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Wie tief darf ein Auto max. sein?

Opel Astra F
Themenstarteram 23. Juli 2003 um 21:47

N'abend,

wie in der Überschrift erwähnt geht es darum wie tief ein KFZ maximal tiefer gelegt sein darf.

Einige sagen das wäre egal, Hauptsache man stellt kein rollendes Hindernis dar, welches bei der kleinsten Bodenwelle anhalten muß.

Andere wieder behaupten das man eine minimale Bodenfreiheit von 10 cm haben muß. Gemessen an der tiefsten Stelle des KFZ.

Was ist denn nun richtig?

Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder machen das die Leute von der Rennleitung oder die Herren mit dem grauen Kittel nach gutdünken?

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11 Antworten

Es gibt keine StVZO-Vorschrift zur Bodenfreiheit.

Als verbindliche Grundlage für "o.k." oder "zu tief" wird allerdings das VdTÜV Merkblatt 751 angesehen, nach dem sich in der Regel auch die Polizei bei Kontrollen orientiert.


Zitat:

In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.

Vorgeschrieben nach StVZO sind allerdings andere Mindesthöhen an Fahrzeugen:

  • Kennzeichen vorn: 20 cm
  • Kennzeichen hinten: 30 cm
  • Scheinwerfer: 50 cm
  • Schlussleuchten: 35 cm
  • Nebelschlußleuchte: 25 cm
  • Rückfahrscheinwerfer: 25 cm

hier staht aber wieder dieses Wort "sollte"!

Ist also nicht zwingend notwendig würde ich jetzt so sagen.

Ein Fahrzeug mit einer Bodenfreiheit, die geringer als im o.g. Merkblatt beschrieben ist, wird Dir vermutlich keine TÜV-Prüfstelle abnehmen.

Also wärest Du dann illegal unterwegs.

Und wenn ein grünes Männchen eine "sehr tiefe" Kiste sieht und eine entsprechende Betriebserlaubnis nicht vorgelegt werden kann, wird es teuer und langwierig:

Entweder Sicherstellung zur Einholung eines technischen Gutachtens - das übrigens keine Abnehme ersetzt, aber viel teuerer wird - durch eine von der Polizei auszuwählende Prüfstelle oder -organisation .....

oder Mängelbericht mit Auflage der (Selbst-)Vorführung bei TÜV /DEKRA (evtl. nach Mängelbehebung) zum Nachweis der Übereinstimmung mit technischen Vorschriften.

Dazu ggf. Bussgeld, Punkte ..... im schlimmsten Falle Stilegung des Fahrzeuges.

am 24. Juli 2003 um 11:57

Also in Österreich muß man ein 11 cm hohes und 75 cm breites (glaub ich) hindernis überfahren können ohne anzustreifen... egal womit ! nur teile die sich verformen können und von selber wieder in ausgangsform gehen können bis 9 cm runter (oder 8 cm)

mfg

hmmm auch komisch. hab vor nem halben jahr mir eine lippe anbauen und lackieren lassen. der dekra mensch sagte es müssen 11cm bodenfreiheit sein. waren es zum glück genau. :-) gestern hab ich mir neue alu´s bestellt. sehen aber sch... aus, wenn das auro nicht tiefer ist (wegen zwischenraum rad <-> radkasten) räderfirma hat mir angeboten, dass auto gleich tiefer zu legen. hab gesagt, dass es nicht mehr darf, da jetzt nur 11cm sind. später kam ein prüfer wegen eintragen von felgen eines anderen autos. der meinte alle teile müssen einen mindestabstand von 8 cm oder 9 cm haben. (weiß nicht mehr ob es nu 8 oder 9 waren) auf jedenfall kann ich das auto noch runternehmen, was ich auch machen werde.

mfg christian

@ jumpen :

Zitat:

hab vor nem halben jahr mir eine lippe anbauen und lackieren lassen

Lippen snd normalerweise nachgiebige Teile, die bei leichtem Anstoß beschädigungsfrei nachgeben und anschliessend wieder die vorherige Position und Form annehmen.

Lt. dem erwähnten TÜV-Merkblatt sind " flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler" von der 11cm-Begrenzung ausgenommen.

Sollte Deine Lippe nicht nachgiebig sein, solltest Du Dir den Umbau verkneifen.

am 24. Juli 2003 um 20:24

Also unser auto hat eine Bodenfreiheit von ca. 3 cm.

Da wir dem Tüv menschen das wochenende finanziert haben:-), wurde es eingetragen.

am 26. Juli 2003 um 23:26

merkblatt

 

hi.

ich hab mir das hier ausgedruckt.

BODENFREIHEIT

und habs immer im auto liegen.

ganz ehrlich gesagt hab ich es mir noch nie ganz durch gelesen *schäm*

aber die polizei auch noch nicht :)

also wer mal langeweile hat kann sich den text ja mal genau durch lesen..ich habs nur mal überflogen.

ok dann sach ich mal..umso tiefer desto besser.

Re: merkblatt

 

Zitat:

Original geschrieben von kaspa

hi.

ich hab mir das hier ausgedruckt.

BODENFREIHEIT

und habs immer im auto liegen.

ganz ehrlich gesagt hab ich es mir noch nie ganz durch gelesen *schäm*

aber die polizei auch noch nicht :)

also wer mal langeweile hat kann sich den text ja mal genau durch lesen..ich habs nur mal überflogen.

ok dann sach ich mal..umso tiefer desto besser.

Das ist genau das, was in meinem Beitrag weiter oben schon stand.

Die Polizei braucht sich für derartige mitgeführte Ausdrucke auch nicht zu interessieren, so lange das keine ABEs oder Gutachten sind.

Und um per Anordnung durch Sachverständige überprüfen zu lassen, ob das Fahrzeug eine zu geringe Bodenfreiheit hat, reicht die Vermutung der kontrollierenden Beamten. Zur Untersagung der Weiterfahrt auch.

Zu diesem Thema könnten Dutzende von Fahrern, die zu Opel- oder VW-Treffen gefahren sind und bei Kontrollen Probleme bekamen, sicher hier ihre Erfahrungen posten.

Aber scheinbar schrauben und polieren die lieber, als in Foren zu schreiben. C'est la vie.

am 27. Juli 2003 um 1:26

meine erfahrung als kfz-mechaniker ist:

Es ist absolut im ermessen der Sachverständigen und der Polizisten was nur sehr tief und was zu tief ist!

 

Mein Golf "hing" 5cm über der erde (ohne spoiler!)und ich hatte weder beim eintragen,noch bei der 2 jährigen abnahme,noch mit der polizei probleme!

Aber.....:Ich bin Autoschlosser,wir wohnen hier auf'm Land und ich kenne die Sachverständigen!*ggg*

viele vorteile auf meiner seite!

 

Wenn ihr Probleme habt,zieht auf's Land!lol Hier bei uns sieht man das nicht so eng!

Das war mein Teil dazu

Schönen Gruß

René

Themenstarteram 27. Juli 2003 um 19:26

Da scheint in Deutschland ja echt eine Gesetzlücke in der STVZO zu geben. Eigentlich verwundert mich das doch sehr, sonst ist doch jeder Sch.... irgendwo festgelegt.

Sicher, wenn der Wagen so tief ist das ich nur noch im Schritttempo (Boah, 3 t ;) ) vorankomme, stelle ich ein Hindernis das und verstoße somit auch gegen §1 der STVO.

Aber alles andere sollte nach der Gesetzeslage doch mein Bier sein.

Andersherum mal gefragt, wie verhält es sich wenn ich mit einem extrem tiefen Wagen (alles eingetragen) in einer z.B. verkehrsberuhigten Zone an so einem Drempel hängenbleibe und mir die Ölwanne aufreiße.

Wer bezahlt dann die Feuerwehr (Abstreuen) und den Schaden am Fahrzeug?

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