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Wiederverkauf/Inzahlungnahme - Lackierte Front und Heckschürze

BMW 3er G20
Themenstarteram 2. Januar 2024 um 17:27

Hallo zusammen,

habe einen wunderschönen 3er in Oxidgrau gefunden an dem ich ernsthaftes kaufinteresse habe.

Das Fahrzeug ist ein Leasingrückläufer und steht bei einem BMW Händler.

Der Verkäufer hat mir am Telefon gesagt das die Front und Heckschürze neu lackiert wurden weil sie einige Kratzer hatte und "nicht mehr so schön aussah". Er meinte das es so Kratzer sind die man sich außversehen reinmacht wenn man in einer vollen Garage parkt die gleichzeitig auch Geräteschuppen und Fahrradgarage ist.

Es war definitiv kein Unfallschaden oder so.

Würde sich eine neu Lackierte Stoßstange auf den Wiederverkaufspreis bzw. Inzahlungnahmepreis auswirken da es ja nicht um einen Unfall oder Parkrempler handelt sondern rein kosmetisch? Ich konnte vor Ort zumindest keine Farbunterschiede feststellen aber das Wetter war auch nicht so gut.

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22 Antworten

Tageslicht ist unvermeidlich zur Beurteilung

 

Die Nachlackierung darf man als leichte Wertminderung ansehen.

Ca. EUR 100

 

Wenn es sonst wirklich passt

Kaufen

 

Frohes Neues Jahr

Zitat:

@Sniickers schrieb am 2. Januar 2024 um 18:27:32 Uhr:

Würde sich eine neu Lackierte Stoßstange auf den Wiederverkaufspreis bzw. Inzahlungnahmepreis auswirken da es ja nicht um einen Unfall oder Parkrempler handelt sondern rein kosmetisch?

Ich würde mich als Käufer eher darüber freuen, denn nach drei Jahren hat quasi jede Front kleine Schäden durch Steinschläge oder manchmal auch einen Kratzer durch Unachtsamkeit. Daher werden Leasingfahrzeuge dann halt kurzerhand vorne lackiert.

Ob es bei diesem Fahrzeug wirklich keinen echten Bumms gab, kann dir hier natürlich niemand sagen.

Das musst du schon selbst herausfinden.

Was soll das Fahrzeug denn kosten?

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter für wenige hundert Euro checken lassen. Manchmal gut investiertes Geld. Bei einem Wiederverkauf kannst du das Gutachten wieder vorlegen.

Und lass dir vom Autohaus eine Bescheinigung ausstellen, dass es sich bei der Lackierung lediglich um eine Verschönerungsmaßnahme aufgrund von Steinschlägen und Kratzern handelt (oder so ähnlich). Als unfallfrei wird dir der Wagen ja sowieso verkauft, hoffe ich. Ansonsten auf diese Angabe im Kaufvertrag bestehen.

Bis du dein Fahrzeug dann wieder verkaufst sind vielleicht wieder einige Jahre vergangen. Mit fortschreitendem Alter des Fahrzeugs wird eine nachlackierte Stoßstange immer irrelevanter für Preisnachlässe.

Wie mein Vorredner schon schrieb: Wenn kein Unfallbumms, dann kannst du kaufen.

Bei mir in der Ecke hat jeder irgendwann einen Wildunfall, da findet man kaum ein Auto, dass nicht nachlackiert ist. Bei meinem G20 Gebrauchtwagen habe ich an der Heckschürze auch einen Parkrempler entdeckt, das Nachlackieren war Teil des ausgehandelten Rabattes.

Wenn es gut gemacht ist, würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 11:58

Kann der Händler das Fahrzeug dann noch als Unfallfrei deklarieren?

Zitat:

@Sniickers schrieb am 3. Januar 2024 um 12:58:42 Uhr:

Kann der Händler das Fahrzeug dann noch als Unfallfrei deklarieren?

Nutze Google. Wir sind hier keine Anwaltskanzlei und du weißt ja, vor Gericht und auf hoher See... ;)

BGH:

Der Bundesgerichtshof knüpft die unfallbezogene Beschaffenheit von Fahrzeugen an die Bagatellschadensgrenze, die bei ca. 750 Euro liegt. Es geht um die Erheblichkeit des Schadens, die im Zweifel durch einen Gutachter zu bestimmen ist. Bereits 1975 hatte das OLG Köln (Az. 2 U 31/74) von einem geringen Reparaturaufwand und einem nicht erheblichen Schaden gesprochen, falls ein Fahrzeug weiter als unfallfrei gelten soll.

Ist ein kleiner Kratzer bereits ein Unfallwagen?

Nein, und er ist auch nicht anzeigepflichtig, wenn Sie Ihren Wagen verkaufen. Kratzer sind letztlich offensichtlich und gehören zu normalen Gebrauchsspuren. Im Einzelfall ist zu prüfen, was unter einem kleinen Lackkratzer zu verstehen ist bzw. wie großflächig dieser wirklich ist.

Grundregel:

Sobald größere Teile wie Kotflügel, aber auch die Stoßstange, ausgetauscht wurden, gilt das Fahrzeug im Normalfall als Unfallwagen und muss auch so deklariert werden.

Falls in deinem Fall wirklich nur die Stoßstange neu lackiert wurde, ohne dass sie Risse oder Brüche hatte, gilt das Auto meinem Verständnis nach nicht als Unfallwagen, auch wenn die Lackierung vielleicht teurer als 750 Euro wäre, falls du sie selbst bezahlen müsstest. Aber im Streitfall entscheiden das - wie immer in Deutschland - Gutachter und Richter.

Schau dir meinen Fall an:

Ich habe vor zwei Monaten einen nagelneuen G20 bekommen und es hat sich bei der Übergabe herausgestellt, dass die Motorhaube in sich "verzogen" ist und auf einer Seite ein deutlich zu großes Spaltmaß gegen den Kotflügel hat. Völlig außerhalb der Werksnorm. Die Ursache wurde nicht gefunden. Man geht davon aus, dass die Haube schon ab Werk in Mexiko vor dem Lackieren verbogen war.

Folge: Ich erhalte nun eine komplett neue Motorhaube, manuell in Deutschland lackiert und dann ausgetauscht. Gefällt mir natürlich überhaupt nicht, denn theoretisch gilt das Fahrzeug damit als Unfallwagen. Zudem ist es (trotz aller Perfektion) eine andere Lackierung. Es gibt aber auch ein älteres Gerichtsurteil, dass besagt, dass ich diese Reparatur zu akzeptieren habe, weil Neuteil gegen Neuteil getauscht wurde und kein anderes Fahrzeugteil beschädigt wurde. Es würde also in diesem Fall keine Wertminderung eintreten. Der offizielle "Schaden" geht allerdings weit über die genannten 750 Euro hinaus.

Also kann ich mir das alles nur schriftlich bescheinigen lassen, damit ich bei einem späteren Weiterverkauf etwas in der Hand habe. Oder falls es später doch Lackprobleme genau an der Motorhaube geben sollte.

P.S.

Zitat:

@Sniickers schrieb am 2. Januar 2024 um 18:27:32 Uhr:

Der Verkäufer hat mir am Telefon gesagt das die Front und Heckschürze neu lackiert wurden weil sie einige Kratzer hatte ...

Was meint der Verkäufer denn mit "Front"? :confused:

Stoßfänger, Motorhaube und die Kotflügel?

Da würde ich doch hellhörig werden.

Themenstarteram 3. Januar 2024 um 18:35

Mit Front ist nur die Stoßstange gemeint. Er hat mir die Fotos vom Gutachter gezeigt als das Fahrzeug vom Leasing zurück ist. Es war nur ein kleiner Kratzer bzw. Schramme and der Seite unten. Überhaupt nichts wildes. Die Heckschürze hatte auch nur ein paar kleine Macken und einen Kratzer. Etwas was mal schnell passieren kann wenn man eine enge Garage hat. Keine Unfallschäden oder so.

Da aber beide Teile deswegen komplett neu lackiert wurden, ist das Fahrzeug als nicht mehr Unfallfrei deklariert. Der BMW Händler sagt das es Rechtlich schon als nicht Unfallfrei zählt wenn man den Außenspiegel neu lackiert und wenn er das Fahrzeug als Unfallfrei verkaufen würde und es jemand wirklich darauf ankommen lassen will wäre er der Depp.

Man hatte mir damals mein Auto aufgebrochen (Scheibe eingeschlagen) und dann das M-Lenkrad geklaut. Wurde von der Leasing dann auch als „Unfallfahrzeug“ deklariert.

Zitat:

@Sniickers schrieb am 3. Januar 2024 um 19:35:55 Uhr:

Der BMW Händler sagt das es Rechtlich schon als nicht Unfallfrei zählt wenn man den Außenspiegel neu lackiert ...

Das sieht das BGH Urteil anscheinend anders.

Aber besser auf Nummer Sicher gehen anstatt später Ärger zu bekommen.

Dein Händler sichert sich ab, damit du ihm später nichts anhängen kannst.

Und du hast im Kaufvertrag einen Unfallwagen stehen. Der Händler soll halt genau reinschreiben, was gemacht wurde und dir das Gutachten mitgeben.

Und wie schon gesagt: Im Streitfall entscheidet das - wie immer in Deutschland - ein Richter und sonst niemand. Nur möchte man es soweit nicht kommen lassen.

Würde mich jetzt aber nicht davon abhalten, das Auto zu kaufen. Anscheinend gefällt es dir ja aus Gründen, oder ist der Preis so gut?

Zitat:

@Sniickers schrieb am 03. Jan. 2024 um 19:35:55 Uhr:

Da aber beide Teile deswegen komplett neu lackiert wurden, ist das Fahrzeug als nicht mehr Unfallfrei deklariert. Der BMW Händler sagt das es Rechtlich schon als nicht Unfallfrei zählt wenn man den Außenspiegel neu lackiert und wenn er das Fahrzeug als Unfallfrei verkaufen würde und es jemand wirklich darauf ankommen lassen will wäre er der Depp.

Das halte ich persönlich für völlig überzogen. Bei mir wäre das Fahrzeug dadurch sofort raus!!!! Muss dann bei jedem Weiterverkauf immer als Unfallschaden deklariert werden.

Das ist für mich per Definition absolut kein Unfallschaden, sondern eine kosmetische Reparatur (kann man auch gerne im Kaufvertrag so festhalten). Bei meinem ehemaligen AMG wurde wg. kleinerer Klarlackabplatzungen die Frontschürze neu lackiert (Garantie) und vor dem Verkauf habe ich diese erneut lackieren lassen wg. unzähliger Steinschläge. Also nix Unfall, daher habe ich das beim Verkauf auch nicht angegeben und auch in meinem Kaufvertrag vom Freundlichen stand nichts von Unfallschaden, obwohl auch da wegen eines Kratzers der Kofferraumdeckel Teil-lackiert wurde.

Aber wie @BeroFunk schon geschrieben hat, im letzter Instanz entscheidet das ein Richter (nebst Gutachter), falls es dazu kommen sollte.

Ich lasse mir künftig bei Kauf eines Gebrauchten die Unfall- und Nachlackierungsfreiheit schiftlich bestätigen, entweder gibt's dann klare Auskünfte über die Historie des Fahrzeugs, anderenfalls beschei**** er mich wissentlich und hätte dann im Streitfall schlechte Karten.

Ich hatte solche Erfahrungen auch bei einem großen VW Händler gemacht. Wollte damals einen Golf kaufen, der auch eine kleine Schramme an der Stoßstange hatte. Der Händler hätte das Teil neu lackieren lassen, dann würde der Kaufvertrag aber als Unfallwagen deklariert werden. Die Erklärung war genau dieselbe, sobald lackiert wird, muss das Fahrzeug als Unfallwagen im Kaufvertrag aufgeführt werden. Ich fand das auch übertrieben.

Leider will sich da jeder absichern. Würde ich aber als Händler auch so machen. Es gibt genügend die dann dagegen klagen wenn es nicht so wäre. Für den TE kommt es jetzt darauf an, wie lange er das Fahrzeug fahren möchte. Bei länger Haltedauer kräht kein Hahn mehr nach der Nachlackierung beim Verkauf. Bei kurzer Haltedauer dann schon eher. Alternativ den Händler um einen Nachlass bitten wegen dem Schaden.

Der Wagen bleibt bis zu Letzt ein Unfallwagen, wenn er so deklariert beim Freundlichen gekauft wurde. Käme für mich kategorisch nicht in Frage, bei so einer kosmetischen Reparatur.

Daher ist die Dokumentation des Lackschadens so wichtig!

Themenstarteram 5. Januar 2024 um 8:48

Hallo zusammen,

ich habe das Fahrzeug gekauft. Der Preis war für mich sehr gut, und das Fahrzeug ist genau so ausgestattet wie ich ihn mir selbst konfiguriert hätte. Der Freundliche hat mir das Gutachten von der Leasingrücknahme geschickt, damit ich im Falle eines Weiterverkaufs belegen kann dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt, sondern der Wagen als nicht mehr Unfallfrei wegen der neu lackierten Stoßfänger verkauft wird.

Da ich aber jetzt beschlossen habe das Fahrzeug wirklich auch mal viel länger zu fahren, mache ich mich um den Wiederverkaufswert keine großen gedanken (mehr).

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