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Wie schnell darf man mit Hänger fahren?
Hallo ,
ich komme aus Frankreich und möchte im Mai mir Dresden, Berlin usw. ansehen. Überlage aber ob ich meinen Hänger ans WoMo hängen sol oder nicht. Bei uns, in Frankreich, ist es so: Mit dem WoMo darf ich so schnell fahren wie ein PKW. Auf der Landstraße 90 und auf der Autobahn 130 Km/h. Habe ich jedoch einen Hänger am WoMo oder PKW, so darf ich nur noch 80 Fahren.
Ist etwas blöde auf Autobahnen, da darf ich nicht langsamer als 80 und nicht schneller als 80 Km/h fahren. Unmöglich !!!
Wie ist das in Deutschland ?
Mein Hänger darf zum Beispiel bei 140 Km/h mit 1.000 Kg zul. Gesamtgewicht fahren, bei 80 Km/h 1.240 kg.
Er ist für mich wichtig, da er mein Motorrad, Ersatzteile und Werkzeug geladen hat. Also so etwas ist wie mein Beiboot.
Tucker ich nun mit einer Gesamtlänge von 10m und 80Km/h dahin, oder mit 120- 140km/h und nur 6,30 Meter Länge ?
Klaus
Beste Antwort im Thema
Na hier geht's ja kreuz und quer.
Man sollte sich jetzt mal darüber klar werden, ob man die Gesetze für Hängerbetrieb in Deutschland diskutieren möchte oder die für Frankreich gültigen.
Wenn ich sehe, daß als Antowrt zu einer Frankreich betreffenden Frage die STVO als Quelle zitiert wird, krieg ich ja grad die Krise.
Daraus resultierend, daß man sich nicht den ganzen Thread durchließt und dann zu einem Beitrag, von dem man nicht weiß auf was für eine Grundlage er sich bezieht, Stellung nimmt, entsteht Halbwissen; zumindest erscheint es so....
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22 Antworten
Hallo, mit Anhänger darfst du 80 km/h fahren richtig. Aber bis 90 km/h sagt die Polizei meist nichts.
Es besteht aber die Möglichkeit eine Genehmigung zubekommen das du 100 km/h fahren darfst. Dieses ist für Fahrzeuge /Anhänger die in Deutschland zugelassen sind auf der Zulassungsstelle zu erfragen.
Langsamer darfst du natürlich fahren. Ohne Anhänger darfst du bei uns so schnell fahren wie die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren des Fahrzeuges steht (Autobahn), mal abgesehen davon das keine Geschwindigkeitsbeschränkung ist.
Gruß HR
Moin zusammen,
Zitat:
Dieses ist für Fahrzeuge /Anhänger die in Deutschland zugelassen sind auf der Zulassungsstelle zu erfragen.
Das gilt nicht nur für in Deutschland zugelassene Anhänger. Es gibt auch Holländer die die deutsche 100er haben. Allerdings muß der ausländische Anhänger nach deutschen Regeln und vor allem "in Deutschland" erstmal dafür für gut befunden werden. Ob sich das für eine einmalige Fahrt lohnt?
Meine Empfehlung: Fahre 90 Tacho, da machst du nichts verkehrt, genieße die schöne und abwechslungsreiche Landschaft und genieße die Solofahrten mit dem Motorrad.
Zitat:
Original geschrieben von Zieh Mäx
Moin zusammen,
...
Es gibt auch Holländer die die deutsche 100er haben.
...
Nicht nur Holländer, sondern auch Niederländer.
für eine reise einmal im jahr nach/durch deutschland lohnt sich eine 100km/h-zulassung aber nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Minni Winni
Hallo ,
ich komme aus Frankreich ........Habe ich jedoch einen Hänger am WoMo oder PKW, so darf ich nur noch 80 Fahren.
Ist etwas blöde auf Autobahnen, da darf ich nicht langsamer als 80 und nicht schneller als 80 Km/h fahren. Unmöglich !!!
Hi Klaus,
ööhmm, ist das jetzt neu mit den nur 80km/h mit Hänger auf F Autobahnen???
Hier durch Forum (und auch durch meinen Kopp) geistert noch die Aussage, das man in F mit Hänger 130 Fahren darf.
Kannst du da mal was genaues zu sagen?
Sollte sich da nämlich was geändert haben, gibts bestimmt viele die bald in F ein böses Erwachen haben.
Danke und Gruss.
Zitat:
Original geschrieben von Minni Winni
Wie ist das in Deutschland ?
anhänger auf straßen und autobahnen 80km/h in deutschland.
womo unter 3,5t was das womo läuft, über 3,5t nur 80 km/h
umrüstung für anhänger auf 100km/h zu kompliziert für einmaliges fahren.reifen dürfen nicht älter als 5 jahre sein und das zugfahrzeug muß dementsprechend zum anhänger dimensioniert sein anhänger muß auflaufbremse haben.ich fahre auch immer 90 km/h und hatte noch nie probleme.
bei den LKW`s werden die 95km/h auch geduldet obwohl die nur 80 fahren dürfen.
Gruß
PS frankreich ist ein tolles land. war letztes jahr eine woche mit motorrad in der normandie, dort wo juni 1944 die anlandung war.
Hallo GasMatrix,
ich bin jetzt seit 22 Jahren in Frankreich und habe meinen deutschen Führerschein nicht gegen einen französischen getauscht. Ich habe lieber, vor 22 Jahren, einen französischen Führerschein neu gemacht. Nach dem deutschen darf ich 7,5 Tonnen fahren und nach dem franz. nur 3,5 Tonnen. Vor diesen 22 Jahren war es schon, wie heute, dass kein Hänger schneller als 80 km/h fahren darf. Auch auf den Autobahnen.
Sei den er ist vor 1976 gebaut und hat auf dem kleinen Schild, was an der Deichsel angenietet ist, etwas anderes stehen. Durfte er damals 120 fahren , so darf das bis zum Schrottplatz. Das ist aber nur gültig für und in Frankreich. In anderen Ländern müssen wir uns jedoch an die Strassenverkehrsordnung haten, des jeweiligen Landes was wir besuchen. Wird ein deutsches WoMo mit 130Km/h auf der französischen Autobahn gemessen, so ist alles o.k.. Aber mit einem Hänger kann er dann, mit 50km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, mit einem dicken Bußgeld (ca. 2.400,-€) rechnen und einem Fahrverbot , auf franz. Straßen, von 3 Jahren. Er hat aber die Möglichkeit mit seinem Fahrzeug das Land, wieder zurück, zu verlassen. Die Geldstrafe ist seit etwa 4 Jahren genauso leicht einzutreiben wie im eigenen Land. Das Fahrverbot gildet aber nur für das Land des Vergehens. Seiden es wurde ein Verbrechen bei der Fahrt begangen oder im Zusammenhang eines Verbrechens wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Ich kenne soche Bestimmungen im Zusammenhang meiner Tätigkeit als Vorsitzender des SUBARU-CLUB-France
bei den LKW`s werden die 95km/h auch geduldet obwohl die nur 80 fahren dürfen.
LKW´s regeln bei spätestens 90km/h ab! wenn du einen LKW vor dir hast der "95" fahrt hat es dein tacho eiliger als der LKW!
Zitat:
Original geschrieben von Minni Winni
... Vor diesen 22 Jahren war es schon, wie heute, dass kein Hänger schneller als 80 km/h fahren darf. Auch auf den Autobahnen.
Hallo Klaus,
ich weiß nicht wo Du Deine Infos her hast, aber Du trägst etwas zur Verwirrung der Leute hier bei.
@ all:
Da habt Ihr mal ein paar Links zu Leuten, die das wissen müssen; da könnt Ihr Euch alle selbst ein Bild machen was erlaubt ist und was nicht:
www.gothaer.de/.../Frankreich.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit#Europa
www.anhaengerhandel.de/tempoeuropa.html
Wer sich Mühe gibt, findet im Netz sicherlich noch tausende von Links, die alle das gleiche sagen; ich finde aber nur eine Aussage wie die von Minni Winni
Hallo turensauser,
Danke für Deine Mühe, prima!
Aber die Angaben sind alle für Fahrzeuge (auch WoMo) mit einem zul. Gesamtgewich von 3.500kg. Mein DODGE ist zwar schon der kleinste von Winnebacko (nur 21 Fuß) hat aber 3,7t Fahrgewicht und dann noch der Hänger mit ca.800kg. Zusammen ein zul Gesamtgewicht von 5,1t. Das zählt zu den LKWs. Das WoMo Alleine fällt nicht auf; aber mit dem Hänger ?!?!
Hallo Klaus,
daß Du hier von einem Zugfahrzeug über 3,5 to sprichst, ging aus Deinem Beitrag nicht hervor.
Anbei noch Infos zur Regelung der Brummis:
http://fs-weiss.com/uebersichten/geschw.html
www.mantruckersworld.de/de/AKTUELLES/Service/Tempolimits_in_Europa.jsp
Die Frage ist jetzt nur, ob Dein Wohnmobilgespann als Gespann > 3,5 to einzuordnen ist (dann dürftest Du 110 fahren) oder als LKW mit Anhänger < 12 to und dann dürftest Du auch 90 km/h fahren.
Hallo,
ein Hinweis sollte nicht fehlen. Für Fzg. über 3,5 t gilt bei Anhängerbetrieb das Sonntagsfahrverbot. Könnte ein entscheidendes Kriterium sein.
Gruß
jobi46
Zitat:
Original geschrieben von jobi46
Hallo,
ein Hinweis sollte nicht fehlen. Für Fzg. über 3,5 t gilt bei Anhängerbetrieb das Sonntagsfahrverbot. Könnte ein entscheidendes Kriterium sein.
Ganz falsch.
In StVO §30 steht:
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php
Sprich auch der als LKW zugelassene Post-Golf oder der aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassene Pickup dürfen Sonntags nicht mit Anhänger fahren sowie alle LKW über 7,5 to.
In wieweit ein Wohnmobil einem LKW gleichzusetzen ist weiss ich nicht.
Hallo,
Hinzu kommt dass in Frankreich bei 3 spuriger autob. nicht auf der 3 spur überhohlt werden darf (Fahrzeug mit hänger ) kostet €25.-