Wie wird der Wert ermittelt?
Ich habe da für jemanden folgende Frage:
Es geht um ein Fahrzeug, dessen Wert nach einem Unfall ermittelt werden soll.
Folgendes Auto: 300CE Bj. 1989, Automatik, Klimaanlage, Schiebedach, Sitzheizung, 4x elktr. Fensterheber, Leder, Tempomat, Aut. Antenne, Scheinwerferreinigungsanlage, Schminkspiegel, elktr. Heckrollo mit einer Laufleistung von 145tkm. (sieht man auch, kein Spuren am Leder etc.).
Seit einigen Wochen nun geben wir diese Daten in den verschiedenen Autobörsen ein, lassen einige exotische Ausstattungsmerkmale heraus und dennoch wird das günstigste Fahrzeug ab 7000€ angezeigt.
Müsste also beim Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall der Gutachter nich auf mindestens den gleichen Wert kommen?
Beste Antwort im Thema
Tja das iss Deutschland, RECHT haben und RECHT bekommen ist nicht immer das selbe.
Mfg
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10 Antworten
das kommt zum Teil auf den Gutachter an.
beauftrage ich ihn selbst wird der Fahrzeug(rest)wert bzw. Wiederbeschaffungswert mit Sicherheit höher sein sein als wenn der Mitarbeiter/Sachverständige der gegnerischen Versicherung den Wert ermittelt.
gib die Daten mal HIER ein
Es wird der Zeitwert nach der Schwackeliste ermittelt und dann wird die Höhe der Reparatur abgezogen. Das ergibt den Restwert des Fahrzeugs.
Zitat:
Original geschrieben von Peter MH
das kommt zum Teil auf den Gutachter an.
beauftrage ich ihn selbst wird der Fahrzeug(rest)wert bzw. Wiederbeschaffungswert mit Sicherheit höher sein sein als wenn der Mitarbeiter/Sachverständige der gegnerischen Versicherung den Wert ermittelt.
gib die Daten mal HIER ein
Die Seite kenne ich, bringt mir aber nix.
@mcaudio
Aber es muss doch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, und der richtet sich doch nach der aktuellen Marktlage?! Was bringt mir eine Schwackeliste, wenn mein Fahrzeug welches ich besitze und vom Unfallverursacher "schrott" gefahren wurde, aktuell auf dem Markt nicht unter 7000€ zu bekommen ist? Klar, ist ziemlich hoch angesetzt, aber so sieht es doch das Gesetz? Der Geschädigte darf nach einem Unfall den er nicht verschuldet hat, nach dem Unfall finanziell nicht schlechter darstehen als vor dem Unfall.
Tja das iss Deutschland, RECHT haben und RECHT bekommen ist nicht immer das selbe.
Mfg
Mir ist zwar der Hintergrund nicht ganz klar, aber vielleicht hilft das:
In unseren 190er ist ein LKW reingefahren, Schuld war der andere. Ich habe den Wagen in meine WS gebracht und von meinem Meister des Vertrauens einen Gutachter beauftragen lassen. Vorgabe war, dass der sich auch mit Youngtimern, und der speziellen Problematik der Bewertung von KFZ an der Grenze vom Altwagen zum Liebhaberobjekt auskennen muss. Wie er den Wert im Detail ermittelt hat weiß ich nicht. Vermutlich eine Kombination aus Schwacke und der Besichtigung des Fahrzeugs sowie Berücksichtigung aller Rechnungen. Die entsprechende Seite aus dem Gutachten frindest Du unten.
Der Wiederbeschaffungswert wurde übrigens von der gegenerischen Versicherung laut Bescheid nach DAT-Bewertungsmethode und durch Internetrecherchen gegengeprüft und bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von TunisDream
@mcaudio
Aber es muss doch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, und der richtet sich doch nach der aktuellen Marktlage?! Was bringt mir eine Schwackeliste, wenn mein Fahrzeug welches ich besitze und vom Unfallverursacher "schrott" gefahren wurde, aktuell auf dem Markt nicht unter 7000€ zu bekommen ist? Klar, ist ziemlich hoch angesetzt, aber so sieht es doch das Gesetz? Der Geschädigte darf nach einem Unfall den er nicht verschuldet hat, nach dem Unfall finanziell nicht schlechter darstehen als vor dem Unfall.
Das ist ja leider das Problem. Da hat man ein Fahrzeug welches man sehr gut gepflegt hat, alle Inspektionen in der Fachwerkstatt ausgeführt hat und dadurch mit viel Glück einen guten Verkaufspreis erzielen könnte.
Dann kommt der Bums. Es wird der Wert ermittelt der sich nach festen Vorgaben richtet. Da der Wiederbeschaffungswert in der Regel immer höher liegt als der ermittelte Wert, hat man meist mit Zitronen gehandelt. So ist das leider oft.
Es wird ein gleichwertiges Auto ermittelt.
Mit dem was du drinnen hast und Laufleistung mehr nicht.
und wenn du sagt 7000 euro dann wird wohl so in etwa den betrag geben.
Solltest aber wenn die Versichrung den gutachten rausschickt nochmal einen beauftragen.
Je nach Versicherung!
Bei uns ist das die Fahlerer und mein Onkel ist gutachte bei uns kommt immer en guter restwert raus.
Isser den Totalschaden oder nur kaput!
....immer diese Schiebereien, ich würde mich hüten, so etwas Öffentlich hier reinzuschreiben, aber Du hast ja einen guten Onkel, bei dem wir alle Bauklötze staunen können, nicht wahr?
Wie war das? Er ist Schloßer........ ........und ertstellt KFZ Gutachten?
Wo sind eigentlich die Bilder der Isabella?
Ich will auch einmal Bauklötze staunen, wollte schon immer wissen, ob das möglich ist.
@TunisDream
...halt Dich an einen seriösen Gutachter und erkundige Dich über die Abwicklung. Handelt es sich um den gleichen 300er, dem Du eine PRINS VSI Anlage verpassen willst?
...dann kann der Schaden ja nicht so enorm Hoch sein.
..bis neulich
Meinst du ich hab nur einen Onkel.
Der eine ist Schlosser ja.
Und mein Partenonkel hat ne menge Borgwards und der ist auch eben Gutachter darf neue und darf auch wertgutachten erstellen.
Du schreibst:
....."Bei uns ist das die Fahlerer und mein Onkel ist gutachte bei uns kommt immer en guter restwert raus."
Also ich mußte erst einmal Deine Dialektschreibweise entwirren, Du meinst die Fahrleherversicherung.
Wenn Dein Onkel Gutachten immer mit einem guten Restwert rausholt, habe ich so meine Zweifel, aber bei euch scheint es wie bei uns in Bayern zu laufen, mit KLÜNKELWIRTSCHAFT.
Bis einer nachprüft......