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Wie läuft die Rückgabe eine Gebrauchten Wagens ab?

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 22:33

Hallo,

Ich habe mir bei Vertragshändler einen gebrauchten Hochdachkombi (Diesel) gekauft.

Eine Woche nachdem ich den Wagen ausgehändigt bekommen hatte, hatte ich einen Termin im Ah um die Garantie zu besprechen und den Garantieantrag zu unterzeichnen, bei diesem Termin habe ich direkt angegeben das der Wagen ruckelt und sporadisch keine Leistung hat.

Ich wurde an die Werkstatt verwiesen.

 

Dank Corona hatte ich direkt 2 Wochen später einen Termin in der Werkstatt.

Nachdem das Auto 3 Tage in der Werkstatt war und laut Meister auf Herz und Nieren untersucht wurde, habe ich den Wagen wieder bekommen mit dem Hinweis das der Wagen in technisch einwandfreiem Zustand sei.

Da der Wagen "schon" 4 1/2 Jahre auf dem Buckel hat und erst 17 Tkm gefahren wurde, wurde mir empfohlen den Wagen über eine längere Dauer mit Vmax über die AB zu scheuchen.

Gesagt getan, danach war es aber ehr schlimmer als besser.

 

.

Der neue Termin für die Werkstatt ließ 2 Wochen auf sich warten.

Das Auto steht nun bereits seit 5 Tagen in der Werkstatt, es wird an dem Auto rumgedoktort und Teile Quer getauscht, Software Updates installiert, diverse Bauteile neu angelernt und und und... Niemand weiß (bisher) was dem Auto fehlt.

 

Ich möchte nun gerne Ansprechen der Schaden an dem Wagen scheinbar nicht gefunden wird und das ich das Fahrzeug gerne zurück geben würde.

 

Ich und auch meine Frau haben überhaupt kein Vertrauen mehr in dieses Fahrzeug, den Urlaub nächste Woche können wir vermutlich auch nicht antreten, da kein Auto.

 

Es sind aber auch noch weitere Defekte bzw. Symptome aufgetreten und auch eine Unstimmigkeit in Sachen Anhängelast und Zuggesamtgewicht sind aufgetreten.

 

Welche Möglichkeiten der Einigung habe ich?

Am liebsten wäre es mir wenn ich den Wagen zurückgeben könnte, eine Nutzungsgebühr bezahle und den restlichen Kaufpreis ausgezahlt bekomme.

 

Kann es sein das der Händler verlangt das ich mir ein anderes Auto bei Ihm aussuche?

Ich habe bisher kein Auto gefunden das mir sonst noch gefallen hat und für meinen Nutzen (Wohnwagen, Hunde etc.) tauglich ist.

 

Ich danke euch für eure Hilfe und sorry für den langen Text!

 

Gruß

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13 Antworten

Moin,

nach BGB hat der Händler das Recht erst versuchen zu dürfen den Mangel abzustellen. Das läuft ja derzeit noch. Wenn er es nicht hinbekommt, wonach es derzeit ja aussieht, darfst den Wagen zurück geben.

Was für ein Fahrzeug ist das?

Zitat:

@20vw10 schrieb am 29. Mai 2020 um 04:41:20 Uhr:

Moin,

nach BGB hat der Händler das Recht erst versuchen zu dürfen den Mangel abzustellen. Das läuft ja derzeit noch. Wenn er es nicht hinbekommt, wonach es derzeit ja aussieht, darfst den Wagen zurück geben.

Was für ein Fahrzeug ist das?

Wenn es damit Probleme gibt rechtzeitig zum Anwalt.

Es gibt da Fristen für eine Klage.

Ich GLAUBE ein halbes Jahr.

Evtl. kann das hier jemand bestätigen oder dementieren.

Optional kann ja auch ein zusätzliches Thema bezüglich der Probleme gestartet werden.

Ob jetzt in einem Fahrzeug oder einen Themen-Forum wie Motoren und Antriebe.

Dieses Thema sollte nur juristische Fragen behandeln.

OK, evtl. auch einen Link zum anderen Thema.

Nun erst einmal muss du dem Autohaus eine Frist setzen. Komischer Ratschlag mit Vollgas über die Autobahn zu fahren.

am 29. Mai 2020 um 5:18

Hi!

Der Verkäufer hat im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung drei Nachbesserungsversuche "frei".

Nachbesserungen am selben Thema unterbrechen natürlich die Frist. D.h. Deine Gewährleistung läuft nicht ab.

In den ersten 6 MOnaten müsste der Verkäufer belegen, dass der Wagen bei Übergabe mängelfrei war. Danach greift dann die sog. "Beweislastumkehr" und Du müsstest diesen Nachweis erbringen. In beiden Fällen ist das schwer möglich.

Frage den Verkäufer doch einfach, ob er bereits wäre, den Kaufvertrag zu wandeln, also rückgängig zu machen.

Und dann kaufst Du Dir ein vernünftiges Auto und nicht so eine Billig-Handwerkerkiste mit Rücksitzen zum Preis eines richtigen Autos.

Darf ich annehmen, dass wir von einem VW Caddy sprechen...?

Alternative: Ford C-Max oder Ford S-Max.

ZK

ohne Anwalt geht das meistens in die Hose, bzw kostentechnisch zu Lasten des Endverbrauchers. Der Anwalt kennt die Berechnungsgrundlagen für die Nutzung und der Anwalt weiß auch ganz genau, welche Nebenkosten Du mit ansetzen kannst (Zulassung, Schilder, Fahrten zur Werkstatt werden nicht abgerechnet). Außerdem denke ich, dass die Werkstatt keine drei, sondern nur zwei Versuche "frei" hat. Aber auch das weiß Dein Anwalt genau und exakt.

Es geht wohl um den Peugeot Partner.

Kannst ja mal vorsichtig beim AH nachfragen wegen Rückgabe und Nutzungsgebühr...

am 29. Mai 2020 um 7:22

Wenn es zur rückgsbe kommt, dann kannst du wählen was du willst. Wenn du Geld zurück willst muss der Händler das akzeptieren.

Soweit ich informiert bin hat der Händler 3 Versuche zur Nachbesserung. Der 2. Läuft wohl gerade.

Und wegen deines Urlaubs must du mal mit ihm reden ob er dir ei en Ersatzwsgen giebt.

Im Zweifel solltest du wirklich einen Anwalt zu Rate ziehen.

Zitat:

Da der Wagen "schon" 4 1/2 Jahre auf dem Buckel hat und erst 17 Tkm gefahren wurde, wurde mir empfohlen den Wagen über eine längere Dauer mit Vmax über die AB zu scheuchen.

Den Typen der das sagte, sollte man selber mal mit Vollgas ne Stadionrunde laufen lassen. :rolleyes: Normalerweise tastet man sich bei so nem Fall an Vmax ran, damit sich der Motor wieder langsam an die hohen Belastungen gewöhnen kann.

Deswegen soll man auch die meisten Neuwagen über eine Strecke von 1000 - 1500km auch langsam einfahren.

Zitat:

@Badland schrieb am 29. Mai 2020 um 14:39:41 Uhr:

Zitat:

Da der Wagen "schon" 4 1/2 Jahre auf dem Buckel hat und erst 17 Tkm gefahren wurde, wurde mir empfohlen den Wagen über eine längere Dauer mit Vmax über die AB zu scheuchen.

Den Typen der das sagte, sollte man selber mal mit Vollgas ne Stadionrunde laufen lassen. :rolleyes: ...

aber nachdem man ihn mit einer XL-Schweinshaxe und vier Knödeln vollgestopft hat ,,,

 

... und indem man zur Motivation Usain Bolt mit den Gebrüdern Dobermann an der langen Flexleine hinter ihm her joggen lässt ;)

So schlimm auch wieder nicht, aber mit so einem extremen Stehzeug sollte man nicht direkt ballern was das Zeug hält ;)

Zitat:

@Italo001 schrieb am 29. Mai 2020 um 07:15:38 Uhr:

Komischer Ratschlag mit Vollgas über die Autobahn zu fahren.

Findet man hier im Forum häufiger...

Zitat:

@jof schrieb am 30. Mai 2020 um 01:40:47 Uhr:

Zitat:

@Italo001 schrieb am 29. Mai 2020 um 07:15:38 Uhr:

Komischer Ratschlag mit Vollgas über die Autobahn zu fahren.

Findet man hier im Forum häufiger...

Hin und wieder bringt es sogar etwas.

Muss aber nicht unbedingt Vollgas sein.

Aber schon etwas schneller.

Und vorher gründlich warm fahren.

Ist eher eine Methode für Fahrzeuge die im Stop and Go ohne richtig warm zu werden ....

Evtl. auch noch für Fahrzeuge die immer nur sehr gleichmäßig im niederen Drehzahlbereich gefahren werden.

Also immer niedertourig auf 100 zu beschleunigen und da dann weiter niedertourig hunderte km fahren.

Dann wird das Auto evtl. mit der Zeit etwas weniger effektiv. Und dann Mal mit 150 über die Autobahn oder (nicht mit 150) über eine richtig kurvige Land- bzw besser Bergstraße auf der man auch mal runter Schalten kann/muss um zügig voran zu kommen.

Ich schätze das putzt den Abgasbereich und reduziert Treibstoff der ins Öl geraten ist.

Evtl. auch noch sonst was.

Vorher und hinterher nach dem Öl sehen.

Es könnte wesentlich weniger werden.

Bei "sporadisch keine Leistung" (siehe oben) sehe ich keine nennenswerte Chance, dass es irgendetwas bringt.

Ebenso bei 1000 anderen Problemen.

am 30. Mai 2020 um 7:05

...eine so ähnlichen Tipp hab ich vor Jahren für einen Opel Vectra A 1,8i EZ 1993 von einem Werkstattmeister bekommen.

Hintergrund, das Auto wurde als Neuwagen gekauft, anschließend von meinem Großvater gerade einmal 3.500km (nein, da fehlt keine Null oder ähnliches) in 1 oder 2 Jahren gefahren und dann abgemeldet & eingemottet, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gefahren ist.

Das Fahrzeug stand so bis ich ihn nach bestandener Führscheinprüfung im August 1998 aus dem Winterschlaf geholt hab... Batterie wieder rein, Ölwechsel und los.

Ein befreundeter Verkäufer des örtlichen Mercedes Autohauses hat mir damals ein paarmal im Autohaus für Kundenprobefahrten bereitgelegte aber nicht benutzte Kurzzeitkennzeichen mitgebracht, die ich fürs Wochende noch nutzen konnte -Montag sind se abgelaufen. Damit hab ich damals ein paar Bewegungsfahrten unternommen -Überland und so... zusammen mit Großvater seine alten Strecken & Dörfer ein wenig abgefahren.

Für die anstehende Zulassung hat sich der Bekannte auch angeboten... also Auto zu ihm ins Autohaus, die haben dann HU und damals noch AU gemacht... bei der AU ist der Vectra mit Pauken und Trompeten durchgefallen.

Da war der Tipp vom Werkstattmeister das Auto mal auf der Autobahn so mit 120-130km/h runter nach Regensburg (sind ca. 80km) zu fahren und von dort mit Vollgas, was das Auto schafft wieder zurück... quasi mal freiblasen... bei der anschließenden AU standen auf dem Meßprotokoll Traumwerte - alles bestens.

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