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Wie ist der Vorgang bei Unfallflucht als Geschädigter mit Zeugen?
Hallo zusammen,
als ich am Wochenende wieder auf den Parkplatz gegangen bin habe ich einen Schaden an meinem PKW feststellen müssen. Ein Zettel vom Verursacher habe ich nicht finden können.
Also haben wir die Polizei gerufen, dabei hatte sich ein Zeuge gemeldet, dass ein Wohnmobil in mein Auto gefahren ist,
welches 10 Meter weiter geparkt hatte. Die Besitzer waren leider nicht mehr anzutreffen. Am Wohnmobil konnten wir ebenfalls einen Schaden finden, der evtl vom Unfall stammen könnte.
Meine Frage ist nun, wie läuft das ganze jetzt ab? Was ist wenn der Fahrer seine Tat nicht zu gibt? Die Polizei hat jetzt einen Unfallbericht erstellt und den Fahrer gebeten sich bei Ihnen zu melden...
Da der Wagen nicht Vollkasko versichert ist habe ich Angst auf dem Schaden sitzen zu bleiben
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31 Antworten
Wenn der Verursacher ermittelt werden konnte, sollte es für Dich eigtl egal sein, ob der Fahrerflucht begangen hat oder nicht. Die gegnerische Versicherung wird erstmal zahlen. Es kann sein, dass die von ihrem Versicherungsnehmer etwas zurück fordern, aber das sollte für Dich keine Rolle spielen.
Für den Unfallgegner steht eine Straftat im Raum. Der wird wahrscheinlich sagen, er habe nichts bemerkt. Aber das ist für die Haftung eigentlich egal, solange er trotzdem als Verursacher feststeht.
Am besten läuft das am Wald ab, äh Amwald, nee, Anwalt, das was das Wort
Der Fahrer wird seine Tat nicht zugeben, damit würde er auch die strafbare Unfallflucht zugeben. Zumindest ist das sehr unwahrscheinlich. Hoffentlich hast du Fotos von dem Schaden am Wohnmobil oder zumindest die Polizei. Smartphone hat zwar jeder, vergisst man aber leider beim Stress vor Ort.
Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen mit Verweis auf Polizeibericht und Zeugen und dann mal abwarten was kommt und ob die Eintrittspflicht bestätigt wird oder nicht.
Als Gutachter immer einen eigenen wählen. Je nachdem wie lange das dauert könntest du um die Kosten niedrig zu halten einen Gutachter fragen ob er erstmal lediglich den Schaden zur Beweissicherung aufnimmt - sprich vorrangig fotografiert. Das kostet nicht so viel und auf der Basis kann der wenn erforderlich später dann sein Gutachten erstellen.
Vor dem Hintergrund dass das je nach Aussage des Unfallgegners schwieriger wird bleibe ich trotz Kostenrisiko - es sei denn es ist bei dir ein Bagatellschaden - dabei dass das besser nicht ohne Anwalt geregelt werden sollte.
Ggf. kann das Thema auch ein Mod ins Versicherungsforum schieben, da gibt's diese Anfragen häufiger und mit lesen auch viele Tipps. Du bist leider nicht der einzige dem das Thema Unfallflucht begegnet
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 5. Februar 2023 um 22:30:43 Uhr:
Wenn der Verursacher ermittelt werden konnte, sollte es für Dich eigtl egal sein, ob der Fahrerflucht begangen hat oder nicht. Die gegnerische Versicherung wird erstmal zahlen. Es kann sein, dass die von ihrem Versicherungsnehmer etwas zurück fordern, aber das sollte für Dich keine Rolle spielen.
Für den Unfallgegner steht eine Straftat im Raum. Der wird wahrscheinlich sagen, er habe nichts bemerkt. Aber das ist für die Haftung eigentlich egal, solange er trotzdem als Verursacher feststeht.
Also muss ich jetzt erstmal sagen, was die Polizei jetzt meldet? Ich selbst hatte noch keinen Kontakt zum Verursacher. Oder muss ich jetzt schon irgendwo aktiv werden?
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Februar 2023 um 22:37:41 Uhr:
Am besten läuft das am Wald ab, äh Amwald, nee, Anwalt, das was das Wort
Der Fahrer wird seine Tat nicht zugeben, damit würde er auch die strafbare Unfallflucht zugeben. Zumindest ist das sehr unwahrscheinlich. Hoffentlich hast du Fotos von dem Schaden am Wohnmobil oder zumindest die Polizei. Smartphone hat zwar jeder, vergisst man aber leider beim Stress vor Ort.
Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen mit Verweis auf Polizeibericht und Zeugen und dann mal abwarten was kommt und ob die Eintrittspflicht bestätigt wird oder nicht.
Als Gutachter immer einen eigenen wählen. Je nachdem wie lange das dauert könntest du um die Kosten niedrig zu halten einen Gutachter fragen ob er erstmal lediglich den Schaden zur Beweissicherung aufnimmt - sprich vorrangig fotografiert. Das kostet nicht so viel und auf der Basis kann der wenn erforderlich später dann sein Gutachten erstellen.
Vor dem Hintergrund dass das je nach Aussage des Unfallgegners schwieriger wird bleibe ich trotz Kostenrisiko - es sei denn es ist bei dir ein Bagatellschaden - dabei dass das besser nicht ohne Anwalt geregelt werden sollte.
Ggf. kann das Thema auch ein Mod ins Versicherungsforum schieben, da gibt's diese Anfragen häufiger und mit lesen auch viele Tipps. Du bist leider nicht der einzige dem das Thema Unfallflucht begegnet
Bilder hat die Polizei an beiden Fahrzeugen gemacht. Ob der Schaden als Bagatell zählt kann ich nicht sagen, jedoch sehe ich es nicht ein für einen Schaden an einem Fahrzeug zu zahlen den wer anderes unter Zeugenaussage verursacht hat. Im Anhang mal ein Bild des Schadens
Die Schadenabwicklung würde ich nicht direkt mit dem Verursacher machen, sondern mit seiner Versicherung. Wenn du die Versicherungsdaten des Wohnmobils nicht hast, so hast du doch aber das Kennzeichen. Also rufe beim Zentralruf der Unfallversicherer an (Telefonnummer googeln) und lasse dir die Versicherungsdaten des Wohnmobils geben. Dann rufst du bei der Versicherung an und meldest dort den Unfall. Das ist der allererste Schritt, den du machen musst.
Gruß
Uwe
Ich würde die Regulierung in die Hände eines kundigen Anwalts geben, denn Du kennst Dich offensichtlich nicht aus. Den Anwalt zahlt, wenn das WoMo der Verursacher war, die Versicherung des WoMos. Alleine wird es schwierig, die Ansprüche durchzusetzen.
Zitat:
@Hacki96 schrieb am 6. Februar 2023 um 07:10:58 Uhr:
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 5. Februar 2023 um 22:30:43 Uhr:
Wenn der Verursacher ermittelt werden konnte, sollte es für Dich eigtl egal sein, ob der Fahrerflucht begangen hat oder nicht. Die gegnerische Versicherung …
Also muss ich jetzt erstmal sagen, was die Polizei jetzt meldet? Ich selbst hatte noch keinen Kontakt zum Verursacher. Oder muss ich jetzt schon irgendwo aktiv werden?
Wie inzwischen schon gesagt wurde:
Entweder Anwalt oder selber -über den Zentralruf- der gegnerischen Versicherung melden.
Dann bekommen beide Parteien einen Fragebogen zum Vorfall.
Wenn Du den befüllst und Zeugen (inkl aufnehmende Polizisten) benennen kannst, solltest Du eigtl ganz gute Karten haben.
Wenn es nicht bewiesen werden kann, dass das WoMo der Verursacher ist (für mich sieht der Schaden nicht danach aus) dann bleibt mit Anwalt und Gutachter ein erhebliches Kostenrisiko beim TE. Der Zeuge muss schon den genauen Anstoß gesehen haben und nicht nur dass da ein Wohnmobil in der Nähe war.
Da er ja schon bei der Vollkasko spart würde ich eher Smartrepair empfehlen und für ca 100€ wieder ein schönes Auto haben.
Nach dem Foto ja "nur" optischer Schaden und keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Da würde ich erstmal gar nichts machen, wenn noch eine Gegenüberstellung zur Ursachenfeststellung nötig ist ist es besser wenn der Schaden noch da ist. Da verkehrssicher kann man auch auf die Beweissicherung durch Gutachter verzichten und erstmal nicht reparieren.
Trotz Kostenrisiko würde ich den Anwalt empfehlen.
.... für mich sieht der Schaden schon etwas größer aus; insbesondere der obere Kratzer hat ja auch zu einer richtig tiefen Schramme geführt. Deswegen würde ich unabhängig davon einfach mal bei einem Smart Repair oder bei einem Lackierer vorbeifahren; der soll sich das mal anschauen und soll dir grob eine Hausnummer nennen was das in etwa kostet ..... .
Zitat:
@steini111 schrieb am 6. Februar 2023 um 11:28:31 Uhr:
Wenn es nicht bewiesen werden kann, dass das WoMo der Verursacher ist (für mich sieht der Schaden nicht danach aus) dann bleibt mit Anwalt und Gutachter ein erhebliches Kostenrisiko beim TE. Der Zeuge muss schon den genauen Anstoß gesehen haben und nicht nur dass da ein Wohnmobil in der Nähe war.
Da er ja schon bei der Vollkasko spart würde ich eher Smartrepair empfehlen und für ca 100€ wieder ein schönes Auto haben.
Richtig, wenn es keine passenden Unfallspuren am Wohnmobil gibt, so steht und fällt die Nummer mit der Zeugenaussage. Und ob die am Ende was taugt oder nicht, ist kaum vorher zu sagen. Daher kann man nur dazu raten, auf der Kostenseite vorsichtig zu sein. Daher würde ich den Zentralruf der Versicherer bemühen und alles andere laufen lassen. Smartrepair oder was auch immer, kann man später immer noch machen.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 6. Februar 2023 um 13:43:36 Uhr:
Zitat:
@steini111 schrieb am 6. Februar 2023 um 11:28:31 Uhr:
Wenn es nicht bewiesen werden kann, dass das WoMo der Verursacher ist (für mich sieht der Schaden nicht danach aus) dann bleibt mit Anwalt und Gutachter ein erhebliches Kostenrisiko beim TE. Der Zeuge muss schon den genauen Anstoß gesehen haben und nicht nur dass da ein Wohnmobil in der Nähe war.
Da er ja schon bei der Vollkasko spart würde ich eher Smartrepair empfehlen und für ca 100€ wieder ein schönes Auto haben.
Richtig, wenn es keine passenden Unfallspuren am Wohnmobil gibt, so steht und fällt die Nummer mit der Zeugenaussage. Und ob die am Ende was taugt oder nicht, ist kaum vorher zu sagen. Daher kann man nur dazu raten, auf der Kostenseite vorsichtig zu sein. Daher würde ich den Zentralruf der Versicherer bemühen und alles andere laufen lassen. Smartrepair oder was auch immer, kann man später immer noch machen.
Am Wohnmobil war ebenfalls eine leichte Beschädigung an der Ladedose oder was das war zu sehen. Dort war frisch ein Stück Plastik abgebrochen
Üblicherweise macht die Polizei nicht nur Aufnahmen, sondern vermisst auch die jeweiligen Anstoßpunkte an beiden Fahrzeugen. Ist die Höhe beim vermeintlichen Unfallgegner übereinstimmend, ist das schon ein wichtiges Indiz für eine Unfallbeteiligung ... gerade bei zwei parallel verlaufenden recht prägnanten Striemen, wie im vorliegenden Fall. Da müssen beim Unfallgegner ja letztlich 2 passende "Gegenkonturen" vorhanden sein
Zitat:
@Nogolf schrieb am 6. Februar 2023 um 13:48:42 Uhr:
Üblicherweise macht die Polizei nicht nur Aufnahmen, sondern vermisst auch die jeweiligen Anstoßpunkte an beiden Fahrzeugen. Ist die Höhe beim vermeintlichen Unfallgegner übereinstimmend, ist das schon ein wichtiges Indiz für eine Unfallbeteiligung ... gerade bei zwei parallel verlaufenden recht prägnanten Striemen, wie im vorliegenden Fall. Da müssen beim Unfallgegner ja letztlich 2 passende "Gegenkonturen" vorhanden sein
Stimmt, das hatte ich nicht erwähnt. Der Schaden wurde in der Höhe vermessen. Das Wohnmobil hatte in ungefährer Höhe einen frischen Abbruch an einer Plastikabdeckung