungsverbot für Camper" kann auch ein durchschnittlich intelligenter und nicht französischsprachiger Deutscher verstehen.

Ja und, welcher Camper? Da steht eindeutig LKW und nicht Camper in der Zulassung ;)

Die Frage ist ob nach französischem Recht die Optik oder die Zulassung zählt. In D hätte ich nicht gezahlt und mit Kopie des Fahrzeugscheins Einspruch eingelegt. Hier zählt nämlich die Eintragung in den Papieren.

Verständnisproblem Moers75!

"Übernachtungsverbot für Camper" bezieht sich nicht auf das Fahrzeug, das kann nur stehen und nicht übernachten.

Dem/den (campenden) Insassen ist das Übernachten verboten. Ist eigentlich eindeutig. :rolleyes::rolleyes:

am 18. Januar 2013 um 12:49

Moin moin,

da bleibt ja nicht viel Raum für wilde Spekulationen. :confused:

Der Platzbetreiber hat beschlossen, dass dieses Fahrzeug nicht auf seinen Platz kommt.

Das nennt man Hausrecht. Ist evtl. nicht zu verstehen, aber die Franzen haben da teilweise seltsame Ansichten.

Ich persl. brauche Frankreich nicht mehr. Da gibt es freundlichere Länder.:eek:

Das der Platzbetreiber dieses Parkverbot für Campingfahrzeuge, anliegend an seinen Platz mit Hilfe der Stadtverwaltung durchgesetzt hat, liegt wohl auch auf der Hand!!

Der wird sicherlich auch die Police :D angerufen haben.

Zitat:

mitlerweile ist der bus zum wohnmobil ausgebaut worden.

Das Fahrzeug ist zum Wohnmobil umgebaut worden und somit ein Wohnmobil ohne gültige Zulassung.

Da sind die 17 € Bußgeld doch fast schon geschenkt.

Das Mobil hätte man auch stillegen können!!!!!

Wäre sicherlich eine schnuggelige Sache geworden, das Teil dann per Abschleppwagen nach D zu überführen.

Wäre man da gegen das Bußgeld des Parkverbotes angegangen, die Sache wäre weiter verfolgt worden, setze ich dass einer Selbstanzeige in D gleich.

Oder meint Ihr die Franzen hätten keine Digicam???

Ein wenig naiv wenn nicht sogar dumm, mit dem Fahrzeugschein eines nicht legalen Fahrzeugs in D zur Bußgeldstelle zu gehen, und zu hoffen die Sache wäre damit erledigt.:cool:

Selbst wenn es keine Franzenbilder gäbe, so müsste der Beamte sich ersteinmal über das Fahrzeug genauer informieren.

Wenn man Glück hat, dann möchte er das Fahrzeug sehen, oder er ordnet eine Vorstellung beim Tüv an.

Bonzenjunge - evtl. mal ein wenig das Hirn einsetzen und sich vor allem mal Gedanken über sein Leben bezügl. Straßenverkehr machen.

Werfe ich deine anderen Tröds mit in die Waagschale, komme ich zum Ergebniss, dass eurer Familie keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfte.

Stichworte wie Bitumen, mangelhafte Elektrik oder Fahrzeuge ohne Tüvabnahme...........

Ich bin wirklich nicht kleinkariert, aber neben dir möchte ich nicht auf dem CP/SP stehen oder dir sogar während der Fahrt begegnen.

;)

 

 

 

Ooops

Bonzenjunge und das Bitumen auf dem Womo-Dach, die zu dünnen Stromkabel, die Schrottfahrzeuge und jetzt das falsche Parken :eek:

Passt ja!

Nächstens schaue ich genauer, wer einen Thread startet!

 

Gruß, Bernhard

 

 

Rechtlich ist ein Fahrzeug dass, was im Brief steht. Ein Sonstiges KFZ Wohnmobil, ist aber in Deutschland wenn das zulässige Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt, auch ein LKW.

Im Ausland ist das aber fraglich. Ich denke, das Einfachste und Sinnvollste ist den Strafzettel zu bezahlen.

am 19. Januar 2013 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von hecht0815

Rechtlich ist ein Fahrzeug dass, was im Brief steht.

.............. aber bestimmt nicht, wenn das Fahrzeug umgebaut worden ist. :confused:

Dann ist das Fahrzeug ohne Vorführung und auch Abnahme beim Tüv ersteinmal NICHTS!!

;)

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