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WIE tief kann man sein auto legen ??

Themenstarteram 9. Dezember 2004 um 15:53

hallo NOCH NE wichtige frage , wie tief kann man sein wagen legen oder wie tief ist es erlaubt , möchte mir jetzt gewindefahrwerk holen von kw , wie tief kann ich ihn dann machen gibts ne grenze ????? danke

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65 Antworten

also vom boden müssen es vorne an der lippe 7,5 cm sein und scheinwerferunterkante 50cm

das wird immer in deinen gutachten stehen, wie tief dein wagen geschraubt werden kann...

die grenze liegt da, wo man von der scheinwerferunterkante bis zum boden 50cm frei hat... ich selber fahre 80/60 und ist locker fahrbar und bin bei 41cm abstand zum boden. ginge es tiefer, wäre es mein wagen schon...

aber auch hier: schau mal in die suche, da findest du solche themen wie sand am meer

flo

Zitat:

Original geschrieben von cyrix19816

also vom boden müssen es vorne an der lippe 7,5 cm sein und scheinwerferunterkante 50cm

Das nehmen die Prüfer meist nicht so genau:)

kannst vorne bis -85mm gehen ,ist aber nicht mehr uneingeschränkt fahrbar.

Hatte bei meinen -75/35 und kamm damit super klar,würde auch so eingetragen das GW fahrwerk.

wenn du glück hast ist es dem tüv auch egal oder er prüfrt eines von beiden nicht, bei mir haben sie cb cie scheinwerferunterkiante nicht gemessen nur den abstand von der lippe zum boden. bei ner polizeikontrolle sieht es allerdings anders aus

Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wieviel Bodenfreiheit du haben musst!!!

Bloß ob der Prüfer es dir einträgt??

Zitat:

Original geschrieben von 3erBMW

Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wieviel Bodenfreiheit du haben musst!!!

Bloß ob der Prüfer es dir einträgt??

stimmt und da kann man lange suchen, bis man nen prüfer findet...wenn ich überlege, wie lange ich gebraucht habe, meine front einzutragen...

Zitat:

Original geschrieben von 3erBMW

Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wieviel Bodenfreiheit du haben musst!!!

Bloß ob der Prüfer es dir einträgt??

Das stimmt aber das mit den 50 cm unterkannte lichtaustrittskannte/Scheinwerfer ist gesetzlich vorgeschrieben;)

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

 

Das stimmt aber das mit den 50 cm unterkannte lichtaustrittskannte/Scheinwerfer ist gesetzlich vorgeschrieben;)

hmmm, mir habens trotzdem eingetragen per sonderabnahme... :)

trotzdem halten sich viele prüfer an die 7,5 cm also unsere prüfer haben das immer gemacht

sach mal flo, wie teuer war die sonderabnahme ?!

Zitat:

Original geschrieben von Jura-Flo 1.1

hmmm, mir habens trotzdem eingetragen per sonderabnahme... :)

Mir auch;)

Aber bei ner Kontrolle wird uns/dir das nicht viel nützen,so n Mist aber auch:(

Themenstarteram 9. Dezember 2004 um 16:08

aber ist doch ein gewinde man kann doch beim tüv hochlegen und nach dem eintragen tief legen :-) ??? geht das nicht ????

Zitat:

Original geschrieben von Peschi

sach mal flo, wie teuer war die sonderabnahme ?!

ich habe das damals bei welsch machen lassen, habe für felgen+reifen, fahrwerk, aufkleber, embleme und dem rest 5000 bezahlt...den eizelpreis kann ich nicht sagen, war aber sehr teuer, ich meine um die 300 €...aber kann auch etwas daneben liegen...

so weit ich weiß muss du jede veränderung weider neu eintragen lassen oder abnehmen lassen

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