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Wie soll ich mich verhalten?

Themenstarteram 24. November 2008 um 13:27

Guten Tag,

vor drei Wochen bin ich beim Ausparken gegen das Auto meines Nachbarn gerollt. An meinem Auto ist zum Glück nichts davon zu sehen. Am Auto des Nachbarn war jedoch eine kleine Delle. Der Nachbar brachte daraufhin das Auto zu seiner Vertragswerkstatt. Am Tag darauf meldete er sich bei mir und sagte, er habe einen Kostenvoranschlag machen lassen und die Reparatur koste ca. 500 Euro. Wir einigten uns darauf, dass er diese Reparatur durchführen lässt und ich die Kosten übernehme.

Doch heute traf mich der fast der Schlag. In meiner Post war die Rechnung der Werkstatt. Preis: 1700 Euro. Der Mitarbeiter habe beim Kostenvoranschlag übersehen, dass noch weitere Schäden am Fahrzeug waren. Da mein Nachbar letzte Woche in Urlaub war, meldete sich die Werkstatt nicht und führte die weiteren Arbeiten einfach aus.

Mein Nachbar verlangt jetzt, dass ich die komplette Rechnung bezahle bzw. meiner Versicherung melde. Was soll ich jetzt machen?

Gruß Egon

 

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14 Antworten

Hast du, bzw. dein Nachbar einen schriftlichen Kostenvoranschlag bekommen? An welcher stelle hast du das Auto angerempelt? So 500€ für nen kleinen Rempler sind da Realistisch aber keine 1700€ da mußt du ja richtig dagegen fahren!

Spreche mal mit deinen Anwalt!

Ich empfehle dir auch einen Anwalt, denn meines Wissens nach, dürfen KVAs ohne Rücksprache nicht derart deutlich überschritten werden. Das sind ja fast 150%.

Die Rechtslage ist aber irgendwie ziemlich kompliziert, deswegen lieber Rechtsbeistand holen

Den Fall der Versicherung übergeben, auf die wirklich verursachten Schäden ausdrücklich hinweisen.

 

Die Versicherung wird ggf. über einen eigenen Sachverständigen prüfen, ob die Reparaturkostenhöhe der Realität entspricht und mit dem von Dir verursachten Schaden zusammen hängt. Versicherungen regulieren nicht nur berechtigte Ansprüche, Sie weisen unberechtigte Ansprüch auch zurück - notfalls bis vor Gericht.

Naja, er meldet das seiner Versicherung und dann? Die wird das bestimmt regulieren, aber auch Ihn gleich wieder hoch stufen und mehr % Verlangen. Wegen einer solchen Laplie. Lieber erstmal über denn Anwalt! Hatte übrigens noch nie Probleme, meine Rechtschutz zahlte bis jetzt immer!

mein rat wäre:

vorsorglich der versicherung den schaden melden und parallel den KVA und die rechnung mal vorlegen lassen.

ggf erklärt das schon offensichtlich die kosten.

es kann durchaus schäden geben die bei einer ersten besichtigung der werkstatt nicht offensichtlich waren.

Harry

Themenstarteram 24. November 2008 um 14:19

Ich bin mittig gegen die hintere Tür auf der Beifahrerseite gerollt. Auch nur dort war eine kleine Delle zu erkennen. Sowohl ich, mein Nachbar und auch wohl auch der Mitarbeiter der Werkstatt, der den KVA machte sahen sonst nichts. Leider wurde der KVA nur mündlich gemacht. In der Rechnung werden jetzt aber Kratzer und Lackbeschädigungen im hinteren Bereich der Tür und am Kotflügel aufgeführt. Meiner Meinung nach können diese aber keinesfalls von mir stammen. Man müsste ja auch was an meinem Auto sehen. Werde wohl mal mit einem Anwalt reden.

Tach auch,

den Gang zum Anwalt kannst du dir sparen. Jede Haftpflichversicherung hat auch die Funktion eines Passivenrechtsschutz. D.h. unberechtigte Forderungen werden im Zweifelsfall auch abgelehnt und dies auch vor Gericht.

Also ganz schnell der Versicherung melden. Übrigens hat der Nachbar auch einen Direktanspruch gegen die KFZ-VR, somit erübrigt sich ein Streit mit dem Nachbar. Sicherlich ist die Sache unglücklich gelaufen, allerdings kein Beinbruch.

Hochgestuft wird man sowie so erst nach erfolgter Regulierung, und vorher bekommt man die Summe des Schadens mitgeteilt. Dann kann man den Schaden immer noch an seine VR zurück zahlen und der Fisch ist geputz....

Edit: Bei nem Schaden an der Türe sind 1700€ auch nicht sooo viel...

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

Hochgestuft wird man sowie so erst nach erfolgter Regulierung, und vorher bekommt man die Summe des Schadens mitgeteilt. Dann kann man den Schaden immer noch an seine VR zurück zahlen und der Fisch ist geputz....

vorsorglich hochgestuft wird man doch auch bei unklarer sachlage ?

die sachlage generell ist hier ja klar, nur die schadensumme ist strittig.

sicher kann man den schaden auch zurueckkaufen und wird auch wieder zurueckgestuft (inkl erstattung der kosten).

oder bin ich da falsch informiert?

Harry

Tag Harry,

jo ist korrekt Hochstufungen werden auch bei unklarer Sachlage durchgeführt. Auch bei strittiger Schadenhöhe wird hochgestuft. Jedoch wird selbstverständlich bei "klärung" des Sachverhalts rückwirkend korrigert. Rückkauf ist immer möglich üblich sind hier fristen von 3-6 Monaten nach erhalt des Schlussbriefs bzw. der neuen Rechnung. Hierbei muss nur der tatsächliche Schadenaufwand(ohne Regulierungskosten) zurückbezahlt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Mondi 86

Lieber erstmal über denn Anwalt! Hatte übrigens noch nie Probleme, meine Rechtschutz zahlte bis jetzt immer!

@ TE:

Wenn du diesen Ratschlag befolgst, kostet dich das eine Stange Geld!

Die Rechtsschutzversicherung ist ausschliesslich zur Durchsetzung eigener Ansprüche da - NICHT JEDOCH zur Abwehr von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen.

 

Für die Abwehr - und das wurde bereits richtig gepostet - unberechtigter Ansprüche (weil z.B. zu hoch) ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

 

Ergo: Die Rechtsschutzversicherung wird hier die Kosten nicht übernehmen!

Themenstarteram 26. November 2008 um 12:46

Die Sache ist jetzt mehr oder weniger vernünftig geklärt. Ich war bei der Versicherung. Dort wurde gesagt es gäbe 3 Möglichkeiten:

1. Versicherung bezahlt Rechnung komplett. Ich werde 12 Stufen hochgestuft(23 auf 35).

2. Versicherung schickt Gutachter usw. um tatsächlich von mir verursachten Schaden festzustellen und bezahlt nur diesen. Der Rest ist dann Problem meines Nachbarn. Allerdings schwierig, da das Auto ja schon komplett repariert ist. Außerdem gleiche Hochstufung für mich.

3. Ich versuche mich mit dem Nachbarn ohne Versicherung zu einigen. Allerdings will der Nachbar ja nicht für einen Schaden bezahlen, den ich verursacht habe.

Daraufhin habe ich mit dem Verantwortlichen des Autohauses gesprochen. Er sah ein, dass die ganze Sache unglücklich gelaufen ist. Vor allem durch den VKA seinerseits. Deshalb bot er mir an, die Kosten zu teilen. Somit bezahle ich nun statt 1700 nur 850Euro, habe keinen Ärger mit meinem Nachbarn und werde auch in der Versicherung nicht hochgestuft.

Zitat:

Original geschrieben von Wesergold

Somit bezahle ich nun statt 1700 nur 850Euro, habe keinen Ärger mit meinem Nachbarn und werde auch in der Versicherung nicht hochgestuft.

ich will niemandem was unterstellen, aber dieser "preisnachlass" riecht zumindest ein wenig.

hattest du denn vom geschädigten mal die ordnungsgemaess versteuerte rechnung(en) gesehen?

wenn nicht, koennte das auch einen gewissen unterschied bei der "preisgestaltung" ausmachen.

wenn du aber mit der regelung zufrieden bist, OK

mfg

Harry

am 26. November 2008 um 12:56

Das finde ich vom Autohaus in Ordnung für ihren Fehler einzustehen und die Kosten zu teilen.

Na, ja dann ist die Angelegenheit erledigt. Und der Nachbar grüßt auch weiterhin. ;)

Gruß

Frank der nicht nur nette Nachbarn hat. :D

PS: @ Harry999

Wer wird denn immer so Misstrauisch sein? :D

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

PS: @ Harry999

Wer wird denn immer so Misstrauisch sein? :D

der Moechtegern Misstrauische ;)

sry 4 OT

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