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Wie gehe ich vor, wenn ich einen gebrauchten Boots-Trailer kaufen möchte?
Hallo zusammen,
ich möchte mir in naher Zukunft einen gebrauchten Bootstrailer zulegen und frage mich wie der Kauf so abläuft.
Ich würde dem Käufer wahrscheinlich das Geld in Bar übergeben und würde dafür von ihm die Zuslassungsbescheinigungen etc. bekommen.
Nun kann ich ja nicht einfach mit dem Trailer vom Hof des Verkäufers fahren da dieser doch noch auf diesen versichert ist... oder nicht?
Muss ich nachdem ich den Trailer gekauft habe, erst zur Zulassungsstelle und den Trailer ummelden und eigene Kennzeichen besorgen damit ich ihn mitnehmen kann?
Ich habe bestimmt irgendwo einen Denkfehler drinnen. :/
Es wäre sehr nett wenn sich jemand zu dem Thema äussern würde der sich ein wenig auskennt.
Vielen Dank!!!
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23 Antworten
Zitat:
@Auto19473 schrieb am 11. Januar 2022 um 20:25:26 Uhr:
Ich würde dem Käufer wahrscheinlich das Geld in Bar übergeben und würde dafür von ihm die Zuslassungsbescheinigungen etc. bekommen.
Nun kann ich ja nicht einfach mit dem Trailer vom Hof des Verkäufers fahren da dieser doch noch auf diesen versichert ist... oder nicht?
Mit dem Kauf geht die Versicherung auf ich über. Wenn der VK mitspielt kannst du den Anhänger mit dessen Kennzeichen mitnehmen. Anschließend solltest du ihn auf deine Person ummelden.
Gruß
Wenn noch zugelassen, dann kein Problem, einfach bezahlen, mitnehmen und dann ummelden.
Der Verkäufer geht fast kein Risiko ein, da die Versicherung von einem Anhänger weder an einen Fahrerkreis, Fahreralter usw. gebunden ist und auch keinen Rabatt für unfallfreie Jahre hat.
Ist dar Trailer abgemeldet, dann wird's schwieriger.
Entweder hinfahren, bezahlen und nur die Papiere mitnehmen, dann zulassen und Trailer später abholen. Zur Ummeldung muss die HU noch gültig sein.
Oder vor Ort ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen und dann den Trailer mitnehmen. Aber wenn der TÜV abgelaufen ist, darf man nur im Zulassungsbereich zur Prüfstelle oder Werkstatt fahren, mit TÜV durch ganz D.
Um ein Kurzzeitkennzeichen schon im Heimatort zu besorgen, braucht man seit ein paar Jahren alle Fahrzeugdaten (FIN, Adresse, TÜV Daten usw.) dies wird schon von der Zulassungsstelle ausgefüllt, ob dann eine Kopie der alten Zulassung per Mail o.ä. ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Eine EVB für ein Kurz.Kennzeichen ist erforderlich.
Früher durfte man die Zulassung Handschriftlich ausfüllen, leider wurde dabei viel Unfug gemacht und betrogen, deshalb auch abgeschafft.
Achtung!
Mit Kurz- oder Überführungskennzeichen darf dieses Fahrzeug nicht normal benutzt werden. Nur Probe- und Überführungsfahrten sind erlaubt. Mit geladenem Boot kann das bei gewissenhaften Ordnungshütern schon Probleme geben.
Moin Moin !
Es kommt darauf an , wofür du den Trailer benötigst. Benutzt du ihn nur für dein eigenes Boot , quasi als Hobby, dann ist so ein Anhänger steuer- und zulassungsfrei und benötigt auch keine Versicherung.
Im Fzg-Schein steht dann als Aufbauart "Anhänger für Sportzwecke" und er führt ein grünes Kennzeichen.
Das Kennzeichen wird von der Zul.stelle zugeteilt, dazu muss der Anhänger eine gültige HU haben.
Handelst du dagegen mit Booten oder willst auch andere Dinge mit dem Anhänger transportieren , musst du ihn regulär zulassen und versichern.
Erfahrungsgemäss nehmen die Zulassungsstellen nur das an , was bisher in den Papieren steht , willst du also die Nutzungsart ändern , musst du bei einer Überwachungsorganisation zuerst die Papiere berichtigen lassen.
MfG Volker
Also ich hab auch ein Anhänger für sportzwecke, ich bezahle nur die anfallenden Kosten bei der Versicherung, die Steuern wiederum nicht da grünes Kennzeichen. Grüße
Moin Moin !
Zitat:
Anhänger für sportzwecke, ich bezahle nur die anfallenden Kosten bei der Versicherung
Bei Anhängern für Sportzwecke gibt es keine anfallenden Versicherungskosten!
Du kannst natürlich jeden Anhänger auf freiwilliger Basis Kasko oder Haftpflicht versichern.
mfG Volker
Zumal der Anhänger im angehängten Zustand sowieso über die Versicherung des Zugfahrzeuges läuft. Die Anhängerversicherung greift nur wenn der Anhänger alleine bewegt wird.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 16. Januar 2022 um 19:05:39 Uhr:
Zumal der Anhänger im angehängten Zustand sowieso über die Versicherung des Zugfahrzeuges läuft. Die Anhängerversicherung greift nur wenn der Anhänger alleine bewegt wird.
Das ist falsch. Bei einen selbstverschuldeten Fremdschaden haften beide Versicherungen prozentual.
Moin Moin !
Zitat:
Das ist falsch. Bei einen selbstverschuldeten Fremdschaden haften beide Versicherungen prozentual.
1. Quelle?
2. In welchem Verhältnis?
mfG Volker
Selten so nen quatsch gehört , ohne Versicherung gibt es keinerlei Zulassung , der Anhänger egal ob zu Sportzwecken oder nicht ist immer Versicherungspflichtig.
Aber es gibt eine Ausnahmeregelung man darf den Anhänger ohne Ladung ohne Anmeldung vom Käufer nach hause transportieren , aber man braucht eine Versicherung die einem dies versichert , entweder die KFZ Versicherung vom Auto , bei der man das dann Melden tut oder eben eine KFZ Versicherung bei denen du den Anhänger dann versicherst und dir die EVB Nummer gibt .
Und für die fragen woher ich das weis hab 3 Jahre bei einem Baumarkt gearbeitet und war auch für den PKW Anhänger Verkauf mit Zuständig, wir haben hier einmal die Zulassungsstelle so wie die Polizei dazu befragt und haben Schriftlich von der Zulassungsstelle dazu ein Schreiben erhalten was man darf und was nicht.
Anhänger zum Transport von Sportgeräte sind versicherungsfrei.
Habe selbst einen Bootstrailer mit grüner Nummer.
Und bis jetzt keinen Cent Versicherung oder Steuer gezahlt.
Zitat aus dem Bußgeld Katalog *Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit.*
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/gruenes-kennzeichen/
Und hier kann man nach Lesen das es mindestens eine Haftpflicht geben muss, aber anscheinend handelt das jedes Bundesland für sich aus.
In Bayern muss eine Versicherung vorhanden sein sonst gibt es keinerlei Zulassung.
...nein, Anhänger für Sportzwecke sind steuerfrei und benötigen auch keine Haftpflichtversicherung... in jedem Bundesland, auch in Bayern - ich habe aktuell 2 steuerfreie Anhänger ohne Haftpflichtversicherung in Bayern zugelassen.
Es gab sogar einmal Zeiten, da brauchten diese Anhänger überhaupt keine Zulassung und auch keine Hauptuntersuchung... da wurde ein ungestempeltes Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs dran geklemmt und ab gings.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 16. Februar 2022 um 20:01:30 Uhr:
Anhänger zum Transport von Sportgeräte sind versicherungsfrei.
Habe selbst einen Bootstrailer mit grüner Nummer.
Und bis jetzt keinen Cent Versicherung oder Steuer gezahlt.
Das ist richtig, wobei mein Vater in Weimar für seinen Bootsanhänger ein schwarzes Kennzeichen erhalten hat. Grün für Steuerbefreit wurde damals (2000) nur für die Landwirtschaft und gemeinnützige Vereine (z.B. DRK) ausgegeben. Mittlerweile hat das DRK auch schwarze Kennzeichen.
Der Anhänger war trotzdem von der Steuer und Versicherung befreit. Es gab noch nicht mal eine Zulassung, nur in dem ABE-Heft gab es die Eintragung über das zugewiesenen Kennzeichens inkl. Siegel. Dort wurde auch ähnlich der Zulassung die HU abgestempelt.
Bei der Umschreibung auf meinen Bruder hat dann die Zulassungsstelle doch eine Zulassung ausgestellt, alles andere blieb wie gehabt.
Moin Moin !
Zitat:
Selten so nen quatsch gehört , ohne Versicherung gibt es keinerlei Zulassung , der Anhänger egal ob zu Sportzwecken oder nicht ist immer Versicherungspflichtig..............................
Das ist wirklich völliger Quatsch! An diesem Beitrag ist nun wirklich nur das Datum richtig, der Rest ist kompletter Blödsinn .
Zitat:
In Bayern muss eine Versicherung vorhanden sein sonst gibt es keinerlei Zulassung
Das ist nicht nur da so , sondern überall ! Aber : Anhänger für Sportgeräte werden nicht zugelassen!
Es wird lediglich ein Kennzeichen zugeteilt!
Zitat:
Es gab sogar einmal Zeiten, da brauchten diese Anhänger überhaupt keine Zulassung und auch keine Hauptuntersuchung... da wurde ein ungestempeltes Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs dran geklemmt und ab gings.
Und daran hat sich nichts geändert, sie werden immer noch nicht zugelassen , sondern es wird nur ein Kennzeichen zugeteilt.
Zitat:
Der Anhänger war trotzdem von der Steuer und Versicherung befreit. Es gab noch nicht mal eine Zulassung, nur in dem ABE-Heft gab es die Eintragung über das zugewiesenen Kennzeichens inkl. Siegel. Dort wurde auch ähnlich der Zulassung die HU abgestempelt.
Bei der Umschreibung auf meinen Bruder hat dann die Zulassungsstelle doch eine Zulassung ausgestellt, alles andere blieb wie gehabt
So ist es richtig , aber die Zul.stelle hat bei der Umschreibung auf den Bruder den Anhänger nicht zugelassen und auch keine Zulassung ausgestellt , sondern nur eine Bescheinigung über die Zuteilung eines Kennzeichens. Bei vielen Zul.stellen nimmt man allerdings den Vordruck für die ZBI , weswegen gerne von "Zulassung" gesprochen wird.
Der einzige Grund für die Zuteilung eines eigenen Kennzeichens ist die Tatsache , dass dadurch diese Sorte von Anhängern HU-pflichtig wurde. Früher sind z.B. Bootsanhänger mit 3,5 Tonnen , die 20 Jahre im Salzwasser geslipt wurden, dann voll- oder überladen mit über 100 Sachen über die AB gebrettert und haben sich nicht selten dabei zerlegt , weil Reifen , Bremsen und Kupplungskopf ihr Verfallsdatum längst weit überschritten hatten.
MfG Volker