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Wieviele abgemeldete Fahrzeuge darf ich auf meinen Grund stehen haben in Österreich ?

Themenstarteram 5. Juli 2011 um 13:00

Heute waren bei mir Leute vom Wasserbauamt oder so und sagten ich müsse meine Fahrzeuge entfernen es sind 3 ohne Pickerl zum richten was mein hobby ist und 1 was auf wechselkennzeichen läuft aber zurzeit nicht geht. Habe mal gehört das ich 3 Fahrzeuge stehen haben darf oder so was stimmt jetzt? Muss ich wirklich alle entfernen???

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16 Antworten
am 5. Juli 2011 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von lodabauer

Muss ich wirklich alle entfernen???

wenn von den fahrzeugen (z.b. durch auslaufende betriebsflüssigkeiten) eine gefahr für die umwelt ausgeht, musst du dies...

Themenstarteram 5. Juli 2011 um 13:10

Wie wird das festgestellt bei einen ist alles neu aufgebaut und wartet nur aufs weitermachen und einer ist kurz vorm pickerlmachen also ich möcht bezweifeln davon gefahr ausgeht....

Wie es in Österreich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, aber in Deutschland darf man offiziell kein abgemeldetes Fahrzeug draußen rumstehen haben. Dazu zählen auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison.

Mein Bruder hat sich vor kurzem einen neuen Wagen gekauft, den haben wir samstags geholt und montags sollte er zugelassen werden. Sonntags standen die Leute vom Amt vor seiner Tür, weil die lieben Nachbarn ne Welle geschoben haben. Das Auto stand in der hintersten Ecke des Hinterhofes, das konnte so gar keiner sehen, gestört hat es auch keinen... nach langer Diskussion durfte er dann das Fahrzeug aus dem Carport in die Garage schieben (fahren nicht, weil nicht zugelassen) :rolleyes: :rolleyes:

An solchen Sachen geilen die sich immer auf, das Auto könnte Betriebsstoffe verlieren... wenn da irgendwas weg läuft, dann kurz nach dem Betrieb, wenn Öl, Wasser und Co. noch warm sind. Ich hatte noch nie ein Auto, was plötzlich nach nem halben Jahr stehen was verloren hat ;)

Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde, aber das ist mal wieder alles eine Frage des Geldes (s.a. Thema Autowaschen): Großes, uneinsehbares Grundstück: Kräht kein Hahn nach. Mieter oder kleines, gut einsehbares Grundstück: Wachsame Nachbarn und Ordnungsamt.

 

In CDN und U.S.A. kümmert sich da übrigens kein Schwein drum, ob und wieviele abgemeldete Autos Du auf Deinem Grundstück hast. Dafür ist es eben DEIN Grundstück. Was nicht heißt, das man den Boden verseuchen darf. Darauf kann man ja achten (übrigens sind auch angemeldete Fahrzeuge zuweilen leck). In A / D wird das einem nichtzugetraut, da macht Papa Staat das.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie es in Österreich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, aber in Deutschland darf man offiziell kein abgemeldetes Fahrzeug draußen rumstehen haben.

.....ich dachte immer, dass Autos in D abgemeldet nur nicht auf öffentlichem Grund stehen dürfen :confused:! Bei mir stand schon öfter ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf meinem (nicht eingezäunten) Parkplatz vorm Haus.... Die Rennleitung ist fast in Sichtweite, die hats nicht moniert!

am 5. Juli 2011 um 16:23

Seit dem 01.04.1998 haben wir eine Altautoverordnung. Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Abmeldung und Verwertung eines alten Fahrzeugs.

Allerdings habe zu diesem Thema auch eine Frage, in der Verordnung heißt es unter anderem:

Nach einer Frist von 18 Monaten wird Ihr Auto nach den gesetzlichen Vorschriften "endgültig abgemeldet"

Was heißt in diesem Fall endgültig?

Hintergrund:

Ich hatte vor mir nächstes Jahr ein neues Auto zu holen, allerdings will ich meinen Honda NSX nicht hergeben sondern wollte ihn in meiner Garage einmotten (was ja im Sinne des Umweltschutzes kein Problem darstellen sollte).

Nur was bedeutet rechtlich "endgültig abgemeldet", so in 5-10 Jahren würde ich mein Baby schon ganz gerne wieder anmelden und fahren....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie es in Österreich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, aber in Deutschland darf man offiziell kein abgemeldetes Fahrzeug draußen rumstehen haben.

.....ich dachte immer, dass Autos in D abgemeldet nur nicht auf öffentlichem Grund stehen dürfen :confused:! Bei mir stand schon öfter ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf meinem (nicht eingezäunten) Parkplatz vorm Haus.... Die Rennleitung ist fast in Sichtweite, die hats nicht moniert!

Die Rennleitung interessiert so was eher weniger, dafür ist das Ordnungsamt zuständig. Mein Nachbar hat auch aktuell unzählige abgemeldete Autos rumstehen, dazu noch einige alte Traktoren usw. Im Moment interessiert es keinen, aber es gab auch schon Zeiten, da war das Ordnungsamt täglich hier und hat pro Fahrzeug 600€ kassiert :eek:

Wie heißt es immer so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter... nur hat der TE nun das Pech, dass er sozusagen einen Kläger hat, fragt sich nur, wie sie auf ihn gekommen sind? Tipps von "guten Freunden"?

Die andere Frage wäre, darf das Wasserbauamt in Österreich überhaupt was bestimmen?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Notzuechter Stuprum

Nach einer Frist von 18 Monaten wird Ihr Auto nach den gesetzlichen Vorschriften "endgültig abgemeldet"

...

Nur was bedeutet rechtlich "endgültig abgemeldet", so in 5-10 Jahren würde ich mein Baby schon ganz gerne wieder anmelden und fahren....

Endgültig abgemeldet bedeutet, du brauchst nach 18Mon eine Vollabnahme beim TÜV. Dieser Passus ist aber schon wieder überholt, seit einigen Jahren darf man ein Fahrzeug bis zu 7 Jahre einmotten und es reicht eine normale HU, erst ab 7 Jahre und 1 Tag braucht man wieder eine Vollabnahme...

am 5. Juli 2011 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Endgültig abgemeldet bedeutet, du brauchst nach 18Mon eine Vollabnahme beim TÜV. Dieser Passus ist aber schon wieder überholt, seit einigen Jahren darf man ein Fahrzeug bis zu 7 Jahre einmotten und es reicht eine normale HU, erst ab 7 Jahre und 1 Tag braucht man wieder eine Vollabnahme...

Danke für die Info - das beruhigt mich ja.

Allerdings habe nun noch ein paar weitere Fragen:

1. 7 Jahre sind ja keine kurze Zeitspanne, wenn ich den Termin sagen wir mal um 1-2 Monate verpenne, habe ich dann ein Bußgeld zu erwarten oder mit sonstigen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

2. Um den Wagen beim TÜV vorzuführen muss ihn dann auf einen Hänger laden, oder könnte ihc mit auch von nem Kollegen aus der KFZ Werkstatt ein rotes Kennzeichen besorgen?

3. Nach Vollabnahme könnte ich ihn dann theoretisch weitere 7 Jahre einmotten, oder verkürzen sich die Fristen für die Folgejahre.

4. Eine Frage aus finanzieller Sicht - Was kostet eine Vollabnahme und wo liegen die Unterschiede zu normalen Hauptuntersuchng?

Könnte ich rein theoretisch nach 5 Jahren eine normale HU durchführen den Wagen für einen Tag anmelden und am nächsten Tag wieder abmelden?

1. Die 7 Jahre gelten ja nur für HU bzw. Vollabnahme. Ist das Fahrzeug abgemeldet, dann spielt es keine Rolle, ob du die 7 Jahre einhälst oder 8,9... Jahre wartest. Hast du die 7 Jahre überschritten, Macht der TÜV halt eine Vollabnahme, das ist der einzige Unterschied (siehe auch Punkt 4).

2. Wie du ihn zur HU bringst, ist dir überlassen... Anhänger, Kurzzeitkennzeichen, rote Nummer etc. In manchen Regionen darf man sogar zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ohne Zulassung per Achse fahren, aber nur auf direktem Wege zum TÜV oder der Zulassungsstelle. Danach muss das Fahrzeug aber auch zugelassen werden... für wie lange ist nicht definiert ;)

3. Theoretisch schon, allerdings würde ich das Fahrzeug nach 6,5 Jahren oder so zum TÜV schaffen, dann hast du eine normale HU, meldest den Wagen 1-2 Tage an und hast dann wieder 7 Jahre Ruhe. Ist am Ende günstiger...

4. Zu Kosten und Umfang einer Vollabnahme würde ich den zuständigen TÜV fragen, alleine die HU Preise sind ja schon sehr unterschiedlich. Bei uns hier hat mal ein Prüfer gesagt: "Eine Vollabnahme ist eine normale HU, wo ein wenig genauer in die Ecken geschaut wird!" Ich kann nicht sagen, dass bei mir bei der Vollabnahme genauer hingeschaut wurde. Zu den Kosten kann ich nichts sagen, war noch zu DM Zeiten ;)

Hallo

@TE: Leider habe ich keine direkte Antwort auf deine Frage, ich wusste bisher auch nicht, dass das Wasserbauamt vorschreiben darf, wie viele Fahrzeuge ich auf meinem Grund stehen haben darf.

An deiner Stelle würde ich eine Mail mit der Frage an den ÖAMTC schreiben. Die können in Auto/ Rechts bezogenen Fragen am ehesten weiterhelfen.

Ich selbst hätte auch eine Frage, die ein bisschen mit diesem Thema (parken auf dem eigenen Grundstück in Ö) zu tun hat.

Ausgangslage: Wir haben ein Grundstück mit einer Seite an die Straße grenzend.

Es gibt eine typische Zufahrt in Doppelgaragen- Breite zu eben einer solchen Garage, daran anschließend steht ein Zaun entlang des Grundstückes und außerhalb sind Parkplätze längs der Straße.

Dürfte ich z.B. auf einigen Metern Länge neben der Einfahrt den Zaun 6 Meter ins Grundstück zurückversetzen und so einige Parkplätze

darauf schaffen? Die "öffentlichen" Parkplätze entlang der Straße würden dadurch verloren gehen. Gibt es eine Beschränkung wie viel Meter Straße man "verwenden" darf?

Im Bebauungsplan habe ich dazu nichts gefunden, außer, dass bei Autoabstellplätzen auf dem Grundstück nach jedem fünften Abstellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen ist :)

Ich hab jetzt noch keine konkreten Pläne, das zu machen, aber da es mehr als zwei Autos in der Familie gibt, und die Parkplätze öfter knapp werden, ist mir das schon öfter als mögliche Lösung durch den Kopf gegangen.

Vielleicht kennt ja jemand die Rechtliche Seite, falls man das überhaupt allgemein sagen kann.

LG, Elwood

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wie es in Österreich aussieht, kann ich dir leider nicht sagen, aber in Deutschland darf man offiziell kein abgemeldetes Fahrzeug draußen rumstehen haben. Dazu zählen auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison.

Auf dem eigenen Grundstück kannst du so viele abgemeldete Fahrzeuge rumstehen haben wie draufpassen,geht niemanden was an. Nur kann das Ordnungsamt die Entfernung der Fahrzeuge verlangen wenn das Grundwasser gefährdet werden könnte. Wenn du aber den ganzen Hof wasserdicht versiegelt hast und das abfliessende Wasser über einen Ölabscheider in die Kanalisation geht kann auch das Ordnungsamt nichts mehr machen

am 5. Juli 2011 um 18:06

@ Bunny Hunter, nochmals vielen Dank für deine zügige Antwort, wenn ich die 7 Jahre problemlos überschreiten kann werde ich das wohl ggf. machen, habe an anderer Stelle gelesen das die Vollabnahme nur unwesentlich (30-50€) teuerer ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

3. Theoretisch schon, allerdings würde ich das Fahrzeug nach 6,5 Jahren oder so zum TÜV schaffen, dann hast du eine normale HU, meldest den Wagen 1-2 Tage an und hast dann wieder 7 Jahre Ruhe. Ist am Ende günstiger...

Das war eigentlich die Antwort auf meine 4te Frage, wobei ich hier noch korrigieren muss, die HU wird ja zurück datiert, demnach müßte ich für nach 6,5 Jahren für 4 HU´s blechen - das hätte sich ja nur gelohnt wenn die Vollabnahme ab 300€ aufwärts kosten würde.

 

 

 

am 5. Juli 2011 um 19:32

Also mir ist in Ö kein Bundesgesetz bekannt, daß die Anzahl der Fahrzeuge, die auf einem Privatgrundstück abgestellt sein dürfen, regelt. Was Sir Donald geschrieben hat(Umweltschutz), trifft allerdings auch bei uns zu, insbesondere in jenen Gegenden wo auch Grundwasser als Trinkwasser genutzt wird.

Ansonsten gelten lokale Regelungen, wenn man z.B. mehrere Kfz. in einer Gartensiedlung auf eigenen Grund abstellt, gibts durchaus von der Gemeinde Streß, wenn die Parkplätze nicht genehmigt sind.

 

Gruß GM-Fan06

 

Zitat:

Original geschrieben von Notzuechter Stuprum

Das war eigentlich die Antwort auf meine 4te Frage, wobei ich hier noch korrigieren muss, die HU wird ja zurück datiert, demnach müßte ich für nach 6,5 Jahren für 4 HU´s blechen - das hätte sich ja nur gelohnt wenn die Vollabnahme ab 300€ aufwärts kosten würde.

Ist das Fahrzeug stillgelegt, wird die HU nicht zurückdatiert. Hessen und Saarland datieren generell nicht mehr zurück, andere Bundesländer werden wohl in den nächsten Jahren folgen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Auf dem eigenen Grundstück kannst du so viele abgemeldete Fahrzeuge rumstehen haben wie draufpassen,geht niemanden was an.

Nein, nur wenn das Grundstück komplett umzäunt ist, dann darf man dort abgemeldete Fahrzeuge stehen haben. Dabei gibt es auch Mindesthöhen für den Zaun, man darf nirgendwo durch kommen, Tore müssen nachweislich immer verschlossen (und abgeschlossen) sein etc. Liest sich eigentlich so, als wolle man einen Diebstahl verhindern, aber es geht auch darum, dass sich z.B. ein spielendes Kind nicht daran verletzen kann... deutsche Gesetze halt. Bei diesen ganzen Auflagen tritt das Wichtigste, nämlich etwaig austretendes Öl in den Hintergrund und wird als "Beilage" erwähnt...

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