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wie finde ich anhand eines kennzeichens die versicherung raus?
hallo!
letzte woche hat eine frau beim einkaufen ihre tür zu weit aufgemacht, folge ist das ich jetzt einen kratzer auf der fahrerseite habe!
jetzt habe ich dummerweise aber nur das nummernschild von ihr und weiß nicht bei welcher versicherung sie ist!
ein arbeitskollege hat gesagt das es so eine art "nummernschild zentrale" gibt, da kann man anrufen und fragen bei welcher versicherung das auto sei!
könnt ihr mir da weiterhelfen? ich muss ja schließlich den kostenvoranschlag irgendwo hinschicken
oder gibt es noch andere möglichkeiten?
gruß
Beste Antwort im Thema
Hi,
Zentralruf der Autoversicherer:
0180-25 0 26
Grüße
Schreddi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung finden mit KFZ-Kennzeichen' überführt.]
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56 Antworten
Ab zu deiner Versicherung und den Schaden melden. Die kann dir weiterhelfen, den Kostenvoranschlag an die Vers. des Unfallgegners zu schicken.
Hast du wenigstens die Personalien der Dame?
ja die habe ich,
aber gerade war was los hier... der mann von ihr war da! hat mich aufn handy angerufen " ich stehe an ihrem auto und hab den kratzer WEGPOLIERT "
Jetzt ist der kratzer wirklich weg, nicht mehr zu finden... gibts doch nicht... darf der so einfach "beweismaterial" "entfernen" ?
naja der kratzer ist jetzt wenigstens weg, hatte es natürlich selber noch nicht probiert, kann ja nicht einfach da dran gehen dachte ich...
gruß
Na dann viel Lärm um nix...
Ist doch schön wenn es so klappt! Natürlich hätte der Verursacher seine Reparatur in Eigenregie vorher anmelden können
Ist doch prima wenn sich etwas von selbst erledigt. Und fürs nächste mal --> hier anrufen!
aber falls es mal nicht so reibungslos klappt, kann man sich immernoch an den Zentralruf wenden unter zentralruf.de oder 0180-25026.
Allgemeine Warnung vor Zentralruf
Aber Vorsicht mit dem Zentralruf landet man direkt bei der ( zahlenden ) Versicherung des Unfallgegners und dann werden oftmals geschulte Sachbearbeiter versuchen das sogenannte Schadensmanagement anzubringen.
Darum muss man unbedingt Punkt 8 des verlinkten Unfallwebratgeber befolgen:
www.unfallweb.de 10 wichtige punkte
Zitat:
"Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird."
Auch andere Verbraucherschützer warnen.
Siehe www.adac.de
Zitat:
Vorsicht!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen - insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die gesamte praktische Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält und Ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) ausgeschaltet werden, so daß Sie nicht Ihr volles Recht erhalten. Diese Gefahr besteht auch, wenn Ihr eigener Versicherer Ihnen anbietet, den durch einen Dritten in Deutschland an Ihrem Kfz angerichteten Schaden zu übernehmen, wie wenn der Gegner auch bei Ihrer Versicherung versichert wäre.
Auch das bayerische Staatsministerium der Justiz warnt in seinen Unfallratgeber:
"Rechtstipps zum Verkehrsunfall"
Zitat:
Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
weitergibt. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-
Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet. Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben (siehe hierzu auch Punkt 10 – Kraftfahrzeug-
Sachverständige –).
...
Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt es sich, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie
selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner
oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.
Man sollte nicht immer alles so mies machen, wenn man es noch (vermutlich) garnicht ausporbiert hat, und sich nur auf die Aussagen "Dritter" verlässt.
Ich wurde bislang noch nie vom Zentralruf direkt mit der gegnerischen Versicherung verbunden und musste ihn schon 3x in Anspruch nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von camue
Man sollte nicht immer alles so mies machen, wenn man es noch (vermutlich) garnicht ausporbiert hat, und sich nur auf die Aussagen "Dritter" verlässt.
Ich wurde bislang noch nie vom Zentralruf direkt mit der gegnerischen Versicherung verbunden und musste ihn schon 3x in Anspruch nehmen.
Zitat:
Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
weitergibt. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-
Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet. Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben (siehe hierzu auch Punkt 10 – Kraftfahrzeug-
Sachverständige –).
Fakt ist die meisten generischen Versicherungen werden umgehend mit dem Geschädigten in Kontakt treten.
Bin ich dann bereits besser über meine Rechte aufgeklärt?
Ich war bereits in drei verschiedenen Versicherungsunternehmen im K-Schaden-Bereich tätig und bei allen Gesellschaften kamen Anrufe vom Zentralruf mit dahintergeschaltetem AS rein.
Über die Warnungen verschiedener Quellen kann ich nur schmunzeln..
Der VN/AS bekommt einen besseren Service und längere Garantiezeiten als bei irgend einer Vertragswerkstatt.
Zudem zeigt die Realität, dass genau diese Werkstätten, die im Rahmen dieser Unfallabwicklung angeboten werden, zu ca. 80% Werkstätten sind, wohin namhafte Hersteller wie BMW, Mercedes oder Audi (um mal Deutsche Hersteller zu nennen) die Fahrzeuge zur Reparatur verbringen.
Meine Erfahrung/Meinung.
Gruß aus Baden
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Fakt ist die meisten generischen Versicherungen werden umgehend mit dem Geschädigten in Kontakt treten.
Bin ich dann bereits besser über meine Rechte aufgeklärt?
Solltest Du.
Da ich noch nicht in allen ~300 Versicherungsunternehmen tätig war, ist diese Frage schwierig zu beantworten
Zitat:
Original geschrieben von philmahy
Ich war bereits in drei verschiedenen Versicherungsunternehmen im K-Schaden-Bereich tätig und bei allen Gesellschaften kamen Anrufe vom Zentralruf mit dahintergeschaltetem AS rein.
w.z.b.w.
Zitat:
Original geschrieben von philmahy
Der VN/AS bekommt einen besseren Service und längere Garantiezeiten als bei irgend einer Vertragswerkstatt.
Zudem zeigt die Realität, dass genau diese Werkstätten, die im Rahmen dieser Unfallabwicklung angeboten werden, zu ca. 80% Werkstätten sind, wohin namhafte Hersteller wie BMW, Mercedes oder Audi (um mal Deutsche Hersteller zu nennen) die Fahrzeuge zur Reparatur verbringen.
Zitat:
DEUTSCHE AKADEMIE FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT e.V.
- Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar -
41. Deutscher Verkehrsgerichtstag
29. bis 31. Januar 2003 in Goslar
EMPFEHLUNGEN
Arbeitskreis VI:
“Unfallregulierung durch den eigenen Haftpflicht-Versicherer?“
In einigen europäischen Ländern leistet die eigene Haftpflichtversicherung des geschädigten Autofahrers Schadensersatz an ihren Versicherungsnehmer. Anschließend nimmt die regulierende Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers Regress.
Diese Direktregulierung des Sachschadens kommt für deutsche Verhältnisse nicht in Betracht. Es verstößt nach Auffassung des Arbeitskreises gegen das Rechtsberatungsgesetz und stellt eine Interessenkollision dar, wenn die eigene Haftpflichtversicherung Interessen ihres Versicherungsnehmers gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung wahrnimmt.
Denkbar bleibt jedoch eine eigene Produktlösung der Art, dass der Versicherungsnehmer – wie bei der Kaskoversicherung – einen vertraglichen, auch einklagbaren Anspruch auf Schadensersatz gegen die eigene Versicherung erwirbt.
In keinem Fall dürfen Rechte des Geschädigten – zum Beispiel, was die freie Wahl eines Rechtsanwalts und eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen betrifft – verkürzt werden. Weil der Versicherer des Geschädigten natürlich auch eigene Interessen wahrnimmt, bestehen auch hier Bedenken wegen einer möglichen Interessenkollision. Deshalb ist eine solche Produktlösung vom Standpunkt des Verbrauchers aus nur hinzunehmen, wenn dem Versicherungsnehmer vertraglich die gleichen Rechte angeboten werden, die ihm nach Gesetz und Rechtsprechung gegenüber dem Schädiger zustehen.
Und dann war da ja noch das.
Mfg
Bei meinem Post oben rede ich primär von der Kasko, K-Haftpflicht sollte mal außen vor bleiben, um keine Diskussion loszutreten
Der Post ist leider nicht mehr zu bearbeiten.
//
Die Quellen sind teilweise reine Spekulation.
Wenn ein Kunde eine schnelle Schadenabwicklung wünscht, ist dieser Service natürlich die beste Möglichkeit.
Dass beim Versicherer wirtschaftliche Aspekte im Hintergrund stehen, ist wohl niemandem fremd, da zB SV-Kosten oder Verbringungskosten wegfallen.
Letzendlich kann es aber dem Versicherer egal sein, da die zusätzlichen Kosten so oder so alle Versicherten mit ihrer Prämie zahlen werden..