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Wieviel DB darf der Auspuff haben?

Themenstarteram 13. November 2014 um 21:19

Heiho

Weiß jemand aus zuverlässiger Quelle wie laut der Auspuff bei einem Oldie sein darf?

Es handelt sich um eine Benelli 500 Quattro (oder LS) Bj vermutlich 1972. Was für Geräuschemissionen darf ein Austauschpott haben?

Das er kein Prüfzeichen haben muss und keine ABE hab ich auch letztens gelesen, aber kann es nicht so ganz glauben.

Muss der Pott auch die heutigen 84db erfüllen, oder darf er aufgrund des Alters lauter sein? Und wenn ja wie viel? Könnte man mehr Gebrüll eintragen lassen?

Bitte nur Antworten mit verlässlichen Quellen! Forenmutmaßungen und Halbwissen hilft mir nicht.

LG Tummel

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Dezember 2014 um 9:30

So mal ein Update. Hab mal mit dem TÜV Hessen geschwatzt. Der gute Mann sah das Problem vor allem bei der Bremse und den nicht geprüften GFK Brocken. Der Rest sei machbar. Der gekürzte Heckrahmen war ihm erstaunlichweise herzlich wurscht.

Mal beim TÜ V Pfalz anfragen. :D Irgendeiner wird mir schon sagen, was ich hören wil :D

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Was steht denn in den Papieren von dem Mopped?

Themenstarteram 13. November 2014 um 21:57

Da sind wir beim nächsten Problem, dem ich grade in einem anderen Fred Abhilfe schaffe.

Madame hat keine. Ich hab sie als völligen Schrotthaufen aus Italien gekauft und wieder schön gemacht.

Jetzt brauch ich Papiere und nen gütigen Tüv-Onkel.

Der Auspuff der im Moment drauf ist ist mit 100% er Sicherheit lauter als der Oripott.

Um mal Licht ins Dunkel zu bringen:

Madame war ein absolut verpfuschter unfassbar mieser Classicracer Umbau aus dem Reich des Stiefels.

Ich hab alles neu gemacht. Rahmen wieder zusammengeschweißt wo überall reingeflext war, gestrahlt, alles gepulvert, den passenden Höcker, Renntankreplika und entsprechende Vollverkleidung.

Alu Hochschulterfelgen mit ner 280er Doppelduplex Ceriani Replika Bremsanlage und eben eine Megafono 4 in 4 Auspuffanlage. Motor ist absolut original. Ist ne Gabelbrücke von ner Guzzi LeMans drauf und Magura Stummel und Hebel. Auf den Gasern sind im Moment Trichter, welche aber dann durch K&N ersetzt werden.

Alles in allem eine ziemlich gute Renzo Pasolini Replika

Eigentlich wollte ich damit Classicrennen fahren, aber mir fehlt die Zeit und ich finde Madame ist zu schade um nur 5 mal pro Jahr bewegt zu werden. Deshalb kam mir vor ein paar Tagen die bescheuerte Idee, ob es nicht möglich wäre die Benelli straßenzuzulassen und den ganzen Rotz einzutragen.

Die Pötte haben sogar DB Killer aber sie sind immernoch sau laut.

Puh, alleine mit dem geschweißten Rahmen dürfte das schon äußerst spannend werden.

Themenstarteram 13. November 2014 um 22:11

Ich weiß. Genauso mit dem Zertifikat-freien GFK Höcker und Tank.

Das eintragen selbst ist wahrscheinlich nicht das Thema.

Mir macht nur die blaue Brigade im Nachhinein Sorgen, wenn man mich mal anhalten sollte.

Madame wird dann natürlich noch mit Blinkern, Spiegeln und Lichtanlage ausgestattete.

Die lautstärke kannste alles leicht googeln. Hatte mir da schon viel durchgelesen. Ansonsten hilft eine frage an den tüv. Da musst du ja eh hin...

Aber ein Bild solltest Du unbedingt mal hier rein setzten, damit wir sehen wie laut sie ist. :)

Also wegen dem Rahmen würde ich ja nicht gerade zum TÜV gehen und sagen, das er geschweißt ist.

Die Grundfrage ist, ob Du belegen kannst, das die Karre schon mal im Bereich der EU zugelassen war.

Das kann einfach sein oder das Projekt zum scheitern verurteilen.

Bild will ich auch. :)

am 14. November 2014 um 9:39

Zitat:

@jogie63 schrieb am 14. November 2014 um 09:26:43 Uhr:

 

Also wegen dem Rahmen würde ich ja nicht gerade zum TÜV gehen und sagen, das er geschweißt ist.

Genau. Was der nicht weiß... und wenn das sauber gemacht ist, merkt das auch die Rennleitung nicht. Ansonsten ist bei dem Baujahr vieles anders, ABE gabs damals entweder gar nicht oder eher selten. EU-Zulassungsnormen sowieso... Und mit dem Auspuff würd ich mal mit dem TüV reden, die alten Kisten dürfen ziemlich laut sein, und ein Meßgerät hat jeder TüV. Da geht einiges, was sonst nicht geht. Auch in Sachen Einzel-Zulassung.

Viel Vergnügen.

am 14. November 2014 um 9:42

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 14. November 2014 um 09:51:59 Uhr:

Die Grundfrage ist, ob Du belegen kannst, das die Karre schon mal im Bereich der EU zugelassen war.

Nein, es reicht wenn der TYP mal in der EU zugelassen war, und das war er. Es ist durchaus möglich, einen alten Harley-Rahmen vom amerikanischen Schrottplatz in Deutschland zuzulassen - mit den Normen des damaligen Baujahrs.

am 14. November 2014 um 10:17

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 14. November 2014 um 09:51:59 Uhr:

Die Grundfrage ist, ob Du belegen kannst, das die Karre schon mal im Bereich der EU zugelassen war.

Das kann einfach sein oder das Projekt zum scheitern verurteilen.

Bild will ich auch. :)

Es werden andauernd z.B. US-Oldtimer (hauptsächlich aus Californien) importiert und hier zugelassen. Es können Umbauten notwendig werden (Scheinwerfer, Blinker, etc.), aber grundsätzlich machbar und auch bezahlbar.

Es geht aber einfacher, wenn die Fahrzeuge mal in Deutschland zugelassen waren und entsprechende Papiere noch vorhanden sind, das stimmt.

Themenstarteram 14. November 2014 um 12:29

Das klingt doch alles in allem gut :D

Bild kommt heut Abend. Danke schonmal.

Ich werd wohl mal mit meinem Tüv Guru schwatzen was der so meint.

Wenn das klappt renn ich stundenlang wild onanierend um den Bock drumrum

Na, das mit der Schweißerei würde ich denen aber nicht unbedingt als Info aufdrängen..

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 14. November 2014 um 10:42:17 Uhr:

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 14. November 2014 um 09:51:59 Uhr:

Die Grundfrage ist, ob Du belegen kannst, das die Karre schon mal im Bereich der EU zugelassen war.

Nein, es reicht wenn der TYP mal in der EU zugelassen war, und das war er. Es ist durchaus möglich, einen alten Harley-Rahmen vom amerikanischen Schrottplatz in Deutschland zuzulassen - mit den Normen des damaligen Baujahrs.

Ist das eine Sonderregelung für Motorräder? Ich kenne zwei Beispiele aus dem Pkw-Bereich, wo es Schwierigkeiten gab. Ende der 70er hat das damals berühmte VW Autohaus Nordstadt in Hannover eine Halle aufgebaut, in der nagelneue Autos langzeitkonserviert und weggestellt wurden, unter anderem auch eine Handvoll der letzten Käfer Cabrios. Dann haben sie sie 25 Jahre weggepackt. Als sie sie dann Mitte der 90er wieder auspacken und zulassen wollten, hat sich der Tüv quer gestellt und gesagt, die Autos gelten als Neuwagen und müssten die aktuellen Zulassungsbestimmungen erfüllen. Ähnlich lief es bei BMW. Die haben, um die Leistungsfähigkeit ihrer Youngtimer-Ersatzteilversorgung zu belegen, einen 02er von 1972 komplett aus neuen Ersatzteilen wieder aufgebaut. Das einzige Teil, was nicht von ihnen kam, war die Rohkarosse (ich weiß nicht genau, ob die ein Händler noch liegen hatte oder ob sie die gebraucht gekauft haben). Jedenfalls wollten sie den Wagen dann neu zulassen - und fielen durch, weil er nicht den Zulassunsgbestimmungen von 2012 genügte. Offenbar war das Problem nicht so einfach lösbar, denn ich habe den Wagen anschließend auf mehreren Fotos mit Kurzkennzeichen gesehen.

Der Trick ist: "Bereits einmal zugelassen gewesen".

Ne Tageszulassung hätte schon genügt...

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