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Wie lange darf (oderr kann) ich den TÜV überziehen ohne Konsequenzen?

VW Vento 1H
Themenstarteram 31. Januar 2006 um 15:22

Hallo Golf-Freunde.

Mein TÜV ist ab 01.02.2006 abgelaufen (HU & AU). Ich hab auch schon Verbindung mit meiner Werkstatt aufgenommen. Allerdings kommt nochn Fahrwerk rein, dessen Lieferzeit momentan ca. 2Wochen beträgt. Da ich mein Auto allerdings brauche würd ich ja sozusagen OHNE TÜV rumfahrn...

Wie lange darf/kann ich das, ohne mit Konsequenzen von der Rennleitung rechnen zu müssen (vorausgesetzt es läuft derart blöd, dass sie mich in dieser Zeit kontrollieren und es ihnen auffällt)???

MfG

Michael

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9 Antworten

Re: Wie lange darf (oderr kann) ich den TÜV überziehen ohne Konsequenzen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Tantalus

Hallo Golf-Freunde.

Mein TÜV ist ab 01.02.2006 abgelaufen (HU & AU). Ich hab auch schon Verbindung mit meiner Werkstatt aufgenommen. Allerdings kommt nochn Fahrwerk rein, dessen Lieferzeit momentan ca. 2Wochen beträgt. Da ich mein Auto allerdings brauche würd ich ja sozusagen OHNE TÜV rumfahrn...

Wie lange darf/kann ich das, ohne mit Konsequenzen von der Rennleitung rechnen zu müssen (vorausgesetzt es läuft derart blöd, dass sie mich in dieser Zeit kontrollieren und es ihnen auffällt)???

MfG

Michael

das würde heißen das dein TÜV - schon zum 31.1.2006 ,Abgelaufen ist ,oder? ,denne darfste noch wenn er erst im Februar 06 Fällig wär ,bis 28.02.06 Fahren ,ohne eine Konsiquens ,weil ja nur der Monat angegeben ist ,auf der Plakette ,nicht ein genaues Datum ,weißte wie ich es meine?

MFG

winston310365

PS: das heiß "immer " in dem Monat wo er fällig wäre (Der Tüv) z.b.: Februar 06 wäre er fällig ,kannste Beruigt bis ende des Monats Fahren ! sollte er aber ,im falle Januar 06 bei dir gewesen sein danne Mußte hin ,oder dir wird die Zeit Abgezogen und du krist von unseren Grünen (erst ein mal) ,ein finger zu sehen .

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 15:38

Ne. Verstehs jetz nich ganz. Also auf der HU sowie der AU-Plakette steht die 1 für den Monat ganz oben (auf 12Uhr) und das Jahr 06.

Re: Re: Wie lange darf (oderr kann) ich den TÜV überziehen ohne Konsequenzen?

 

Zitat:

Original geschrieben von winston310365

das würde heißen das dein TÜV - schon zum 28.1.2006 ,Abgelaufen ist ,oder? ,denne darfste noch wenn er erst im Februar 06 Fällig wär ,bis 31.02.06 Fahren ,ohne eine Konsiquens ,weil ja nur der Monat angegeben ist ,auf der Plakette ,nicht ein genaues Datum ,weißte wie ich es meine?

MFG

winston310365

seid wann hat der januar nur 28 tage??? war das nich der februar???

also, wenn du auf deinen plaketten 01/06 zustehen hast, hast du am morgen regulär keine zulässigen plaketten mehr. je nach region liegt es aber im ermessen der rennleitung wie sie verfahren. meinst wird bei einer ein- bis dreimonatigen überziehung NOCH NICHTS gesagt, aber wie gesagt, je nach launer der rennleitung. wenn dein auto ein vollaufgemotzer G3 is, kannst du davon aus gehen, das du schon am 1.2. eine mengelkarte erhälst.

desweiteren, wenn du deine HU überziehst, wird sie nicht mit dem monat der HU abnahme angeglichen, sondern rückdatiert auf die fälligkeit der HU... früher konnte man immer so ein paar monate gewinn machen...

Zitat:

Original geschrieben von Tantalus

Ne. Verstehs jetz nich ganz. Also auf der HU sowie der AU-Plakette steht die 1 für den Monat ganz oben (auf 12Uhr) und das Jahr 06.

ja das wäre der Januar , eiso müßtest du (rein Thoretich ) hin zum Tüv ! ,danne Fahre mal nicht mehr alt zu lange ,sonst ziehen die dir beim Tüv (so kenne ich es ) , den jeweiligen Monat den du drüber bist wieder ab ---> nicht mehr 24 Monate sondern 23 Monate ----> da du drüber bist . Jetzt verstanden...grins

MFG

Re: Re: Re: Wie lange darf (oderr kann) ich den TÜV überziehen ohne Konsequenzen?

 

Zitat:

Original geschrieben von BadFP

seid wann hat der januar nur 28 tage??? war das nich der februar???

also, wenn du auf deinen plaketten 01/06 zustehen hast, hast du am morgen regulär keine zulässigen plaketten mehr. je nach region liegt es aber im ermessen der rennleitung wie sie verfahren. meinst wird bei einer ein- bis dreimonatigen überziehung NOCH NICHTS gesagt, aber wie gesagt, je nach launer der rennleitung. wenn dein auto ein vollaufgemotzer G3 is, kannst du davon aus gehen, das du schon am 1.2. eine mengelkarte erhälst.

desweiteren, wenn du deine HU überziehst, wird sie nicht mit dem monat der HU abnahme angeglichen, sondern rückdatiert auf die fälligkeit der HU... früher konnte man immer so ein paar monate gewinn machen...

Sorry ,habe es oben schon geändert...grins ,meine auch bis 28.02.06

MFG

Hi,

kannst ja mal zu Deiner Werkstatt hingehen und Dir nen Termin für Mitte Februar holen sowie eine kleine schriftliche Bestätiung. Wenn Du dann doch von der Polizei angehalten wirst, kannst Du wenigstens nachweisen, dass Du den TÜV nicht (absichtlich) vergesesn hast. Macht sicher nen besseren Eindruck ;-)

Gruß

Markus

Zitat:

Original geschrieben von winston310365

ja das wäre der Januar , eiso müßtest du (rein Thoretich ) hin zum Tüv ! ,danne Fahre mal nicht mehr alt zu lange ,sonst ziehen die dir beim Tüv (so kenne ich es ) , den jeweiligen Monat den du drüber bist wieder ab ---> nicht mehr 24 Monate sondern 23 Monate ----> da du drüber bist . Jetzt verstanden...grins

MFG

...was aber ja nichts ausmacht da ja bei termineinhaltung der neue tüv auch nicht länger gültig wäre.

also ich bin letztes jahr auch mal mit überzogenem tüv angehalten worden, war allerdings ne zollkontrolle. meint er so zu mir: "hamse auf die karre keinen tüv mehr bekommen oder wie?". hab dann halt bissle umgeheult von wegen so viel zu tun, aber nächste woche hab ich urlaub usw... das passte dann. hab noch keinen polizist kennengelernt der einem wegen sowas gleich eins reindrückt solange man einsichtig ist und nett bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT

 

...was aber ja nichts ausmacht da ja bei termineinhaltung der neue tüv auch nicht länger gültig wäre.

also ich bin letztes jahr auch mal mit überzogenem tüv angehalten worden, war allerdings ne zollkontrolle. meint er so zu mir: "hamse auf die karre keinen tüv mehr bekommen oder wie?". hab dann halt bissle umgeheult von wegen so viel zu tun, aber nächste woche hab ich urlaub usw... das passte dann. hab noch keinen polizist kennengelernt der einem wegen sowas gleich eins reindrückt solange man einsichtig ist und nett bleibt.

Hallo !

nein , das mann zu den Grünen freundlich ist , das versteht sich von selber...grins , ich hatte auch erwähnt das er wenn er überzogen Hat/Hätte , nur ein "Finger gezeigt würde Kriegen . mehr auch nicht , weil wenn er bei ein parr tage bleibt paßiert auch nix (Großes)...grins

MFG

Re: Wie lange darf (oderr kann) ich den TÜV überziehen ohne Konsequenzen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Tantalus

Hallo Golf-Freunde.

Mein TÜV ist ab 01.02.2006 abgelaufen (HU & AU). Ich hab auch schon Verbindung mit meiner Werkstatt aufgenommen. Allerdings kommt nochn Fahrwerk rein, dessen Lieferzeit momentan ca. 2Wochen beträgt. Da ich mein Auto allerdings brauche würd ich ja sozusagen OHNE TÜV rumfahrn...

Wie lange darf/kann ich das, ohne mit Konsequenzen von der Rennleitung rechnen zu müssen (vorausgesetzt es läuft derart blöd, dass sie mich in dieser Zeit kontrollieren und es ihnen auffällt)???

MfG

Michael

Wo bitet ist das Problem? Wenn du dein Auto brauchst, gehe ich ja davon aus dass das nciht in der Werkstatt steht und auf das Fahrwerk wartet, sondern dass du damit im moment fleissig rumfährst. was hindert dich daran, die HU und AU durchzuführen? das mit dem afhrwerk ist prinzipiell erstmal scheissegal, weil du das sowieso extra eintragen lassen musst, das geht nicht im rahmen der HU!

wenn dein altes fahrwerk aber im eimer ist, dann ruf beim tüv an und sag denen bescheid, du wartest auf ein fahrwerk und kommst in 2 wochen zur HU, oder du fährst zur HU und nimmst einen beleg über den werkstatttermin zum einbau eines neuen fahrwerks mit samt rechnung oder kostenvoranschlag, dann lassen sie den aspekt weg und du tanzt zur ergänzung der HU in zwei wochen nohchmal an....

ist doch kein stress:)

MfG

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