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Wie lange kann man wandeln ?

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 20:06

Hi,

kann man eigentlich nur in der Garantiezeit wandeln ? Hab meinen als Jahreswagen gekauft und hab ich nun 1 Jahr. Ist da Wandlung noch möglich ?

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23 Antworten

Du kannst erst wandeln, wenn du mehr als zweimal in der Werkstatt mit dem gleichen Problem warst und es nciht behoben wurde. Aber bei einem Jahr sollte das noch gehen. Schau mal am besten auf www.scoty.de. Da stehen viele infos zur Wandling.

Meines Wissens kann nur der Erstbesitzer wandeln.

Gruß

PowerMike

am 17. Januar 2006 um 20:52

ISt die frage ob sich das nach einen Jahr nutzung noch lohnt. bei einer wandlung muss man ja den nutzunggrad

Formel ist KM x EUR = ......

Na dann mahlzeit,

ebenfalls muss der wagen nachweislich mit dem selben problem schon mehrmals in der werkstatt gewesen sein und das prob muss immer noch bestehen.

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 20:59

....mehrmals wegen dem selben Problem war ich nur wegen Kleinigkeiten in der Werkstatt wie Geklapper. Aber an der Kiste war jetzt so viel faul. Leistungseinbruch->PD-Elemente, eines Morgens war die Batterie leer->abschleppen, Rost, viele viele häßliche "Kleinigkeiten" und vor kurzem Abschleppen wegen kaputter Kraftstoffpumpe. Audi zahlt 70 % auf Kulanz der Rest wohl CarGarantie. Der Kraftstofffilter musste wegen dem Defekt ersetzt werden. Da aber der Kraftstofffilter ein Verschleißteil ist, ist noch nicht klar ob ich das selber zahlen muss. Wann das der Fall ist, werd ich mal nen Anwalt konsultieren zwecks Wandlung. Da ging bissel arg viel schief bei dem Wagen. Kein Monat ohne Werkstattbesuch.... :(

Hast du denn einen Mangel mehrmals gehabt?

Wandeln kann nur der Erstbesitzer! Wenn du einen Jahreswagen gekauft hast, dann hast du nur Recht auf eine Reparatur!

Gruß Scoty81

am 17. Januar 2006 um 21:24

Warum soll das eigentlich mit einem Gebrauchten nicht gehen (Zweitbesitzer). Dann muss halt der Händler und nicht Audi den Wagen zurücknehmen.

Wen ich einen Gebrauchtwagen kaufe, und der Motor (Beispiel!!) wird innerhalb von 2 Monaten dreimal getauscht, gebe ich den Wagen zurück.

Themenstarteram 18. Januar 2006 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Hast du denn einen Mangel mehrmals gehabt?

...nur das Geklapper im Innenraum...und das ist heute noch nicht weg....ist aber gegen die anderen Sachen die waren eher Kinderkram wie ich finde. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man nur in der Garantiezeit wandeln kann. Da diese nun fast 2 Wochen abgelaufen ist, ist die Option wohl weg. Das nur der Erstbesitzer oder besser gesagt Neuwagenkäufer wandeln kann, von dem hab ich auch noch nichts gehört.

Definitiv kann nur der ERSTBESITZER wandeln!

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Du kannst erst wandeln, wenn du mehr als zweimal in der Werkstatt mit dem gleichen Problem warst und es nciht behoben wurde.

wie ist denn die genaue Definition:

Ich war jetzt das zweite Mal beim :) wegen Wassereinbruch (je 3 Tage Werkstatt). Beide Male konnte die Ursache nicht gefunden werden. Es wurde lediglich festgestellt, das es nass ist.

Wenn mein 8P (20 Wochen alt!) jetzt wieder nass ist von Innen, kann ich dann wandeln oder darf der :) nochmals eine Reparatur versuchen?

Viele Grüsse

Wolle

am 18. Januar 2006 um 14:55

Also ich denke nicht, dass Audi wegen "Wassereinbruch" gleich den A3 wandlen wird. Es ist ziemlich langwierig und man muss immer hartnäckig sein! Mein A3 war insgesamt 5 Wochen in Ingolstadt im Werk (zweimal) und mehrere male beim Freundlichen. Es hat mehr als ein Jahr gedauert, bis ich ihn wandeln konnte!

Wenn Du wirklich deswegen wandeln willst, musst Du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, sonst passiert nichts!

Aber denk dran, eine Wandlung ist nicht ganz günstig. Mich hatte Sie damals 5.500€ (ohne Kosten für wieder in den Auslieferungszustand zu bringen/Ausbau der Musikanlage, Folien entfernen usw.) gekostet. (Kilometerstand damals: 30.000 und knapp 2 Jahre alt) Schäden darf Dein Fahrzeug auch nicht aufweisen, denn die Reparaturen musst Du dann auch noch bezahlen.

Wenn Du noch Fragen hast, kannst mich gerne anschreiben...

Zitat:

Original geschrieben von Bahnfahrer

Moin,

wie ist denn die genaue Definition:

Ich war jetzt das zweite Mal beim :) wegen Wassereinbruch (je 3 Tage Werkstatt). Beide Male konnte die Ursache nicht gefunden werden. Es wurde lediglich festgestellt, das es nass ist.

Wenn mein 8P (20 Wochen alt!) jetzt wieder nass ist von Innen, kann ich dann wandeln oder darf der :) nochmals eine Reparatur versuchen?

Viele Grüsse

Wolle

Rein rechtlich ist das möglich. Nach 2 erfolglosen Reparaturen kann man wandeln. Das gilt nicht nur fürs Auto, sondern für alles.

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

@Rennsemmel78

Wenn die Wandlung akut wird, nehme ich gerne Dein Angebot an.

Im Moment habe ich noch Hoffnung bzw. ich erwarte ein gewisses Entgegenkommen meines :), weil er mir ja wieder einen Neuen verkaufen will/darf.

Viele Grüsse

Wolle

Ich wollte keinen neuen Thread aufmachen,kann man einen Wagen auch nach 2 Jahren (Erstbesitzer) noch wandeln?Oder ist der Wagen dann schon zu alt?

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