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Wiederbeschaffungswert Frage
Hey,
Mir ist einer ins Auto gefahren.
Wiederbeschaffungswert 10.200 €
Restwert 3.300 €
Reparaturkosten 8.300 €
Wertminderung 450 €
Zu meiner Frage: Da die Reparaturkosten weniger sind wie der Wiederbeschaffungswert, wie wird dann abgerechnet ?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen bekommt man von der Versicherung 6.900 Euro + vom Händler mit Restwert 3.300 Euro so kommt man auf die 10.200 €
Somit habe ich auch kein Auto mehr aber die 10.200 €
Bis dahin ist ja alles klar, aber wie schaut es dann in meinem Fall aus ?
Normal werden doch die Reparaturkosten von 8.300 € minus 19 % Ausgezahl 6.723 € plus 450 € Wertminderung, so kann ich das Auto behalten und muss es nicht Reparieren oder verkaufen ..
Oder liege ich da komplett falsch ?
Würde da mal eure Meinung wissen , bevor ich mit der Rede und die mir einen Bären aufbinden wollen.
Würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen
Beste Antwort im Thema
@wolfgangpauss - bitte erzähle hier keine märchen. bei abrechnung nach gutachten wird auf totalschadenbasis abgerechnet inkl. meldung bei his. wird hinterher repariert, dann gibt es entsprechend eine nachzahlung.
@Wanjek - du musst dein fahrzeug nicht verkaufen. vielleicht wäre noch interessant zu wissen, ob das fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist oder nicht. was sagt das gutachten dazu?
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15 Antworten
Du kriegst die Reparaturkosten bezahlt. Und wenn du nur nach Gutachten abrechnest, sogar ohne Umsatzsteuer. Wenn du ein neues Auto kaufst, kriegst du die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert (oder Kaufpreis, je nachdem, was niedriger ist). Aber der Wiederbeschaffungswert ist meist völlig unrealistisch niedrig. Lass den Schlechtachter dir das vergleichbare Auto beschaffen und stelle denen die alte Kiste auf den Hof.
Versucht nicht immer aus einem Unfall Kohle zu ziehen. Haltet euch an die Grundzüge des Schadenersatzrechts. Lasst die Kisten in den Werkstätten der Versicherungen instandsetzen und basta.
Danke für die schnelle Antwort,
Wollte mir nächstes Jahr sowieso einen neuen Wagen kaufen.
Das Auto Fiesta MK7 125 PS 40 .000 km mit allem was man bekommen konnte, kostet jetzt ca auf dem Gebrauchtmarkt 8500 € bei privat.
Würde mich halt freuen wenn ich die Reparaturkosten von 8.300 € minus 19 % Ausgezahl 6.723 € bekomme und den Wagen kann ich gerne für 4000 € verkaufen so wie er da steht.
Wäre dann eine gute Anzahlung für den neuen.
deswegen auch meine Fragestellung
versuche es, lass dir das auszahlen und verticke die Kiste hinterher. Das kann der Versicherung dann egal sein.
Der Nettobetrag bei 8300€ brutto beträgt 6974,79€.
hier ist noch relevant zu wissen, wie der wiederbeschaffungswert besteuert ist. ist der lt. gutachten steuerneutral, differenz- oder regelbesteuert?
unabhängig davon wird hier aber trotzdem erst mal auf totalschadenbasis abgerechnet. die nettoreparaturkosten übersteigen die differenz aus wbw und restwert und dann muss auch ja auch die wertminderung noch berücksichtigen.
bsp. steuerneutral: wbw 10.200 - rw 3.300 = 6.900
differenzbesteuerung 2,5%: wbw 9.951,22 - rw 3.300 = 6.651,22
regelbesteuererung 19%: wbw 8.571,43 - rw 3.300 = 5.271,43
demgegenüber stehen nettoreparaturkosten von 6.974,79 euro + 450 Wertminderung = 7.424,79
egal welche besteuerung auch vorliegt, bei abrechnung auf gutachtenbasis wird auf totalschadenbasis abgerechnet.
Das heißt , wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird muß ich den Wagen an den Händler für 3.300 € verkaufen ?
Aber die Reparaturkosten sind doch weniger wie der Wiederbeschaffungswert , also kann es doch kein Totalschaden sein.
Nein, muss du nicht. Du kannst sagen, du lässt das privat instandsetzen. Und wenn du dann einige Zeit später während der Instandsetzung feststellst, dass du das Auto nicht mehr willst, weg damit. Das interessiert dann niemand mehr. Das Auto darf nicht auf Totalschadenbaais abgerechnet werden, weil dann wird es als Totalschaden geführt und ein evtl Käufer kriegt dann im Zweifelsfall nichts mehr. Dann kommt er zu dir und will von dir was haben. Autos die einmal als Totalschaden in der Datenbank stehen, werden kein zweites Mal als Total- oder Unfallschaden bezahlt.
Nochmal: Du hat keinen Totalschaden. Das Auto kann von dir auf der Basis Instandsetzungskosten ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden. Wenn du nun 4000 erlöst statt der angenommenen 3300, dann sind wird in dem Fall immer noch nicht wesentlich von den 10.200 Zeitwert entfernt. Weil der Zeitwert ist ja keine absolute Größe, sondern mit 10% Abweichung muss man rechnen, je nach Marktlage und Stimmung.
@wolfgangpauss - bitte erzähle hier keine märchen. bei abrechnung nach gutachten wird auf totalschadenbasis abgerechnet inkl. meldung bei his. wird hinterher repariert, dann gibt es entsprechend eine nachzahlung.
@Wanjek - du musst dein fahrzeug nicht verkaufen. vielleicht wäre noch interessant zu wissen, ob das fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist oder nicht. was sagt das gutachten dazu?
Es kommt darauf an, was mit dem Fahrzeug geschehen soll:
-möchtest Du reparieren bekommst Du die Reparaturkosten laut Gutachten.
-bei fiktiver Abrechnung wird auf Totalschaden abgerechnet.
Bleibt dabei das Auto für weitere 6 Monate in deinem Besitz, kannst Du die Differenz zu den Rep.kosten nachfordern.
@wolfgangpauss
Versucht nicht immer aus einem Unfall Kohle zu ziehen. Haltet euch an die Grundzüge des Schadenersatzrechts. Lasst die Kisten in den Werkstätten der Versicherungen instandsetzen und basta.
Bestimmst das jetzt ab sofort du oder wie?
Grundzüge des Schadenersatzrechtes was für ein Dummfug !
Am besten du schreibst hier nicht so ein Bullshit, wenn du vom Thema kein Fachwissen hast und basta...
Zitat:
@beachi schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:21:18 Uhr:
@wolfgangpauss - bitte erzähle hier keine märchen. bei abrechnung nach gutachten wird auf totalschadenbasis abgerechnet inkl. meldung bei his. wird hinterher repariert, dann gibt es entsprechend eine nachzahlung.
Im Gegensatz zu dir erzählt er keine Märchen.
Da der Reparaturaufwand unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, hat man als Geschädigter im Haftpflichtfall (Kasko sieht anders aus) immer Anspruch auf die Reparaturkosten, wenn man das Fahrzeug weiter nutzt.
Hier ist es recht gut erklärt:
https://www.ra-bielefeld.de/.../totalschaden.html
Problematisch ist allerdings diese Idee:
Zitat:
Würde mich halt freuen wenn ich die Reparaturkosten von 8.300 € minus 19 % Ausgezahl 6.723 € bekomme und den Wagen kann ich gerne für 4000 € verkaufen so wie er da steht.
Wäre dann eine gute Anzahlung für den neuen.
Hier fehlt es am Willen zur Weiternutzung, womit die Ansprüche wieder auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt sind.
Zitat:
@Wanjek - du musst dein fahrzeug nicht verkaufen. vielleicht wäre noch interessant zu wissen, ob das fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher ist oder nicht. was sagt das gutachten dazu?
Laut Gutachten nicht Verkehrssicher
Bitte streitet nicht wieder !
Ich bin absolut zufrienden mit dem Fiesta, geht schnell, verbraucht wenig etc.
Wenn ich keinen Unfall hätte, würde ich ihn bis ca 2020 weiter fahren und mir dann erst ein neues kaufen.
Leider ist aber nun der Schaden da und ich muss mich nun um ein anderes Auto umschauen.
Du kannst doch auch reparieren lassen und die Wertminderung plus Nutzungsausfall oder Leihwagen kassieren.