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Wieso zwei Zeugenbefragungsbögen?
Da hier wohl einige aktive sind dies sich mit dem OWiG auskennen will ich mal eine Frage stellen die mich umtreibt.
Mich hat es mit einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt. Der Wagen ist ein Firmenwagen meiner Frau und ich bin gefahren.
Nun folgender Sachverhalt:
Der Verstoß fand am 15.05.22 statt.
Der erste Zeugenbefragungsbogen kam 3 Wochen danach in der Firma an. Dort wurden die Daten meiner Frau eingetragen (was vollkommen ok und korrekt ist), da sie den Wagen ja fährt.
Am 30.06.22 kam nun ein Zeugenbefragungsbogen an sie. Auf diesen haben wir nicht reagiert (man muss es ja nicht wenn soweit alle Daten zur Person korrekt sind). Im Bogen wird direkt schon darauf verwiesen, dass sie ja nicht der Fahrer sein kann.
Jetzt war Ruhe.
Heute kam, mit Datum 26.07.22 genau das identische Schreiben nochmals.
Ich frage mich:
WIESO?????
Wollen die partout, dass für mich die Verjährung eintritt?
Welchen Sinn macht es das identische Schreiben nochmals rauszusenden?
P.S.: Mir ist das übrigens vor zwei Jahren schon einmal so passiert und da kam letztlich überhaupt nichts mehr.
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38 Antworten
Na - wenn auf dem Bild klar erkennbar ist, dass es die Dame nicht sein kann, dann wird nachgefragt wer es denn war. Hier kommt dann auch gerne mal einer raus und klingelt.
Soweit mir bekannt ist, muß der Fragebogen korrekt mit der Angabe des zum gegebenen Zeitpunkt fahrenden Fahrers
bekannt gegeben werden, ansonsten haftet der Halter/Besitzer des Fahrzeugs.
Es wurde wohl nur der Name der Firmeneigentümerin im Formular eingetragen.
Da aber nicht die Firma am Steuer saß sondern eine Person, möchte das Amt
den Namen des Fahrers mitgeteilt bekommen.
Bei Firmenwagen muss normalerweise ein Fahrtenbuch geführt werden.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 30. Juli 2022 um 14:50:43 Uhr:
Soweit mir bekannt ist, muß der Fragebogen korrekt mit der Angabe des zum gegebenen Zeitpunkt fahrenden Fahrers
bekannt gegeben werden, ansonsten haftet der Halter/Besitzer des Fahrzeugs.
Nope. Halterhaftung haben wir zum Glück nur bei parkverstößen. Es muss der Fahrer ermittelt werden. Falls es wiederholt zu solchen Fällen kommt /der Halter nicht mitarbeitet kann!! es zur fahrtenbuchauflage kommen.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 30. Juli 2022 um 14:50:43 Uhr:
Soweit mir bekannt ist, muß der Fragebogen korrekt mit der Angabe des zum gegebenen Zeitpunkt fahrenden Fahrers
bekannt gegeben werden, ansonsten haftet der Halter/Besitzer des Fahrzeugs.
Es gilt nur die Fahrerhaftung. Dem Halter würde max. ein Fahrtenbuch drohen.
Zitat:
@ktown schrieb am 30. Juli 2022 um 14:20:09 Uhr:
Nun folgender Sachverhalt:
Der Verstoß fand am 15.05.22 statt.
Der erste Zeugenbefragungsbogen kam 3 Wochen danach in der Firma an. Dort wurden die Daten meiner Frau eingetragen (was vollkommen ok und korrekt ist), da sie den Wagen ja fährt.
Hast du da eventuell falsche Angaben gemacht?
Gefahren bist doch du, und nicht deine Frau.
Wieso wird aber nicht schon nach dem ersten Versuch von meiner Frau Daten zu bekommen ein Abgleich mit der Einwohnermeldebehörde gemacht aber dafür nochmals dieser bescheuerte Fragebogen.
Also bitte nicht missverstehen. Ich werde den Betrag bezahlen sobald ein Bußgeldbescheid vorliegt aber man muss es den Behörden ja nicht unbedingt auf dem Silbertablett servieren wer es war. Gerade unter dem Aspekt, dass man als Angehöriger ja nix sagen muss.
Zitat:
@armin-g schrieb am 30. Juli 2022 um 14:51:15 Uhr:
...
Bei Firmenwagen muss normalerweise ein Fahrtenbuch geführt werden.
...Fahrtenbuch führen nur Knauser und Leute, die den Wagen nicht oder nur sehr wenig privat nutzen.
Alle anderen haben die 1%-Regelung... allein schon um sich das Fahrtenbuch zu ersparen - da wird nicht per Fahrtenbuch auseinanderklamüsert, sondern der geldwerte Vorteil pauschal durch die Versteuerung von 1% vom Listenpreis des Fahrzeugs abgegolten - Werkstattkosten, Service, Reifen und auch der Sprit sind da normalerweise inklu. / werden vom Arbeitgeber bezahlt.
Du hast aber den 2. Fragebogen ignoriert.
Nach dem 1. Wurde geprüft ob die angegebenen Daten stimmen.
Sieh es als Chance deine Angaben zu korrigieren und wahrheitsgemäß anzugeben
TE ... was ist so schlimm daran wenn das verjährt? Sorgst du dich um die Gemeindekasse oder gehts um das schlechte Gewissen?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2022 um 15:50:16 Uhr:
TE ... was ist so schlimm daran wenn das verjährt? Sorgst du dich um die Gemeindekasse oder gehts um das schlechte Gewissen?
Weder noch. Ich versuche nur zu verstehen, was in so einem Sachbearbeiter vorgeht. Ist er vom Gesetz her verpflichtet den Zeugenbefragungsbogen nochmals rauszuschicken bevor er die anderen Möglichkeiten nutzt um dem Fahrer habhaft zu werden?
Wird wohl überarbeitet sein. Du kannst natürlich anrufen und dich als Fahrer angeben um es genauer zu erfahren. Ich würde halt abwarten was passiert und hoffen, dass die gut 2 Wochen ruhig verstreichen.
Zitat:
@ktown schrieb am 30. Juli 2022 um 16:10:35 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2022 um 15:50:16 Uhr:
TE ... was ist so schlimm daran wenn das verjährt? Sorgst du dich um die Gemeindekasse oder gehts um das schlechte Gewissen?
Weder noch. Ich versuche nur zu verstehen, was in so einem Sachbearbeiter vorgeht. Ist er vom Gesetz her verpflichtet den Zeugenbefragungsbogen nochmals rauszuschicken bevor er die anderen Möglichkeiten nutzt um dem Fahrer habhaft zu werden?
Warum muss es so klar sein, dass nur der in häuslicher Gemeinschaft lebende in Frage kommen kann? Es könnte auch der Postbote sein …