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Wie kann ich mein stillgelegtes Fahrzeug legal zum Tüv fahren?

Themenstarteram 1. August 2020 um 19:06

Hallo,

ich habe Anfang des Sommers ein neues Gewindefahrwerk und neue Felgen montiert. Leider wurde ich von der Polizei angehalten, bevor ich beides eintragen konnte. Daher wurde mein Fahrzeug abgeschleppt und anschließend stillgelegt. Die Fahrzeugpapiere wurden einbehalten, das Fahrzeug zusammen mit einer Mängelliste von fünf Punkten habe ich wieder zurück gekommen.

Drei der Punkte waren mir selbst nicht bekannt, die entsprechenden Mängel habe ich behoben.

Jetzt würde ich gerne zum Tüv fahren um Fahrwerk sowie Felgen eintragen zu lassen und neuen Tüv zu erhalten.

Die Frage ist allerdings, wie ich das Auto legal auf der Straße zum Tüv bewegen kann.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne Fahrzeugschein beantragen?

Stellt mir der Tüv nach der Prüfung einen neuen Fahrzeugschein aus?

Beste Antwort im Thema
am 2. August 2020 um 6:40

Wenn das Auto stillgelegt ist, sind die Siegel entfernt.

Die möglichen Wege sind hier beschrieben: https://www.tuev-nord.de/.../

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Nach deiner Darstellung wirst du mit dem Wagen nicht

fahren dürfen.

Da geht es nur per Anhänger.

Ich meine, mich an eine Bestimmung zu erinnern, derzufolge ein techn. mängelfreies Fzg. gegen Vorlage vorläufigen Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle angemeldet und mit ungestempeltem Kennzeichen am selben Tag auf direktem Weg zum TÜV gefahren werden darf. Plakette und aktualisierten Schein gibt's nach Vorlage der TUV-Abnahmepapier anschließend bei der Zulassungsstelle.

Themenstarteram 1. August 2020 um 20:39

Ist das Fahrzeug denn technisch intakt? Ich meine es fährt und ich weiß das alles in ordnung ist, die Polizei bisher aber noch nicht.

am 1. August 2020 um 20:41

Zitat:

@Sonntagschrauber schrieb am 1. August 2020 um 22:37:16 Uhr:

Ich meine, mich an eine Bestinnung zu erinnern, derzufolge ein techn. intaktes Fzg. gegen Vorlage vorläufigen Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle angemeldet und mit ungestempeltem Kennzeichen am selben Tag auf direktem Weg zum TÜV gefahren werden darf.

Fällt hier flach, weil ja genau wegen den Umbauten die techn. "Intaktheit" in Frage gestellt wurde ujd überprüft werden soll.

Ein Hänger kostet am Tag 30 Euro mit allem Zipp und Zapp. Sollte doch kein Problem sein.

Man benötigt jedoch entsprechendes Zugfahrzeug und entsprechenden Führerschein, was ein Problem darstellen könnte. Ein Abschlepper ist teurer.

Mein letzter Trailer kostete 50,-€ pro Tag.

Wer hat denn jetzt den Fahrzeugschein und warum bekommst du den nicht zurück?

Ohne Fahrzeugschein wirst du ja auch keine Untersuchung bzw Einzelabnahme bekommen.

Am besten du fragst den, der die Papiere hat wie nun der richtige Weg ist.

Themenstarteram 2. August 2020 um 0:34

Den Fahrzeugschein hat die Polizei einbehalten. Mir wurde gesagt, dass ich ihn nicht zurück bekomme.

Frag dort nochmal nach.

Was mit dem Schein ist und wie der Weg sein soll, das Auto wieder legal auf die Straße zu bekommen.

(wenn du den Schein tatsächlich nicht mehr zurück bekommst brauchst du ggf für den TÜV einen Datenauszug von der Zulassungsstelle, aber mir fällt halt im Augenblick kein Grund ein, warum das so sein sollte)

Wurden die Siegel auf den Blechen entfernt?

am 2. August 2020 um 6:40

Wenn das Auto stillgelegt ist, sind die Siegel entfernt.

Die möglichen Wege sind hier beschrieben: https://www.tuev-nord.de/.../

Wenn das Auto "Außer Betrieb gesetzt" ist bekommt man auch die mit dem Datum der Außerbetriebsetzung versehene ZB 1 zurück.

Nur weil die Rennleitung die ZB 1 mitgenommen hat,ist die Kiste noch nicht außer Betrieb gesetzt.

Und über den Einbehalt der ZB 1 bekommt der Fahrer ein Protokoll.

Nur Mal interessehalber: wie geht das eigentlich, dass man bei etwas so elementaren wie dem möglichen stilllegen des Autos als Halter überhaupt keine Fragen stellt?

 

Lässt du das Auto einfach abschleppen, gibst die Papiere ab und lässt dir darüber nicht Mal irgendeinen Zettel geben der das offiziell dokumentiert?

 

Ich kapiers einfach nicht.

Zum Problem: Ruf bei der polizei an was mit dem fzg Schein ist, danach Trailer mieten und ab zum TÜV.

Aber erst schauen ob du den passenden Führerschein hast und das Zugfahrzeug das Gewicht ziehen darf, nicht, dass du das nächste Problem bekommst.

am 2. August 2020 um 8:02

Wieso Trailer mieten? Er kann doch auf eigener Achse fahren, die Voraussetzungen hab ich weiter oben schon verlinkt.

Wenn das Auto jetzt vorschriftsmäßig und die Änderungen eintragungsfähig sind, darfst Du mit den umgestempelten Kennzeichen auf direktem Weg zur Abnahme fahren. Selbst wenn die Abnahme scheitert und Du darfst auch wieder zurück. Termin bei der Prüfstelle solltest Du aber haben.

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