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Wie lange kann/darf sich die HUK-Coburg zur Regulierung Zeit nehmen?

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 11:43

Hallo Community,

ich habe, wie sollte es auch anders sein, ein Problem mit der gegnerischen Versicherung.

Mir hat jemand in der ersten Novemberwoche die Vorfahrt genommen und ist mir mit seinem verf*ckten SUV voll in die Beifahrerseite gedonnert. Habe dann die Polizei zur Aufnahme des Unfalls gerufen.

Diese hat dem anderen Fahrer gegenüber noch eine Verwarnung und ein Bußgeld ausgesprochen. War halt eine Vorfahrtsmissachtung wie im Lehrbuch. Ohne Rücksicht auf Verluste einfach auf die Hauptstraße.

Dazu muss man allerdings auch sagen, dass er aus einer Nebenstraße kam, von der man - wegen einer Baustelle - auch den Verkehr auf der Hauptstraße überhaupt nicht sehen kann.

Ich bin dann auch noch ins Krankenhaus gebracht worden, um mir Glassplitter aus dem Gesicht und dem rechten Unterarm ziehen zu lassen und die Wunden wurden desinfiziert und verbunden.

Zwei Tage später hat dann ein Gutachter nur noch amtlich festgestellt, was ich sowieso schon längst wusste. Mein Wagen (Ford Ka) war ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Dann habe ich Ende November noch ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung erhalten, dass man die polizeilichen Ermittlungsakten anfordern wird und sich zu gegebener Zeit wieder mit mir in Verbindung setzten würde.

Anschließend habe ich denen ein Schreiben mit Fristsetzung zur Regulierung per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen (Fristende war der 29.12.). Dies blieb jedoch völlig unkommentiert.

Und jetzt ist der Unfall mittlerweile fast 2,5 Monate her, ich darf mit Bahn zur Ausbildungsstelle fahren (ca. 2 Stunden Extraaufwand pro Tag wg. der "tollen" Verbindung). Mein Chef macht mir auf der Arbeit auch schon die Hölle heiß, weil ich bedingt durch Bus&Bahn öfters zu spät komme.

Ein neues Auto kann ich mir im Moment schlichtweg nicht leisten und ich frage mich, was die Versicherung da eigentlich treibt :(

Vulgo: Wie lange kann/darf sich die gegnerische Versicherung zur Regulierung Zeit nehmen?

Beste Antwort im Thema

30.11.09 17:00 mir nimmt einer die Vorfahrt, mein Auto Totalschaden, Unfallgegner bei HUK Versichert

30.11.09 18:00 Telefonat mit HUK Anhand der HelpCard von der HUK; Schadensnummer, Telefonnummer zur Schadensbearbeitung per SMS erhalten

30.11.09 19:00 Leihauto vermittelt bekommen

04.12.09 Informationsschreiben zum ausfüllen von der HUK bekommen

07.12.09 10:00 Angerufen wegen Leihauto Verlängerung, genehmigt

14.12.09 14:00 Angerufen wegen Regulierungsdauer, Gutachten erst heute angekommen. Leihauto Verlängerung, genehmigt

15.12.09 Bestätigungsschreiben zum Vorgang der Auszahlung erhalten

18.12.09 Auszahlung erhalten, Leihauto zurückgegeben, neues Auto gekauft

--------------

Gibt auch gute Fälle

 

bis denn

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Hi,

 

eine festgesetzte Frist für die Regulierung gibt es nicht.

Im Allgemeinen geht man davon aus, dass jedenfalls bei einfachen Fällen nach 6 Wochen ein Ergebnis auf dem Tisch liegen müsste.

 

Ich würde einfach ma Montag mal den Sachbearbeiter anrufen und nach dem derzeitigen Sachstand fragen.

 

Den teilst Du uns hier mit und dann können wir Dir vielleicht noch was sagen;).

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 11:51

Ja, den Sachbearbeiter erreichen. Das ist auch so eine Geschichte für sich selbst. Der arbeitet nur Vormittags und die Leitung ist durchgehend belegt. Ich vermute fast, dass die Telefonnummer im Anschreiben nur eine Pseudo-Rufnummer ist.

Ich weiß nur, dass wenn ich noch einmal zu spät komme, ich meine Ausbildung an den Nagel hängen kann. Erste Abmahnung habe ich ja bereits kassiert.

Mitte Dezember hatte ich mit denen telefoniert und da hatte man mir mitgeteilt, dass die Akte der Polizei noch nicht vorliegen würde und solange die nicht vorliegt, könne man halt nichts machen.

Gib die Sache an einen Rechtsanwalt. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung dann auch noch tragen. Diese Regulierungsdauer ist unter aller Sa.. Es gibt da keine Fristen oder so, aber so einer klaren Vorfahrtverletzung mit der PEA zu argumentieren ist einfach unmöglich. Wahrscheinlich wollen Sie ihm grobe Fahrlässigkeit unterschieben, aber das ist für dich und deine Schadenersatzansprüche völlig irrelevant. Geh' zu RA, der soll das regeln und schonmal einen Vorschuss anfordern damit du ein neues Auto anzahlen kannst...

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 12:01

Danke für eure Antworten. Wo bleiben nur meine Manieren. Die Idee mit dem Anwalt hatte ich auch schon. Aber das kostet doch dann wieder extra oder?

Die Bergungskosten für mein Fahrzeug musste ich schon vorstrecken. Das Abschleppunternehmen hat die Forderung erst versucht von der gegnerischen Versicherung einzuziehen, aber dann mir zu Beginn des Jahres erstmal die Rechnung zukommen lassen.

Ich habe derzeit schlichtweg keine Kohle um auch noch einen Anwalt zu finanzieren.

Nochmal: Ich bin in der Ausbildung. Nach Abzug aller Unkosten habe ich etwa 150 EUR im Monat.

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 12:02

Was ist "PEA"?

am 17. Januar 2010 um 12:05

Deinen Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Du hast einen Anspruch darauf, und es entstehen dir keine zusätzlichen Kosten.

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 12:07

Auch dir gilt mein Dank ;)

Will der Anwalt keine Vorkasse? Ich geh da einfach hin und übergebe ihm die Geschichte? Der will kein Geld von mir?

Ich hab gelesen, dass ich eine Pflicht habe, den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht?). Ist ein Anwalt nicht genau das Gegenteil?

am 17. Januar 2010 um 12:10

Genau, er holt sich das Geld direkt von der Versicherung. Such alle Unterlagen raus, und am Besten gleich morgen hin.

Hier geht es auch um deine Zukunft (Ausbildung).

Ich glaube nur so kommst du am Schnellsten an dein Geld.

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 12:17

OK. Dann werde ich versuchen, morgen einen Anwalt zu erreichen.

Ja, es geht um meine Zukunft. Deshalb bin ich auch ziemlich gereizt mittlerweile. Mein Chefchen war schon so begeistert, weil ich nach dem Unfall ne Woche krank geschrieben war.

Wir sind ein kleiner Betrieb, da fällt es auf, wenn man krank ist. Vorallem kurz vor dem Jahreswechsel. Chef hatte extra dann für die Woche einen ehemaligen Azubi aus Aushilfe holen müssen, weil sonst die Vorbereitungen für eine Messe überhaupt nicht mehr schaffbar gewesen wären.

Aber da wollte mein Arbeitsgeber, Sklaventreiber und Kühlschrankfüller mit mir auch noch drüber reden. Weil die Kosten hierfür wohl auch von der Versicherung gezahlt werden müssten (?!?). Der Unfall ist ja auch auf dem Weg zur Arbeit passiert.

PEA = Polizeiermittlungsakte. In diesem Fall für deine Ansprüche völlig irrelevant. Du gehst zum RA, bringst ihm alle Unterlagen mit (PO-Bericht, Gutachten, Schriftwechsel mit HUK,etc.). Dann unterschreibst Du ihm eine Vollmacht samt Abtretung, so dass er sich seine Gebühren direkt von der HUK holen kann. Steht dir rechtlich zu einen RA zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu beauftragen, Kosten muss der Verursacher tragen. In diesem Fall bettelt die HUK quasi nach einer RA-Fristsetzung...

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 12:20

Hmm. Irgendwie kapier ich das alles nicht so ganz. Es müsste doch auch im Interesse der Versicherung liegen, die Schadenssumme gering zu halten, oder?

Ein Anwalt wird doch erstmal sicherlich gleich fürs erste Schreiben seine 150 EUR haben wollen....

Das Geld der Versicherung sind doch die Beiträge aller Versicherten. Wenn aber viele "Anspruchssteller" zum Anwalt gehen (müssen), werden da doch Unmengen an Beträgen sinnlos "verbrannt". Das mindert doch gleichzeitig wieder den Gewinn der Versicherung...oder mache ich einen Gedankenfehler?

Du hast das Recht, dir einen Rechtsanwalt zu nehmen, das fällt nicht unter die von Dir genannte Schadensminderungspflicht. Such dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, die erleben das ständig. Du wirst in der letzten Zeit schon viel gelesen haben zu Versicherungen und viel schlechtes, da kann es nicht schaden, kompetente Hilfe zu haben.

Wegen der Abmahnung: Habt ihr einen Betriebsrat? Vermutlich nein. Eine Abmahnung ist keine Kleinigkeit, aber sie wird manchmal auch überschätzt. Eine Abmahnung würde im Falle einer Kündigung immer noch einmal überprüft vor dem Arbeitsgericht, auf Verhältnismäßigkeit etc. Sei künftig pünktlich, nimm den RA, such schon nach einem neuen Auto und dann schnell kaufen mit dem neuen Geld.

am 17. Januar 2010 um 12:28

Hallo,

Du machst Dir Gedanken um etwas, was Du hier nicht tun solltest

Offensichtlich ist Dir der Umgang mit Schadensregulierung nicht bekannt - also nimm Dir professionelle Hilfe.

Klar ist - es wird dadurch die Zeit nicht verkürzen, da auch der Anwalt erstmal die Aktenlage benötigt.

Aber immerhin reden wir hier auch von Personenschaden.

Insofern: In diesem Fall würde auch ich wohl anwaltlich Hilfe zu Rate ziehen.

Davon abgetrennt ist aber die Geschichte mit Deinem Arbeitgeber:

1. Wenn der wegen 1 Woche Azubiausfall Theater macht, ist er kein Guter.

2. Kannst Du nun wirklich niemandem Schuld geben, wenn Du zu spät kommst - dann gilt es eher loszufahren. Die Abmahnung hast Du nicht wegen dem Unfall kassiert oder der Versicherung, sondern weil Du im Fall der Falle schlicht den falschen Bus/Zug gewählt hast.

Das würde ich also strikt von der Schadenregulierung trennen.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 12:30

Wir haben kein Betriebsrat. Wir sind nur sechs Mitarbeiter ;) Mir ist schon klar, dass eine Abmahnung keine Kleinigkeit ist, aber was soll ich machen?

Arbeitsbeginn ist um 8.30 Uhr, ich muss einmal mit Bus fahren und dann noch mit zwei verschiedenen Zügen. Als ich noch mobil gewesen bin - also stolzer Besitzer eines Fahrzeuges - bin ich um 7.45 Uhr zu Hause los.

Jetzt muss ich jeden Tag um 6.40 den Bus nehmen, um pünktlich zu sein. Es sei auch gesagt...dies ist der erste Bus des Tages. Früher kommt man aus diesem Kaff gar nicht weg.

Im Moment ist halt "dicke Luft" auf der Arbeit, aber ich kann es einfach nicht ändern.

Notfallplan für den Fall, dass ich rausgeworfen werde, habe ich aber schon. Bis Sommer 2011 "rumhartzen" und dann zur Uni...

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