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Wieviel Zeit den Wagen umzumelden?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 13. April 2005 um 6:04

Bin von Bochum nach Witten gezogen...bisher hab ich es noch nicht geschafft.....wie lange habe ich denn dafür Zeit??? Hab mal was von 2 Wochen gehört stimmt das??? Sonst muss man Strafe zahlen oder so...stimmt das auch???

Danke

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17 Antworten

hmm sicher weiß ichs jetzt auch nicht...aber hab auch mal was von 2 wochen ghört...

Themenstarteram 13. April 2005 um 7:12

das wäre schlecht ;o)

ich schaff es erst wieder nächste Woche Donnerstag hinzukommen....naja was soll ich machen geht ja nicht anders

Lass dir Zeit!

 

@popexi

Ah, was für schöne Ortsnamen, meine Heimat und ich bin soweit weg :(

Da steht zwar schon irgendwo ein Zeitraum festgeschrieben, aber wenn du ihn später, bei mir waren es fast 2 Jahre :D, ummeldest wird garantiert keine Strafgebühr nachträglich kassiert!

Wenn dich allerdings die Rennleitung vorher mit alten Papieren erwischt. dann mußt du damit rechnen, daß sie dir auch ein Knöllchen ausstellen.

Übrigens, wenn du Anfang Mai den dann hoffentlich endlich abgeholten Golf V+ mit OH Kennzeichen aus meiner Sig in Witten siehst, dann bin ich das :D

Muß ihn schließlich einfahren ;)

Themenstarteram 13. April 2005 um 7:32

gut werde darauf achten ;o)

kommst du aus Witten??? Bin jetzt mit meiner Freundin in die Borbach gefahren, kennste das????

Mitten im Wald *lach*

also doch keine STrafe???? Super...dann kann ich mir ja noch Zeit lassen

3 Monate hat man Zeit umzumelden.

ok doch was falsches gehört ;)

am 13. April 2005 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von wacken

3 Monate hat man Zeit umzumelden.

Diese Aussage ist definitiv falsch (!)

Die Ummeldung hat unverzüglich zu erfolgen. Die Zeit, ab wann diese Unterlassung gemaßregelt wird, ist Ermessenssache - üblich sind hier 2 Wochen....

am 13. April 2005 um 14:41

"Das Leses des Gesetzes erleichtert die Rechtsfindung"

Rechtsgrundlage ist der

§27 StVZO "Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung"

Und konkret der Absatz 2:

(2) Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.

---> Folge: Bußgeld

Gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags- oder Anzeigepflicht bei Standortänderung, Veräußerung oder Erwerb des Fahrzeugs oder gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstilllegung des Fahrzeugs oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen, verstoßen oder Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben -> 15 €

Zitat:

Original geschrieben von FSI-Beifahrerin

Diese Aussage ist definitiv falsch (!)

Genau!

Siehe §27, Nr.11, Absatz 2 STVZO

"(2) Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat."

1:0 für Frankengolf

am 13. April 2005 um 14:49

:D

"Wo ich arbeite kenn ich mich aus"

@popexi

So,so,

Borbach, Wald und Teiche, GTI und Freundin

he,he :D

Aber nun zum Thema, sonst gibt's Mecker von thommen ;)

Die Beck'sche hab' ich hier auch vor mir, aber es liegt mir fern hier wie "frankengolf" oder "fotografix" daraus zu zitieren! Im Falle "fotografix" auch noch falsch "Siehe §27, Nr.11, Absatz 2 STVZO" ???

Nr. 11 gehört zum Abs. 1 und hat selbst keinen Abs., geschweige denn 2!

Die Gesetze kann heute jeder online nachlesen!

Ich hab' den Eindruck das der eine oder andere Beitrag von Denjenigen kommt, die gemütlich bei 'ner Tasse Kaffee am Schreibtisch sitzen, während die Anderen draußen 'ne Nummer ziehen und an ihrem extra dafür freigenommenen Tag wie blöd warten!

Es wird höchste Zeit, daß hier mal rationalisiert wird und bürgerfreundliche Öffnungszeiten eingeführt werden!

Es tut mir leid wenn ich hier jetzt jemanden auf den Schlips getreten habe, aber das muß mal raus!

"popexi" wollte nur wissen wie lange er noch Zeit hat, weil er es eben im Moment nicht schafft und was passiert? Hier wird sofort mit Gesetzestexten und Bußgeld "gefeuert" :rolleyes:

Nur ist er jetzt dadurch nicht viel schlauer als vorher!

Die zitierten Absätze besagen nur ,daß er ummelden muß! Das war ihm auch schon vorher klar, da er umgezogen ist und somit die 3-monatsfrist erfüllt!

Wie lange er für die Ummeldung Zeit hat war die Frage und da ist die Formulierung "unverzüglich" das Problem! Das ist Auslegungssache und da würde ich mich auf eine selbst festgelegte 2-Wochen Frist der Behörde nicht einlassen!

Auf meine bereits angeführten 2 Jahre allerdings auch nicht :D, aber da spielten persönliche Gründe eine Rolle und es war auch nur eine Adressänderung und keine Verlegung in einen anderen Zulassungsbezirk!

So, genug ausgek..., jetzt leg' ich mich zurück und warte auf bitterböse Mecker ;)

am 13. April 2005 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von anrape

"popexi" wollte nur wissen wie lange er noch Zeit hat, weil er es eben im Moment nicht schafft und was passiert? Hier wird sofort mit Gesetzestexten und Bußgeld "gefeuert" :rolleyes:

Nur ist er jetzt dadurch nicht viel schlauer als vorher!

Die zitierten Absätze besagen nur ,daß er ummelden muß! Das war ihm auch schon vorher klar, da er umgezogen ist und somit die 3-monatsfrist erfüllt!

Wie lange er für die Ummeldung Zeit hat war die Frage und da ist die Formulierung "unverzüglich" das Problem! Das ist Auslegungssache und da würde ich mich auf eine selbst festgelegte 2-Wochen Frist der Behörde nicht einlassen!

Tja, unverzüglich bedeutet unverzüglich. Ich bin mir jetzt nicht sicher wo das Problem sein sollte. Wennste zwei Wochen zeit hättest, dann würde ja zwei Wochen drinn stehen.

Also wer sich nicht unverzüglich ummeldet (nach den Kriterien) und erwischt wird zahlt 15 € Verwarnungsgeld - Punkt

Kannst es ja gerne ausprobieren. Aber Gesetzt ist halt Gesetzt, und da feuerert auch keiner rum :)

PS: Und ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten ;)

am 13. April 2005 um 18:03

Wohnen in Witten

 

@ popexi

Ist ja toll, wohne auch in Witten und kann bald meinen GTI abholen. Habe bisher hier leider noch keinen GTI gesehen.

 

Gruss,

Andre

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