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Wie Leasing Vertrag richtig widerrufen (noch keine 14 Tage Frist vorbei).

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 17:11

Hallo,

ich habe vielleicht vorschnell einen Leasingvertrag bei BMW am letzten Freitag unterschrieben. Zuerst war der Verkäufer sehr vorkommend und es passte soweit auch alles. Am Tag der Vertragsunterzeichnung sagte mir der nette Herr, dass der BMW 520d in einem Top Zustand sei. Sah soweit auch gut aus. Eine Probefahrt war aber nicht möglich an dem Tag. Er sagte daher, dass wenn irgendwas mit dem Fahrzeug ist, ich ja eine Garantie und Gewährleistung habe.

Nun lese ich aber hier in den Foren von sehr vielen Problemen beim 5er zB. Verarbeitungsmängel in Form von Klappergeräuschen bei den ersten Fahrzeugen der Baureihe (ist einer der ersten gebauten von 01/2017) und auch Windempfindlichkeit bei einigen Modellen.

Daher wollte ich nun die Probefahrt nachholen, aber der Verkäufer sagt, der Wagen ist ok und ich brauche mir keine Gedanken zu machen. Mache ich aber. Wenn der Wagen klappert oder knistert oder auch Seitenwindempfindlich auf der AB wäre, würde ich durchdrehen ;) Eine Probefahrt scheint nicht möglich, warum auch immer. Nun war der Verkäufer schon nicht mehr so nett wie am Anfang und daher hab ich schon gar keine Vorfreude mehr auf das KFZ sondern das Gegenteil ist der Fall.

Daher möchte ich den Vertrag widerrufen. Wie mache ich das nun richtig? In den Unterlagen steht eine Mail an die Bank senden. Aber besser wäre es, wenn ich dem Verkäufer schriftlich mitteile, dass ich vom Widerrufsrecht gebrauch mache und der Bank selbiges mitteile, oder?

Und mit Kosten oder Konsequenzen habe ich aus der Sache nicht zu rechnen, oder? Ich habe sowas noch nie gemacht, daher frage ich vorher lieber mal die Leute, die sich damit auskennen.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Bevor Du etwas Widerrufst: ruf den Verkaufsleiter an, erkläre den Vorfall mit der zweimaligen (!!!) "Verweigerung" der Probefahrt und gib dem AH und VKL die Chance, das am selbigen Tag nachzuholen, vielleicht gab es ja triftige Gründe.... und Du lässt Dir jetzt einen guten Deal durch die Lappen gehen. Du musst ja schließlich auch losziehen und Dir Ersatz beschaffen. Wer weiß, ob Du so schnell fündig wirst und ob der Preis für Dich passt. Der Anruf und das Vorgehen dauert ein paar Minuten... das sollte es Dir wert sein.

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Im Vertrag steht, wohin du den Wiederruf richten kannst.

Ja ich würde ebenfalls den Verkäufer informieren, aber über den Verkaufsleiter.

Bitte die Bank um schriftliche Betätigung. Sollte die nicht umgehend erfolgen, schicke innerhalb der Frist noch ein Einschreiben hinterher.

Keine Konsequenzen und keine Kosten, allenfalls das Porto für das Einschreiben.

Wenn du allerdings wieder bei einem BMW Händler vorstellig wirst und handelseinigig, würde ich das ansprechen. Nicht das die Bank sich bei der erneuten Genehmigung schwer tut.

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 17:22

Zitat:

@benprettig schrieb am 13. Juni 2018 um 19:17:32 Uhr:

Im Vertrag steht, wohin du den Wiederruf richten kannst.

Ja ich würde ebenfalls den Verkäufer informieren, aber über den Verkaufsleiter.

Bitte die Bank um schriftliche Betätigung. Sollte die nicht umgehend erfolgen, schicke innerhalb der Frist noch ein Einschreiben hinterher.

Keine Konsequenzen und keine Kosten, allenfalls das Porto für das Einschreiben.

Wenn du allerdings wieder bei einem BMW Händler vorstellig wirst und handelseinigig, würde ich das ansprechen. Nicht das die Bank sich bei der erneuten Genehmigung schwer tut.

Hallo, danke für die fixe Antwort :)

Daran habe ich auch schon gedacht, dass die Bank evtl. beim nächsten Auto schwerer tun könnte. Aber mir ist das mit diesem Geschäft echt zu heiß und ich habe große Bedenken. Und eigentlich soll man sich ja auf das neue KFZ freuen und nicht sowas :(

Ok, also direkt dem Verkaufsleiter bescheid geben, damit er auch weiß warum ich so handel und er mich vielleicht dann auch versteht.

Ich würde bereits die erste Sendung des Widerrufs als Einwurf-Einschreiben senden. Da hat man eine Kontrolle, wann die Sendung zugestellt wurde.

Einwurf-Einschreiben hat zusätzlich noch den Vorteil gegenüber einem normalen Einschreiben (oder einem mit Rückschein), daß der Empfänger die Annahme nicht verweigern kann. Das wäre aber wohl nur relevant, wenn der Empfänger der Verkäufer wäre (und man unterstellen würde, daß er ahnt, was da drin ist und deshalb die Annahme verweigert).

Ich vermute aber, daß der Widerruf an die Leasinggesellschaft geht - denn mit der schließt man den LV.

Im Widerruf würde ich keinerlei Begründung oder sowas schreiben - einfach nur "Ich widerrufe hiermit meinen am xx.xx.2018 unterzeichneten Leasingvertrag Nr. xxxx über einen BMW 5xx, abgeschlossen über Händler XXX, Straße, PLZ Ort".

(eine LV Nummer wirst du evtl. noch nicht haben, wenn die erst in einer Bestätigung kommt - kann aber sein, daß auf dem unterschriebenen Bestellzettel doch eine Nummer steht, die du angeben kannst)

 

Daß der Händler / Verkäufer dir keine Probefahrt ermöglichen will - das geht gar nicht, meiner Meinung nach. Höchstens, wen er eine schlüssige Begründung liefern würde, wie "das Auto steht nach seinem Totalschaden gerade noch auf der Richtbank " ... oder sowas ;-)

delete

Vom Alarmglockenschrillen habe ich bereits einen Tinitus.

Bevor Du etwas Widerrufst: ruf den Verkaufsleiter an, erkläre den Vorfall mit der zweimaligen (!!!) "Verweigerung" der Probefahrt und gib dem AH und VKL die Chance, das am selbigen Tag nachzuholen, vielleicht gab es ja triftige Gründe.... und Du lässt Dir jetzt einen guten Deal durch die Lappen gehen. Du musst ja schließlich auch losziehen und Dir Ersatz beschaffen. Wer weiß, ob Du so schnell fündig wirst und ob der Preis für Dich passt. Der Anruf und das Vorgehen dauert ein paar Minuten... das sollte es Dir wert sein.

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