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Wie läuft eine Wandlung ?

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 27. März 2010 um 10:03

Servus

Mich würde interessieren welche Voraussetzung gegeben sein müssen wenn man

die Wandlung durchsetzen möchte.

Interessant wäre auch noch was man verliert,

und müsste ich wieder einen Opel nehmen oder nicht?

Eigentlich möchte ich das Fahrzeug nicht zurück geben, aber sollten die

Mängel nach dem nächsten Werkstatt Termin nicht behoben werden, habe ich

Keine Lust und auch keine Zeit mehr mich mit dem Auto auseinander zu setzen, ich kann

meiner schwangeren Freundin nicht zumuten dauernd das Auto abzugeben und zu holen….

 

Ich bin schon immer Opel gefahren und hatte dabei noch nie einen unplanmäßigen werkstattbesuch,

und ich hätte nie gedacht dass der Insignia das ändern würde, aber leider wurde ich ein besserer

belehrt, ich würde mich nach einer Wandlung auch wieder für einen Opel entscheiden wenn mir

ein anderes Modell gefallen würde, ist aber leider nicht der Fall.

Würde mir momentan einen 525d zulegen wollen ( hab mir schon ein paar angesehen ), aber wie

gesagt ich gebe die Hoffnung noch nicht auf das mein kleiner Insignia noch Fit gemacht wird…

also würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte wie die Wandlung abläuft.

 

Beste Antwort im Thema
am 27. März 2010 um 11:16

Nur Interesse halber: Welche Mängel hat denn Dein Fahrzeug und was wurde schon zur Fehlerbehebung versucht, dass eine Wandlung in Betracht kommt?

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10 Antworten

Schau mal hier

http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz

das sollte Dir weiterhelfen

am 27. März 2010 um 11:16

Nur Interesse halber: Welche Mängel hat denn Dein Fahrzeug und was wurde schon zur Fehlerbehebung versucht, dass eine Wandlung in Betracht kommt?

Bis zur Wandlung ist es ein weiter und steiniger Weg :(

Da muss schon einiges zusammen kommen, wenn ich mich nicht irre dürfen die bis zu dreimal nachbessern und zwar immer an dem gleichen Problem.

Ohne Anwalt funktioniert das meistens sowieso nicht! Der Händler versucht natürlich mit allen Mitteln das zu verhindern oder halt so wenig Geld wie möglich zu bezahlen.

Ein User hier im Forum hat sein Auto gerade gewandelt und läuft noch hinter seinem Geld her trotz Anwalt.

Schreibe den roland31265 mal eine PN, der kann dir eventuell mehr schreiben.

Oder hier http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/13470/opel-insignia-a

Themenstarteram 27. März 2010 um 13:34

Polten (Hinten – Vorne – Überall), 1x stoßdämpfer gewechselt ohne erfolg

- AGR-Sitz macht Geräusche (Beifahrer), 2x angeblich repariert

- Riefen Bremsen hinten (letzte Woche erst erneuert, fängt schon wieder an), 2x erneuert

- Kofferraumabdeckung (schon3-mal repariert)

- Klackern beim Lastwechsel, 2x Antriebswellen erneuert

und am 06.04 geht er wieder in die Werkstatt um alle Mägel zubeheben.....

mal sehen was dabei raus kommt ????

 

Zitat:

Original geschrieben von snOOpy667

Nur Interesse halber: Welche Mängel hat denn Dein Fahrzeug und was wurde schon zur Fehlerbehebung versucht, dass eine Wandlung in Betracht kommt?

Zitat:

Original geschrieben von hassomasso

 

Polten (Hinten – Vorne – Überall), 1x stoßdämpfer gewechselt ohne erfolg

- AGR-Sitz macht Geräusche (Beifahrer), 2x angeblich repariert

- Riefen Bremsen hinten (letzte Woche erst erneuert, fängt schon wieder an), 2x erneuert

- Kofferraumabdeckung (schon3-mal repariert)

- Klackern beim Lastwechsel, 2x Antriebswellen erneuert

und am 06.04 geht er wieder in die Werkstatt um alle Mägel zubeheben.....

mal sehen was dabei raus kommt ????

Zitat:

Original geschrieben von hassomasso

Zitat:

Original geschrieben von snOOpy667

Nur Interesse halber: Welche Mängel hat denn Dein Fahrzeug und was wurde schon zur Fehlerbehebung versucht, dass eine Wandlung in Betracht kommt?

Das ist ja schon eine Menge, was hier versucht wurde. Und wenn ich es richtig lese, bereits 2 Rep. Versuche, z.T. auch 3x versucht. Ich denke, gerade die Riefen in der Bremsscheibe und auch die anderen Mängel sollten nun mit der 3. Reparatur erledigt sein. Sonst kommst Du wirklich langsam in der Bereich, wo Wandlun möglich wäre.

Wie aber schon oben geschrieben wurde: Mind. 3 erfolglose Reparaturversuche. Aber auch dann ist die Wandlung noch ein steiniger Weg. Alleine über den Händler geht das dann nicht, sondern über den Hersteller Opel und nur mit Anwalt.

Auf die Frage oben, ob Du wieder einen Opel kaufen musst: Nein, Wandlung ist ja Rückgängigmachen des Kaufvertrages. Was aber nun aber nicht heißt, dass Du den vollen Kaufpreis erstattest bekommst, sondern es wird die Wertminderung abgezogen (in der Regel pro Km xy cent, mal im Internet nachlesen, kenne gerade nicht, was hier die Gerichte in der Regel ansetzen). Der Abzug für Wertminderung ist aber auch ok, weil man ja das Auto in der Zeit auch benutzt hat.

Den FOH wechsel ist meist einfacher und effektiver.

Bei mir wurden die hinteren Scheiben vor ca. 4000km gewechselt- die neue sind gut. Wenn Du da schon mehrfach neue bekommen hast, verarscht dich doch dein FOH und tauscht nur die Scheiben und nicht die Beläge, die das Problem verursachen. Auch bei den anderen Teilen sollte das beim ersten Mal erledigt sein- sind ja nun nicht wirklich komplizierte/versteckte Fehler, sondern eindeutig zu identifizieren!!!

Versuche es erstmal im direkten Gespräch mit deinen FOH und schalte den Opel Service ein! Mein Antara hatte ne Menge mehr an Mängel gehabt und bei einigen hat Opel das Handtuch gworfen. Bei mir ging die Wandlung dann problemlos über die Bühne und ich habe mir einen Insignia bestellt. Was Du an Geld wiederbekommst wird je nach geschätzter Lebensdauer des Auto berechnet, da liegt die Spanne zwische 0,30% ubd 0,68% je angefangene tausend Kilometer vom Kaufpreis. Aber wie gesagt versuche es erst auf die ruhige Art und ohne Anwalt, das spart Nerven ;)

Gruß Pitter

am 27. März 2010 um 19:11

Hallo ich habe auch einige Mängel die Opel nicht im Griff bekommt also war ich auch beim Anwalt und habe nachgefragt ab wann man wandeln kann. Der sagte zu einer Wandlung in dem Sinne gibt es Sie schon seit jahren nicht mehr, und es kommt drauf an wie alt der Wagen ist usw. zu mir hat er gesagt auf Deutsch gesagt hab ich pech!!

Zitat:

Original geschrieben von M.Irmscher

...also war ich auch beim Anwalt und habe nachgefragt ab wann man wandeln kann. Der sagte zu einer Wandlung in dem Sinne gibt es Sie schon seit jahren nicht mehr...

Manchmal sind nicht nur die FOH unfähig, sondern es scheint auch Advokaten zu geben die ihren Titel nicht verdient haben... also sollte man den auch gleich wechseln, mitsamt dem unfähigen FOH ;):D

Es gibt das sog. Verbraucherschutzgesetz... da steht die Wandlung in allen Einzelheiten beschrieben, und dieses Gesetz ist uneingeschränkt in Kraft ! Einfach mal googeln.

Die "Wandlung" heißt seit einigen Jahren nun "Rückabwicklung", das nebenbei.

1. Rückabwicklung geht (fast) nie ohne anwaltliche Hilfe (gut). Eine Rückabwicklung richtet sich immer an Deinen Vertragspartner, also an den denjenigen, bei welchen du das Auto gekauft hast - nicht an Opel selbst.

2. Gibt es -wie "im richtigen Leben"-gute Anwälte und weniger gute Anwälte.

3. Ist das aktuell und interessant für den "rückabwicklungswilligen" Käufer von Neuwagen/Tageszulassungen:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Kurz: Willst du bei einem Insignia (Neuwagen...) "bleiben", also wenn du deinen mängelbehaftetetn Insignia "wandelst" und dir dann wieder einen Insignia als "Ersatzlieferung" kaufst, dann mußt du nicht die sonst übliche Nutzungsentschädigung an deinen Vertragspartner (dem Verkäufer...Händler) bezahlen. Das wäre zu überlegen...meine ich.

4. Faustregel: ALLES immer schriftlich dokumentieren und sicherheitshalber Beweise/Nachweise (für ALLE relevanten Sachverhalte) sammeln.

Viele Grüße, vectoura

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