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Wieso will RS Vers. die Daten vom Firmenwagen?
Hi,
bin mit meinem Firmenwagen vom Arbeitgeber bei einer priv. Fahrt zu schnell gefahren. Hab jetzt über meine priv. Rechtschutzversicherung über meinen Anwalt Einspruch eingelegt - heute kam dann auch die Zusagt der Deckung von meiner RS Versicherung - allerdings wundert mich hier dieser Passus:
"Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Mandantschaft mit dem eigenen Fahrzeug betroffen ist. Soweit dies nicht der
Fall ist, bitten wir zusätzlich um Mitteilung, ob ein weiterer Rechtsschutzvertrag für das Fahrzeug besteht.
Geben Sie uns bitte den Namen des Versicherers und die dortige Versicherungsscheinnummer an. Teilen
Sie uns bitte auch den Namen des Fahrzeughalters mit."
Da es sich um ein Bußgeldbscheid handelt, versteh ich nicht wieso die das haben wollen? Einfach gängige Praxis oder wieso?
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16 Antworten
Vermutlich will die Rechtschutzversicherung eine Doppelversicherung prüfen.
Dann kann der Aufwand geteilt werden.
Hm, war ja mein Fehler... also möchte da eigentlich nicht mein Arbeitgeber mit "belasten"..
Zitat:
@MARC176 schrieb am 13. April 2022 um 20:30:50 Uhr:
Hm, war ja mein Fehler... also möchte da eigentlich nicht mein Arbeitgeber mit "belasten"..
Darf man erfahren, aus welchem Grunde Einspruch eingelegt wurde?
Was ich jetzt nicht verstehe:
Du sagst selbst du bist zu schnell gefahren, weißt also dass Du etwas falsch gemacht hast…wieso zahlst Du dann nicht einfach und Dein AG wird somit auch nicht belastet und die Sache ist erledigt?
Droht ein Fahrverbot?
Jo genau - Fahrverbot, daher Einspruch
Ruf doch einfach die RS an und frag, warum sie die Daten haben wollen.
Wurde doch oben schon erklärt, die wollen wissen, ob über den Halter des Fahrzeugs (hier AG) eine RSV eine besteht. Wenn ja, besteht eine Doppelversicherung, dann wird evtl. geklärt, wer was zahlt, oder ob eine VS alles und die andere nichts zahlt.
Der TE muss die Frage beantworten, sonst gibt es Stress mit der Kostenübernahme.
Problem hierbei ist wohl, dass man dann dem Arbeitgeber gegenüber offenbarungspflichtig wird , auf gut Deutsch: es lässt sich der Vorfall dann leider nicht mehr verheimlichen, was vermutl.zunächst so angedacht war.
Den Arbeitgeber juckt das im Normalfall nicht. Warum auch?
Im Boot ist er ja grundsätzlich schon, da er die Fahrerdaten weitergegeben hat.
Wahrscheinlich ist der AG (in welcher Person auch immer) auch schon mal zu schnell unterwegs gewesen.
Ich war mit meinem Dienstwagen der Stadt auch schon zu schnell (allerdings nicht im Punkte- und FS-Entzugsberrich) habe von meinem Chef den Anhörungsbogen der stadteigenen Bußgeldstelle bekommen und gezahlt. Damit war das Thema durch.
Zitat:
@DJ Fireburner schrieb am 14. April 2022 um 11:16:40 Uhr:
Den Arbeitgeber juckt das im Normalfall nicht. Warum auch?
Möglicherweise kennt der TE ja seinen Arbeitgeber und kann das besser einschätzen als MT-Poster. Aber nur vielleicht.
Ach, schlimm Ist das nicht.. War halt 2x 26km/h zu schnell innerhalb eines Jahres.. Wollte nur nicht mit hausieren gehen.. Naja muss ich nach Ostern mal fragen.. Aber seh das irgendwie nicht ein wieso meine Versicherung da nicht auch 100% einstehen soll.. Die wollen ja nur Geld sparen.. Das find ich so mies
Das ist bei vielen Versicherungen so. Selbstverständlich wollen sie Geld sparen, die Prämien niedrig halten und trotzdem verdienen. Ich bin froh, dass das so ist.
Ich z. B. habe eine Auslandskrankenversicherung und eine Standard-KV. Natürlich will die Auslands-KV wissen, ob sie die Kostenerstattung mit jemandem teilen kann.
Schutzbrief Automobilklub und Kfz-Versicherer-Schutzbrief dito.
Campingcard-Versicherer und Privathaftpflicht dito.
Und, und, und ....
Zitat:
@MARC176 schrieb am 14. April 2022 um 12:46:02 Uhr:
Ach, schlimm Ist das nicht.. War halt 2x 26km/h zu schnell innerhalb eines Jahres.. Wollte nur nicht mit hausieren gehen.. Naja muss ich nach Ostern mal fragen.. Aber seh das irgendwie nicht ein wieso meine Versicherung da nicht auch 100% einstehen soll.. Die wollen ja nur Geld sparen.. Das find ich so mies
Bei allen Wohlwollen, ist der Beitrag ernst gemeint?
Sollte der Arbeitgeber für das Firmenfahrzeug eine Rechtschutz abgeschlossen haben, liegt, wie bereits ausgeführt, eine Doppelversicherung vor.
Aus welchem Grunde sollte diese nicht ebenfalls in die Pflicht genommen werden.