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Wie lange muss ich Werkstattaufenthalt dulden?
Hallo allerseits,
wir haben uns Anfang Juni einen Talisman mit 200 PS als Vorführer gekauft.
Nun steht der Wagen seit 30.07.2016 in der Werkstatt, Renault Niederlassung München.
Nach mehrmaligen Nachfragen meinerseits, erfuhr ich, dass der Turbolader hinüber ist. Dieser war, laut Werkstatt, nicht lieferbar.
Allgemein hat es die Niederlassung nicht ganz so mit Kundenservice.
Nun habe ich endlich diese Woche Dienstag die Info erhalten, dass alle benötigten Teile eingetroffen wären.
Ich wartete bis heute auf den Anruf, dass der Wagen endlich fertig ist. Nachdem sich keiner meldete, habe ich selber heute nochmals angerufen. Bei dem Telefonat erfuhr ich, dass andere Teile derzeit nicht lieferbar sind, die für die Reparatur benötigt werden.
Der Talisman steht seit heute genau 3 Wochen in der Werkstatt.
Wie lange muss ich das noch dulden?
Mietwagen habe ich von der Assistance bekommen (B-Klasse jetzt 1er BMW) und Beschwerden bei der Kundenbetreuung verlaufen ins Lehre. Dort werde ich immer wieder vertröstet, dass die Bearbeitungszeit mindestens 5-10 Werktage ist.
Problem ist auch, dass wir am Freitag in den Urlaub nach Italien fahren. Keiner kann uns sagen, ob der Talisman bis dahin fertig ist. Die Assistance gibt uns den Mietwagen bis zum Reparaturende, sollte das Ende in die Urlaubszeit fallen wäre dies "unser Problem".
Vielleicht hat jemand einen Tipp was man da machen kann bzw ob ich irgendwelche Rechte oder Ansprüche gegen die Werkstatt oder/und Renault habe?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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19 Antworten
Spontan würde sich sagen: Such mal nach "ombudsmann kfz-innung" oder so.
Mein meiner Renault-Vertragswerkstatt kostet das Ersatzfahrzeug pro Tag recht wenig, wenn auch wenige Frei-km/Tag und entspr. Kosten für Extra-km (natürlich wie immer zzgl. verbrauchten Kraftstoff, sprich mit ungefähr selben Tankstand zurückbringen). Vllt. sind die kulant und geben dir auch einen Spezial-Preis.
notting
Eine ordentliche Werkstätte stellt in so einem Fall ein gleichwertiges Fahrzeug dem Kunden zur Verfügung, vorausgesetzt der Wagen wurde auch bei diesem Händler gekauft.
Ich würde mal mit Renault Deutschland in Kontakt treten, die werden eine Lösung finden.
Also der Ersatzwagen ist in der Regel kostenfrei. Das der Wagen so lange in der Werkstatt steht ist momentan die Regel weil die Teileverfügbarkeit ein graus ist. Da kann die Niederlassung nichts für und Renault Deutschland leider auch nicht. Das Problem sitzt in Frankreich. Der Motor ist ja gerade erst frisch auf den Markt.
Einen kostenlosen Wagen habe ich von der Assistance. Allerdings nur ein 116d BWM weil der wohl fast gleichwertig ist wie ein Talisman.
Aber darum geht es mir vorrangig nicht, sondern eher darum, dass ich nicht mehr warten will.
Ich möchte gerne wissen wie lange ich das dulden muss und ob mir nicht irgendwann ein Rücktrittsrecht bzw andere Ansprüche zustehen.
Der Wagen ist bei einem anderen Händler gekauft.
Die Kundenbetreuung vertröstet mich nur damit, dass der Vorgang in Bearbeitung ist.
Ich habe aber ehrlich gesagt keine Geduld mehr.
Vor allem weil es letzte Woche Dienstag hieß, dass alle teile da sind.
Und nun doch wieder nicht mehr.
Zitat:
@daswara schrieb am 21. August 2016 um 19:10:57 Uhr:
Also der Ersatzwagen ist in der Regel kostenfrei. Das der Wagen so lange in der Werkstatt steht ist momentan die Regel weil die Teileverfügbarkeit ein graus ist. Da kann die Niederlassung nichts für und Renault Deutschland leider auch nicht.
Ich hatte auch schon das Vergnügen mit einem Ersatzwagen zu fahren, weil Motorteile am Laguna nochmal überprüft wurden. Hab einen relativ neuen, sauberen und vollgetankten Megane bekommen und ihn nach 1 Woche leicht verschmutzt und leergefahren zurückgebracht. Top Service von Renault.
Hier geht es aber wohl darum, daß die Reparatur ewig dauert und niemand ein genaues Datum nennen kann. Ich denke es spielt keine Rolle, woran es gerade liegt, der Kunde will nicht länger warten und auf unbestimmt vertröstet werden.
In diesem Fall würde ich evtl. einen Anwalt konsultieren. Dann weiß man wo man dran ist.
Zitat:
@Guido 2.0 schrieb am 22. August 2016 um 13:07:39 Uhr:
...Ich hatte auch schon das Vergnügen mit einem Ersatzwagen zu fahren, weil Motorteile am Laguna nochmal überprüft wurden. Hab einen relativ neuen, sauberen und vollgetankten Megane bekommen und ihn nach 1 Woche leicht verschmutzt und leergefahren zurückgebracht....
Ist ja auch nicht so ganz die feine englische Art (...auch wenn es ein Franzose ist)!
Ich mußte vor rund einem Jahr auch einmal für 4 Wochen meinen Sorento beim Freundlichen parken und bekam ein Ersatzfahrzeug gestellt - auch sauber und vollgetankt. Den habe ich dann aber auch sauber (ausgesaugt) und selbstverständlich vollgetankt auch wieder abgegeben - ich finde, so gehört sich das!
...aber darum geht's hier ja eigentlich auch garnicht!
Renault München ist mit Vorsicht zu genießen, genau so wie die umliegenden Vertretungen im Großraum München.
Habe meinen Laguna bei der Hauptniederlasung gekauft und der erste Eindruck täuschte nicht. Die sind recht überlastet und teilweise schlecht informiert... So richtig Vertrauen konnte ich nicht gewinnen, wenigstens der Laggy ist zuverlässig...
Zweite Werkstatt in Gröbenzell war auch nicht viel besser und überaus Teuer, dafür aber lernfähig; deren Service hat sich verbessert in den letzten Jahren...
Daß der Turbolader nicht vorrätig ist, ist ein Ärgernis, den aber keiner einfach so beseitigen kann, ob nun ein Anwalt die fehlenden Ersatzteile herzaubern kann bezweifle ich. Ich würde mit dem Leiter der Niederlassung reden und deine Situation sachlich darlegen. Überlege eventuelle Ersatzforderungen vorher und frage ihn ob es für die aktuelle Situation eine Lösung gibt (Ein Laguna/Talisman als Ersatz für die Urlaubsreise zB).
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 22. August 2016 um 16:52:54 Uhr:
Daß der Turbolader nicht vorrätig ist, ist ein Ärgernis, den aber keiner einfach so beseitigen kann, ob nun ein Anwalt die fehlenden Ersatzteile herzaubern kann bezweifle ich.
Natürlich kann ein Anwalt keinen Turbolader herbeizaubern, dafür sind die Anwälte auch gar nicht da. Es ging ja um etwaige Ansprüche und Rücktrittsrecht in dieser speziellen Situation.
Man kann sich ja zunächst mal informieren damit man weiß wo man rechtlich steht, wenn man mit der Renault Niederlassung nicht ins Gespräch kommt und ständig vertröstet wird.
Zitat:
@Guido_K schrieb am 22. August 2016 um 14:15:18 Uhr:
Ist ja auch nicht so ganz die feine englische Art (...auch wenn es ein Franzose ist)!
......Den habe ich dann aber auch sauber (ausgesaugt) und selbstverständlich vollgetankt auch wieder abgegeben - ich finde, so gehört sich das!
Da hast du natürlich Recht. Aber....
- Mein Ansprechpartner bei Renault sagte mir, ich darf den Tank leerfahren.
- Ich habe mich bei der Übergabe dafür entschuldigt, daß ich es nicht mehr geschafft habe den Wagen sauber zu machen und zu waschen. Das war überhaupt kein Thema, Hauptsache ich bin jetzt mit dem Laguna zufrieden.
Das alles habe ich nur erwähnt un zu zeigen, daß ich in so einem Fall sehr gute Erfahrungen bei Renault gemacht habe.
Die Niederlassung kann ja im Endeffekt auch nichts dafür.
Wenn dann müsste ich ja die Ansprüche direkt an Renault stellen oder?
Leider ist die Werkstatt nicht das verkaufende Autohaus gewesen. Das ist leider 200 km weg.
Aber die Niederlassung in München ist trotzdem nicht zu empfehlen. Rückrufe oder so etwas wie Kundenservice sind denen Fremdwörter.
Am liebsten würde ich mal hinfahren und die alle anschreien. Das nützt zwar auch nichts aber ich wäre wahrscheinlich erst mal zufriedener ??
Das größte Problem ist derzeit, dass wir in Italien einen Parkplatz mieten müssen am Hafen und die das genaue Modell und Kennzeichen wissen wollen und wir das spätestens morgen machen müssen.
Wie bereits erwähnt, ist das aber der Assistance und dem Kundenservice von Renault relativ egal.
Denn die Kundenbetreuung von Renault interessiert die ganze Sache bisher (3 Wochen ) herzlich wenig.
Weiß denn einer ab wann man ein Rücktrittsrecht hat? Das Fahrzeug haben wir am 03.06. übernommen und eine Woche vorher geleast.
Zitat:
@Guido 2.0 schrieb am 22. August 2016 um 17:11:31 Uhr:
...Da hast du natürlich Recht. Aber....
- Mein Ansprechpartner bei Renault sagte mir, ich darf den Tank leerfahren.
- Ich habe mich bei der Übergabe dafür entschuldigt, daß ich es nicht mehr geschafft habe den Wagen sauber zu machen und zu waschen...
Alles klar! So erscheint Deine Vorgehensweise dann auch gleich in einem anderen Licht!!!
...zurück zum Thema:
Zitat:
@Kaynerda schrieb am 22. August 2016 um 18:37:30 Uhr:
...Weiß denn einer ab wann man ein Rücktrittsrecht hat?..
Ich bin kein Jurist und kenne auch keinen vergleichbaren Fall!
Der Rücktritt hilft Dir bei Deinem Urlaubsproblem sowieso nicht. Mein ungesundes Halbwissen weiß, daß der Hersteller einer defekten Ware drei Reparaturversuche hat, bevor man einen Kaufvertrag wandeln bzw. rückgängig machen kann - ohne Gewähr.
Wegen der Kategorie des Ersatzwagens solltest Du mal das ganze Kleingedruckte von Renault lesen. Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinem Sorento. Der stand vier Wochen still wegen eines nicht lieferbaren Teils. Als Ersatzwagen bekam ich einen kleinen KIA (weiß ich nicht mehr - Polo-Größe...). Mir war das egal, weil ich nur mobil sein mußte, ohne anstehende besondere Transportaufgaben. Habe mir aber spaßeshalber die Brille aufgesetzt und alles Kleingedruckte gelesen und mußte feststellen, daß KIA zwar Mobilität und Ersatzwagen garantiert, aber kein Wort über die Art des Ersatzes verliert - wohl aus gutem Grund.
Ich würde auch versuchen, mit der Werkstatt, in der der Talisman steht, dahingehend übereinzukommen, daß Du ein großes Fahrzeug gestellt bekommst. Bezahlt/Erstattet wird das dann eh über Renault Deutschland im Rahmen der Garantieabwicklung.
Nur kostet sowas leider Zeit und Nerven, die man vor der Urlaubsreise eigentlich eh nicht hat.
...eine schlimme/blöde Geschichte!!!
Zitat:
@Guido_K schrieb am 22. August 2016 um 19:07:01 Uhr:
Zitat:
@Kaynerda schrieb am 22. August 2016 um 18:37:30 Uhr:
...Weiß denn einer ab wann man ein Rücktrittsrecht hat?..
Ich bin kein Jurist und kenne auch keinen vergleichbaren Fall!
Der Rücktritt hilft Dir bei Deinem Urlaubsproblem sowieso nicht. Mein ungesundes Halbwissen weiß, daß der Hersteller einer defekten Ware drei Reparaturversuche hat, bevor man einen Kaufvertrag wandeln bzw. rückgängig machen kann - ohne Gewähr.
Falsch. In Garantien darf fast alles drinstehen, inkl. unendlich vieler Rep-Versuche. Max. 3 Rep.-Versuche steht aber im Gesetz bzgl. Gewährleistung und die muss/wird nur der Verkäufer geben (was aber theoretisch auch der Hersteller sein kann, aber in der B2C-Praxis eher nicht ist). Zudem kann's da in sehr gravierenden Fällen (z. B. schlimmer Fehler an den Bremsen) sogar nur 1 Rep.-Versuch geben.
notting
Waren heute nochmal in der Niederlassung in München und haben direkt mit dem Chef gesprochen.
Die Reparatur dauert noch bis Ende September.
Fazit.
Wir haben für 2 Wochen jetzt einen Land Rover evoque. Danach bekommen wir einen Talisman und einen 200 Euro Gutschein.
Damit bin ich erstmal ruhig gestellt ??
Siehste
Einfach mal vernünftig quatschen kostet meist wenig nerven und bringt dich an dein Ziel.
Freut micht ehrlich für dich, daß es so gut geklappt hat!!!!
HTC