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Wie läuft eine Leasingrückgabe ab?

BMW
Themenstarteram 1. Mai 2011 um 9:42

Meinen 1er BMW gebe ich nächstes Jahr zurück als Leasingrückgabe. Ich weiß, dass der dann auf Macken,Schrammen usw. geprüft wird und ich das dann evtl. zahlen muss, sowie die Kilometer die ich mehr gefahren bin. Meine Frage nun: Habe ich irgendwelche Vorteile, wenn ich danach wieder einen BMW nehmen würde? Also sprich müsste ich,wenn ich wieder ein Leasingfahrzeug möchte eine Anzahlung leisten? Ihr werdet mich für diese Frage wohl für doof erklären,aber leider weiß ich es nicht besser :-)

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16 Antworten

Das Leasing des nächsten BMW´s ist Verhandlungssache-wie beim 1. auch schon.

Der Hauptvorteil, den du hast bei einem neuen Leasingauto ist, dass der Händler kulanter ist was eventuelle Kratzer oder Mehrkilometer angeht. Dies kann ja unter Umständen schon einige Euro sparen.

Pauschal kann man da jedoch nicht viel zu sagen, das hängt immer vom Einzelfall ab.

Habe schon mal schlechte Erfahrungen gemacht, daher würde ich heute wie folgt vorgehen, wenn die gleiche Marke infrage kommt:

- Vertrag für das neue Auto unterschriftsreif verhandeln und ausdrucken lassen, noch nicht unterschreiben.

- Eine vorgefertigte Erklärung vom Händler aus der Tasche ziehen und vom Händler unterschreiben lassen: "hiermit bestätige ich, daß das Leasingfahrzeug von Herrn/Frau X ohne weitere Inrechnungstellung irgendwelcher Mängel oder Reparaturen zurückgenommen wird."

- Wenn er das macht, unterschreibst Du den neuen Vertrag.

-Wenn nicht, soll er jetzt und heute die aus seiner Sicht fällige Nachzahlung eintragen (und warum). Dann kannst Du und er es sich überlegen oder du gehst zu einem anderen Händler gehen oder du läßt es woanders reparieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

- Vertrag für das neue Auto unterschriftsreif verhandeln und ausdrucken lassen, noch nicht unterschreiben.

- Eine vorgefertigte Erklärung vom Händler aus der Tasche ziehen und vom Händler unterschreiben lassen: "hiermit bestätige ich, daß das Leasingfahrzeug von Herrn/Frau X ohne weitere Inrechnungstellung irgendwelcher Mängel oder Reparaturen zurückgenommen wird."

- Wenn er das macht, unterschreibst Du den neuen Vertrag.

-Wenn nicht, soll er jetzt und heute die aus seiner Sicht fällige Nachzahlung eintragen (und warum). Dann kannst Du und er es sich überlegen oder du gehst zu einem anderen Händler gehen oder du läßt es woanders reparieren.

Wozu soll das gut sein?

 

Die Rückgabe eines Leasing-Fahrzeuges bei einer BMW Niederlassung läuft nach meiner Erfahrung problemlos ab. Das Fahrzeug wird von einem unabhängigen Gutachter gesichtet und die Mängel und Beschädigungen protokolliert. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, hat der Leasingnehmer die anteiligen Reparaturkosten zu tragen.

Ich habe im Dezember 2010 einen BMW 120d mit folgenden Beschädigungen abgegeben:

Lackschäden durch Steinschlag, Außenspiegelgehäuse nach Kontakt mit dem Garagentor beschädigt, 30 cm Kratzer auf der Motorhaube.

Diese Beschädigungen wurden durch den Dekra-Gutachter protokolliert und die Reparaturkosten hierfür eingestellt. Mein Anteil an den Reparaturkosten lag bei 130€ incl. Mwst. Hierüber musste nicht verhandelt werden.

Zitat:

 

Wozu soll das gut sein?

Jens, ich will ihm nix mehr zahlen, weil das Auto ok ist. Wenn er's unterschreibt, zahl ich nix mehr und kauf/leas ein neues Auto bei ihm. So haben wie beide was davon. Andernfalls gehe ich zu nem anderen Händler und der macht das Geschäft.

Da schreibt einer "nach meiner Erfahrung in der Regel problemlos". Aber nach meiner nicht. Dann lieber nächstes Mal schriftlich statt Gnade erhoffen.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Zitat:

 

Wozu soll das gut sein?

Jens, ich will ihm nix mehr zahlen, weil das Auto ok ist. Wenn er's unterschreibt, zahl ich nix mehr und kauf/leas ein neues Auto bei ihm. So haben wie beide was davon. Andernfalls gehe ich zu nem anderen Händler und der macht das Geschäft.

Da schreibt einer "nach meiner Erfahrung in der Regel problemlos". Aber nach meiner nicht. Dann lieber nächstes Mal schriftlich statt Gnade erhoffen.

D.h. Du willst ihn den Wisch unterschreiben lassen, bevor er Dein Auto gecheckt hat? Das ist aber nicht sehr seriös...

Doch, genau anschauen kann er sich's immer gerne. Er muß ja auch nichts unterschreiben. Ich aber auch nicht. So ist das im seriösen Geschäftsleben.

Zitat:

Original geschrieben von mick_525

Die Rückgabe eines Leasing-Fahrzeuges bei einer BMW Niederlassung läuft nach meiner Erfahrung problemlos ab. Das Fahrzeug wird von einem unabhängigen Gutachter gesichtet und die Mängel und Beschädigungen protokolliert. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, hat der Leasingnehmer die anteiligen Reparaturkosten zu tragen.

Ich habe im Dezember 2010 einen BMW 120d mit folgenden Beschädigungen abgegeben:

Lackschäden durch Steinschlag, Außenspiegelgehäuse nach Kontakt mit dem Garagentor beschädigt, 30 cm Kratzer auf der Motorhaube.

Diese Beschädigungen wurden durch den Dekra-Gutachter protokolliert und die Reparaturkosten hierfür eingestellt. Mein Anteil an den Reparaturkosten lag bei 130€ incl. Mwst. Hierüber musste nicht verhandelt werden.

War bei mir anders

Auch BMW Niederlassung , die abnahme macht ein Meister

der Niederlassung und was der protokolliert zahlt man, erst danach

geht der Wagen nochmal zum Zweitgutachter Dekra, weil es die

BMW Bank verlangt. Bei mir wurde keine normale Abnutzung aner-

kannt, alles aber auch jeder kleine Forz und der Wagen sah aus wie

aus dem Laden wurd ebemängelt. Leasing ist frustrierend ( bei der Abgabe )

am 3. Mai 2011 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Gelber_Mini

müsste ich,wenn ich wieder ein Leasingfahrzeug möchte eine Anzahlung leisten?

Diese Frage hat überhaupt nichts mit der Rückgabe eines anderen Leasingwagens zu tun. Grundsätzlich muss gar keine Anzahlung geleistet werden (zumindest nicht bei BMW); dies ist eine Entscheidung, die der Leasingnehmer selbst trifft - aus welchen Gründen auch immer.

Allerdings: Bei Leasingnehmern, deren Bonität nicht 1A ist, kann es durchaus sein, dass BMW Leasing eine Anzahlung verlangt.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Der eigentliche Sinn der Sonderzahlung ist, dass ich diese gleich in die Bücher nehmen kann, verteilt auf die Haltedauer in Jahren versteht sich. Bei Kleinbetrieben mit Einnahme-Überschussrechnung kann die SZ sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Aber welcher Kleinbetrieb least sich ein hochwertiges Kfz.?;-)

am 3. Mai 2011 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Der eigentliche Sinn der Sonderzahlung ist, dass ich diese gleich in die Bücher nehmen kann, verteilt auf die Haltedauer in Jahren versteht sich. Bei Kleinbetrieben mit Einnahme-Überschussrechnung kann die SZ sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Das ist schon klar - das kann einer der Gründe sein (deshalb hatte ich ja geschrieben "aus welchen Gründen auch immer").

Danach hatte der TE aber auch nicht gefragt, denn er meinte, ob er auch dann eine Anzahlung leisten MÜSSTE, wenn er - nach Rückgabe eines Leasingfahrzeugs - wieder ein Fahrzeug least. Darauf bezog sich meine Antwort.

Zitat:

 

Aber welcher Kleinbetrieb least sich ein hochwertiges Kfz.?;-)

Beispielsweise ein Freiberufler, der auch bei guten Einkünften nicht bilanzierungspflichtig ist und deshalb eine EÜR abgibt und der die von Dir beschriebene Methode anwendet.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

...

- Eine vorgefertigte Erklärung vom Händler aus der Tasche ziehen und vom Händler unterschreiben lassen: "hiermit bestätige ich, daß das Leasingfahrzeug von Herrn/Frau X ohne weitere Inrechnungstellung irgendwelcher Mängel oder Reparaturen zurückgenommen wird."

....

Sorry, aber der Händler, der sich auf das einlässt, muss "einen an der Waffel haben". Er will doch Autos oder auch Leasingverträge verkaufen und keine Almosen verteilen.

Übrigens handelt der Händler bei der Fz-Rücknahme im Namen der Leasinggesellschaft und nicht im Namen des Autohauses.

Probieren kann man es ja mal.

 

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

... So ist das im seriösen Geschäftsleben.

Einspruch:

Hierzu gehört zuerst einmal, dass man sein Leasing-Fz im vertragsgemäßen Zustand zurück gibt.

Dann erst folgt alles Weitere. Und hier gibts dann auch Verhandlungsspielraum.

Warum ich so vorgehen würde, will ich gerne näher erläutern.

Mein ehem. Leasingfahrzeug gab ich im wesentlich-besser-als-vertragsgemäßem Zustand zurück und hatte vorher einen Neuwagen für 40.000 Euro bestellt. Reifenservice, Wartung usw fanden alle im gleichen Betrieb statt. Anschließend präsentierte mir der Händler eine m.E. betrügerische Rechnung über 800 Euro für angebliche Mängel und wollte das bereits bar bezahlte Neufahrzeug nicht herausgeben. Einen Prozeß wegen 800 Euro anzufangen, hatte ich keine Lust und zahlte zähneknirschend. Natürlich habe ich diesen Händler bei weiteren Käufen nie wieder besucht.

Diesen Ärger würde ich mir nächstes Mal gerne ersparen, sofern ich überhaupt nochmal leasen würde. Und wenn der Händler mir damit entgegen kommt, meinen Wisch unterschreibt und meinen Interessen gerecht wird, nehme ich ihm gerne wieder ein Auto ab. Der hat dann keinen "an der Waffel", sondern ist ein guter Geschäftsmann, der auf Kundenbindung Wert legt. Aber auf Kulanz und Goodwill lasse ich mich nicht mehr ein.

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