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Wieviel zentimeter kann man in die Tiefe schrauben
Hey, habe schon echt gesucht hier aber nichts passendes gefunden...
ich will eigentlich nur wissen wie weit man das KW - Gewindefahrwerk Variante 1 Inox runter schrauben kann...weil ich nur angaben finde, wo drin steht das es VA 10-25mm und HA 20-45 mm runter kommt, aber das sind doch die TÜV-angaben oder?
freu mich auf eure antworten
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12 Antworten
Hi,
gibt eben hier einen anderen Thread wo es auch darum geht. Du weißt wenn Du es tiefer schraubst als zugelassen verlierst Du die Zulassung und ob das kann bei einem Unfall Dich einiges kosten, von dem ganzen Ärger bei Kontrollen abgesehen.
Aber muss jeder selber wissen was er macht auch wenn die meisten sagen mir passiert schon nichts und dann das grosse erwachen kommt, wenn was passiert.
Zitat:
Original geschrieben von gt sport87
Hey, habe schon echt gesucht hier aber nichts passendes gefunden...
ich will eigentlich nur wissen wie weit man das KW - Gewindefahrwerk Variante 1 Inox runter schrauben kann...weil ich nur angaben finde, wo drin steht das es VA 10-25mm und HA 20-45 mm runter kommt, aber das sind doch die TÜV-angaben oder?
freu mich auf eure antworten
ich will es ja nie machen aber ich will das ja nur wissen
Hallo
OK, also, wenn man es nachträglich tiefer "schraubt", verliert man die Betriebserlaubnis etc... ganz klar und nachvollziehbar.
Aber was ist, wenn man das Fahrwerk höher schraubt?
Das heisst, ich habe das Fahrwerk auf 6cm Bodenfreiheit beim TÜV zugelassen bekommen, und "schraube" das Fahrwerk nachträglich aber so hoch, dass es dann gute 10cm Bodenfreiheit sind...
...theoretisch dürfe man das, oder?
Ist ja sogar "ungefährlicher"...
Wer kennt sich von Euch damit gut aus?
Aus meiner Sicht ist das genauso eine Veränderung die man extra abnehmen lassen muss, weil du änderst es ja nur in die andere Richtung.
Zitat:
Original geschrieben von deepsilver
Aus meiner Sicht ist das genauso eine Veränderung die man extra abnehmen lassen muss, weil du änderst es ja nur in die andere Richtung.
Jaaa... stimmt auch...
Noch ein Grund könnte sein, dass man es natürlich unsachgemäß macht und man dann irgendwie mit nem "schiefen" Fahrwerk rumgurkt...zum Beispiel...
Hmmm... jop... die Frage hat sich jetzt geklärt...
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Hallo
OK, also, wenn man es nachträglich tiefer "schraubt", verliert man die Betriebserlaubnis etc... ganz klar und nachvollziehbar.
Aber was ist, wenn man das Fahrwerk höher schraubt?
Das heisst, ich habe das Fahrwerk auf 6cm Bodenfreiheit beim TÜV zugelassen bekommen, und "schraube" das Fahrwerk nachträglich aber so hoch, dass es dann gute 10cm Bodenfreiheit sind...
...theoretisch dürfe man das, oder?
Ist ja sogar "ungefährlicher"...
Wer kennt sich von Euch damit gut aus?
Nein, selbstverständlich darfst du das nicht machen. Wie kommst du darauf, dass das sicherer ist? Du verlegst den Schwerpunkt des Fahrzeugs nach oben.
Zitat:
Original geschrieben von bguenduez
Nein, selbstverständlich darfst du das nicht machen. Wie kommst du darauf, dass das sicherer ist? Du verlegst den Schwerpunkt des Fahrzeugs nach oben.
So meinte ich das nicht ^^
Ich habe das so geschrieben, weil man dadurch nicht einfach so ne Spoilerlippe auf der AB liegen lässt...
Als wenn man mit dem Wagen nur eine Zig-Schachtel überwinden kann...
Noch nie Ersatzteile auf der BAB leigen sehen? ^^
Das trägt übrigens auch zur Sicherheit im Strassenverkehr bei.
Hat sich aber eh schon erledigt...
Zitat:
Original geschrieben von Shashi_VWfreak
Zitat:
Original geschrieben von bguenduez
Nein, selbstverständlich darfst du das nicht machen. Wie kommst du darauf, dass das sicherer ist? Du verlegst den Schwerpunkt des Fahrzeugs nach oben.
So meinte ich das nicht ^^
Ich habe das so geschrieben, weil man dadurch nicht einfach so ne Spoilerlippe auf der AB liegen lässt...
Dazu brauchst Du den Wagen nicht höher legen. Einfach nur nicht zu tief, dann passt das schon...
ich glaube die mindestbodenfreiheit beträgt 8cm zu allen nicht festen Teilen wenn ich mich nicht irre. Heißt Lippe, Spoiler ... dürfen bis maximal 8cm zum Boden runter. Auspuff, Ölwanne .. dürfen max 10cm zum Boden.
Falls ich mich irre korrigiert mich
Zitat:
Original geschrieben von didou
ich glaube die mindestbodenfreiheit beträgt 8cm zu allen nicht festen Teilen wenn ich mich nicht irre. Heißt Lippe, Spoiler ... dürfen bis maximal 8cm zum Boden runter. Auspuff, Ölwanne .. dürfen max 10cm zum Boden.
Falls ich mich irre korrigiert mich
Also eingetragen hatte ich mein h&r normal mit 9 mm Restgewinde. Waren knappe 7 cm Tieferlegung. 8 cm Bodenfreiheit könnten da eventuell hinkommen. Also am Motor. Das ist ja der tiefste Punkt am Auto. Wenn du dich an die Tüvbereiche hälst, ist alles ok.
Hi,
irgendwie ist es ja schon geil ein tiefer liegendes Auto zu haben, das gebe ich voll und ganz zu, gefällt mir auch und habe meines auch tiefer gelegt. Aber mir ist es schon wichtig, dass alles zugelassen ist und ich nicht mein ganzes Leben im Falle eines Unfalles wegen einer erloschenen Betriebserlaubnis zahlen muss.
Außerdem will ich auch noch ohne mir was am Auto ab zu reißen auf einen Bürgersteig, in ein Parkhaus und in eine Waschanlage fahren können.
Daher verstehe ich nicht, wie man seinen Wagen so tief legen will, dass man auf der Autobahn nur
noch kriechen kann. Dann lege ich mir ein Show Car zu wo ich machen kann was ich will und transportiere das mit einem Hänger dahin, wo es die Leute sehen sollen.
in dem gutachten steht der tüvgeprüfte bereich und in dem soll man sich halten nach oben sowie nach unten...tut man dies nicht, schadet man dem fahrwerk und auch den fahreigenschaften des fahrwerks. gibt bestimmt manchen tüv der es auch tiefer einträgt aber ich denke mal die hersteller werden sich schon dabei was denken wenn sie so ein fahwerk entwickeln. es verändert sich mit der tiefe bei den meisten fahrwerken (ausser ksport soviel ich weiss) die federvorspannung und die ist doch sehr entscheidend für das fahrverhalten.....aber solange nix schleift denke ich steht einer eintragung im tüvgeprüften bereich nix im wege. letztendlich muss es jeder für sich selbst entscheiden wie tief er fährt und welches risko er eingeht.....bei meinem ist alles eingetragen und mit der tiefe bin ich auch zufrieden, dürften ca 8cm weniger als serie sein...kann die tiefe version von h&r nur empfehlen. das ist eines der wenigen fahrwerke die sich legal bis 8cm eintragen lassen......kommt halt wie gesagt auch immer auf die radreifenkombi an mit wieviel aufwand das ganze verbunden ist........hoffe ich konnte weiterhelfen......