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Wie komme ich am besten zum TüV?
Hallo,
vivleicht könnt ihr mir einen Rat geben.
Ich muss mein Motorrad durch den Tüv bringen, da es demnächst verkauft werden soll. Nun habe ich ein Saisonkenzeichen dran, das ab Mai gilt. Ich dachte nun daran mir ein kurzzeitkennzeichen zu holen, aber soweit ich gelesen habe bekommt man das nicht für angemeldete Fahrzeuge. Jetzt weis ich ehrlich gesagt nicht wie ich zum Tüv kommen soll:-) Hat einer von euch einen Einfall.
MFG
BAsti
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17 Antworten
Ob man für ein angemeldetes KRad kein Kurzzeitkennzeichen bekommt, weiß ich nicht. Falls es so ist - abmelden, Kurzzeitkennzeichen holen; Hänger; noch etwas warten; ...
Evtl. hilft Dir auch dieser Thread weiter:
http://www.motor-talk.de/t1360167/f16/s/thread.html
Achja - willkommen an board
Rote Nr. ran fertig
Erstmal eine haben...
meines wissens kann ich auch kein Rotes Kennzeichen ranmachen, da das Fahrzeug ja angemeldet ist.
Termin beim Tüv holen und hinfahren. Ein Anruf beim Tüv sollte die gleiche Aussage zur Folge haben.
Wenn das Möp Saisonkennzeichen hat das ab MAI beginnt dann isses doch im MÄRZ eigentlich nicht zugelassen oder liege ich jetzt falsch
Gruss,Y-D
Würd ich auch sagen !
nachdem dein Möff erst ab Mai angemeldet ist, ist es jetzt im augenblick NICHT !
-> deswegen bekommst du ne rote nummer ...
und wieder ein beispiel, welches zeigt, dass noch einige sachen in der fahrschule gelehrt werden sollten.
StVZO §23 Abs. 4 besagt:
Zitat:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem
Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes.
eine anfrage bei meiner versicherung (huk24) ergab, dass jene fahrten auch von der kfz-haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das mit der Fahrt zu TÜV/Zulassungsstelle mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug stimmt schon. § 23 StVZO spricht eine sehr deutliche Sprache und es sieht ganz einfach aus.
Allerdings muß man für diese Fahrt eine Versicherung nachweisen und jetzt stellt sich die Frage, wie man das rein praktisch machen soll. Die Versicherungsbestätigung, also das was früher Doppelkarte hieß, läßt die Versicherung erst mit der Zulassung aufleben.
Drucke ich mir so eine Bestätigung z.B. online auf der Seite eines Versicheres aus und fahre nur zum TüV und wieder nach Hause, kommt es zu gar keinem Vertrag.
Man braucht also von der Versicherung eine Bestätigung für diese Fahrt zum TÜV und muß dann auch für diesen einen Tag zahlen. Wer hat das schon gemacht?
pfisti
du kanst ein fahrzeug auch versichern, ohne dass es zugelassen ist. aber in diesem fall ist das mopped zugelassen. und für ein zugelassenes fahrzeug muss hierzulande eine gültige versicherung vorliegen, sonst gibts keine plakette. ergo musst du außerhalb des saisonzeitraums auch nix von wegen versicherung nachweisen - sofern das kennzeichen vollständig ist (andernfalls halt die versicherungsbestätigung)
@Huri-Kane
Habe ich das jetzt richtig verstanden, du sagst, daß auch außerhalb des Saisonbereichs die Haftplfichtversicherung gültig ist?
kann ich mir nicht vorstellen, da man ja für die nicht-saison monate auch nicht zahlen muss, desweiteren muss ein motorrad ja doch auch von öffentlichen straßen runter wenn des kennzeichen nicht dran/saison vorbei is....
Zitat:
Original geschrieben von pfisti
@Huri-Kane
Habe ich das jetzt richtig verstanden, du sagst, daß auch außerhalb des Saisonbereichs die Haftplfichtversicherung gültig ist?
für fahrten nach §23 Abs. 4 StVZO besteht laut aussage meiner versicherung weiterhin die kfz-haftpflichtversicherung. also hast du das teilweise richtig verstanden . wer's nicht glaubt hier die antwortmail vom 02.11.2006.
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Es besteht außerhalb des Saisonzeitraums = Ruhezeitraum Versicherungsschutz für Fahrten zur Zulassungsbehörde und zur Hauptuntersuchung.
Mit freundlichen Grüßen
HUK24 AG
Die Online-Versicherung
[...]
Mahlzeit!
Termin holen und auf direktem Weg hinfahren! Keine Tour oder Umwege sonst gibts evtl Ärger. Ich fahr seit Jahren zum Tüv ohne Kennzeichen weil mein altes Moped im Januar muss, aber erst ab März zugelassen ist.
Gruß