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wie is das mitm helm???

Themenstarteram 29. September 2004 um 13:59

moinsen!

ich hab da ma ne frage...schon viele antworten gehört, aber nie was konkretes...also ich hab nen altes mofa restauriert und würde gern stielgerecht mit nem alten helm fahren...hab hier einen von opa aus dem jahre...sehr alt das ding, so ne halbschale ohne irgendwelche prüfzeichen oder ähnlichem...wie is das nun wenn ich mit dem ding auf meinem mofa sitz und durche gegend möffe...darf ich das oder muss der helm bestimmte richtlinien erfüllen? ich hab kein bock mehr mit mienem integralhelm auf der alten schleuder zu sitzen, siht komsich aus und ...nunja... also ich würd mich über klare antwoten freuen

mfg flasche

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20 Antworten
Themenstarteram 29. September 2004 um 14:49

is hier niemand der mal nen plan hat?

Gut Ding will Weile haben. Der liebe Gott schenkte uns die Zeit, von der Eile hat er nichts gesagt.

Wird dir schon jemand antworten.

Zitat:

Original geschrieben von hgjdl

Der liebe Gott schenkte uns die Zeit, von der Eile hat er nichts gesagt.

LOL!!

das war der spruch des tages! klasse hehe

Themenstarteram 29. September 2004 um 15:38

ja genau das sind die antworten die mir weiterhelfen

danke

also:

ich hab mich da schonmal drüber schlau gemacht weil ein Bekannter von mir ein ähnliches Problem hatte. Es ist so:

eigentlich muss ein Helm ein Prüfzeichen haben, ABER die Durchsetzung dieser Bestimmung ist ausgesetzt, sprich solange Du einen Hut auf hast der für einen Kradfahrer ausgelegt ist sagt keiner was (Opas Stahlhelm aus dem 2ten WK is also nicht zulässig ;) ) und bei einem Oldtimer den der Fahrer in Stilechter Kleidung bewegt sagt sowieso keiner was.

Themenstarteram 29. September 2004 um 16:11

hhmmmm....also den helm hat mein onkel( ich glaub der wars) auch aufm motorrad gefahen...dann müste das ja eig passen...sieht ja auch aus wien motorradelm ausn ...joar...70ern...was würde einem den blühn ohne helm zu fahren?

hey!

also ich würd damit nicht fahren erstmal wird er nicht ordentlich passen nicht den Sicherheitsstandards gerecht sein was auch bei 30 km/h wichtig sein kann!

und ohne Helm würd ich schonmal gar nicht fahren weil es glaube 40 teuros kostet und einfach gefährlich is!

also guck dich halt mal am besten um nach nem neuem Helm der gut sitzt im retrostyle also so oldschool wie das möf ( was is das den für eine ) ?;)

gruß roland

nee, ohne Helm kostet nur 15€, aber gefährlich isses trotzdem

also mal abgesehn davon das es saugefährlich ist mit so nem alten ding zu fahren weil sie dir die schädeldecke abrasieren wenn du stürzt, ist es dann erlaubt wenn der helm zum kaufzeitpunkt ein prüfsiegel also eine staatliche anerkennung hat. würde allerdings jetzt ein helm gebaut wie vor 50 Jahren würde der keine zulassung mehr bekommen

Themenstarteram 30. September 2004 um 9:19

nunja also wenn mich ohne oben fahren nur 15 tacken kostst kanns ja nicht teurer sein wenn ich mit nem helm fahre der nicht ganz regelkonform ist...und das so ne halbschale nicht so sicher ist wie nen integralhelm is ja wol logo! aber darum gehts ja nicht, fahr mit dem ding und nen paar kumpels eig immer nur unsere touren durche felder etc...is so ne art hobby und nicht für den altag gedacht, denn da fahr ich doch lieber mitm auto. ja und das möf is ne 30 jahre alte ciao mit variomatik, tip top das ding.

Hi Leute,

Speedguru hat's ja schon zusammengefasst, aber fall's noch jemand genau wissen will:

<klugscheiss on>

Gemäss §21a, Abs.2 StVO gilt: "Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."

Und ergänzend hierzu gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift VwV:

"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr.22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr.22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

Bis auf weiteres dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muß es sich aber jedenfalls um Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19.März 1990 geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992."

Dann gäb's auch noch 'ne Ausnahmeverordnung für Leichtmofas, aber dazu dürfte das Teil u.a. nur 30kg leicht und max. 20km/h "schnell" sein ... ;)

Das Nichttragen eines genehmigten Schutzhelmes ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von €15,- geahndet. (gem. Bußgeldkatalog)

<klugscheiss off>

Hört sich mächtig wichtig an, beinhaltet aber auch eine "Gummiklausel", nämlich die Formulierung

"... Kraftradschutzhelm mit ausreichender Schutzwirkung ..."

Was kann man als Kraftradschutzhelm bezeichnen? Nur Hüte mit fester Aussenschale? Oder auch Opa's olle Ledermütze? Oder nur Helme die irgendwann mal geprüft waren (z.B. die DIN-Helme)?

Was dagegen "ausreichend" ist, ist klar: wenn's Dich auf die Schnautze haut und deine Birne ist beschädigt, war der Schutz nicht ausreichend...

Es gibt übrigens kein festgesetztes Bußgeld zum Tragen von Schutzhelmen, deren Schutz nicht ausreichend ist.

Damit stimme ich Speedguru's Antwort zu, dass in dem konkreten Fall des historischen Mofa's der dazugehörige Hut keine Waldmeisterliche Amtshandlung provozieren wird ... ;)

 

Ciao,

Harry

Themenstarteram 30. September 2004 um 14:24

waltmeisterliche amtshandlung...was willst du mir damit sagen? soll days heißen das ich mir eig keine sorgen machen muss? denk ich mir auch mal so...aber auf jeden fall danke für diese ausführlcihe und kompetente(!) antwort

mfg flasche

Hi flinkeflasche,

Naja, ich denke das Schlimmste was von behördlicher Seite passieren könnte, sind die 15 Öre Staatsspende. Kommt halt auf den guten Mann an, der Dich da aufhält und das beanstandet. Die Polizei hat da einen Ermessensspielraum, bei dem sie aber das sogenannte Oppurtunitätsprinzip ("Im Zweifel für den Angeklagten") berücksichtigen müssen.

In einem anderen Thread wird "die Polizei Dein Freund und Helfer" diskutiert. Auch da ist der Grundtenor: wie Du in den Wald schreist, hallt's zurück.

Inwieweit das Tragen eines solch alten Hutes natürlich sinnvoll und ratsam ist, habe ich bei meiner Antwort nicht berücksichtigt. Ich persönlich würd's auch beim Mofa nicht machen, weil ein Zusammenprall mit einem Auto nicht nur von der eigenen Geschwindigkeit abhängt. Ist aber natürlich Deine Sache.

Freut mich aber, wenn ich weiterhelfen konnte. :)

 

Ciao,

kawa

Einer meiner Nachbarn hat auch so ein altes gutes Stück (NSU Quickly) und fährt damit in "historischer" Kleidung und Alt-Opa-Helmchen rum... Meist nur zu Treffen in der näherern Umgebung, und da hat noch nie ein Schupo ihn angehalten und zur Zahlung genötigt. Sofern der Helm stilecht aussieht und es sich dabei nicht um ein sogen. "Braincap" handelt, wird es wohl bei wohlgesonnenen Schupos gehen.

Würde mir allerdings an Deiner Stelle mal überlegen, was passieren könnte, wenn das Teil mit Deinem Kopf drin auf den Asphalt knallt und es splittert... Diese Splitter bohren sich nämlich gern in den Schädelknochen, das könnte ziemlich schmerzhaft bis tödlich enden. Sicherlich gibt es für die Fahrt auf öffentlichen Strassen Retrohelme als Alternative. Beim Oldtimertreffen auf der grünen Wiese, wo man nicht SO den Speed draufbekommt, ist der Opahut aber bestimmt die Schau. ;-)

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