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Wie Lackschaden an Stoßstange regulieren?
Meine Frau hat beim Einparken das Auto einer Arbeitskollegin "geschrammt".
Wir sind teilkaskoversichert. Die Polizei ist nicht hinzugezogen worden.
Der Schaden (laut meiner Frau) an dem anderen Fahrzeug, ca. 2 Jahre alter Polo: "Stoßstange geschrammt. An der Schrammstelle ist der Lack bis auf den Grund ab. Keine Beule, nur die Stoßstange".
1.) Übersteigt dieser Schaden die Selbstbeteiligung von 300€?
2.) Ist es grundsätzlich ratsamt, diesen eher kleineren Schaden über die Versicherung zu regulieren? (Oder aus der eigenen Geldbörse?)
3.) Wie soll weiter vorgegangen werden? Erstmal Kostenvoranschlag holen? Schadensprotokoll an die Versicherung?
Bin schon ein wenig ratlos, danke für Hilfe!
MfG, Pete
Beste Antwort im Thema
Sehen wir die Sache mal aus Sicht der unschuldig Geschädigten.
Diese hat Anspruch auf:
1. Einen Gutachter ihrer Wahl zur Feststellung des genauen Schadenumfanges, bei einem kleineren Schaden Anspruch auf ein Kurzgutachten.
2. Sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges in einer Markenwerkstatt.
3. Mietwagen während der Reparaturdauer, alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
4. Eine Unkostenpauschale von EUR 25,00.
5. Anwaltskosten
Warum also, sollte sich die unschuldig Geschädigte auf einen Deal mit einer Billigreparatur bei einem Lackdoktor einlassen und womöglich noch auf die ihr zustehenden Schadenersatzpositionen verzichten? - Sehe ich keinen Grund für.
Also: Schaden der Haftpflichtversicherung melden, nach Abschluss der Regulierung anfragen, welche Kosten angefallen sind und ob sich ggf. ein Rückkauf zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes lohnt.
Alles andere wäre ein klares "Überdentischziehen" der Geschädigten, die ihre Ansprüche möglicher weise nicht einmal kennt.
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13 Antworten
Zitat:
Hallo,
erstmal ruhig Blut.
Da es eine Arbeitskollegin deiner Frau ist erstmal mit ihr sprechen und gemeinsam zum Freundlichen oder Lackiere fahren und schauen was die sagen. Die können dir dauch sagen was der Spass kostet. Dann kannst du auch in ruhe überlegen ob du den Schaden selber zahlst oder deiner versicherung gibst.
Da du aber eine Selbstbeteiligung von 300 Euro hast und der Schaden sie um die 600 Euro bewegen wird (rein spekulatuiv) würde ich den Schaden aus eigener Tasche komplett zahlen.
Norbert
Hi,
seit wann hat man denn bei der Haftplicht ne Selbstbeteiligung?
Der Schaden wird gegebenenfalls komplett von der Haftpflicht bezahlt. Allerdings werden ihr wahrscheinlich hochgestuft so das ihr die nächsten Jahre mehr Beitrag zahlen müßt.
Ich würde wirklich mal mit dem Kollegen zu einem Lackdoktor fahren, da sollte so ein Schaden für 200-300€ zu beseitigen sein. Das würde ich dann auch aus eigener Tasche zahlen.
Wenn er ne neue Stoßstage dammt Lackierung will wird es deutlich teuer,dann könnte es sich lohnen die versicherung zahlen zu lassen.
Die Versicherung kann es aber ausrechnen was für euch billiger ist.
gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Pete_D
1.) Übersteigt dieser Schaden die Selbstbeteiligung von 300€?
dein teilkasko hat hiermit nichts zu tun! hier wird deine haftpflicht eintreten müssen.........
der schaden wird wohl um die 500-800€ liegen, wenn die arbeitskollegein einen kostenvoranschlag beim vw-händler einholt......
Zitat:
2.) Ist es grundsätzlich ratsamt, diesen eher kleineren Schaden über die Versicherung zu regulieren? (Oder aus der eigenen Geldbörse?)
dies kann dir deine versicherung ausrechnen!
Zitat:
3.) Wie soll weiter vorgegangen werden? Erstmal Kostenvoranschlag holen? Schadensprotokoll an die Versicherung?
zuerst einmal solltet ihr euch einigen, wie der schaden behoben werden soll......
reicht der arbeitskollegin ein lackdoktor biste mit iwas um die 50-150€ dabei.....will sie den schaden in einer fachwerkstatt oder schlichtweg fiktiv abrechnen, werden dies wohl um die 500-800€ lt. kva werden....habt ihr euch dann entschieden wies gemacht werden soll, musst du deine versicherung anrufen, die werden dann alles weitere in die wege leiten sofern ihr das über die vers. abrechnen wollt....
Sehen wir die Sache mal aus Sicht der unschuldig Geschädigten.
Diese hat Anspruch auf:
1. Einen Gutachter ihrer Wahl zur Feststellung des genauen Schadenumfanges, bei einem kleineren Schaden Anspruch auf ein Kurzgutachten.
2. Sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges in einer Markenwerkstatt.
3. Mietwagen während der Reparaturdauer, alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
4. Eine Unkostenpauschale von EUR 25,00.
5. Anwaltskosten
Warum also, sollte sich die unschuldig Geschädigte auf einen Deal mit einer Billigreparatur bei einem Lackdoktor einlassen und womöglich noch auf die ihr zustehenden Schadenersatzpositionen verzichten? - Sehe ich keinen Grund für.
Also: Schaden der Haftpflichtversicherung melden, nach Abschluss der Regulierung anfragen, welche Kosten angefallen sind und ob sich ggf. ein Rückkauf zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes lohnt.
Alles andere wäre ein klares "Überdentischziehen" der Geschädigten, die ihre Ansprüche möglicher weise nicht einmal kennt.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Sehen wir die Sache mal aus Sicht der unschuldig Geschädigten.
Diese hat Anspruch auf:
1. Einen Gutachter ihrer Wahl zur Feststellung des genauen Schadenumfanges, bei einem kleineren Schaden Anspruch auf ein Kurzgutachten.
2. Sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges in einer Markenwerkstatt.
3. Mietwagen während der Reparaturdauer, alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
4. Eine Unkostenpauschale von EUR 25,00.
5. Anwaltskosten
Warum also, sollte sich die unschuldig Geschädigte auf einen Deal mit einer Billigreparatur bei einem Lackdoktor einlassen und womöglich noch auf die ihr zustehenden Schadenersatzpositionen verzichten? - Sehe ich keinen Grund für.
Also: Schaden der Haftpflichtversicherung melden, nach Abschluss der Regulierung anfragen, welche Kosten angefallen sind und ob sich ggf. ein Rückkauf zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes lohnt.
Alles andere wäre ein klares "Überdentischziehen" der Geschädigten, die ihre Ansprüche möglicher weise nicht einmal kennt.
........Delle freut sich mal
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Sehen wir die Sache mal aus Sicht der unschuldig Geschädigten.
Diese hat Anspruch auf:
1. Einen Gutachter ihrer Wahl zur Feststellung des genauen Schadenumfanges, bei einem kleineren Schaden Anspruch auf ein Kurzgutachten.
2. Sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges in einer Markenwerkstatt.
3. Mietwagen während der Reparaturdauer, alternativ Nutzungsausfallentschädigung.
4. Eine Unkostenpauschale von EUR 25,00.
5. Anwaltskosten
Warum also, sollte sich die unschuldig Geschädigte auf einen Deal mit einer Billigreparatur bei einem Lackdoktor einlassen und womöglich noch auf die ihr zustehenden Schadenersatzpositionen verzichten? - Sehe ich keinen Grund für.
Also: Schaden der Haftpflichtversicherung melden, nach Abschluss der Regulierung anfragen, welche Kosten angefallen sind und ob sich ggf. ein Rückkauf zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes lohnt.
Alles andere wäre ein klares "Überdentischziehen" der Geschädigten, die ihre Ansprüche möglicher weise nicht einmal kennt.
........Delle freut sich mal
Twelf for GDV President...........
Hi,
es gibt durchaus leute die in ihrem Fahrzeug einen reinen Nutzgegenstand sehen und die mit einer optisch kaum sichtbaren Reparatur beim Lackdoktor sehr zufrieden sind.
Muß ja net immer das volle Programm sein,vor allem das ständige rennen zum Anwalt finde ich oft übertrieben. Das treibt die Versicherungskosten für uns alle unnötig in die Höhe.
Wenn man sich gütlich einigen kann so das beide Parteien zufrieden sind warum net?
Man kann ja zu den Lackdoktorkosten auch noch ein Fünfziger für ein Abendessen drauf legen. Hab ich selbst auch schon so gemacht (als geschädigter)
Gruß Tobias
Wenn hier jemand postet, dass ihm einer in das parkende Auto gefahren ist und er nun wissen will, welche Ansprüche er hat - was teilst du ihm dann mit?
Ah so - natürlich: "Gehe mal zum Lackdoktor und stelle dich mit deiner Kiste hier nicht so dämlich an - ist ja nur ein Gebrauchsgegenstand - braucht man nicht so ein Geschiss drum machen!".
Ein guter Rat!
Und so sachgerecht noch dazu - beinhaltet er doch umfassend sämtliche Ansprüche des unschuldig Geschädigten!
Weiter so!
Zum Thema: Ist denn der TE ein Kfz-Sachverständiger, dass er sogleich aus der Beschreibung seiner Ehefrau erkennen kann, dass da nur ein Lackkratzer vorliegt und nicht ein weiterer Schaden an der Stossstange?
Aha!
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Man kann ja zu den Lackdoktorkosten auch noch ein Fünfziger für ein Abendessen drauf legen. Hab ich selbst auch schon so gemacht (als geschädigter)*
Sorry, der grüne Daumen ist von mir, war aber ein Versehen!, wollte eigentlich auf die Zitierfunktion gehen. Entschuldige bitte..........
* = Wie jetzt ?, du bezahlt dem Schädiger noch ein Essen, weil er dir ins Auto gefahren ist.....
Du bist ja ein richtiger Gutmensch, mir kommen gleich die Tränen........
Danke für die vielen Antworten.
Also, da es natürlich ausgerechnet eine gute Arbeitskollegin war, soll der Schaden natürlich bestmöglich bzw. zur Zufriedenheit repariert werden.
Wie sollte jetzt mein weiteres Vorgehen sein?
Schadensformular ausfüllen und zur Versicherung schicken?
Kostenvoranschlag für eine Reperatur?
Oder direkt die Reperatur selber und dann schauen wie teuer und ob Versicherung?
Sorry, ist "mein" erster Unfall/Schaden...
Welche Auswirkung hat das auf mein Versicherungsbeitrag? Würde zum 01.01.10 in die Klasse SF 2, 85%., kommen.
Vielen Dank für die Antworten!
Zitat:
Original geschrieben von Pete_D
Wie sollte jetzt mein weiteres Vorgehen sein?
Schadensformular ausfüllen und zur Versicherung schicken?
Jap.
Zitat:
Original geschrieben von Pete_D
Kostenvoranschlag für eine Reperatur?
Die Geschädigte soll schonmal in ihrer Werkstatt vorstellig werden zur groben Einschätzung des Schadenumfanges.
Zitat:
Original geschrieben von Pete_D
Sorry, ist "mein" erster Unfall/Schaden...
Darum sind wir ja hier.
Zitat:
Original geschrieben von Pete_D
Welche Auswirkung hat das auf mein Versicherungsbeitrag? Würde zum 01.01.10 in die Klasse SF 2, 85%., kommen.
Der Schaden belastet den Vertrag sofort, also bei Schadenanlage - sprich : Du wirst zunächst hochgestuft im Rabatt.
Nach Abschluss der Regulierung hast du 6 Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen (also zurückbezahlen).
Dann wird der Vertrag wieder entlastet - sprich so behandelt, als ob kein Schaden eingetreten gewesen ist.
Ob sich das lohnt, rechnet dir die Versicherung bzw. der Vertreter vorort schnell aus.
Jedes andere Vorgehen führt erfahrungsgemäss früher oder später zu Problemen - insbesondere noch bei Arbeitskollegen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Man kann ja zu den Lackdoktorkosten auch noch ein Fünfziger für ein Abendessen drauf legen. Hab ich selbst auch schon so gemacht (als geschädigter)*
Sorry, der grüne Daumen ist von mir, war aber ein Versehen!, wollte eigentlich auf die Zitierfunktion gehen. Entschuldige bitte..........
* = Wie jetzt ?, du bezahlt dem Schädiger noch ein Essen, weil er dir ins Auto gefahren ist.....
Du bist ja ein richtiger Gutmensch, mir kommen gleich die Tränen........
Hi,
ich meinte natürlich das der Geschädigt noch ein Abendessen spendiert bekommt
Natürlich muß man Sicherstellen das das ganze wirklich nur ein optischer Mangel ist,bei einem größeren Schaden sollte das ganze ordentlich repariert werden.
Ich hab auch schon bei einem kleinen Kratzer der mir eigentlich egal wahr das volle Programm durchgezogen weil der gute mann meinte einfach wegfahren zu können.
Sowas geht natürlich gar net!
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
ich meinte natürlich das der Geschädigt noch ein Abendessen spendiert bekommt
Natürlich muß man Sicherstellen das das ganze wirklich nur ein optischer Mangel ist,bei einem größeren Schaden sollte das ganze ordentlich repariert werden.
Ich hab auch schon bei einem kleinen Kratzer der mir eigentlich egal wahr das volle Programm durchgezogen weil der gute mann meinte einfach wegfahren zu können.
Sowas geht natürlich gar net!
Gruß Tobias
Tobias, wir beide müssen mal Essen gehen...............
Aber du bezahlst...........
Gruß
Delle