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Wieviel Anhängelast darf ich ziehen mit dem Caddy

VW
Themenstarteram 7. September 2012 um 10:57

Hallo,

ich überlege mir einen Wohnwagen zuzulegen, aber was darf ich ziehen? Ich habe die Führerscheinklasse B, Caddy zul. Gesamtmasse 2264kg, AHK darf gebremst 1500kg ziehen, Leermasse Caddy 1524kg, dann steht noch im Fahrzeugschein "bei Anhängerbetrieb zul. Gesamtmasse des Zuges max. 3650kg.

Bin ich jetzt begrenzt durch meinen Führerschein auf 3,5t, und darf damit nur Wohnwagen mit 1200kg zul. Gesamtmasse ziehen? Oder ist das bei Wohnwagen anderst?

Beste Antwort im Thema

@sven

Danke für den Hinweis, aber ich nutze meinen Caddy zur Ausbildung meiner Fahrschüler und berufsbedingt kenne ich mich mit der Einteilung und Unterscheidung der Fahrerlaubnissklassen ganz gut aus....

Zulässige Gesamtmasse ist der Dritte Wert den man für die Unterscheidung B bzw. BE braucht.

1. Der Anhänger darf keine höheres Zulässiges Gesamtgewicht als die Leermasse des Zugfahrzeuges haben.

2. Jetzt die zulässige Gesamtmasse Pkw und Anhänger addieren. Ist das Ergebnis größer als 3500 kg, dann braucht man BE.

Deshalb der Caddy mit FS B nur 1236 kg an den Haken.

Falls möglich könnte der TE den Wohnwagen oder Anhänger von zum Beispiel 1600 kg auf 1236 kg ablasten um mit Führerschein B den Anhänger zu ziehen.

Oder das zulässige Gesamtgewicht des Caddy auf 2000kg ablasten um den Anhänger bis 1500 kg zu (Ob das zulassungsrechtlich machbar ist weiß ich aber nicht genau)

Am Besten man macht einfach BE und kann aus der Fahrschulausbildung den einen oder anderen Tipp für das Führen und Beladen eines PKW mit Anhänger mitnehmen

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Klasse B ist doch eindeutig geregelt. Ob das nun Wohnwagen oder Anhänger heißt, ist egal...

Klasse - B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Themenstarteram 7. September 2012 um 11:39

Das ist ja blöd :mad: , in der Gewichtsklasse bis 1200kg gibt´s nicht so schöne Wohnwagen. Also brauche ich ein Fahrzeug mit weniger zul. Gesamtmasse... ;)

Zitat:

Original geschrieben von rene2905

Das ist ja blöd :mad: , in der Gewichtsklasse bis 1200kg gibt´s nicht so schöne Wohnwagen. Also brauche ich ein Fahrzeug mit weniger zul. Gesamtmasse... ;)

Nee, du brauchst so einen Führerschein wie ich ;) Alte Klasse III bis 7,5T :D:D:D (Graue Pappe)

Damit geht sogar dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t.

Themenstarteram 7. September 2012 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von transarena

 

Nee, du brauchst so einen Führerschein wie ich ;) Alte Klasse III bis 7,5T :D:D:D (Graue Pappe)

Da ich diesen wahrscheinlich nicht mehr bekomme, welches Fahrzeug hat denn ein Leergewicht von ca. 1500kg bei zul. Gesamtmasse von ca. 2000kg?

Moin!

Genau die selbe Frage hätte ich heute Abend gestellt.! :cool:

Allerdings mit Klasse drei.

Caddy scheint ja nur 1,5 Tonnen anhängen zu dürfen, alle Wowas die für mich in Frage kommen,

haben aber so bis max 1,6t, also gerade etwa passend.

Aber wie seht es mit der Länge aus? Wie lang darf ein Zug insgeamt sein?

Meine Favoriten haben immer so um die 7-8m Länge.

Plus Caddy...

Wieviel geht da?

Gruß Ulf

Da geht viel.....

§ 32, 4, 3 der besagt, das das Gespann, d.h. Zugfahrzeug inkl. aller Anhänger (es sind teilweise auch 2 Anhänger zulässig!), maximal 18,00 m sein dürfen.

Du bist (fast) immer durch das Gewicht beschränkt.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php

Dabei fällt mir gerade ein, alles mit einer (oder Tandem-) Achse muss gehen.

Die Aldi-LKW fahren doch durch irgendsoeinen Trick auch mit Klasse drei.

Also sollte der Caddy mit einem Klasse-Drei-Fahrer nur durch die Tonnage (1,5) beschränkt sein.?

Tante Edith meint: Danke Dieter, manchmal muss man nur schneller nachdenken. ;)

Zitat:

Original geschrieben von rene2905

Zitat:

Original geschrieben von transarena

 

Nee, du brauchst so einen Führerschein wie ich ;) Alte Klasse III bis 7,5T :D:D:D (Graue Pappe)

Da ich diesen wahrscheinlich nicht mehr bekomme, welches Fahrzeug hat denn ein Leergewicht von ca. 1500kg bei zul. Gesamtmasse von ca. 2000kg?

Hier ein Wohnwagentipp :D Da wiegst du nie zu viel.

http://www.caravaning.de/.../...adow-luxus-zwerg-aus-polen-114110.html

http://...izeitfahrzeuge-schmatloch.de/index.html?...

Ähmmmm....ein Gespann bei dem das ZugundBremsfahrzeug weniger wiegen soll als das Anhängsel??????

Ich sollte geanuer lesen.....du willst ein leichteres Auto....ahhhhhh

Bah, nur die alte Klasse 3 :D dann doch wie ich die alte Klasse 2;) In Rosa!

Den Grauen mußte ich dafür abgeben, heul.

Jedenfalls noch, mit 50 muß sie dann umgeschrieben sein. Hab noch Zeit werde ja erst 48.

Die richtige Lösung bei einem B Führerschein ist ein Anhängerschein zu machen.

Kostet zwar Geld, aber dafür kann man dann mit

dem Anhänger, sprich großem Wohnwagen auch umgehn...

Und kleine leichte Autos dürfen eh keine schweren Anhänger ziehen. Unfug.

H

Dr TE darf mit seinem Caddy und der Führerscheinklasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (siehe Fahrzeugschein Anhänger!!!!) von maximal 1236 kg ziehen.

Für alles schwerere bedarf es des Führerscheines BE. Die Ausbildung kostet, je nach Talent des Fahrschülers ca. 600.-€ und besteht nur aus einer praktischen Prüfung.

Und die Anhängelast von 1500 kg beim Caddy bezieht sich auf das tatsächlich vorhandene Gewicht. Man kann einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 tonnen anhängen. Der Anhänger darf aber nur bis max 1500kg beladen werden.

Beim Ermitteln des zulässigen Gesamtgespanngewicht kommt es auf die tatsächlich vorhandenen Massen an. Passt beim Caddy meistens.

@mahaho : 1236Kg? nicht 1523 Kg?

Leergewicht Caddy 1524 Kg. Anhängemasse darf nicht mehr sein als Leergewicht vom Zugfahrzeug.

 

mfg Sven

Der TE darf nur bis 3,5 t.

@sven

Danke für den Hinweis, aber ich nutze meinen Caddy zur Ausbildung meiner Fahrschüler und berufsbedingt kenne ich mich mit der Einteilung und Unterscheidung der Fahrerlaubnissklassen ganz gut aus....

Zulässige Gesamtmasse ist der Dritte Wert den man für die Unterscheidung B bzw. BE braucht.

1. Der Anhänger darf keine höheres Zulässiges Gesamtgewicht als die Leermasse des Zugfahrzeuges haben.

2. Jetzt die zulässige Gesamtmasse Pkw und Anhänger addieren. Ist das Ergebnis größer als 3500 kg, dann braucht man BE.

Deshalb der Caddy mit FS B nur 1236 kg an den Haken.

Falls möglich könnte der TE den Wohnwagen oder Anhänger von zum Beispiel 1600 kg auf 1236 kg ablasten um mit Führerschein B den Anhänger zu ziehen.

Oder das zulässige Gesamtgewicht des Caddy auf 2000kg ablasten um den Anhänger bis 1500 kg zu (Ob das zulassungsrechtlich machbar ist weiß ich aber nicht genau)

Am Besten man macht einfach BE und kann aus der Fahrschulausbildung den einen oder anderen Tipp für das Führen und Beladen eines PKW mit Anhänger mitnehmen

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