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Wie verhalten?
Hallo alle zusammen.
Ich habe mal eine Frage an euch zwecks Versicherung und hoffe im richtigen Thread zu sein
Ich hatte vor einer Woche einen Unfall. Bei dem anschließend gemachten Gutachten wurde festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt und das Auto als nicht verkehrssicher eingestuft wurde. Kann ich mit diesem Auto weiterfahren?? Und wie würde sich die Versicherung bei einem erneuten Unfall verhalten.
Mit Rechtssprüchen oder fundierten Hintergrundinfos wäre mir am Meisten geholen.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß Quickmick
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16 Antworten
Wenn es als "nicht verkehrssicher" eingestuft wurde, dann kannst du nicht weiterfahren damit.
Sagt ja das Gutachten schon.
Wieso willst du auch mit einer Schrottmühle weiterfahren wenn ich fragen darf??
Versuchs mal im Versicherungs-Forum: http://www.motor-talk.de/forum/versicherung-b13.html
Zitat:
Original geschrieben von Quickmick83
Bei dem anschließend gemachten Gutachten wurde festgestellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt und das Auto als nicht verkehrssicher eingestuft wurde. Kann ich mit diesem Auto weiterfahren??
Können: vielleicht
Dürfen: nein
Bei welcher Versicherung bist du denn? Früher haben Versicherungen auch schon mal "Totalschäden" aufgekauft. Ob das heute noch der Fall ist weiß ich aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Bei welcher Versicherung bist du denn? Früher haben Versicherungen auch schon mal "Totalschäden" aufgekauft. Ob das heute noch der Fall ist weiß ich aber nicht.
Machen sie heute immer noch...
Dies ist sogar ein MEGA Geschäfft für Versicherung...
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
...schon mal "Totalschäden" aufgekauft.
Tut mir Leid, ich hab da nicht den Hauch einer Ahnung. Worum geht es da??
@Scythem4n:
Naja, mir ist wer ins Heck gefahren, und es ist so deformiert, dass ich die Kofferaumklappe nicht mehr aufbekomme. Das Fahrwerk ist aber nach wie vor unbeschadet. Ich habe erst vor 2 Monaten angefangen zu arbeiten und kann mir einfach kein neues leisten.
Na, aber die Mühle ist ja doch versichert!? Wenn der Gutachter reinschreibt, dass das Auto ein Totalschaden ist und Verkehrssicherheit nicht mehr besteht, dann darfst du damit natürlich keinen Meter mehr fahren.
Angenommen, du würdest es dennoch tun, verhält sich die Versicherung vermutlich so, dass sie jegliche Übernahme irgendwelcher Leistungen strikt ablehnt. Du bewegst dein Auto nun mit erloschener Betriebserlaubnis und läufst Gefahr, dafür übel einen dran zu kriegen. Ich denke, dann ist Versicherung dein kleinstes Problem.
Die Versicherung gibt dir doch was für dein Auto. Wenns ein Golf V ist, ist der doch maximal dreieinhalb Jahre alt. Den wirst du ja wohl nicht mit Haftpflicht-Versicherung fahren. Wenn doch, bist du zwar zu bemitleiden, tust mir aber nicht wirklich leid.
Also hol dir für das Geld der Versicherung einen Neuen. Bzw. einen neuen Vergleichbaren (ergo: einen Gebrauchten).
Dafür ist das Auto ja versichert. Damit du eben ein Neues kriegst und nicht mit dem gecrashten, sehr wahrscheinlich verzogenen (wenn du schon den Kofferraum nicht mehr aufkriegst) Fahrzeug dein Leben riskierst.
Zitat:
Original geschrieben von Quickmick83
...
Naja, mir ist wer ins Heck gefahren, und es ist so deformiert, dass ich die Kofferaumklappe nicht mehr aufbekomme. ...
In 99% der Fälle ist der Auffahrende "schuld" ...
seit 2008 gibt es bei auffahrunfällen fast keine einzelschuld mehr
nur noch in ausnahmefällen gibt es eine 100-0 zuweisung
üblich sollte 75-25 sein
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
seit 2008 gibt es bei auffahrunfällen fast keine einzelschuld mehr
nur noch in ausnahmefällen gibt es eine 100-0 zuweisung
üblich sollte 75-25 sein
Quelle ? Wieso seit 2008 ?
...dabei ist doch die schuldfrage geklärt, da die unfallverursacherin sie eingestanden hat. und wenn man an der roten ampel steht und angeschuppst wird, ist das mit der mitschuld ja auch so eine sache. man kann ja nicht verurteilt werden, dass das superpositionsprinzip auch auf einen selbst wirkt.
Zitat:
Original geschrieben von Quickmick83
...dabei ist doch die schuldfrage geklärt, da die unfallverursacherin sie eingestanden hat. und wenn man an der roten ampel steht und angeschuppst wird, ist das mit der mitschuld ja auch so eine sache. man kann ja nicht verurteilt werden, dass das superpositionsprinzip auch auf einen selbst wirkt.
das hört sich doch für dich "gut" an, eigentlich müsstest du 0% zahlen, aber ma sehn was die bürokratie in deutschland wieder hinbekommt! fragt sich nur wann die versicherung zahlt, ist aber natürlich sehr ärgerlich!
hoffe es geht sehr schnell für dich damit du dir n so schnell wie möglich n neues auto kaufn kannst, ansonsten frag ma bei deinem anwalt nach was wie du dich generell in dieser situation verhalten solltest. wenn du deine arbeit nur mit auto erreichen kannst muss es so schnell wie möglich eine zwischenlösung für dich gebn müssen!
Jop, wenn Dein Auto schon "richtig" stand (also Du nicht bei Gelb erst noch beschleunigst und dann doch noch bremst und es daraufhin zum Crash kam), sollte die Schuldfrage eigentlich klar sein. Die gegneische Versicherung zahlt dann Deinen Schaden in voller Höhe UND auch alle Dir entstandenen Kosten (z.B. Leihwagen, Anwaltskosten, Gutachterkosten, Zinsen für die Finanzierung des Ersatzkaufs bis zur Zahlung der Versicherung, usw...). Im Falle einer Mitschuld bekommst Du dann halt "nur" die jeweilige Quote Deiner Kosten. Dabei ist´s "grob gesagt" übrigens egal, wie Dein Auto versichert ist, weil Du ja Dein Geld von der gegnerischen Haftpflicht bekommst. Bei ner Mitschuld bekommst Du evtl. aus dem bei Dir verbleibenden Anteil von Deiner Kasko noch was...
Jedenfalls lief das vor wenigen jahren bei mir so...
Auf schöne Schuldeingeständnisse am Unfallort würd ich mich - je nach Sachlage - übrigend nicht verlassen... wenn´s dann um Zahlemann-und-Söhne geht, macht das ja keiner gerne, ohne zumindest versucht zu haben, den einen oder anderen Taler irgendwie noch zu sparen...
Üblicherweise bekommst Du in Kürze ein "Aufkaufangebot" für deinen PKW, das etwas über dem Restwert lt Gutachten liegt. Nimmst Du das Angebot nicht an, wird Dir die gegnerische Versicherung diesen Wert bei der Auszahlung der Schadensbetrages abziehen ("Du hättest ja für den besseren Preis verkaufen können").
Geh´ am besten zu nem Anwalt und leg ihm alles hin. Ich hätte keine Lust mich nach nem Unfall wegen Unwissenheit über´n Tisch ziehen zu lassen und mich mit denen rumzuärgern, ist schließlich alles ärgerlich genug... Mit Rechtsschutzversicherung ist´s ja eh kein Problem. Ohne trägst Du das Kostenrisiko wenns nicht 100:0 ausgeht. Aber auch die Kosten Deines Anwalts werden ja von der gegenerischen Versicherung analog der Schuldquote erstattet.
Übrigens: weiterfahren ist mit Deinem nicht mehr!!! Ganz böse Falle, auch wenn´s optisch noch gehen mag, der Gutachter hat den mit der Bestätigung aus dem Verkehr gezogen! Da zahlt keine Versicherung und die Rennaufsicht winkt Dich direkt raus - und mit ner einfachen Ermahnung ist´s da nicht getan!
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
seit 2008 gibt es bei auffahrunfällen fast keine einzelschuld mehr...
Das wäre mir absolut neu.
Quellenangabe?