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Wie verhalten bei Zeugenvernehmung bei nicht erkennbaren -nicht identifizierbaren- Biltzer-Foto
Hallo,
hier in diesem Thread
hatte ich ja schon eine ähnliche Frage gestellt.
Nun ist ein weiteres Schreiben der Behörde angekommen, welches ich einstelle!
Was ankreuzen?
1.) Ich verweigere die Aussage gem. §55 StPO
2.) Ich habe das Fahrzeug geführt und gebe den Verstoß zu
3.) Zur Sache mache ich folgende Angaben:
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24 Antworten
Was ankreuzen? eins von den drei Kästchen natürlich, was sonst?
.... nicht schon wieder.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 30. Januar 2025 um 13:29:07 Uhr:
Was ankreuzen? eins von den drei Kästchen natürlich, was sonst?
Ja welches ist am besten anzukreuzen
Es kommt ja nur 1 oder 3 in Frage
Warum gehst du nicht gegen den Sachbearbeiter vor?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Januar 2025 um 13:36:49 Uhr:
Warum gehst du nicht gegen den Sachbearbeiter vor?
Was kann denn der Sachbearbeiter dafür, wenn er eine Sache "sachbearbeiten" muß.
Übrigens ist "der Sachbearbeiter" nicht männlich, sondern hat den schönen Vornamen Yvonne
Für die Art und Weise der Amtswaltung ist die sachbearbeitende Person selbst verantwortlich.
Dann könntest du sie ja an ihrem Arbeitsplatz besuchen und dein Problem direkt vor Ort mit ihr klären.
Ich hätte die Kohle schon lange gezahlt, bevor ich mich auf solche Spielchen mit der Bußgeldstelle einlasse.
Kam das ganze per Einschreiben? Wenn nicht, könnte das Schreiben erstmal in die Ablage rund.
Ansonsten hatte ich hier schon meinen Tipp gegeben:
https://www.motor-talk.de/.../...drohung-fahrtenbuch-t8080950.html?...
Was soll das Ziel des ganzen Aufrisses sein?
Zitat:
@nogel schrieb am 30. Januar 2025 um 14:02:05 Uhr:
Kam das ganze per Einschreiben? Wenn nicht, könnte das Schreiben erstmal in die Ablage rund.
Ansonsten hatte ich hier schon meinen Tipp gegeben:
https://www.motor-talk.de/.../...drohung-fahrtenbuch-t8080950.html?...
Nein, kam nicht per Einschreiben, auch nicht per "PZU" (Postzustellungsurkunde)
- umgangssprachlich auch "Gelber Brief" genannt.
Den Krieg gegen die Behörde sein lassen, die 50€ Verwarngeld bezahlen (ggf vom Fahrzeugentleiher zurück fordern und Ruhe haben.
Ich begreife nicht, wie man wegen so einer Pillepalle so einen Aufriss machen kann. Ich könnte es ja verstehen, wenn Punkte und Fahrverbot drohen aber nicht bei dieser Pillepalle.
Aber du willst es ja nicht anders und dann geh dir am besten schonmal ein Fahrtenbuch besorgen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 30. Januar 2025 um 14:03:31 Uhr:
Was soll das Ziel des ganzen Aufrisses sein?
Aufriss von Yvonne?
Yvonne fühlt sich vielleicht durch sein letztes Schreiben etwas angepieselt. Frauen können dann sehr kreativ werden (Männer aber auch). Wenn er jetzt die gleichen Antworten wie im letzten Schreiben gibt, könnte aus dem Verwarngeld von 50,- € ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung werden.
In dem Schreiben hat er geschrieben, dass mehrere Personen das Fahrzeug gefahren haben können und eine Person sogar namentlich mit Adresse als möglichen Fahrer benannt.
Solange der TE verdächtigt wird, selbst zu gefahren zu sein, muss er als Beschuldigter nicht die Wahrheit sagen.
Pfiffig wie Yvonne offensichtlich ist, hat sie das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den TE eingestellt. Eventuell ist damit beabsichtigt, dass der TE nicht mehr Beschuldigter ist, sondern Zeuge und ein Zeuge muss, wenn nicht §55 StPO zutrifft, eine Aussage machen und ist der Wahrheit verpflichtet.
Bin gespannt, wie es weitergeht.
Gruß
Uwe
was kann ihm denn passieren, wenn er den Verstoss jetzt zugibt? Das Verfahren wurde ja bereits eingestellt ... frage nur aus Interesse
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 30. Januar 2025 um 14:35:25 Uhr:
was kann ihm denn passieren, wenn er den Verstoss jetzt zugibt? Das Verfahren wurde ja bereits eingestellt ... frage nur aus Interesse
Gute Frage §46 Abs. 1 sagt nämlich gar nichts über Einstellung von Verfahren (vermutlich ist §47 gemeint).
Kann aber ziemlich sicher (beim Erlangen neuer Tatsachen) revidiert werden.
z.B. https://www.google.com/url?...
Gruß Metalhead