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Wie Falschparker von (privatem) Firmenparkplatz fernhalten?

Themenstarteram 20. März 2020 um 0:19

Hallo,

zu der Firma in der ich Arbeite gehört ein großer Firmenparkplatz, da durchaus mit erheblichen Kundenverkehr - gerade zu Stoßzeiten - zu rechnen ist.

Der Parkplatz ist eindeutig an der Einfahrt mehrfach und auch in den verschiedenen Parkreihen als Privatparkplatz gekennzeichnet und auch, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss, Zeitlimit 3h und Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden

Das Problem ist allerdings, dass in dem Gebiet eine stark angespannte Parkplatzsituation herrscht und so schon vor Geschäftsöffnung Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und dies auch während der Geschäftszeiten und nach Ladenschluss, sodass es sich, da diese nur für kurze Zeit am Tag vom Parkplatz fahren, um fremde Dauerparker zu handeln scheint, jedenfalls nicht um Kunden oder Mitarbeiter. Das Absperren des Parkplatzes ist allerdings aufgrund des Kundenverkehrs nicht wirklich sinnvoll möglich. In der Zeit des Ladenschlusses stören die Fremdparker ja nicht, aber wenn Kunden dann keinen Platz mehr bekommen ist das schlecht.

Was kann man gegen Dauerparker machen? Schranke, die nur während der Öffnungszeiten geöffnet ist? Strafzettel verteilen? Vielleicht doch die Drohung in die Tat umsetzen und konsequent abschleppen lassen? Verprellt man dadurch Kunden? Wir tendieren ja momentan dazu, dass man zunächst versucht, die Kunden im Geschäft ausfindig zu machen, (evtl. hat ja jemand nur die Parkscheibe vergessen) und falls sich derjenige nicht in Kürze meldet, zügig abzuschleppen, um klar zu sagen, dass Falschparken nicht toleriert wird.

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2020 um 3:37

Hi!

Erfahrungsgemäß ist das schwierig, zumal durch Abschleppen nur der Falschparker selbst und vielleicht 3-4 relevante Leute aus seinem Umfeld sensibilisiert werden.

Außer es handelt sich um einen übersichtlichen Ort mit einer überschaubaren Anzahl regelmäßiger "Besucher". Dennoch muss man sich natürlich nicht alles bieten lassen.

Wenn ihr eine Rezeption habt, installiert eine Schranke mit Gegensprechanlage und lasst durch den Rezeptionsmitarbeiter nur für Leute die Schranke öffnen, die zu Euch wollen.

Habt Ihr keine Rezeption, installiert eine. Neue Jobs sind immer gut...

Wir haben das Problem auch und wenn Mitarbeiter keinen Platz mehr finden, parken wir uns unbekannte Autos ein. Dies sind meist Leute aus dem Ort, die im benachbarten Supermarkt (mit zu kleinem Parkplatz aber ungenutztem Flachdach) einkaufen.

Unter 2h Wartezeit lassen wir niemanden aus dem Spiel heraus.

Nach 3 Jahren spricht sich das wohl langsam herum.

Das Unternehmen hat zugesagt, Kosten die aus einer eventuellen Klage des Falschparkers heraus entstehen, zu ersetzen.

Meine lange Erfahrung als alter weis(s)er Mann sagt, dass gerade beim Thema unberechtigtes Parken auf fremdem Privatgrund der der ganz grobe Keil auf den ignoranten, groben Klötzen hilft.

Zur Not muss man dann auch mal eine Klage und eine Strafzahlung aushalten, wenn einen das so sehr nervt.

Privat habe ich auf diese Weise über 4 Jahre einen Nachbarn eingenordet bekommen, der ständig auf einem privaten Stellplatz parkte. Habe mein Auto (in der engen Tiefgarage ohne Abschlepp- oder manuelle Rangiermöglichkeit) immer wieder vor meinen durch ihn zugeparkten Stellplatz gestellt. Erst nur wenn ich zu hause war. Als er klingelte, ließ ich mir Zeit, gab sein Auto frei und hörte mir unverschämte Sprüche an. Irgendwann bin ich 3 Wochen nach Asien gefahren und ließ mein Auto vor seinem stehen.

Die Klage auf Schadenersatz und die Nötigungsklage zogen sich. Ebenso meine Gegenklage auf Miete für den Stellplatz.

Am Ende bekam er nach 3 Jahren angemessene 400 Eur Schadenersatz für Mietauto/Taxi. Ich erhielt für die von mir irgendwann protokollierten Parkzeiten auf meinem Platz 200 Eur Miete. Strafrechtlich passierte nichts.

Er fuhr jedoch locker flockig für 800 Eur Taxi in den 3 Wochen und dachte, ich müsste das ja sowieso bezahlen. Also alles gut, der Parkplatz blieb dann in Zukunft frei...

Man muss ggf. erst mal ein wenig investieren, da das deutsche Recht bei Besitzstörungen bzgl. Parkplätzen nicht optimal gestaltet ist. Wenn man dann aber ein funktionierendes Ergebnis erzielt hat, ist das i.O.

Viel Glück!

ZK

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am 20. März 2020 um 3:37

Hi!

Erfahrungsgemäß ist das schwierig, zumal durch Abschleppen nur der Falschparker selbst und vielleicht 3-4 relevante Leute aus seinem Umfeld sensibilisiert werden.

Außer es handelt sich um einen übersichtlichen Ort mit einer überschaubaren Anzahl regelmäßiger "Besucher". Dennoch muss man sich natürlich nicht alles bieten lassen.

Wenn ihr eine Rezeption habt, installiert eine Schranke mit Gegensprechanlage und lasst durch den Rezeptionsmitarbeiter nur für Leute die Schranke öffnen, die zu Euch wollen.

Habt Ihr keine Rezeption, installiert eine. Neue Jobs sind immer gut...

Wir haben das Problem auch und wenn Mitarbeiter keinen Platz mehr finden, parken wir uns unbekannte Autos ein. Dies sind meist Leute aus dem Ort, die im benachbarten Supermarkt (mit zu kleinem Parkplatz aber ungenutztem Flachdach) einkaufen.

Unter 2h Wartezeit lassen wir niemanden aus dem Spiel heraus.

Nach 3 Jahren spricht sich das wohl langsam herum.

Das Unternehmen hat zugesagt, Kosten die aus einer eventuellen Klage des Falschparkers heraus entstehen, zu ersetzen.

Meine lange Erfahrung als alter weis(s)er Mann sagt, dass gerade beim Thema unberechtigtes Parken auf fremdem Privatgrund der der ganz grobe Keil auf den ignoranten, groben Klötzen hilft.

Zur Not muss man dann auch mal eine Klage und eine Strafzahlung aushalten, wenn einen das so sehr nervt.

Privat habe ich auf diese Weise über 4 Jahre einen Nachbarn eingenordet bekommen, der ständig auf einem privaten Stellplatz parkte. Habe mein Auto (in der engen Tiefgarage ohne Abschlepp- oder manuelle Rangiermöglichkeit) immer wieder vor meinen durch ihn zugeparkten Stellplatz gestellt. Erst nur wenn ich zu hause war. Als er klingelte, ließ ich mir Zeit, gab sein Auto frei und hörte mir unverschämte Sprüche an. Irgendwann bin ich 3 Wochen nach Asien gefahren und ließ mein Auto vor seinem stehen.

Die Klage auf Schadenersatz und die Nötigungsklage zogen sich. Ebenso meine Gegenklage auf Miete für den Stellplatz.

Am Ende bekam er nach 3 Jahren angemessene 400 Eur Schadenersatz für Mietauto/Taxi. Ich erhielt für die von mir irgendwann protokollierten Parkzeiten auf meinem Platz 200 Eur Miete. Strafrechtlich passierte nichts.

Er fuhr jedoch locker flockig für 800 Eur Taxi in den 3 Wochen und dachte, ich müsste das ja sowieso bezahlen. Also alles gut, der Parkplatz blieb dann in Zukunft frei...

Man muss ggf. erst mal ein wenig investieren, da das deutsche Recht bei Besitzstörungen bzgl. Parkplätzen nicht optimal gestaltet ist. Wenn man dann aber ein funktionierendes Ergebnis erzielt hat, ist das i.O.

Viel Glück!

ZK

Find's ja ok, wenn ihr die zu Nichtöffnungszeiten dort parken laßt . . . aber reicht man einem den kleinen Finger . . . nutzen das manche leider einfach schamlos aus . . .

Denen, die schon vor Ladenöffnung dort stehen, und danach aber immer noch, kannst ja schonmal 'nen Zettel ranhängen (und schonmal Kennzeichen notieren, für die Statistik, die du denen dann vorhalten kannst)

Falls das nix bringt oder wenn du gleich bissl fieser sein möchtest : 'nen großen Papierzettel mit gutem Leim auf die Scheibe tapezieren . . . nach Trocknung dauert's dann, bis das wieder abgefizzelt ist = genügend Abfizzel- bzw. Einweich-Zeit zum nachdenken . . . (oder ist das schon Sachbeschädigung ?)

Oder so (light-Version, ergibt aber evtl. mehr/viel Papiermüll) :

https://www.youtube.com/watch?v=e5FKKMaTqWQ

Ja, ist Sachbeschädigung. Daher nur bedingt empfehlenswert.

am 20. März 2020 um 7:06

Von wieviel Parkplätzen sprechen wir hier hier?

Wären Parkplatzbügel eine Alternative ? Kostet für den Endverbraucher ca 20 Euro.

https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=parkplatzb%C3%BCgel

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 20. März 2020 um 08:06:46 Uhr:

Wären Parkplatzbügel eine Alternative?

Bei Kundenparkplätzen? Wohl eher nicht.

Vertrag mit Abschleppunternehmen abschließen, daß auf eigene Rechnung abschleppt und die Gebühren eintreibt. Fertig!

Gruß Metalhead

abzocker

Schranke mit Hinweisschild, dass dis Ausfahrt nur mit QR-COde-Zettel von der entsprechenden Firma geöffnet werden kann und - wenn es sich nicht um einen normalen Kunden handelt, eine entsprechende Gebühr verlangt wird (oder die Kiste der Schrottpresse zum Opfer fällt)

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 20. März 2020 um 09:10:33 Uhr:

Schranke mit Hinweisschild, dass dis Ausfahrt nur mit QR-COde-Zettel von der entsprechenden Firma geöffnet werden kann und - wenn es sich nicht um einen normalen Kunden handelt, eine entsprechende Gebühr verlangt wird (oder die Kiste der Schrottpresse zum Opfer fällt)

Eine Schranke ist nur bedingt tauglich.

Kunden die erst eine Schranke, ggfls noch mit Anmeldung und Co. durchlaufen müssen, können auf der Stelle umdrehen und zum Mitbewerber fahren.

Tauglich wäre die Schranke, wenn sie zu Geschäftszeiten, und sagen wir eine Std. davor und danach geöffnet wäre, und dann schließt und verschlossen bleibt. Mit entsprechenden Hinweis an der Schranke.

Ansonsten artet zB Nummernschild aufschreiben, Zettel anbringen, und dieser ganze Kram drumrum nur in Arbeit aus. Da kann man jemand für einstellen, bzw. beauftragen, je nach Größe des Platzes.

Gruß Jörg.

Johann.

Hier verstehe ich dein Problem nicht ganz. Bist du verantwortlich für die Parkplätze der Firma in der du arbeitest, oder bekommst du nur keinen Parkplatz weil du später zu arbeiten beginnst?

Die Frage nach dem Geschäftsbereich der Firma sei gestattet. Geschäfte mit Laufkundschaft sind sicherlich anders zu betrachten als das herstellende Gewerbe. Für Betriebe mit Laufkundschaft gibt es Anbieter die Parkplatzbewirtschaftung anbieten. Reine Firmenparkplätze kann man über Betriebserfassungssysteme und Schranke absichern, Kundenparkplätze kann man kontrollieren indem die KFZ Zulassung am Empfang abgefragt wird.

In welche Richtung geht nun deine Anfrage?

Gruß

am 20. März 2020 um 8:58

Zitat:

Unter 2h Wartezeit lassen wir niemanden aus dem Spiel heraus.

Nach 3 Jahren spricht sich das wohl langsam herum.

Das Unternehmen hat zugesagt, Kosten die aus einer eventuellen Klage des Falschparkers heraus entstehen, zu ersetzen.

Nur blöd, dass Nötigung eine Straftat ist die auf den zurück fällt der den Falschparker da blockiert.

Und da du schon bei Gericht bekannt bist und deswegen verurteilt wurdest, hilft dir auch nicht wenn dein AG deine Anwaltskosten übernimmt.

Denn am Ende wirst du persönlich verknackt. Und wenn du da zum 2. oder 3. mal vor dem Richter aufschlägst wird es evtl. nicht mehr nur mit Geldstrafen getan sein.

Evtl. eine Schrankenanlage, die die Einfahrt zwar freigibt, die Ausfahrt aber nur mit einem entsprechenden Chip zum Einwerfen (ähnlich den Chips für SB-Waschboxen). Die Mitarbeiter kriegen die Chips sowieso und kommen raus, die Kunden bekommen beim Verlassen des Geschäfts einen Ausfahrchip an der Kasse oder wo auch immer.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 20. März 2020 um 09:06:19 Uhr:

abzocker

Wieso? Ich laß mir doch von den Anderen keine Arbeit machen und der Abschlepper freut sich.

Mit dem muß halt nur abgesprochen sein, daß gegebenenfalls Kunden (gegen vorlage des Einkaufsbons) da kostenfrei raus kommen sofern die mal die Parkscheibe vergessen haben.

Da bleibt anfangs noch genug für den übrig und wenn sich das rumgesprochen hat, ist das evtl. gar nicht mehr nötig.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. März 2020 um 10:30:32 Uhr:

 

Mit dem muß halt nur abgesprochen sein, daß gegebenenfalls Kunden (gegen vorlage des Einkaufsbons) da kostenfrei raus kommen sofern die mal die Parkscheibe vergessen haben.

Dann muss halt auch der zeitliche Zusammenhang geprüft werden. Morgens 1 Kaugummi gekauft, abends abgeschleppt...

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. März 2020 um 09:25:24 Uhr:

Tauglich wäre die Schranke, wenn sie zu Geschäftszeiten, und sagen wir eine Std. davor und danach geöffnet wäre, und dann schließt und verschlossen bleibt.

Genau das stört dem TE ja nicht, wenn die Plätze außerhalb der Öffnungszeiten fremdbelegt werden. Die Dauerparker stören während der Öffnungszeiten. Dein Argument kann ich aber auch verstehen, dass du dadurch die 24h-Parker los bist. Dazu müsste man aber erst mal wissen, ob es immer dieselben Parker sind oder lauend andere. Bei letzterem hiflt tatsächlich nur eine Schranke, die durch ein Ticket aufgeht oder eine fest angestellte Person für die Parkraumüberwachung.

Sind es dagegen immer dieselben, dann dürfte eine selbst angefertigte Statistik über mehrere Tage helfen und dann rigoros abschleppen lassen, auch wenn man selbst erst mal die Kosten vorstrecken muss.

Solche Fremdparker u.ä. könnte ich echt zum Mond schießen. 95% halten sich an die geltenden und moralischen Regeln. 5% scheißen drauf und sorgen dafür, dass letztendlich 100% aufgrund Generalverdachts gegängelt werden müssen :(

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