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Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 22. April 2011 um 12:32

Hi,

Hatte gestern einen Unfall, war nicht schuld. Es könnte sein das es auf Totalschaden hinausläuft. Das will ich aber nicht.

Schaden wird so grob geschätzt 5000-6000€ sein.

Jetzt habe ich mit autobudget den Wert berechnen lassen.

Händlereinkaufspreis= 5700

Händleverkaufspreis= 7700€

Privatkauf= 6300€

Nach welchen wert geht jetzt die versicherung?

Gruß

Michi

Beste Antwort im Thema

Nach dem Wert das der Gutachter erstellt.

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Nach dem Wert das der Gutachter erstellt.

Themenstarteram 22. April 2011 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Nach dem Wert das der Gutachter erstellt.

Ja aber wie erechnet er das? Er muss doch Programme haben oder sowas.

Kann ich das nicht selbst irgendwie erechnen?

er kennt den regionalen markt und die preise.

zumindest sollte er das.

er ermittelt den wert eines vergleichbaren fahrzeugs. es muss sich also nicht zwingend um das exakte modell handeln.

wenn kein astra verfuegbar sein sollte, kann also auch ein golf herangezogen werden.

da zum ermittelten wert auch der zustand deines fahrzeugs auschlaggebend ist, wirst du das wohl schlecht ermitteln koennen.

Themenstarteram 22. April 2011 um 20:57

Na gt dann werde ich mich einfach überraschen lassen was der gutachter ausrechnet.

Themenstarteram 22. April 2011 um 21:24

Hab da noch ne Frage.

Nehmen wir an mein Wagen ist Totalschaden. Sovie lic hweiß bekomme ich den Wiederbrschaffungswert ausbezahlt und muss das Auto bei der Versicherung abgeben.

Was ist dann mit dem nachgerüsteten Zeugs wie 18" Felgen, Sportauspuff, M Lenkrad, Gasanlage usw...

Kann ich das dann alles zurück rüsten auf Serie??

wenn ich nicht irre, bekommst du den wiederbeschaffungswert - restwert.

das fahrzeug bleibt deines und du musst es nicht zum angebotenen preis eines aufkäufers abgeben.

der aufkäufer kalkuliert natuerlich mit z.b. gasanlage; 18" felgen und will sicherlich auch ein auto nach beschreibung in der ausschreibung abholen ;)

die wertsteigernden merkmale fliessen ja in den restwert ein.

sportauspuff, M-lenkrad und evtl sogar 18" felgen steigern aber nicht zwingend den wert auf dem markt.

die gasanlage vmtl eher.

Themenstarteram 23. April 2011 um 17:10

Ok jetzt hab ich noch ne Frage.

Wenn mein Wagen totalschaden sein sollte und ich ihn deswegen verkaufe was ist mit der KFZ Steuer?

Ich habe erst im März 200€ Steuer bezahlt. Bekomme ich den Rest zurück oder zahlt mir das die gegnerische versicherung?

Die Steuer wird bis zum Abmeldedatum berechnet, die Überzahlung erstattet das Finanzamt zurück.

Zum Wiederbeschaffungswert: Den setzt der Gutachter fest unter Berücksichtigung der Kriterien Pflegezustand, Sonderausstattungen usw. Er orientiert sich an den Preisen im Markt.

Bei uns war es aktuell mit nem Mercedes MJ 1999 so:

Wiederbeschaffungswert 4.xxx€, Restwert 1.xxx€, Reparaturkosten 13.xxx€:eek: Also ein einwandfreier Totalschaden, leider.

Wenn jedoch die Reparaturkosten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist eine Reparatur durchaus möglich.

War halt in unserem Fall wesentlich mehr.

Versicherung hat WB-Wert abz. Restwert gezahlt, der Restehändler 1.xxx€.

Im Gutachten wird auch eine Wiederbeschaffungsdauer genannt, i.d. Regel 10-14 Tage. Für diesen Zeitraum hat man dann noch Anspruch auf Nutzungsausfall, sofern kein Leihwagen genommen wurde. Und bei evtl. Verletzungen wird je nach Art Schmerzensgeld gezahlt.

Haben das alles über einen Anwalt laufen lassen, ist am besten so. Dessen Kosten trägt auch die gegnerische Versicherung.

am 23. April 2011 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

er kennt den regionalen markt und die preise.

zumindest sollte er das.

er ermittelt den wert eines vergleichbaren fahrzeugs. es muss sich also nicht zwingend um das exakte modell handeln.

wenn kein astra verfuegbar sein sollte, kann also auch ein golf herangezogen werden.

da zum ermittelten wert auch der zustand deines fahrzeugs auschlaggebend ist, wirst du das wohl schlecht ermitteln koennen.

Für den markierten Absatz hätte ich dann doch gerne eine Quelle!!!

(Laut deiner Aussage kann dann der Gutachter einen verunfallten Lambo, welcher in den nächsten 300km nicht nochmal vorhanden ist, mit nem Porsche, nem roten Italiener, nem A. Martin ... vergleichen und diesen als Widerbeschaffungswert ansetzten?!?)

noe, ich habe nicht lambo sondern golf geschrieben.

es haette sicherlich auch megane oder focus sein koennen :)

da kann ohne weiteres schon ein unterschied zu" nicht-massenware" sein.

ich habe das so in erinnerung : vergleichbares fahrzeug und nicht hersteller x typ y (was natuerlich vorzuziehen ist).

ich bat aber delle dazu noch einen satz zu schreiben um entweder mein gedächtnis zu korrigieren oder dir eine quelle zu geben, die dir reicht ?

mfg

Harry

Ich habe das Thema letztens auch durch. Mein Auto war Totalschaden (Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert). Der Gutachter begutachtet das Fahrzeug Allgemeinzustand, wertsteigernde Umbauten usw. und natürlich die Beschädigungen. Für den Wiederbeschaffungswert zieht er regionale (Umkreis ca. 100 km) Händlerangebote vergleichbarer Fahrzeuge ran. Für die Reparaturkosten haben die dann auch ihre Werte für erforderliche Arbeiten und Teile. Willst Du was zurückrüsten musst das mit dem Gutachter besprechen und er nimmt das nicht ins Gutachten mit rein.

Für den Restwert gibt es eine Restwertbörse wo das Wrack mit Bildern und Beschreibung für eine bestimmte Zeit eingestellt wird und ein zugelassener Kreis Aufkäufer bieten kann. Das Höchstgebot wird als Restwert festgesetzt zu dem man das Fahrzeug verkaufen kann und die Versicherung zieht den Betrag von Ihrer Schadenregulierung ab. Behältst Du das Fahrzeug hast Du ja den Restwert noch da stehen, wird also nicht erstattet.

Der Vergleich zwischen zwei Herstellen ist schon sehr gewagt ;)

 

Das würde auch kein Sachverständiger wirklich so machen. Ich habe das auch noch nie mitbekommen, dass ein SV so

etwas konstruiert hat.

 

Die Definition "Vergleichbar" bezieht sich schon auf das Modell für welchen man den WBW ermittelt.  In der heutigen Zeit ist das auch kein Problem, mit den Gebrauchtfahrzeugbörsen und den Programmen der Marktbeobachter einen realistischen WBW zu ermitteln.

 

Sicher kommt ab und an mal einer um die Ecke gebogen und erzählt "mein Auto gibt es nicht".

 

Dann muss man aber mal überlegen warum das so ist. Meistens liegt es daran, dass es sich um ein Auto handelt, welches am Markt nicht gefragt ist (z.b.Motorisierung oder Antrieb passt nicht zum Auto) oder das Auto hat eine unmögliche Austattung (zb. Grün- Metallic mit gelben Leder oder so.....:D)  

 

In der Praxis ist das schon so, dass evtl. fehlende oder nicht existente Austattungsmerkmale von Vergleichsfahrzeugen bei der Ermittlung "aufaddiert" werden, aber da sollte man auch realisatische Vorstellungen haben.

 

Im übrigen bedeutet Vergleichbar nicht identisch.

Gruß

 

Delle

 

am 24. April 2011 um 8:50

Ich wuerde sagen, Delle 100 Punkte, Harry 0 Punkte, hugaar 1 Punkt!

Wäre aus meiner Sicht auch zu verwegen, Aepfel mit Birnen auf ein Preisniveau zu setzen!

 

am 24. April 2011 um 9:51

man muss ja auch nicht immer punkte dazubekommen :>

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