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Wie tief??????

Themenstarteram 27. Dezember 2003 um 11:41

Mahlzeit!

Bescheidene frage! Wenn ich mir ein Gewindefahrwerk holle, sagen wir mal KW, wie tief kann ich mein Golf dann absinken lassen. Bei serien Bereifung. Bis zum anschlag oder bräuchte ich dann noch Distanzscheiben?

Danke!

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23 Antworten

tüv sagt 5mm zwischen reifen und feder

Re: Wie tief??????

 

Zitat:

Original geschrieben von Buxel

Mahlzeit!

Bescheidene frage! Wenn ich mir ein Gewindefahrwerk holle, sagen wir mal KW, wie tief kann ich mein Golf dann absinken lassen. Bei serien Bereifung. Bis zum anschlag oder bräuchte ich dann noch Distanzscheiben?

Danke!

Die Mindestrestgewindelänge musst du einhalten, das wären an der VA 50mm und an der hinterachse 60mm :)

Mit Serienbereifung, kannst du locker bis zu dieser tiefe runter.

Themenstarteram 27. Dezember 2003 um 11:51

Also kann ich, wenn ich den abstand zu den Federn einhalte, die Räder im Radkasten versinken lassen, wenn ich wollte?

jap, kannst du ohne probleme.

Aber ohne ne gescheite radreifenkomni sieht das beschissen aus. Mit Seriendimension

Themenstarteram 27. Dezember 2003 um 12:00

Is natürlich richtig. Hab aber erstmal nur geld für das eine und da habe ich mich halt für die tiefe entschieden und später kommen fette Alus drauf!

Hallo

Du musst die Mindestrestgewindelänge nicht unbedingt einhalten. Hab ich auch nicht, der Tüv macht dann halt sowas wie ne Einzelabnahme, hat mich 100 euro gekostet, aber eingetragen. Darf halt nirgends schleifen und du bracuhst vorspannung.

MFG FLO

Wenn es in deinem gutachten aufgeführt ist, was der fall ist und du gerätst in eine Kontrolle und nehmen wir an, die herren kennen sich aus, bist du reif. Sorry, aber so einen schwachsinn mit deiner einzelabnahme, hab ich noch nie gehört.

Also, ich schick die gerne mal n Bild von meiner Eintragung und dann von dem Gutachten, und du wirst sehen dass ich da mehr eingetragen bekommen hab als dass in dem Gutachten steht.

Einzelabnahme is vielleicht das falsche Wort, aber ihr wisst was ich mein.

MFG FLO

du musst mir nix beweisen, brauch kein bild ;)

"entschuldigung" aber das ist tatsächlich so. wenn man eine einzelabnahme hat,dann muss das mindestgewinde nicht eingehalten werden,denn was im fahrzeugschein steht gilt vor der ABE oder dem teilegutachten...

hab auch noch nix von dieser einzelabnamhe gehört...hab mein gewindefahrwerk vorne so tief wie möglich und bei mir hat der tüv drauf geachtet das die federn diese 5mm zum reifen mind. haben und das der tiefste punkt 10 cm vom boden ist..und dr ist beim golf 3 an der achse...ausserdem muss bei der tiefe immer noch genügend spannung gewährleistet sein..sonst muss man es wieder höher schrauben...

wenn ich den wagen 60/60 tiefer mache mit normalen reifen hab ich dann probleme?brauche ich dann auf jeden fall federwegbegrenzer?

was fährst du denn für reifen? (breite,höhe;felgenbreite und größe und einpresstiefe)

ganz normale standart reifen mit den standart bbs felgen größe keine ahnung.braucht man immer federwegbegrenzer?

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