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Wie ist das mit der 1% Regelung?

Themenstarteram 15. März 2014 um 10:19

Mich versucht ein Arbeitgeber vom bisherigen abzuwerben. Das Grundgehalt ist gleich als in meiner jetzigen Firma und es geht nicht mehr. Den Anreiz zum Wechsel möchte man mit der Gewährung eines Firmenautos schaffen. Dies soll nach der 1% Regelung funktionieren.

Kann mir das bitte mal jemand in normaler einfacher Sprache erklären was das genau heißt? Im Netz findet man ja nur das steuertechnische Fachvokabular welches zur Entschlüsselung einen Prüfung zum Steuerberater voraussetzt.

Noch kurz ein paar Infos zum KFZ-Vertrag der neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Mögliche Fahrzeugmodelle: Mercedes-C-Klasse, Audi A4, VW Passat, BMW 3er Touring, Mazda 6

Konfigurationen: freie Auswahl, nur kein Sportfahrwerk, überdimensionierte Felgen,... also konservativ

Sonstiges: Sprit, Versicherung, Service, Ersatzteile, Steuer, Reifen enthalten, Privatfahrten erlaubt

Mein Jahresbrutto: 55000€

Arbeitsweg: 20km einfach

Wie kann ich beurteilen, ob sich das lohnt oder nicht? Ich würde einen Endpreis mit ca. 40000€ zur Vorabberechnung veranschlagen. Macht es Sinn darauf einzugehen oder soll ich mein Auto behalten und lieber mehr Netto nehmen?

Vorteile aus meiner Sicht für Firmenauto:

- Keine Kapitalbindung

- Keine Spritkosten, Steuer,...

- Sorgenfreieres Fahren, da es mir ja egal sein kann ob z.B. ein Turbolader verreckt oder nicht

- Alle 4 Jahre ein Fahrzeug auf dem neuesten sicherheitstechnischen Stand

Danke!

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12 Antworten

Hier ist das doch alles schön erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen , das verstehe sogar ich.

Ich bevorzuge jedoch die Variante steuerfreien Fahrtkostenzuschuß, da bleibt meiner Meinung nach mehr übrig.

Liegt allerdings auch daran, dass Du nur 20km Arbeitsweg hast. Ich habe 80km, da sieht die Rechnung anders

aus.

Das ist eigentlich recht einfach.

Du bekommst Dein normales Brutto von 55.000 €, also ca. 4230 € pro Monat (13 Gehälter gerechnet). Auf Deiner Abrechnung wird nun aber dem Bruttogehalt noch der geldwerte Vorteil des Firmenwagens mit 1 % des Listenpreises (hier: 400 €) + 0,03 % des Listenpreises je Kilometer Arbeitsweg (hier 240 €) dazugerechnet: Macht also 4230 € + 400 € + 240 €. Steuern und Sozialabgaben zahlst Du dann auf dieses "fiktive" Bruttogehalt von 4870 €. Wie viel weniger Nettogehalt das nun ist, hängt von Deiner Steuerklasse, Kindern etc. ab. Den Arbeitsweg kannst Du übrigens am Ende vom Jahr in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten wieder absetzen (oder Dir gar als Freibetrag eintragen lassen).

Nach meiner Erfahrung lohnt sich das bei "echten" All-inclusive-Angeboten in den allermeisten Fällen...

am 18. März 2014 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Den Arbeitsweg kannst Du übrigens am Ende vom Jahr in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten wieder absetzen

... mit 0,30 € je Entfernungskilometer für 15 Tage pro Monat (da 0,03% aus 15 x 0,002% resultiert).

Gruß

Der Chaosmanager

:confused: :confused: :confused:

Noch nie davon gehört und mir auch unverständlich.

Wo kommen die "15" und die "0,002%" denn her?

am 18. März 2014 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von backbone23

:confused: :confused: :confused:

Noch nie davon gehört und mir auch unverständlich.

Wo kommen die "15" und die "0,002%" denn her?

Vom BMF - siehe Schreiben vom 1.4.2011, Az. IV C5 S2334/08/10010.

Gruß

Der Chaosmanager

Ok, jetzt ist es mir verständlich. Ist dann eigentlich auch logisch, gibts da aber auch etwas vom BMF, BFH, o. ä. dass das auch so bei der Entfernungspauschale anzusetzen ist?

am 18. März 2014 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von backbone23

Ok, jetzt ist es mir verständlich. Ist dann eigentlich auch logisch, gibts da aber auch etwas vom BMF, BFH, o. ä. dass das auch so bei der Entfernungspauschale anzusetzen ist?

Es gibt lediglich den Grundsatz, dass nur die Kosten absetzbar sind, die dem Steuerzahler auch tatsächlich entstanden sind.

Wenn Du also nur 15 Tage monatlich als geldwerten Vorteil versteuerst, kannst Du nicht 20 Tage absetzen. So hat mir das mein FA vor ein paar Jahren erklärt.

Alle einschlägigen Links im Internet rechnen bei Dienstwagen ebenfalls mit 180 Tagen jährlich.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Wenn Du also nur 15 Tage monatlich als geldwerten Vorteil versteuerst, kannst Du nicht 20 Tage absetzen. So hat mir das mein FA vor ein paar Jahren erklärt.

Ja, wie geschrieben, ist auch logisch.

Danke für die Infos.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Das ist eigentlich recht einfach.

 

Du bekommst Dein normales Brutto von 55.000 €, also ca. 4230 € pro Monat (13 Gehälter gerechnet). Auf Deiner Abrechnung wird nun aber dem Bruttogehalt noch der geldwerte Vorteil des Firmenwagens mit 1 % des Listenpreises (hier: 400 €) + 0,03 % des Listenpreises je Kilometer Arbeitsweg (hier 240 €) dazugerechnet: Macht also 4230 € + 400 € + 240 €.

Der geldwerte Vorteil des Dienstwagens beträgt monatlich ( also 12 mal pro Jahr)  

- 1% des Bruttopreises des Fahrzeuges plus

- 0,03 % pro km Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstelle.

 

Wenn - wie oben dargestellt - das Gehalt in 13 Monate aufgeteilt wird, wird dann im 13. Monat kein geldwerter Vorteil berücksichtigt oder wird der geldwerte Vorteil bei 13 Monatsgehältern pro Monat um 12/13 gekürzt? 

 

O.

am 18. März 2014 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Wenn - wie oben dargestellt - das Gehalt in 13 Monate aufgeteilt wird, wird dann im 13. Monat kein geldwerter Vorteil berücksichtigt oder wird der geldwerte Vorteil bei 13 Monatsgehältern pro Monat um 12/13 gekürzt? 

Auch wenn Du 13 oder 14 sog. Monatsgehälter bekommst, hat das Kalenderjahr dennoch 12 Monate. Einen 13. Monat gibt es nicht. Es ist ja lediglich so, dass Du in einem oder zwei von diesen 12 Monaten ein höheres Gehalt bekommst.

Der geldwerte Vorteil wird Monat für Monat versteuert. Das hat zur Folge, dass sich in einem Monat, in dem Du ein höheres Bruttogehalt hast, dieser geldwerte Vorteil wegen des höheren Grenzsteuersatzes steuerlich für Dich etwas schlechter auswirkt.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Das ist eigentlich recht einfach.

Du bekommst Dein normales Brutto von 55.000 €, also ca. 4230 € pro Monat (13 Gehälter gerechnet). Auf Deiner Abrechnung wird nun aber dem Bruttogehalt noch der geldwerte Vorteil des Firmenwagens mit 1 % des Listenpreises (hier: 400 €) + 0,03 % des Listenpreises je Kilometer Arbeitsweg (hier 240 €) dazugerechnet: Macht also 4230 € + 400 € + 240 €.

Der geldwerte Vorteil des Dienstwagens beträgt monatlich ( also 12 mal pro Jahr)  

- 1% des Bruttopreises des Fahrzeuges plus

- 0,03 % pro km Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstelle.

Wenn - wie oben dargestellt - das Gehalt in 13 Monate aufgeteilt wird, wird dann im 13. Monat kein geldwerter Vorteil berücksichtigt oder wird der geldwerte Vorteil bei 13 Monatsgehältern pro Monat um 12/13 gekürzt? 

O.

Dann würden im Falle des TE 8460 + 400 + 240 € auf der Abrechnung stehen...

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