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Wieso ist meine Achslast genauso hoch wie das Gesamtgewicht? Was zählt beim Wiegen?
Hallo zusammen,
da ich letzens mal meinen Wohni beim übersetzen aus dem Winterquartier zum ersten malgewogen habe musste ich feststelllen das ich schön länger ein massives Übergewichtsproblem habe.
Nun gut ich fuhr auch immer mit vollen Wassertanks, WC und diversem Zeugs herum was ich nicht wirklich immer brauche und achte auf gleichmäßige Beladung so das es bisher zum Glück keine Probleme gab. Bei einer Kontrolle wäre ein Umladen ins Auto allerdings nicht möglich gewesen.
Nach reichlicher Recherche hier und über Google sind die Meinungen zur Gesamtmasse höchst unterschiedlich.
Zur eigendtlichen Frage mein Wagen darf bereits aufgelastet 1700 Kg wiegen.
Da die Achslast ebenfalls mit 1700 Kg eingetragen ist und die Stützlast von 100 Kg dem Auto zugerechnet wird(liegt ja nicht auf der Achse), darf der der Wagen dann abgekoppelt auf der Wage 1800 kg wiegen oder nicht?
Anders gefragt, wenn man auf die mobile Waage muss und die Waage zeigt 1700 Kg Achslast an bin ich dann im grünen Bereich oder darf es nur 1600 kG sein weil die Stützlast dann draufgerechnet wird?
Ich weiß ne einfache Frage kompliziert ausgedrückt :-)
Beste Antwort im Thema
Das tatsächliche Gesamtgewicht darf abgekoppelt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.
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45 Antworten
Das tatsächliche Gesamtgewicht darf abgekoppelt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten.
Du hast ein zulässiges Gesamtgewicht, in deinem Fall 1700. Mehr darf er nicht wiegen. Es liegen ja auch nicht 100 Kg auf der Kupplung. Bei meinem steht mind. 25 Kg höchstens aber 100.
Oder anders ausgedrückt: Alle (!!!!) Räder (auch das Stürzrad) auf der Waage: 1.700 kg.
Wie du richtig recherchiert hast, wird dazu in Foren viel Falsches geschrieben. Es gibt aber reichlich zuverlässige Quellen, aus denen man sich ratefrei informieren kann. Automobilklubs zum Beispiel. Mein ewiger Rat: Quelle fragen und sich nie auf andere Aussagen verlassen.
Auch wenn beliebig viel kg auf der Kupplung liegen würden, würde das überhaupt nichts ändern. Das ist ein ganz anderer Themenbereich (zumindest so lange, wie in den Papieren nichts anders steht als jetzt).
Wäre die zulässige Achslast höher, wäre eventuell (da spielen noch andere Parameter mit) eine höhere Auflastung möglich gewesen.
Wenn bei dir in den Papieren überall 1.700 kg steht, dann hat der TÜV-er, der die Auflastung fabriziert hat, genau das gemacht, was der TÜV-er bei uns mit der Ablastungen gemacht hat: er hat überall die gleiche Zahl eingetragen....auch beim Leergewicht.
Somit steht 3x 1.300 kg drin.
Danke, das habe ich befürchtet.
Muss man denn beim Wiegen abhängen?
Hane bisher immer nur gesehen das jeweils eine Waage pro Rad vorgelegt wird in die dann der Zugwagen den Anhänger rein zieht und dann gewogen wird.
Das würde mir ja dann zugute kommen.
Ich denke das die Auflastung am Limit ist sonst wäre es mir sicher durch Fendt angeboten worden.
Ist ein Fendt Topas 560 TG der meine ich mit 1500 Kg ausgeliefert wird.
Ich habe ihn allerdings schon 1600 Kg gebraucht gekauft.
Ach und nen Leergewicht habe ich gar nicht in den Papieren......
Für ein korrektes Wiegen muss abgehängt werden und der Wagen mit allen Rädern - auch dem Stützrad - auf der Waage stehen - ich wiederhole mich gerne.
Die Polizei verzichtet darauf meistens, weil sie eh erst bei massiver Überladung einschreitet und dann geht es in der Regel eh um mehr als die durchschnittlich 50 kg der Stützlast.
Hallo,
@ Unna-a38:
Wie Du schon richtig recherchiert hast, gibt es bei der Kombination mit Eintrag von Achslast = zGM und Stützlast in der Zulassungsbescheinigung eingetragen zwei mögliche Sichtweisen.
Ich bekam von Polizei, TÜV und Al-Ko die Auskunft, dass die Stützlast dem Zugwagen zugerechnet wird und das Fahrzeug nicht überladen ist, wenn die eingetragene zul. Achslast und die zul. Stützlast eingehalten sind, auch wenn die Summe aus tatsächl. Stützlast und tatsächl. Achslast größer als die zGM ist.
Um diesen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, habe ich mir beim TÜV die zGM auf die Summe aus Stützlast und Achslast erhöhen lassen. Das würde ich an deiner Stelle auch versuchen.
Gruß Rainer
Nein, es gibt nur eine rechtlich gültige Sichtweise. Diese wurde bereits mehrfach richtig erläutert.
Was irgendjemand meint oder erzählt .... völlig unbedeutend. Das alte Forenproblem. Nochmals: Informiere dich an der Quelle - es ist so einfach (wäre das so wie zuvor geschrieben, könnte man die Stützlast gleich 2 x berücksichtigen. Formale Auflastung um dieselbe und dann noch einmal abziehen ... ).
Ob eine Auflastung um die Stützlast möglich ist, erfährst du vom Hersteller (Freigabebescheinigung, oft kostenpflichtig). Da geht es nicht nur um die Achse, sondern auch um Auflaufvorrichtung etc.
Was in den Papieren steht, zählt. Sonst nichts. Schon gar nicht in A, CH, NL, F oder I.
PS: Gerne und immer wieder wird die Einhaltung der zGM (da kommt die Stützlast nicht vor) und die Einhaltung der zul. Anhängelast durcheinander geworfen (da darf abgezogen werden). Beide Werte dürfen nicht überschritten werden.
Zitat:
@situ schrieb am 22. Mai 2016 um 22:34:37 Uhr:
Nein, es gibt nur eine rechtlich gültige Sichtweise. Diese wurde bereits mehrfach richtig erläutert.
Was irgendjemand meint oder erzählt .... völlig unbedeutend. Das alte Forenproblem. Nochmals: Informiere dich an der Quelle - es ist so einfach (wäre das so wie zuvor geschrieben, könnte man die Stützlast gleich 2 x berücksichtigen. Formale Auflastung um dieselbe und dann noch einmal abziehen ... ).
Ob eine Auflastung um die Stützlast möglich ist, erfährst du vom Hersteller (Freigabebescheinigung, oft kostenpflichtig). Da geht es nicht nur um die Achse, sondern auch um Auflaufvorrichtung etc.
Was in den Papieren steht, zählt. Sonst nichts. Schon gar nicht in A, CH, NL, F oder I.
PS: Gerne und immer wieder wird die Einhaltung der zGM (da kommt die Stützlast nicht vor) und die Einhaltung der zul. Anhängelast durcheinander geworfen.
Hallo, wo soll ich mich denn noch informieren? Ich habe beim Amtlich anerkannten Sachverständigen, beim Hersteller und bei der Kontrollinstanz (Polizei) nachgefragt. Ergebnis der Nachfragen war identisch und wie von mir geschrieben.
Eine Freigabebescheinigung vom Hersteller ist nicht erforderlich. Der Amtlich anerkannte Sachverständige (Vollsachverständiger) darf das selbst anhand der verbauten Teile beurteilen.
Gerade um den Diskussionen im Ausland auszuweichen, habe ich genau das gemacht und die Sache in den Papieren eintragen lassen.
Gruß Rainer
Ob das ein Prüfer auf eigene Verantwortung macht, hängt vom ihm ab. Die meisten machen das nicht ohne eine Freigabebescheinigung des Herstellers. Meiner bestand darauf.
Die Juristen der Automobilklubs kennen die Materie und die mir bekannten Merkblätter stellen das eindeutig und richtig dar. Auch die Fahrerlaubnisklassen richten sich ausschließlich nach dem, was in den Papieren steht (falls man da mit der Gespannmasse an einen Grenzwert stößt).
Fahre zum TÜV zwecks "Auflastung ohne technische Änderung". Geht zunehmend, von Oberhausen weiß ich es.
Dann bekommst Du die zul. Stützlast Achse 1(100 kg) und die zul. Traglast Achse 2 (1700 kg) und ein zul. GGW 1.800 kg eingetragen.
Aber nur, wenn es die anderen Bauteile (Auflaufvorrichtung, Kupplung etc.) zulassen. Die müssen für die neue zGM zugelassen sein.
Ich wiederhole mich so gerne.
Frage einfach nach, ob man auf der Freigabebescheinigung besteht oder nicht (aber nicht in einem Forum,sondern beim TÜV, den du nutzen möchtest. Das ist die einzige Antwort, die dir ggf. hilft).
Der Eintrag des Stützrades als zweite Achse ist wohl eine Oberhausener Spezialität. Hier macht man das nicht, sondern trägt einfach eine neues zGM ein. Wieso, ist aus der Fahrzeugbescheinigung nicht erkennbar.
Also, liebe Leute, "situ" hat es richtig beschrieben ! Gültig ist IMMER nur das, was als "zulässiges Gesamtgewicht" im Fahrzeugschein (oder Fahrzeugbrief, was immer identisch sein muss!) steht ! Die Stützlast hat überhaupt nichts mit dem zGG zu tun ! Die bezieht sich immer nur auf die Bauart bedingte Festigkeit und Tragfähigkeit der Anhängerkupplung und der Zugdeichsel ! Die Achslast bezieht sich immer nur auf die Fahrbahnbeschaffenheit und Tragfähigkeit bei Brücken und Wegebau-spezifischen Eigenheiten der Fahrbahn- oder Brückentragfähigkeit ! Die Achslastangaben bei Wohnwagen und Anhägern aller Art, bezieht sich auf die Gesamt-Tragfähigkeit der Achse des jeweiligen Anhängers oder Fahrzeuges ! Die max. Belastung einer Achse , ist NICHT veränderbar ! Gruß an Alle, joeleo .