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Wie schnell?

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 17:30

Hi,

also ich weiß nicht ob das hier hin gehört, aber:

 

Also ich wohne in niedersaksen und hier gibs ja dieses 'Führerschein mit 17 (begleitenes Fahren)'.

Also ich bin 17 und natürlich noch in der probezeit!

So nun habe ich ein 50ccm Roller der 50 fahren darf. Er läuft in etwa 62 kmh.

Leider lässt er sich bei 50 nicht wirklich halten, er fährt dann immer so 55-57. Nun ist die frage, wenn die mich in na 50iger zone mit 57 erwischen, ist da mein teurer Auto lappen gleich wieder weg? oder bekomme ich 'nur' eine geldstraffe?

...schon mal danke!

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14 Antworten
am 18. Mai 2005 um 19:03

57 Tacho-km/h sind mit Sicherheit keine "echten" 57 km/h - Du kannst davon ausgehen, daß dir dein Rollertacho etliche km/h's dazuschummelt. In einigen Rollertests wurden Tachoabweichungen von bis zu 15 km/h festgestellt (Aprilia SR 50 - Anzeige 70 km/h - echte 55 km/h)

am 18. Mai 2005 um 19:14

rollertachos werden nicht umsonst "wohlfühltachos" genannt

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 19:56

`ja, das habe ich getestet (vater mit auto vor gefahren) und es waren etwa 3 kmh unterschied, also roller zeigte zu viel an!

Aber wie ist das denn mit dem gesetz, kann mich so was schon meinen lappen kosten?

Ist der Roller denn original gedrosselt? Also falls nicht, würde ich das mal machen... Ob es dich deinen Lappen kostet kommt ein bisschen auch auf die Polizisten, Richter etc. an...

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 22:37

ja, er ist orginal (besser ist das).

aber ich denke mal das man wegen 5 kmh nicht gleich den lappen abgeben muss!

am 19. Mai 2005 um 5:42

nein,also wenn der roller vom werk aus ordnungsgemäß gedrosselt wurde ist es voll in ordnung.

und du darfst nicht vergessen,wenn man einen roller auf 45 km/h drosselt wird er nie 45 fahren sondern immer bis zu 55 lt. tacho.

ich hab sogar schon von rollern gehört die auf 45 gedrosselt waren,das sie lt. tacho 60 fuhren !

also mach dir mal keine sorgen;)

MfG

also in der Probezeit sind doch meines Wissens nur die Ordnungswidirgkeiten mit Punkten problematisch, oder?

kann natürlich sein, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h als B-Verstoß gelten, bei 2 davon innerhalb der Probezeit ist erst mal ein Aufbauseminar angesagt.

Du darfst mit deinem Schein Roller fahren mit 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (möcht mal wissen, woher die Leute immer die 50 km/h nehmen...es sind definitiv nur 45 km/h zulässig!).

Wenn am Serienzustand absolut nichts verändert worden ist und das Teil fährt wegen was weiß ich z.B. konstruktionsbedingten Toleranzen tatsächlich echte 55 km/h --> freu dich! Wenn man natürlich etwas ändert, beispielsweise einen anderen Auspuff und so 10 km/h mehr rauskitzelt, dann erlischt die Betriebserlaubnis für den Roller und das ist dann ein A-Verstoß mit Punkten und Bußgeld, einem angeordneten Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung von weiteren 2 Jahren.

Bei einem erneuten Verstoß kann es dann zu einer verkehrspsychologischen Beratung kommen (auf freiwilliger Basis), irgendwann kommt es dann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis und dann ist u. U. sogar eine MPU bei Neuerteilung fällig.

Aber so genau im Detail kenn ich mich da auch nicht aus, gibt aber mehrere gute Seiten dazu im Netz, gib bei Google einfach mal A-Verstoß ein...

Gruß

Robert

am 19. Mai 2005 um 7:45

@ grampa, die 45 km/h gelten aber nur bei Baujahren ab 2001 glaub ich!!

Die früheren Baujahre dürfen alle noch ganz offiziell 50 km/h fahren!!

Aber mach dir wegen den paar km/h keine Sorgen, da sagt kein Mensch was!! Selbst wenn jemand was sagt und du wirklich richtige beschäuerte Bullen bei ner Kontrolle erwischt, wird dir nix passieren!!

Weil ihre einzige Möglichkeit ein Prüfstandtest ist und falls er da zu schnell geht, kommt er eben zu Dekra oder Tüv!!

Die zerlegen ihn dann (ist bei den paar km/h alles schon sehr hypotetisch) und wenn se keine unzulässigen Veränderungen feststellen, musst du auch keinen Cent bezahlen!!

Nur so zum Vergleich, ich hatte bis 18 nur nen Mofaschein und nen offiziell Mofaroller!!

Bei ner Kontrolle wurde dieser dann mal von den Sheriffs mitgenommen und einem Prüfstandtest unterzogen!!

Da lief er dann Dummerweise auch gute 75 km/h statt den erlaubten 25!!

Ich hab damals (2003) nicht mal Punkte bekommen, sondern nur 100€ Geldbuse und sonst gar nix!!

Also keine Sorgen, die sind andere Sachen gewöhnt!!

Gruß,

Maddes!!

Themenstarteram 19. Mai 2005 um 18:57

erstmal danke!

Also mein roller ist von 96 und darf 50 fahren, läuft laut tacho 62 !

Da wird niemand was sagen.... es geht mir nur darum das ich wenn ich die höstgeschwindigkeit von z.b. ein 50 kmh schield überschreite, mir nicht mein lappen abgenommen wird!

ich noch mal,

also hier mal der §6 Abs. 1 der FahrerlaubnisVerordnung (FeV):

"Klasse M:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)"

Also ich kann da nichts sehen bezüglich irgendwelcher Baujahre und 50 km/h, wäre also nett, wenn ihr mir mal die Gesetzesgrundlage nennt, aus der eine abweichende Regelung hervorgeht.

Gruß

Robert

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

am 20. Mai 2005 um 7:10

ich kann dir keine Gesetzesgrundlage nennen, aber ich bin mir zu 99,9% sícher, dass die älteren Baujahre, ich meine vor '01 oder sogar '02 noch 50 fahren dürfen!!

Wir haben das 1. in der Fahrschule auch so gelernt und 2. hab ich das schon mal bei ner Sheriff-Kontrolle erlebt!!

Mein Kumpel hatte nen neuen Aprilia-Roller, BJ 03 und ich meine 91er Sfera!!

Da hat der Bulle gemeint, wie er das jetzt bewerten soll, denn ein Roller darf 50 und einer nur 45 laufen.

Ob sie jetzt ein Rennen fahren sollen, naja war ein lustiger Kerl und hat dann auch recht schnell Ruhe gegeben!!

Die können ja auch nicht erwarten, dass jeder ältere Roller wegen so ner Gesetzesänderung gedrosselt werden muss......um 5 km/h!!

Vielleicht weiß es noch jemand 100%ig??

Gruß,

Maddes

ich kann dir zwar keine quelle nennen aber früher durften 50er roller schneller fahren (50kmh) jetzt "nur" noch 45. ich hatte auch mal nen roiller der 50 fahren durfte baujjahr 1997.

Übrigens wenn alles orginal an der kiste ist, brauchst du dir keine sorgen machen. es geht nicht das man ein fahrzeug genau auf 45 kmh drosselt, und Roller tachos sind ne sache für sich (Wobei von den großen Motorrädern auch.

€dit: gibt es nicht noch ne Reglung für Fahrzeuge aus dem osten? ich meine mich erinnern zu können das die 50ccm Viecher da 60 kmh fahren durften. und die darf man auch hier mit kleinen nummernschild fahren.

Als ich meine Roller Versicherung abgeschlossen hab gab es nen part zum ankreuzen und da gab es auch die auswahl zwischen 45 kmh 50 kmh oder 60kmh

ahhh jetzt hab ich es Mädels

§ 76 Übergangsrecht

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:

§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

so, da stehts also klar drinne

Gruß

Robert

am 20. Mai 2005 um 9:07

man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht. Kannst ja Beamter werden :-)

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