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Wie reduziere ich das ZGG eines WW

Themenstarteram 26. September 2010 um 9:46

Ich habe einen Dodge Journey mit einer Anhängerlast von 1520 KG. Nun möchte ich mir einen WW mit 1600 KG ZGG kaufen. Hat jemand eine Idee für mich?

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16 Antworten

entweder einfach ohne Änderung nur in den Papieren reduzieren lassen oder bei Beadrf unötiges ausbauen und dann entsprechend abnehmen und eintragen lassen.

Umbau an Bremse, Federung und Fahrwerk ist nicht nötig

Selbst das brauchst du aber auch nicht machen, du musst einfach nur beim passenden Gewicht aufhören zuzuladen, so dass die tatschliche Anhängelast entsprechend ist.

Bei der Anhängelast nicht die Stützlastberechnung vergessen.

gruß aus dem norden!

das problem hatte ich auch mal. meine lösung damals:

fahrt zum tüv, frage gestellt.

antwort:

zulgg = ww im auslieferungszustand + zuladung.

also: zuladung nur bis zum zulgg, das in den papieren

des zugfahrzeugs eingetragen ist.

nun hat sich die bürokratie in den letzten jahren ja

etwas verändert. nur: was hindert jemanden daran,

bei tüv oder dekra eine frage zu stellen, wenn die ant-

wort nichts kostet?

ausbau von teilen (dusche, wc, bett u.s.w.) ist mit

problemen verbunden: der wagen wird - je nach ent-

nommener last - nicht mehr "ausgewogen" rollen.

und eine erneute komplett-abnahme dürfte ein paar

euronen kosten...

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

entweder einfach ohne Änderung nur in den Papieren reduzieren lassen oder bei Beadrf unötiges ausbauen und dann entsprechend abnehmen und eintragen lassen.

 

Umbau an Bremse, Federung und Fahrwerk ist nicht nötig

 

Selbst das brauchst du aber auch nicht machen, du musst einfach nur beim passenden Gewicht aufhören zuzuladen, so dass die tatschliche Anhängelast entsprechend ist.

Bei der Anhängelast nicht die Stützlastberechnung vergessen.

Hallo uk_rot,

 

dem kann man sich nur anschliessen. Eine Ablastung in den Papieren eines Anhängers (auch WW) wäre, im Gegensatz zu einer nötigen Auflastung bei höherer Zuladung des WW, blanker Unsinn.

 

Siehe hierzu auch eine entsprechende Informationsbroschüre des TÜV-Süd: HIER

 

Danach zählt immer nur das TASÄCHLICH angehangene Gewicht ... und nicht das eingetragene ZGG des Anhängers!

 

Beispiel:

Zugfahrzeug mit zulässiger Anhängelast 1500Kg mit einem Anhänger mit 1600Kg zulässigem Gesamtgewicht aber 1450Kg tatsächlichem Gewicht ... ergibt eine zulässige Kombination.

 

Wenn überhaupt, dann wäre es sinnvoller, eine Erhöhung des zulässigen Anhängegewichts am Zugfahrzeug in dessen Papieren eingetragen zu bekommen. Diese Erhöhung ist bei vielen Fahrzeugen problemlos möglich. Sie wird zusätzlich zur "normalen" zulässigen Anhängelast eingetragen und wird i.d.R. mit einer Reduzierung der Steigfähigkeit (Bergfahrten) verbunden.

 

Gruß

NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

entweder einfach ohne Änderung nur in den Papieren reduzieren lassen oder bei Beadrf unötiges ausbauen und dann entsprechend abnehmen und eintragen lassen.

Ist natürlich Blödsinn was hier steht.

Einfach anhängen und nur soweit beladen das die zulässige Anhängelast nicht überschritten wird.

Was in den Papieren vom WW steht ist Wurscht.

Du kannst sogar die Stützlast zu der Anhängelast zuzählen,es zählt nur als Anhängelast was der WW auf der Achse wiegt.

Gruss Dieter

Klasse Reidi, wie schön, dass du dir nur einen Teil meines Textes kopiert hast und ihn schlecht machst.

Den Rest hast du überlesen? oder als aus deiner Feder übernommen?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Klasse Reidi, wie schön, dass du dir nur einen Teil meines Textes kopiert hast und ihn schlecht machst.

 

Den Rest hast du überlesen? oder als aus deiner Feder übernommen?

Ich schliesse mich dem voll und ganz an, da auch eine Ablastung - rein technisch gesehen und der Vollständigkeit halber - tatsächlich so möglich wäre, auch wenn es (zumindest im vorliegenden Fall) keinen Sinn machen würde.

 

Gruß

NoGolf

Moin

wie schon die vorherigen Schreiber geschrieben haben, sind diese 80kg nicht ein wirkliches Problem, da beim zul Gesamtgewicht des Wohnwagens die Stützlast mit enthalten ist, die vermutlich auch beim Zugwagen noch mit mind. 75kg zu Buche schlägt, die fehlenden 5kg werden nicht das Problem machen.

Es zählt beim Anhänger immer das tatsächliche Gewicht.

Die wirkliche Frage jedoch könnte sein, ob Du denn mit dem zul GesGewicht des Wohnwagens auskommst oder eh schon immer 5-10% überlädst, denn dann bekommst Du ein Problem, da das dann die Toleranz der Ordnungshüter schon überreizen wird.

Ablasten oder Ausbauen ist absoluter Quatsch, wichtig ist aber aufräumen und Gewichte efficent einsetzen, man muß halt u.U. z.B. beim Vorzelt in ein Alugestänge investieren und auch die Gasflaschen auf Alu umrüsten. Mit Sicherheit fallen einigen noch diverse andere Möglichkeiten ein, bei denen man ohne wirklichen Schmerz gewichte optimieren und einsparen kann.

Nordjoe

Hallo

kann Dir auch nur raten, den WW in der Grundausstattung zu wiegen. Denke das Du dann nicht mehr ablasten willst :)

Hatte das Gewicht unseres WW auch erst nach dem Papier hoch gerechnet. Dann kam noch die Grundausstattung rein und als es dann ans wiegen ging offenbarte mir die Waage nur noch eine Zuladung von 20 kg.

Ablasten käme für mich auch nicht in Frage, lieber packe ich weniger rein.

Schau auf jedenfall noch drunter ob Du bei Bedarf sogar auflasten kannst.

Und dann natürlich noch der Gang zum Dodge Händler ob es dort noch Möglichkeiten gibt. Laut der aktuellen Preisliste vom Journey kann der 2 l Diesel als 5-Sitzer 1600 kg dranhängen.

Gruß

Thomas

schon mal beim TÜV nachgefragt ob einen höhere AHK Last am PKW möglich ist?

Wäre vielleicht die einfacherer Lösung.

Papiermäßig Ablasten um ein paar kg kann u.U. nötig sein, um die 100km/h-Regelung (dort zählt das zGG des Anhängers) zu bekommen, aber darum ging es dem TE ja höchstwahrscheinlich nicht.

am 3. Juni 2013 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von navec

Papiermäßig Ablasten um ein paar kg kann u.U. nötig sein, um die 100km/h-Regelung (dort zählt das zGG des Anhängers) zu bekommen, aber darum ging es dem TE ja höchstwahrscheinlich nicht.

Hallo,

genau dass ist nun aber mein Problem.

Ich kann also den WW auf ein zul. Gesamtgewicht reduzieren lassen,

solang ich dies durch zu hohe Zuladung nicht überschreite?

Beispiel: Leergewicht WW: 1100 kG

zul. Gesamtgewicht durch Auflastung (verstärkte Achse): 1500 kG

Leegewicht Zugfahrzeug: 1460 kg

Anhängelast Zugfahrzeug: 1800 kg

Wenn ich also den WW auf 1400 kG ablaste, kann ich ihn mit 100 km/h fahren?

Die Suppe

Genau! ;)

1400 kg wären wohl nicht mal nötig. 1460 müssten auch reichen.

Oder das Zugfahrzeug mal wiegen lassen und ggfls. das Leergewicht berichtigen lassen. Könnte auch eine Lösung sein.

@erbsensuppe:

Zitat:

Wenn ich also den WW auf 1400 kG ablaste, kann ich ihn mit 100 km/h fahren?

Wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind,ja.

Ich würde die Ablastung allerdings auch nur so gering machen, wie möglich und das wären 40kg (auf 1460kg).

Warum sollte man 60kg möglicher Zuladung verschenken?

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