ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie vorgehen? Steinschlag

Wie vorgehen? Steinschlag

Themenstarteram 15. September 2016 um 15:12

Hey Leute, ne Frau ist eben von der Spur abgekommen und rechts neben der Straße war Schotter und ein Stein ist mir von ihr in die Scheibe.

Ich hab mit ihr geredet, sie meinte sie hat nichts davon bemerkt aber ich habe ihren Namen/Versicherung/Kennzeichen und Handy Nummer.

Sie ist bei der HuK versichert, hab diese Schaden Telefonnummer.

Wie geht's jetzt weiter?

Bei der HuK anrufen?

Bei meiner Versicherung anrufen?

Hatte noch nie so etwas...

Falls es wichtig ist, der Steinschlag ist genau im Sichtfeld. Die Frau meinte das ist nicht schlimm aber es ist schlimm, alleine schon wegen TÜV.

Danke schon mal

Beste Antwort im Thema
am 16. September 2016 um 15:38

Zitat:

@Matsches schrieb am 16. September 2016 um 06:44:09 Uhr:

Und was ändert das wenn sie es zu gibt? Sowas passiert eben.

Schlussendlich entstand der Schaden durch zu geringen Abstand des TE.

TK ist da die richtige Anlaufstelle.

Wird ein auf der Fahrbahn liegender Stein hochgewirbelt, so spricht man nach § 17 Absatz 2, 3 StVG von einem "unabwendbaren Ereignis" und es kommt zu keiner Haftung für den Vordermann. Auch nicht aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Von einem "unabwendbaren Ereignis" kann man aber nicht mehr sprechen, wenn jemand neben die Fahrbahn fährt und von dort der Stein hochgewirbelt wird.

Mal angenommen, sie hätte einen Stempen erwischt, den hochgewirbelt und er wäre auf den Hintermann gelandet, dann ist das auch ein Haftpflichtschaden.

Klar ist in so einem Fall schwierig den Beweis zu bringen.

Daher ist man ohne Zeugen drauf angewiesen, was die Dame zugibt.

Bin jetzt kein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aber ich glaube nicht, dass ich mit meiner Ansicht falsch liege.

Vielleicht ist hier aber jemand, der die Sache rechtlich besser beurteilen kann, als ich.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Ruf mal bei deiner TK an ;)

Themenstarteram 15. September 2016 um 15:17

Und denen sag ich dann alles oder wie?

ja

am 15. September 2016 um 15:29

Ich würde meine Ansprüche gegen die Huk richten.

Die Dame gibt ja zu, dass sie neben der Spur war, so wie ich das verstehe.

Themenstarteram 15. September 2016 um 15:31

Naja so halb. Erst sagte sie das sie es nicht gemerkt hab aber als ich gesagt hab das sie auch ne menge Staub aufgewirbelt hat und sie das bestimmt gesehen hat ist sie sofort zu ihrer Tasche und hat mir Ihre Daten gegeben.

Themenstarteram 15. September 2016 um 16:09

Hab bei meiner Versicherung angerufen und die meinten die Chancen stehen eher schlecht da:

herumgeschleuderte Steine kann man nicht verhindern usw.

Ich kann es probieren aber es wird nichts bringen..

Die schicken mir dann nen Fragebogen und dann gehts zurück und am Ende wird es Aussage gegen Aussage sein und ihre Versicherung wird ihr recht geben, das gleiche würde meine machen.

Naja, nächstes mal halt ich nen Kilometer abstand, Wahnsinn mit was für ner Wucht so ein Stein geflogen kommt.

am 15. September 2016 um 16:12

Wenn sie nicht zugibt, neben die Straße gekommen zu sein und du keine Zeugen hast, dann wird es natürlich schwierig.

Trotzdem würde ich es zuerst so probieren.

Sie muss ja lügen, wenn sie es abstreiten möchte.

Themenstarteram 15. September 2016 um 16:14

Ich Check nicht was Berlin Paul und UliBN wollen...

Ja ich überleg noch, ich hab kein Bock mich zu stressen wegen 150€.

Danach werd ich 100% das eine oder andere graue Haar mehr haben :D

am 15. September 2016 um 16:49

Wer den Mund nicht aufmacht, macht die Geldbörse auf. ;)

Mehr als ablehnen kann die HUK nicht.

Über die eigene TK den Schaden abwicklen kann man dann immer noch.

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 15. September 2016 um 18:49:08 Uhr:

Mehr als ablehnen kann die HUK nicht.

Hältst Du es ernsthaft für möglich, dass die HUK außergerichtlich hier in eine Regulierung eintreten würde?

Falls ja: Der Titel "Optimist des Jahres" wäre Dir sicher. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. September 2016 um 17:31:53 Uhr:

Und was hat sie falsch gemacht Chrischi?

Nach der Ausgangsschilderung liegt ein Fahrfehler nahe (teilweises Abkommen von der Fahrbahn).

Ein Steinschlag? Das ist ein Fall für DEINE Kasko.

Alles andere kannst du vergessen.

Ich habe im übrigen auch einen Steinschlag in der Scheibe. Das war damals nur ein wirklich winziger Kieselstein. Das ganze befindet sich mitten im Sichtbereich des Fahrers, der TÜV hat dazu nichts gesagt ;)

Grüße

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 15. September 2016 um 18:12:25 Uhr:

Wenn sie nicht zugibt, neben die Straße gekommen zu sein und du keine Zeugen hast, dann wird es natürlich schwierig.

Und was ändert das wenn sie es zu gibt? Sowas passiert eben.

Schlussendlich entstand der Schaden durch zu geringen Abstand des TE.

TK ist da die richtige Anlaufstelle.

Gefühlt haben wir fast jede Woche Beiträge über Steinschläge, fast immer die selbe Frage :D

 

Aber trotzdem nochmal:

1. Eigene Versicherung melden

2. Zum Freundlichen, CG oder sonstwo hingehen (besser ist das auch der Versicherung zu sagen wo)

3. [...]

4. Zur Reparatur gehen, Abtrittserklärung unterschreiben. SB zahlen.

5. [...]

6. Sich über das Ergebnis freuen.

 

Ist deutlich weniger Zeitaufwand und -wie schon andere gesagt haben- viel viel weniger Stress.

;)

 

(Schritt 3 + 5 hab ich schon oft anderswo genannt)

->Wagen GRÜNDLICH begutachten.

 

Grüße

HGcorsa

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie vorgehen? Steinschlag