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Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Themenstarteram 24. März 2018 um 22:33

Wie ist die rechtliche Situation bei Handynutzung bzw. Nichtnutzung beim Autofahren?

Jemand wird angerufen und geht mit seinem Auto zum Parkplatz zurück. Dann steigt er ins Auto ein und steckt seinen Schlüssel ins Zündschloss. Jetzt baut sich sein bluetooth auf und er telefoniert weiter über bluetooth und vergisst aber sein Handy aus der Hand zulegen. Er nutzt sein Handy nicht, sondern telefoniert mit der aufgebauten bluetooth Leitung über seine Autolautsprecher und nutzt auch sonst sein Handy beim Autofahren nicht. Dann startet er sein Fahrzeug und vergisst sein Handy aus der Hand zulegen. Bevor er das Handy weglegt beendet er sein Gespräch mit dem Einstellrad in der Mittelkonsole.

Er hat damit sein Handy beim Autofahren nicht genutzt. Wird er jetzt trotzdem bestraft weil er das Handy in der Hand gehalten hat, obwohl er es nicht genutzt hat? Wie ist die Rechtslage?

Der Wortlaut mit dem Paragraphen lautet im übrigen "Handynutzung" etc. Es heißt nicht, dass das bloße in der Hand halten bei Nichtnutzung strafbar ist. Es heißt wenn man ein elektronisches Gerät etc. aufnimmt oder in der Hand hält und nutzt...

Ist jetzt auch die Nichtnutzung beim in der Hand halten strafbar?

Wenn ja, weshalb macht man keinen Paragraphen der aussagt, dass ein bloßes in der Hand halten oder ein bloßes Aufnehmen eines elektrischen Kommunikationsmittels auch bei "Nichtnutzung" strafbar ist?

 

Beste Antwort im Thema

Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.

Alles andere, ob und überhaupt... :o :rolleyes: :confused:

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Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.

Alles andere, ob und überhaupt... :o :rolleyes: :confused:

am 24. März 2018 um 22:50

Du darfst dein Handy nur benutzen wenn der Motor "aus" ist.

Wenn du es in die Hand nimmst - gilt dies als "benutzen"

Stehst du an der Roten Ampel,mit Start/Stop so kannst du dein Handy nutzen...sagte das Oberlandesgericht Hamm. Was aber meist dazu führt...das Grün verschlafen wird....

Unsere Bußgelder sind zu lasch....

Der Gesetzestext wurde inzwischen geändert und deutlich erweitert - unmissverständlich - auch und insbesondere hinsichtlich Start-Stopp-Automatik. Der Beschluss des OLG Hamm ist von 2014. Ich würde bezweifeln, dass der heute noch irgendeine Relevanz hat.

Die StVO in aktueller Fassung ist verlinkt, darf jeder selbst gerne lesen und interpretieren, denn vielleicht irre ich mich mit meiner rein persönlichen Laienmeinung.

Themenstarteram 24. März 2018 um 23:15

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 24. März 2018 um 23:41:39 Uhr:

Mir war gar nicht klar, dass der § inzwischen derart ausformuliert wurde, aber da steht´s doch drin:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Wenn du "über bluetooth" telefonierst, benutzt du doch trotzdem dein Handy oder wie soll das Signal sonst zum nächsten Funkmast? Also stell dich nicht dumm und verkaufe auch uns nicht für dumm. Erst der Thread mit der Anzeige, dann deine Österreicher-Nummer und jetzt das...

Schau beim Fahren auf die Straße und links und rechts und schon hat´s sich. Fertig.

Alles andere, ob und überhaupt... :o :rolleyes: :confused:

Es heisst aber benutzen und in der Hand halten... Zum telefonieren muss ich dass Handy nicht in der Hand halten, ich telefoniere über bluetooth.

Außerdem steht im Gesetz nicht, dass das reine in der Hand halten verboten ist

Hast du den Gesetzestext gelesen?

Schalte doch das Handy aus oder entnimm die Batterie, nachdem du es über bluetooth mit dem Wagen verbunden hast und schaue, ob das Telefonat weiterhin aufrechterhalten bleibt.

Das sollte deine Frage nach der Benutzung schnell beantworten.

Wenn du zum Zwecke des Telefonierens das Gerät in der Hand hältst bzw. vergisst es wegzulegen, ist das doch deine eigene Nachlässigkeit und genau das ist nunmal verboten - zumindest lese ich das dort. Dass du das Gerät nicht halten musst, ist klar, du könntest es auch einfach neben dich in den Getränkehalter legen. Von einem "muss" steht aber auch nichts im Gesetzestext oder etwa doch?

Für meine Begriffe ist das eindeutig. Man könnte sich über das "hierfür" streiten, aber es steht dort nun einmal nicht "wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss". Schau mal genau was dort steht.

Themenstarteram 24. März 2018 um 23:50

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. März 2018 um 00:08:53 Uhr:

Der Gesetzestext wurde inzwischen geändert und deutlich erweitert - unmissverständlich - auch und insbesondere hinsichtlich Start-Stopp-Automatik. Der Beschluss des OLG Hamm ist von 2014. Ich würde bezweifeln, dass der heute noch irgendeine Relevanz hat.

Die StVO in aktueller Fassung ist verlinkt, darf jeder selbst gerne lesen und interpretieren, denn vielleicht irre ich mich mit meiner rein persönlichen Laienmeinung.

Du solltest das Urteil von Stuttgart lesen, ist aktueller als das von Hamm.

Hier steht, dass das bloße in der Hand halten nicht strafbar ist...

Themenstarteram 24. März 2018 um 23:53

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. März 2018 um 00:08:53 Uhr:

Der Gesetzestext wurde inzwischen geändert und deutlich erweitert - unmissverständlich - auch und insbesondere hinsichtlich Start-Stopp-Automatik. Der Beschluss des OLG Hamm ist von 2014. Ich würde bezweifeln, dass der heute noch irgendeine Relevanz hat.

Die StVO in aktueller Fassung ist verlinkt, darf jeder selbst gerne lesen und interpretieren, denn vielleicht irre ich mich mit meiner rein persönlichen Laienmeinung.

Du solltest das Urteil von Stuttgart lesen, ist aktueller als das von Hamm.

Hier steht, dass das bloße in der Hand halten nicht strafbar ist...

Hier hatte auch einer mit bluetooth telefoniert. Mit Start-Stopp-Automatik hat das aber garnichts zu tun dieses Urteil aus Stuttgart von 2016.

Herrje, lass doch die Leute nicht in die "Falle" laufen, sondern schreibe, worauf du hinaus willst:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/...6cbd-4538-86a6-f8a9cb8b148b.html

Und jetzt lies den Text der AKTUELLEN StVO. Das "MUSS" wurde GESTRICHEN. Gibt es nicht mehr. Aus, Ende, keine Diskussion mehr. Oder irre ich? Dann möge jemand schlaueres meinen Beitrag widerlegen und ich gestehe meinen Fehler ein.

"vergisst sein Handy aus der Hand zulegen"

Ein untrügliches Anzeichen für Demenz, eine MPU ist dringend angeraten.

Demnächst vergisst man vielleicht an einer roten Ampel anzuhalten.

Entnehme ich der Formulierung "wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist", dass somit auch gerade aktive Start-Stop-Automaten nicht als "aus" gelten?

Ja! Auch dazu gibt es erste Urteile.

am 25. März 2018 um 8:33

es gibt fürs Auto Konsolen und Handyhalterungen für fast alle aktuellen und nicht mehr aktuellen Modelle. Einbauen, Handy bei Fahrtbeginn reintun, fertig. Oder ins Handschuhfach oder ins Fach der Armlehne oder einfach in die Hosentasche (so mach ich das). Anrufannahme idealerweise über ein Knöpfchen am Lenkrad oder einer nachgerüsteten BT-Konsole ... dann kann nix mehr passieren.

Ich versteh nicht, warum manche Leute den Sachverhalt immer noch nicht kapieren oder nicht kapieren wollen ... wird doch seit Jahren in allen verfügbaren Medien breiter und breiter getrampelt und erörtert und erläutert ...

Selbst die preiswerteste BT Halteung ist billiger als das Knöllchen mit dem Punkt in Flensburg.

Oder noch einfacher, ich sehe keinen Grund während der Fahrerei zu telefonieren. So wichtig kann kein Anruf sein. Wenn mein Handy während der Fahrt klingelt, lass ich es klingeln. Wenn ich Lust dazu habe, rufe ich später zurück. Nicht das Handy beherrscht mich, ich beherrsche das Handy.

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