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Wie kann ich mein Lenkeinschlag ändern?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 15. März 2007 um 19:30

Wollte heute meine 19 Zöller eintragen lassen.Jedoch sagte der TÜV Mann das das gar nicht geht.

Er hat folgende Punkte bemängelt:

1. An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die

Radabdeckung ausreichend ist.

2.Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen

"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese

Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des

geänderten Fahrwerks ist zu beachten.

3.Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der

Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

 

Was kann ich jetzt machen?

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13 Antworten
am 15. März 2007 um 19:48

1. Kotflügelkanten nacharbeiten und "Ziehen" oder Verbreiterungen drauf.

2. Sportfahrwerk einbauen, das eine Freigabe für die gewünschte Rad/Reifen Kombination enthält.

3. Innenkotflügel raus.

Meine erste schnelle Diagnose.

Ausführlich:

zu 1: Da werden wohl die Räder hinten über die Kotflügelkanten rauskucken, weil sie zu breit auftragen. Also muß die Kotflügelkante weiter raus. Entweder "Ziehen" oder ausschneiden und Verbreiterungen drüber.

zu2: Wirst wohl ein stino Serienfahrwerk drin haben. Also weder S-like tiefer noch Fahrwerk aus dem Zubehörhandel. Deine gewählte Rad/Reifen Kombi ist wohl zu "groß" für den Serientrimm. Federn/Dämpfer bei "Sport" meist schmaler.

zu3: Bei Maximaleinschlag der Lenkung wird wohl die Innenseite des Rades motorseitig irgendwo anschlagen und das ist meist am Innenkotflügel vorne oder hinten im Radhaus.

By the way, da hast du mit den 19-ern und vielleicht noch zu breiten Reifen etwas zuviel gewollt. Edit: Ohne die anscheinend erforderlichen Arbeiten vorab auszuführen.

Welche Breite haben denn die Rubberfeet.

Themenstarteram 16. März 2007 um 17:21

die reifen sind 235 35 19 reifen.

am 16. März 2007 um 17:47

Und die ET ist wie groß?

Poste doch mal einen Link auf deine Felgen oder auf das Gutachten.

Ich glaube fast, da steht das alles drin, was VOR einer Abnahme an Arbeiten zu erledigen ist :rolleyes: .

Warum hast du das dann nicht gemacht :confused: ?

Nur weil ein Rad im Stand passend aussieht heisst das noch nicht, dass es im Fahrbetrieb auch passt und vor allem betriebssicher ist.

Themenstarteram 16. März 2007 um 19:09

ja hab mir das alles ein wenig leichter vorgestellt.

hier das gutachten

http://www.raeder-gutachten.de/.../ev5-8,5x19-5x112-ET35-audi.pdf

Hi,

in den Reifenauflagen stehen doch genau die Sachen, die der Prüfer beanstandet hat: 21B; 22B; 24J; 24M; 53S

Demnach musst du wohl für die 235er auf 19" ein wenig an den Kotflügeln basteln (lassen) und geeignete Verbreiterungen anbringen - eine Fahrwerksänderung bringt dir da wohl garnichts.

Falls du nicht an den Kotflügeln basteln willst, am besten gegen schöne 18" eintauschen (falls das geht)

cAtMaX

am 16. März 2007 um 19:56

such dir ein anderen TÜV,

Ich habe bei mein 19 Zoll et40 mit 235/35 reifen sogar noch 40mm Achsverbreiterung hinten, und da schleift NIX, habe auch NIX gezogen oder sonnst was gemacht!!!

Themenstarteram 17. März 2007 um 7:24

werd mir mal ein anderen tüv suchen.das muss auch so gehen.

am 17. März 2007 um 12:43

Jepp, dann tu das.

Und die Gutachtenersteller wohnen im Märchenwald und rudern im Milchbottich auf einem Fluss aus Honig ins Büro.

Aber rufe nicht nach Hilfe, wenn deine Versicherung die Zahlung unter Berufung auf Obliegenheitsverletzungen verweigert.

Oder wenn die Kiste abschmiert weil sich der Reifen über kurz oder lang an der Innenseite aufgerieben hat und platt geht.

Meine Hochachtung für den ersten Prüfer, der die Cochones hatte deinem Umbau die Weihen zu verweigern. Aber bei drei unerfüllten Auflagen sollten das wohl auch alle andern.

Hallo,

nicht aufregen, Bärenvater. Ich bin absolut deiner Meinung. Wer das Leben anderer mit Eingriffen im sicherheitsrelevantem Bereich gedankenlos gefährdet, hat bestimmt Verwendung für eine Merkbefreiung und will den nächsten Darwin-Arward gewinnen.

Gruss Neo

Hallo,

schleift denn tatsächlich was?

bei meinen 19"ern stand im Gutachten ebenfalls eine Menge (Kotflügel ziehen, Lenkeinschlagbegrenzer, Tacho angleichen, Innenkotflügel nacharbeiten usw. usw.)

Nach ausgibigem Testen hat aber NICHTS geschliffen. Ich habe NICHTS am Auto geändert. TÜV hat getestet - und ich hab sie eingetragen bekommen - OHNE Änderungen. Und das auch noch mit Tieferlegung. Es hat übrigens bis heute nichts geschliffen.

Gutachtenersteller wohnen vielleicht nicht im Märchenwald, sind aber vielleicht manchmal etwas zu pingelig. Wenn wirklich nichts schleift (und das sollte wirklich sichergestellt sein) dann sollte man nicht nur stur aufs Gutachten schauen - dazu ist der TÜV ja da. Das Gutachten dient ja nur als Anhaltspunkt. Ohne Gutachten würde es bei einer Vollabnahme ja auch gehen (Tragfähigkeit der Felgen vorausgesetzt).

Fatzit: Wenn was nicht passt - Änderungen vornehmen (die vom TÜV geforderten) aber wenn es auch ohne passt - fertig.

Gruß

Christian

Themenstarteram 18. März 2007 um 12:03

es schleift ja nix und platz ist ohne ende.

am 18. März 2007 um 16:12

Manch einem hat die Pingeligkeit aber schon den Allerwertesten gerettet. Das schlimme ist nur, man wird es nie merken, weil die Pingeligkeit eben zur ausreichenden Freigängigkeit der Räder geführt hat.

Aber egal. Ein vernünftiger Prüfer wird dein Auto auf Herz und Nieren prüfen, auch wenn´s manchmal für dich brutal aussieht und in der Seele wehtut. Ich denke da an die kreuzweise untergelegten Böcke, die die Räder bis an die Feder/Dämpfer Grenze belasten um die Freigängigkeit zu testen, sowie rallyverdächtige Fahrmanöver auf dem Prüfgelände um das Auto bis an seine Fahrwerksgrenzen zu führen. Und wenn der das ohne Nacharbeiten anerkennt, soll er in Dreiteufelsnamen :D die Eintragung vornehmen. Er steht dann mit seinem Namen für deine Sicherheit.

ABER: Ich sehe in dem Gutachten für einen A6 keine Notwendigkeit der Fahrwerksänderung (Auflage 32I bei keinem A6 Modell eingetragen, nur einmal bei einem A4). Das kannste dir dann wohl sparen.

Also steht wohl nur eine Freigängigkeitsprüfung an.

Entweder hatte der erste Prüfer nicht wirklich Bock oder die Räder stehen tatsächlich schon so über die Kotflügelkanten dass er von vornherein abwinken musste.

Haste mal´n Foto?

am 18. März 2007 um 17:01

Die Auflagen sind ja auch dafür gedacht, das die Radkombination im Endeffekt bei jedem Fahrzeug des jeweiligen Modelles paßt. Deshalb steht dort ja auch nicht, das zwingend die Kotflügel gezogen werden müssen, sondern das gegebenenfalls mit geeigneten Maßnahmen eine ausreichende Freigängigkeit erreicht wird. Schwammiger kann man das ja schon garnicht mehr ausdrücken. Und ein pingeliger Prüfer (ja; sowas gibts & das hat nichts mit Arbeit genau nehmen oder nicht zu tun) sagt dir dann eben: hier mach erst mal alles von 1.) bis 4.) dann bitte wieder kommen.

Und wenn das die MilleMiglia ist, die du in dem anderem Thread schonmal erwähnt hast, dann paßt die als 8,5x19 ET 35 mit 235er Reifen wunderbar. In dieser Größenvariante fahren zig A6 ohne Probleme durch die Gegend ua. meinereiner ;)

Also ruhig nochmal den nächsten TÜV "testen".

Grüße, rene

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