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Wie erfolgt eine Fahrzeugwandlung?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 31. Mai 2007 um 7:29

Hallo zusammen!

Ich fahre seit Februar 2006 einen Passat 2.0 TFSI Sportline, der mir mitlerweile nach 15.000 Km durch diverse Geräusche an allen Ecken und Winkeln die Freude am fahren nimmt.

Schon seit dem ersten Kilometer macht das Getriebe seltsame Ticker - Geräusche, die angeblich "normal" sein laut VW.

Desweiteren haben sich seit einigen Wochen die Knarzgeräusche im Heckbereich so stark bemerkbar gemacht, dass ich meinen Wagen neulich in der Werkstatt hatte. Durch mangelde Karosseriesteifigkeit kommt es nicht nur im Bereich der Hutablage, sondern auch an der B- Säule und am Amatourenbrett zu lauten Knarz- und Knautsch- Geräuschen, die selbst auf ebener Strecke auftauchen.

Selbst nach dem 2. Reperaturversuch konnte meine Werkstatt das Problem auch nicht durch Nachschweißen beheben - im Gegenteil, es wurde schlimmer.

Jetzt hat sich das Knarzen in ein "Knautschen" umgewandelt und tritt verteilt über den gesamten Innenraum auf. (Türverkleidungen, Dachhimmel, Hutablage...)

Da ich für den hohen Kaufpreis bessere Qualität erwarten kann, möchte ich nun meinen Wagen wandeln.

Doch weis ich nicht, mit wem ich zuerst reden soll, um eine Wandlung erfolgreich durchzuführen.

Bitte geben sie mir einige Ratschläge und Vorgehensweisen mit auf den Weg, damit mein Passat gewandelt wird.

Denn so kann es nicht weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meToo

Mein Tipp:

Nimm Dir gleich einen Anwalt, erspart 'ne Menge Ärger. VW wird vermutlich eine Nutzungsentschädigung von 0,67% pro 1000 KM vom Listenpreis verlangen, Dein Anwalt wird - wenn er gut ist - nur 0,4% anbieten, vermutlich wird man sich dann kurzfristig auf 0,5% einigen.

Super Tip, der könnte glatt von einem Anwalt kommen. Das einzige was zu 100% sicher ist, ist, dass der Anwalt Kohle sehen will. Super! Beim Händler 300,- gespart, beim Anwalt 400 gezahlt. Da hat man wirklich was gespart.

Geht doch erst mal zum Händler und redet mit dem, warum denn immer gleich zum Anwalt. Wenn der Wandlungswunsch begründet ist, dann geht das auch ohne.

Bei mir lief alles ohne Anwalt und sehr freundlich, ganz ohne Druck auf den Händler. Übrigens nur 1 Rep-Versuch! Nutzungsendgeld lag bei ca. 5,5%

Darum mein Tip: Erst mal mit dem Händler ein Gespräch führen. Wenn man dann auf Granit stößt, kann man immernoch den Anwalt einschalten.

Gruß Axel

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am 31. Mai 2007 um 7:57

Hallo!

Jetzt werd ich dir mal als Voll-Profi Tipps geben, wie man das am besten macht (2 erfolgreiche Wandlungen in 4 Monaten;-)

Wichtig ist, das Du der Werkstatt,sprich dem Händler wo du den Wagen gekauft hast, 3 SCHRIFTLICHE Aufträge erteilst, wo die Fehler möglichst genau drin beschrieben sind.

Bewahre alle Aufträge auf, die können sehr sehr wichtig werden.

Wenn der Fehler nach dem 2 Aufenthalt nicht behoben ist, gebe der Werkstatt SCHRIFTLICH eine Frist, bis zu deren Ablauf alle Mängel an deinem Fahrzeug behoben sein müssen.Kündige dadrin schon deine Wandlungsabsicht an!

Sollte darauf hin das Auto immer noch nicht heile sein oder der Händler nicht mehr drauf reagieren, verlangst Du nun endgültig die Wandlung, und zwar auch wieder SCHRIFTLICH mit genauem Datum bis zu wann die Wandlung (neu: Rücktritt vom Kaufvertrag) geschehen sein muss. Natürlich alle Briefe mit Einschreiben versenden, nicht das er nachher sagen kann, er hat ja nichts bekommen!

Passiert nichts, warte den Ablauf der Frist ab und gehe dann zu einem Anwalt...glaube mir, dann geht alles gaaaanz gaaaanz schnell.

Dies stellt natürlich jetzt keine Rechtsberatung da, alle Tipps sind ohne Gewähr. Nur so habe ich es gemacht, und mein Anwalt meinte das es so genau richtig war und wir beim letzten Mal keine schwierigkeiten hatten.

ACHJA, wichtig ist auch, das die Mängel erheblich sind! Lockere schrauben usw. zählen nicht.

MfG

Tobi

Danke für die ausführliche Antwort...

Kannst du noch etwas zur finanziellen Seite sagen?! Nutzungs"gebühr" Berechnungsgrundlage (Bruttopreis oder Kaufpreis laut Rechnung), etc.?!

Danke und Grüße

am 31. Mai 2007 um 9:04

Mein Tipp:

Nimm Dir gleich einen Anwalt, erspart 'ne Menge Ärger. VW wird vermutlich eine Nutzungsentschädigung von 0,67% pro 1000 KM vom Listenpreis verlangen, Dein Anwalt wird - wenn er gut ist - nur 0,4% anbieten, vermutlich wird man sich dann kurzfristig auf 0,5% einigen.

Zitat:

Original geschrieben von meToo

Mein Tipp:

Nimm Dir gleich einen Anwalt, erspart 'ne Menge Ärger. VW wird vermutlich eine Nutzungsentschädigung von 0,67% pro 1000 KM vom Listenpreis verlangen, Dein Anwalt wird - wenn er gut ist - nur 0,4% anbieten, vermutlich wird man sich dann kurzfristig auf 0,5% einigen.

Super Tip, der könnte glatt von einem Anwalt kommen. Das einzige was zu 100% sicher ist, ist, dass der Anwalt Kohle sehen will. Super! Beim Händler 300,- gespart, beim Anwalt 400 gezahlt. Da hat man wirklich was gespart.

Geht doch erst mal zum Händler und redet mit dem, warum denn immer gleich zum Anwalt. Wenn der Wandlungswunsch begründet ist, dann geht das auch ohne.

Bei mir lief alles ohne Anwalt und sehr freundlich, ganz ohne Druck auf den Händler. Übrigens nur 1 Rep-Versuch! Nutzungsendgeld lag bei ca. 5,5%

Darum mein Tip: Erst mal mit dem Händler ein Gespräch führen. Wenn man dann auf Granit stößt, kann man immernoch den Anwalt einschalten.

Gruß Axel

am 31. Mai 2007 um 11:07

Hallo,

gleich zum Anwalt rennen ist sicherlich nicht ein besonders toller Tip, da muß ich meinem Vorredner Recht geben.

Bedenke Dein VW Händler ist nicht gleich Volkswagen Wolfsburg, auch wenn das VW Schild über seinem Laden hängt.

Ein guter VW Händler redet durchaus auch im Sinne des Kunden. Ja und auch so ein Gespräch kann in freundlicher Runde stattfinden, ein Anwalt kann diese Harmonie empfindlich stören. ;-)

Vergiss vielleicht zunächst den Tip mit dem Anwalt wieder.

Das sind meine Erfahrungen...

 

Gruss domian

Wenn Du sicher gehen willst, geh' erstmal zum RA und laß Dich "impfen". Das kostet Dich - VORHER mit dem RA vereinbaren! - ein Beratungsgespräch und ist normalerweise sein Geld wert (z. B. 'n Hunni).

Und dann geh' allein hin.

Es ist in der Tat so, daß viele Leute sich gleich aufregen über die Bosheit, gleich "mit Anwalt zu kommen".

Das sind oft solche, die selber ständig RA-Aufträge erteilen.

am 31. Mai 2007 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

 

Super Tip, der könnte glatt von einem Anwalt kommen. Das einzige was zu 100% sicher ist, ist, dass der Anwalt Kohle sehen will. Super! Beim Händler 300,- gespart, beim Anwalt 400 gezahlt. Da hat man wirklich was gespart.

 

Gruß Axel

300 EUR gespart? 0,67% zu 0,5% Unterschied machen schnell einige 1000 EUR aus. Ausserdem hat man ja eine Rechschutzversicherung...

Warum soll ich meinem Händler nach möglicherweise etlichen Reparaturversuchen noch das Gespräch anbieten? Hängt sicherlich vom Einzelfall hab.

0,55% basiert übrigens auf einer geschätzten Laufzeiterwartung von ca. 175 TKM. Würdest Du Dir für 30-40 TEUR einen Passat kaufen, wenn Du wüsstest dass der nach 175TKM wertlos ist?

Zitat:

Original geschrieben von meToo

300 EUR gespart? 0,67% zu 0,5% Unterschied machen schnell einige 1000 EUR aus. Ausserdem hat man ja eine Rechschutzversicherung...

Warum soll ich meinem Händler nach möglicherweise etlichen Reparaturversuchen noch das Gespräch anbieten? Hängt sicherlich vom Einzelfall hab.

0,55% basiert übrigens auf einer geschätzten Laufzeiterwartung von ca. 175 TKM. Würdest Du Dir für 30-40 TEUR einen Passat kaufen, wenn Du wüsstest dass der nach 175TKM wertlos ist?

Bei mir war das Nutzungsgeld nur 2600,-, da werde ich wohl kaum 1000,- rausholen können. Und wenn ich noch 1% mit einem RA rausgekitzelt hätte, dann wären das 260,-, der RA hätte mich 150,- SB und viel Zeit gekostet. Also auch uninteressant.

 

Und die 0,55% sind völlig ok, zumindest in meinem Falle. Das sind fast 10 Jahre, dass danach das Auto nicht mehr viel Wert ist, ist eigentlich dann auch ok. Zusätzlich verliert ein Auto in den ersten Jahren am meisten am Wert. Somit völlig normal, dass man nicht linear über das ganze Autoleben rechnen kann, so wie Du es tust.

Gruß Axel

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 12:10

Vielen Dank für eure Tipps!

Das mit den 3 schriftlichen Reperaturaufträgen stellen ist sehr schwierig, da mein Wagen jedes Mal nach einer erfolglosen Reparatur gleich in der Werkstatt geblieben ist und kein erneuter schriftlicher Auftrag von mir erteilt wurde.

Ich habe meinen Unmut gleich geäußert und meinen Passat zur Nachbesserung noch dagelassen. Somit ist das immer noch ein und der selbe Auftrag, bloß dass dieser länger als geplant dauerte.

Freundlich mit dem Händler reden?? Die würden doch wohl nie freiwillig einen Wagen zurücknehmen, der aufgrund seiner Mängel, die irreparabel sind, nie verkauft werden kann.

Ich könnte meinem Händler ja anbieten, meinen nächsten Wagen (bestimmt Audi) wieder bei ihm zu kaufen, aber ob die damit einverstanden sind, ist fraglich.

wANDLUNG

 

Im Prinzip haben alle Recht, wichtig ist, dass Du weißt was geht. In jedem Fall schriftlich einen letzten reparaturversuch mit Fristsetzung vereinbaren und dann , ohne Anwalt, die Wandlung eintüten. Beim Diesel normal 0,50% pro gefahrene 1000 km als Nutzungsentgeld, dürfte billiger sein, als das Auto zu verkaufen, da ist der Verlust mit der EZ schon höher. Wenn Du dann einen neuen PKW aus dem VW Konzern erstehst, solltest Du eigentlich keine Probleme bekommen. Viel Erfolg.

am 31. Mai 2007 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Tische64

Vielen Dank für eure Tipps!

 

Freundlich mit dem Händler reden?? Die würden doch wohl nie freiwillig einen Wagen zurücknehmen, der aufgrund seiner Mängel, die irreparabel sind, nie verkauft werden kann.

Habt nich alle soviel Mitleid mit dem Händler, der macht bei einer Wandlung immer ein gute´s Geschäft. Zurückkaufen tut das Werk den Wagen, nicht der Händler. Der Händler verkauft Dir möglicherweise einen neuen und macht gleich neue Kohle. Für mich manmal sogar unverständlich, sicherlich gibt es Fälle, wo der Händler nichts dafür kann, aber in meinem Falle haben 3 unterschiedliche Werkstätten bei mindestens 10 Reparaturversuchen (Elektronik) völlig versagt und teilweise chaotische Varianten erzeugt... das Werk muss nun die Zeche zahlen... naja, mir soll's egal sein. Aber aus tiefster Überzeugung kann ich nur sagen: "Nie ohne Anwalt", ihr habt keine Ahnung, wie dick die Akte wurde, dass soll ich alles selber machen?

Zitat:

Original geschrieben von meToo

Habt nich alle soviel Mitleid mit dem Händler, der macht bei einer Wandlung immer ein gute´s Geschäft. Zurückkaufen tut das Werk den Wagen, nicht der Händler. Der Händler verkauft Dir möglicherweise einen neuen und macht gleich neue Kohle. Für mich manmal sogar unverständlich, sicherlich gibt es Fälle, wo der Händler nichts dafür kann, aber in meinem Falle haben 3 unterschiedliche Werkstätten bei mindestens 10 Reparaturversuchen (Elektronik) völlig versagt und teilweise chaotische Varianten erzeugt... das Werk muss nun die Zeche zahlen... naja, mir soll's egal sein. Aber aus tiefster Überzeugung kann ich nur sagen: "Nie ohne Anwalt", ihr habt keine Ahnung, wie dick die Akte wurde, dass soll ich alles selber machen?

Du hast keine Ahnung wie einen Wandlung abläuft und wer dafür zuständig ist, sonst würdest Du nicht solchen Mist schreiben.

Der Händler ist der Vertragspartner und nicht VW. Somit nimmt der Händler den Wagen zurück und zahlt den Preis abzügl. Nutzung zurück. Nun wird der Wagen als Gebrauchter verkauft. Dieser Preis liegt aber weit unter dem Preis, den der Händler an Dich zurückgezahlt hat. Diese Differenz muss VW ganz bzw. zu einem Teil übernehmen, darum hat VW auch ein Stimmrecht, wenn es um die Wandlung geht. Somit hat evtl. der Händler noch einenTeil zu tragen, er macht also Miese.

Wäre es so, dass der Händler ein Bombengeschäft machen würde wie Du schreibst, dann würde er einer Wandlung sofort zustimmen, ach was, er würde allen seinen Mitarbeitern Autos verkaufen, diese dann wandeln und würde ein solch super Geschäft dabei machen, dass er gar keine anderen Autos verkaufen müsste.

Gruß Axel

Zitat:

. Zusätzlich verliert ein Auto in den ersten Jahren am meisten am Wert. Somit völlig normal, dass man nicht linear über das ganze Autoleben rechnen kann, so wie Du es tust.

Gruß Axel

Bei der Rückabwicklung gehen ALLE Gerichte von je her von linear berechnetem Wertverlust aus. Und das ist auch i. O. so.

Ich habe als Kunde schließlich das verdammte Recht, mir ein Auto mit der Perspektive "Fahren bis zuende" zu kaufen, d. h., ich gehe davon aus, daß die Karre 10 Jahre oder mehr hält und dabei 250 Tkm oder mehr gefahren wird.

Das Problem liegt heutzutage darin, daß die Richterschaft noch nicht bemerkt hat, daß ein vernünftig gefahrener und gewarteter Wagen durchaus 250 Tkm und mehr halten kann (und dann im Orient ein zweites Leben beginnt). Man geht dann oft noch von 150 Tkm oder 200 Tkm aus.

Kein Wunder: welche(r) Richter(in) fährt schon mehr als 10 Tkm im Jahr?

am 31. Mai 2007 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

 

Du hast keine Ahnung wie einen Wandlung abläuft und wer dafür zuständig ist, sonst würdest Du nicht solchen Mist schreiben.

Gruß Axel

Na wie gut, dass ich gerade eine Wandlung hinter mir habe... insofern gestatte ich mir, solchen Mist zu schreiben. Habe wahrscheinlich mehr Ahnung als Du, aber darum gehts hier wohl kaum.

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