ForumGaskraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Wie lange ist die GAP für die HU gültig?

Wie lange ist die GAP für die HU gültig?

Guten Abend,

ich hatte heute unser Auto zur Inspektion und die haben eine GAP mitgemacht. Jetzt habe ich die Bescheinigung vom TÜV Süd in den Händen und würde gern wissen, wie lange die gültig ist. TÜV läuft im Juni ab, kann ich dann noch mit der GAP hinfahren und nur die HU/AU machen?

Bis vor mindestens 2 Jahren wurde die GAP vom Prüfer anerkannt, wenn sie nicht älter als 12 Monate war. Hat sich daran etwas geändert?

Nachtrag: Ja, daran hat sich was geändert. In der StVZO Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge steht in 3.1.1.2

Zitat:

Diese Untersuchung darf frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Absatz 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Absatz 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1.

Gilt also das gleiche wie für die AU. Die GAP/AU darf max. 1 Monat vor der HU gemacht worden sein, ansonsten muss man sie im Rahmen der HU neu machen.

Werde dann also die HU auf Mitte März vorziehen, denn die 49€ für die GAP mag ich im Juni nicht nochmal zahlen.

Ähnliche Themen
10 Antworten

Hallo, bei mir habe ich alle zwei Jahre die HU mit der GAP gemacht. Seit 2012 bis jetzt. Also nicht zwischendurch. Viele Grüße

Alle 4 Jahre ist GAP Lt Hersteller fällig (inkl. Konservierung)

Die Dichtheitsprüfung für den tüv ist alle 2 Jahre immer zum TÜV fällig

Zitat:

@VVW schrieb am 15. Februar 2024 um 20:41:08 Uhr:

Guten Abend,

ich hatte heute unser Auto zur Inspektion und die haben eine GAP mitgemacht. Jetzt habe ich die Bescheinigung vom TÜV Süd in den Händen und würde gern wissen, wie lange die gültig ist. TÜV läuft im Juni ab, kann ich dann noch mit der GAP hinfahren und nur die HU/AU machen?

Bis vor mindestens 2 Jahren wurde die GAP vom Prüfer anerkannt, wenn sie nicht älter als 12 Monate war. Hat sich daran etwas geändert?

Nachtrag: Ja, daran hat sich was geändert. In der StVZO Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge steht in 3.1.1.2

Zitat:

@VVW schrieb am 15. Februar 2024 um 20:41:08 Uhr:

Zitat:

Diese Untersuchung darf frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Absatz 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Absatz 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1.

Gilt also das gleiche wie für die AU. Die GAP/AU darf max. 1 Monat vor der HU gemacht worden sein, ansonsten muss man sie im Rahmen der HU neu machen.

Werde dann also die HU auf Mitte März vorziehen, denn die 49€ für die GAP mag ich im Juni nicht nochmal zahlen.

Verwechsel bitte nicht GAP mit Dichtheitsprüfung ;)

Zumindest bei Skoda, VW und Seat ist der Punkt "Erdgasanlage: Sichtprüfung auf Beschädigung und Dichtigkeitsprüfung durchführen" meines Wissens Bestandteil vom erweiterten Umfang bei CNG Fahrzeugen. Wenn der erweiterte Umfang nicht beauftragt wird, fällt auch der Punkt "Erdgasanlage: Wachsschicht zwischen Erdgas-Kraftstoffbehälter und Ventil für Tankabsperrung prüfen" weg. Da kann man sich mittelfristig Probleme einhandeln, denn die Stahltanks rosten gern mal am Ventilkopf, gerade wenn das Wachs weg ist, oder gar nicht aufgetragen wurde.

Die GAP ist alle 2 Jahren für die HU fällig, die Dichtigkeitsprüfung im Rahmen der Inspektion mit erweitertem Umfang (bei VAG Fahrzeugen) Erdgasanlage.

Danke für den Hinweis!

Das ist für mich wirklich Mist, wer hat sich das wieder ausgedacht?

Der Hyundai Coupé (Erstbesitz seit 2005) meiner Partnerin geht zur HU immer in die Werkstatt, wo er auch gekauft wurde, die ist in Mecklenburg-Vorpommern.

Unser Gasfachmann für Vialle sitzt in Herne.

HU bekommt auch mein Wagen woanders, weil ich das immer mit diversen anderen Arbeiten (Lack) verbinde.

Wenn ich nach der GAP nur noch einen Monat Zeit bis zur HU habe, macht das für mich alles sehr kompliziert und unflexibel.

 

lg Rüdiger :)

Eine Gap, im Gasfachbetrieb gemacht, darf zur Hu nur max vier Wochen alt sein (analog zur AU in der Werkstatt)

Das wurde vor zwei Jahren geändert, bis dahin galt: Die GAP gilt zwei Jahre, muss zum Zeitpunkt der Hu aber noch mindestens ein Jahr gültig sein.

Nun heißt es eben: HU innerhalb von vier Wochen nach GAP Termin oder es ist eine neue Gap fällig.

Schätze, so möchte man mehr Geld generieren, nur- warum sollte man jetzt zB nach einem Filterwechsel eine (jaja, vorgeschriebene...) GAP machen, die dann zur HU drei Monate später wertlos ist? Ausser der Betrieb spekuliert auf die Kohle für die weitere GAP.

Es gibt keinerlei Bußgelder oÄ für das nichtvorhandensein einer GAP- nur bei der Hu wird deren Vorlage verlangt.

Eine Prüfung der Gasanlage steht im erweiterten Inspektionsumfang von unserem TGI, drum lasse ich die mit machen. Weil das VW Zentrum die Prüfungen vom TÜV Prüfingenieur machen lässt, hab ich eben auch den GAP Nachweis bekommen.

Als es noch der gasgeschulte VW MA gemacht hat, gabs kein Zertifikat. War da ja nur eine normale Servicearbeit ;) Ich hatte deswegen in der Vergangenheit schon Diskussionen mit der Werkstatt. So wie es jetzt ist, passt es eigentlich ganz gut.

HU/AU kostet ~150€. GAP 49€. Bevor ich in 3-4 Monaten nochmal 49€ zahle, ziehe ich die HU lieber vor und „verschenke“ 1/6 des HU Zeitraums (25€). Ich meine die GAP ist nur alle 2 Jahre oder 60tkm im Serviceplan vorgesehen, dann würde es in 2 Jahren auch perfekt wieder mit der HU zusammenpassen.

Hallo.

Die GWP beim TÜV ist günstiger...

Ich handhabe das mittlerweile so, dass ich die AU in einer Werke machen lasse. KP: 50 Euro.

HU beim TÜV-Süd liegt bei 63 € ohne AU.

So liege ich preislich HU + AU + GWP bei knapp 150 €.

GAP ist mittlerweile deutlich teurer als die GWP beim TÜV.

 

Das Thema der GAP ist eh so ein Grenzbereich, da es im Grunde niemanden interessiert, wo oft die Anlage offen war. Hauptsache die Komponenten sind dicht und passen von den Nummern her.

Wenn ich nur dran denken würde, wie oft ich eine GAP hätte machen müssen, so oft ich die Anlage offen hatte (Ventildeckelwechsel, Ansaugbrückenwechsel, ZR Wechsel, Tausch Injektoren, Tausch und Revision Verdampfer...).

Im Grunde bewegen wir uns hier im Gas-Forum oft auf dünnem Eis. Da ist man bei anderen Themen weitaus rigoroser.

 

VG

Kann es sein, dass deine Zahlen veraltet sind? Letztes Jahr haben wir auch noch 150 bezahlt...

Hier im Süden bezahlen wir seit 2024 bei der HU+AU+GWP 192€

Zitat:

@DonC schrieb am 18. Februar 2024 um 13:42:03 Uhr:

Kann es sein, dass deine Zahlen veraltet sind? Letztes Jahr haben wir auch noch 150 bezahlt...

Hier im Süden bezahlen wir seit 2024 bei der HU+AU+GWP 192€

Darum macht er die AU eben NICHT bei der Prüfstelle, sondern in der Werkstätte. Handhabe ich ebenfalls seit Jahren so, ich muss ebenfalls schauen wo ich bleibe.

Wobei man das so pauschal auch nicht sagen kann, es hängt davon ab welcher "Verein" im Bundesland die "Technische Prüfstelle" ist (--> Die kriegen die Gebühren "quasi" vorgegeben, siehe GebOSt), was die AU bei der Werkstatt kostet usw.. Informieren schadet nicht, man kann durchaus sparen wenn man will.

Für BaWü bspw. kostet die HU beim TÜV Süd 63,30 €. Die AU kostet 86,70 € (!) = HU+AU 150 €.

TÜV Süd Gebühren

Da kann es sich schon lohnen die AU woanders durchführen zu lassen und den Wisch bei der Prüfstelle vorzulegen. Meine Stammwerke erledigt mir die AU für 40 €. Mit 46 € lässt sich durchaus vernünftig einkaufen, sehe es null ein die denen zu geben für ein & dieselbe Dienstleistung. :mad:

Beim Wettbewerb kann es wieder anders aussehen, die GTÜ nimmt in BaWü bspw. 97 € für ne PKW-HU, die AU kostet 52 € = 149 € komplett.

Hier würde sich die "externe" AU nicht wirklich lohnen, da die HU-Gebühr schon recht hoch bepreist ist. Aber man muss nicht zu denen.

Wie immer: Informieren & Vergleichen, es kann sich lohnen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Wie lange ist die GAP für die HU gültig?