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wie tief kann ich runter??
habe eine golf 1 cabrio habe 7j*15 felgen mit 195/50 Et 30
hinten 15mm spurverbreiterung und bearbeitete radleufe (kante entfernt ) jetzt meine frage wehr kann mir sagen was ich mir für n fahrwerk holen kann wegen tüv.
danke für eure hilfe
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14 Antworten
Das kann man pauschal nie sagen.
Mit 60/40 bist du aber sicherlich gut beraten.
Also glaube gesetzlich sind 11cm bodenfreiheit von tragenden teilen vorgeschrieben. 8 cm sind meistens auch noch drinn wenn man mit dem Tüv spricht. Aber mehr macht dann eh kein sinn finde ich.
Mitlerweile ist man am Besten beraten, wenn man sich ein Auto kauft, welches original schon schön aussieht.
gesetzlich icst nichts vorgeschrieben es gibt nur eine empfehlung vom tüv mit 11cm
mal was aus nem anderen forum
Zitat:
Die Richtlinien für die Tieferlegung schreib ich gerne auf, aber alles ist damit sicher auch nicht geklährt... z.B. die Scheinwerferhöhe fehlt... Aber bei z.B. nem OPEL... Corsa A ist die scheinwerfer höhe eal, da sogar bei originalfahrwerk die höhe nicht der gesetzlichen entspricht.. der Corsa ist davon befreit...
Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.
Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?
Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.
Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.
Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.
Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.
Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.
Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.
Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.
(Quelle : VW SPEED)
nee also ich meine jetzt wie tief ich gehen kann wegen meinen reifen also so das es passt mit radkasten und so!!!
Zitat:
Original geschrieben von boehser_ricky
nee also ich meine jetzt wie tief ich gehen kann wegen meinen reifen also so das es passt mit radkasten und so!!!
Das Kann man so nicht sagen ! Möchtest du Bördeln und ziehen ?? Dann nehm nen Gewinde ! Wenn du nur bördeln möchtest nimmste 40/40 oder 35er federn ! Du hast die Wahl , und es kann dir keiner sagen ob es im Foraus passt !
80/60 dürfte bei gebördeltem Radkasten passen.
Ich habe mit meinen 7x15 ET33 noch massig Platz.
Zitat:
Original geschrieben von vxr
80/60 dürfte bei gebördeltem Radkasten passen.
Ich habe mit meinen 7x15 ET33 noch massig Platz.
Aber et33
Massig platz bei 80/60?
du machst was falsch.
7x15 et37 mit 195/50 R15
Kanten gelegt und nächste woche ziehen. Ist mir eindeutig zu wenig Platz.
Aber pauschal würd ich sagen 60/40 wenn keil
oder was auch geil aussieht 60/60
Also ich war mit meinem alten golf 60/60 tiefer und hate 195/50 ET38 habe kanten gelegt und er lagt perfekt im Radkasten und hat nicht angeschlagen oder geschliffen war schon geil
MFG
GREETZ STREETER
Bei meinem jetzigen habe ich 80 / 60 und 195/45 mit ET 28.
Kannten sind nur gebörtelt, außer vorne G60 Kotflügel...also ausgeschnitten.
Geht einwandfrei.
Tieferlegung XXtrem
Hi.
Ich war letzte Woche beim TÜV Nord.
Die sagten 11 cm zum Boden sei "vorgeschrieben".
Aber mit 8cm wollten sie mir mein Cabrio wohl eintragen.
Ich hab aber nur 4cm bis zum Krümmer...
Habe es nun auch so eingetragen bekommen sie Anhang
PS:Auf dem Foto sind die Felgen und die tieferlegung zu sehen, aber ich hab noch 15er platten hinten drauf und vorne 5mm verbaut..
ja 8 cm tragende teile und 7 bewegliche so wie mein tüvi sagt!
also ich würd nen gewinde kaufen!
aber was ist das beste was haltet ihr von h + r ?
...
als Alltagsauto fahr ich das Cabrio mit H und R
Und an schönen Tagen( die wir diesen Sommer ja fast noch gar nicht hatten) meinen Golf 4 mit KW Gewinde...
Kauf dir eins von beiden und du wirst nicht enttäuscht sein
sie haben nicht umsonst so einen Guten ruf...