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Wiederbeschaffungswert, Totalschaden? 1.8t b5 62000km

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 30. Juli 2012 um 23:30

Guten Morgen,

mir ist jemand letzens einer hinten drauf gefahren mit ungefähr 30 kmh. Die Versicherung lässt sich Zeit und ich bin neugierig ob es ein Totalschaden ist.. Vw meinte 1700 Euro schaden.

Kann mir jemand von euch sagen, wie der wiederbeschaffungswert ist ungefähr?

Also:

A4 B5 1.8T bj 11/1995, km = 61000! , Sportsitze, Dwa, Fis, Klima, gepflegter Zustand bis auf stosstange vorne, die muss neu lackiert werden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von beamcola28

meines wissens nach hast Du ein recht auf einen Anwalt! such dir einen der sich in dieser Sache auskennt und der macht alles weitere! natürlich wird das alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt!

VORSICHT...!

Wie kommst Du denn bitte darauf, dass "alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt" wird...???:confused:

Wenn Du sinnlose Kosten verursachst, indem Du Leute beauftragst, egal wen, wo doch eigentlich alles klar ist..., dann zahlt Dir keine Versicherung dieser Welt irgendwas...

Nicht vergessen..., MAN IST DER AUFTRAGGEBER JA SELBST..., ersteinmal geht jegliche Rechnung an den AUFTRAGGEBER..., und NICHT an irgendeine Versicherung...

Also aufpassen mit solchen Aussagen..., dieser Schuss kann leicht nach hinten losgehen. Lieber VORHER zweimal klären und mit allen Beteiligten (hier Versicherung) 100%ig absprechen, als dann auf den Kosten sitzen bleiben.

Sehr schlechter Tipp, sowas...!!!:confused::(:rolleyes:

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Hi,

 

wiso die Versicherung läßt sich Zeit!?

 

Da muß ein Gutachten gemacht werden und da steht dann genau drin wie der Wiederbeschaffungswert ist,der aktuelle Restwert die Reparaturkosten usw.

 

Laß dich bloß nicht darauf ein das die gegnerische Versicherung dir einen Gutachter schickt! Such dir selbst einen,die nächste Audi Vertretung hat garantiert einen an der Hand.

 

Bei einem Schaden von mindestens 1700€ reicht praktisch keiner Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt und wenn es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden raus läuft muß eh ein Gutachen her.

Gruß Tobias

Genau SO isses...

Du hast ein Recht auf einen selbst zu bestimmenden Gutachter..., das Ganze kannst Du HEUTE noch machen (Quatsch: "Versicherung lässt sich zeit...":rolleyes:) und für alles gibt es Grundlagenzahlen... Der Gutachter wird auch den Gesamtzustand des Autos in sein Gutachten einfließen lassen. Er wird also einen ggf superguten Zustand mit berechnen, soweit sein Spielraum reicht.

Aus der Ferne kann man zu Zahlen, etc, garnichts sagen. Zur Wiederbeschaffung schaust Du einfach bei AutoScout24.de oder mobile.de gibst dort Deine Kennwerte ein..., und fertig. Oder Du gehst zu Seiten, wie:

http://www.auto-wert-berechnen.de/

http://www.pkw-trend.de/.../...rzeugwerte-gebrauchtwagen_id_13101_.htm

http://www.carstart.de/ratgeber/fahrzeugbewertung

und so weiter und so weiter und so weiter...

Alles andere wäre wie ein Blick in die Glaskugel...:rolleyes:

Hi,

 

ich denke ein ordentlichlier Gutachter wird bei dem Fahrzeug einen höheren Wert als 1700€ zusammen bekommen. Dann würdest du die Reparatur bezahlt kriegen. Selbst wenn der Wiederbeschaffungswert niedriger liegt als 1700€ könnte man bei dem Fahrzeug die 130% regelung anwenden. Das heißt die Reparaturkosten dürfen 30% höher sein als der Wiederbeschaffungswert.

Allerdings mußt du den Wagen dazu auch wirklich in einer ordentlichen Werkstatt reparieren lassen und darft ihn dann 6 Monate oder ein Jahr nicht verkaufen.

 

Bei einer fiktiven Abrechnung,also wenn der Wagen nicht oder privat von dir repariert wird bekommst du die im Gutachten oder kostenvoranschlag ermittelten Reparaturkosten abzüglich 19% Mehrwertsteuer.

 

Gruß Tobias

am 31. Juli 2012 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

http://www.auto-wert-berechnen.de/

Das ist die beste Seite - geht nur bis ´97 runter = Restwert zwischen 8.000 - 11.000 EUR ohne sonderliche Ausstattung :D Vielleicht kaufen die ja auch an :D:D:D

Für nen 95er mit den km schätz ich, wenn er sonst gut beinander ist 1500-2000 ...

 

Im Freundeforum hat einer einen 96er oder 97er auch mit wenig km, und der wurde auf 2k geschätzt.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

http://www.auto-wert-berechnen.de/

Das ist die beste Seite - geht nur bis ´97 runter = Restwert zwischen 8.000 - 11.000 EUR ohne sonderliche Ausstattung :D Vielleicht kaufen die ja auch an :D:D:D

Hmmm..., unseren A5/B5 Avant 2,8/Quattro aus 1997 berechnet der Rechner korrekt...

...aber OK, dann halt einen anderen, ggf kostenpflichtigen von DAT oder so nehmen..., wo ist das Problem...?:confused:;)

am 31. Juli 2012 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

...wo ist das Problem...?:confused:;)

Nunja, ein "Problem" ist, dass die meisten bis max. ´97 zurückgehen.

Das zweite "Problem" ist, dass diese Preise meist nicht der Realität entsprechen - Das soll dann doch einfach der Gutachter bestimmen.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

...wo ist das Problem...?:confused:;)

Nunja, ein "Problem" ist, dass die meisten bis max. ´97 zurückgehen.

Das zweite "Problem" ist, dass diese Preise meist nicht der Realität entsprechen - Das soll dann doch einfach der Gutachter bestimmen.

Stimmt völlig...!:cool:

Sag' ich doch..., Gutachter anrufen..., schnellen Termin: KLARHEIT;)

meines wissens nach hast Du ein recht auf einen Anwalt! such dir einen der sich in dieser Sache auskennt und der macht alles weitere! natürlich wird das alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt!

Zitat:

Original geschrieben von beamcola28

meines wissens nach hast Du ein recht auf einen Anwalt! such dir einen der sich in dieser Sache auskennt und der macht alles weitere! natürlich wird das alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt!

VORSICHT...!

Wie kommst Du denn bitte darauf, dass "alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt" wird...???:confused:

Wenn Du sinnlose Kosten verursachst, indem Du Leute beauftragst, egal wen, wo doch eigentlich alles klar ist..., dann zahlt Dir keine Versicherung dieser Welt irgendwas...

Nicht vergessen..., MAN IST DER AUFTRAGGEBER JA SELBST..., ersteinmal geht jegliche Rechnung an den AUFTRAGGEBER..., und NICHT an irgendeine Versicherung...

Also aufpassen mit solchen Aussagen..., dieser Schuss kann leicht nach hinten losgehen. Lieber VORHER zweimal klären und mit allen Beteiligten (hier Versicherung) 100%ig absprechen, als dann auf den Kosten sitzen bleiben.

Sehr schlechter Tipp, sowas...!!!:confused::(:rolleyes:

ich schrieb ja, meines wissens nach. und geklärt ist nur das er nicht schuld ist. nun wird die gegnerische Versicherung ihn einen Betrag bieten der fernab von gut und böse ist! schau einfach mal bei google rein oder hier zb http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm

mein Kollege hatte das gleich vor einem Jahr mit nen Audi 80. daher glaube ich das zu wissen.

Themenstarteram 31. Juli 2012 um 10:08

Danke Leute, werde mich melden was daraus gekommen ist. Hat einer evtl tips um den wert laut gutachten zu steigern?

am 31. Juli 2012 um 10:09

Deswegen kam ja der Tip mit dem eigenen Gutachter...

Zitat:

Original geschrieben von darkjever89

Danke Leute, werde mich melden was daraus gekommen ist. Hat einer evtl tips um den wert laut gutachten zu steigern?

Ja: Vor dem Unfall ein Auto mit höherem Restwert kaufen.

Lass den Blödsinn der dir sowieso nichts bringt - außer maximal Ärger.

Grüße, Martin

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