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Wieviele Km darf ein Neuwagen haben ?

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 17. August 2011 um 8:22

hallo zusammen,

ich habe ein kömisches Gefuhl, dass mein betellten insiginia längst geliefert wurde, da viele Leute in dieser Forum, die in gleicher Zeit raum oder eine par Tagen nach mir ihre insignias mit viel mehr extra bestellt haben, haben ihre bekommen.

Da mein FOH kein insignia zur Probefahrt hat, denke ich mein Auto wäre eine Alternative. Dies ist nur meine Theorie.

Wieviele km "muß" man bei einem neuwagen akzeptieren?

Gruss!

Beste Antwort im Thema

Hallo Feivel,

 

also ich kann mir nicht vorstellen das der Händler dieses Risiko eingeht ... irgendwann wird das ja auffliegen (Wiederverkauf, Ende der Kreditlaufzeit etc.) und dann kannst du den Händler rückwirkend dafür verantwortlich machen und, ggf. , auf verklagen.

 

So blöd wird wohl keiner sein ...

 

zu deiner Ausgangsfrage:

 

 

 

Zitat:

Beim Neuwagenkauf wird die Neuwageneigenschaft als eine für die Kaufsache zugesicherte Eigenschaft angesehen. Ist der Wagen nicht neu, ist er mangelhaft.

Der Wagen ist nur dann neu, wenn:

 

•nicht mehr als zwölf Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind

•er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind)

•er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist

•das Modell noch unverändert hergestellt wird

 

Wenn ein Autohändler ein Auto als Neuwagen verkauft, sichert er damit grundsätzlich dem Kunden zu, dass es "fabrikneu" sei - auch wenn er diesen Ausdruck nicht im Kaufvertrag verwende. Und dieser Begriff bedeutet mehr als nur "unbenutzt": Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind. Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug laut Bundesgerichtshof (BGH), wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des BGH vom 12.01.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem zwar unbenutzten, aber zwölf Monaten gelagerten Fahrzeug nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15.10.2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02), da sich Wert und Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung vermindern.

Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass es auch schon dann an einer Neuwageneigenschaft fehlt, wenn der Hersteller das Modell nicht mehr produziert. Der Verkäufer muss darüber informieren, dass es sich bei dem Wagen um ein "Auslaufmodell" handelt, selbst wenn das Nachfolgemodell noch nicht im Handel ist (Urteil des BGH vom 16.07.2003, Aktenzeichen VIII ZR 243/02). Das gilt selbst dann, wenn das Modell zwar noch hergestellt wird, aber nur in veränderter Ausstattung, etwa mit einem größeren Tank (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18.01.2005, Aktenzeichen: 22 U 180/04).

Hat das Fahrzeug einen Schaden, ist es nicht neu. Das gilt auch, wenn der Schaden nur gering und bereits behoben ist. Bei einem Neuwagen muss der Verkäufer den Käufer selbst über Kleinschäden ungefragt informieren, andernfalls handelt er arglistig, was zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Das gilt selbst bei einer kleinen Delle in der Motorhaube, die für 390 Euro gespachtelt und neu lackiert wurde. (Urteil des Landgerichts Gießen vom 11.11.2004, Aktenzeichen: 4 O 269/04).

Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Überführung und dabei nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurden. Ein Autokäufer konnte den Kaufpreis mindern, weil der Wagen bereits 103 Kilometer auf dem Tacho hatte und der Händler nicht plausibel darlegen konnte, dass der Pkw nicht "zu Verkehrszwecken", sondern für Überführungs- oder notwendige Testfahrten benutzt wurde (Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 23 S 2/01). Wird dagegen ein Neuwagen, der vom Händler nicht in der gewünschten Zeit beschafft werden kann, von einem anderen Händler geliefert, der allerdings 450 Kilometer entfernt ist, so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).

Quelle:

http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwagenkauf/Eigenschaft_als_Neuwagen.html

http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwagenkauf/

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Vielleicht hast du durch Pakete ne andere Lieferzeit? Standheizung? Oder oder?

Ein Neuwagen? Wieviel es rechtlich gesehen sind, weiss ich nicht... ich kann dir nur sagen, Meiner hatte drauf 2 KM als ich ihn abgeholt habe... und er war ja vollgetankt und allem drum/dran... mei, das war ne geile erste fahrt.. werd ich nie vergessen :-)

Schau doch mal bei den Händler vorbei, wenn dein Fahrzeug im Ausstellungsraum steht, dann hat er wohl den Vorführwagen Rabatt missbraucht und deshalb dauerts 1 Monat länger *lach* ...aber das wäre eine bodenlose unterstellung.

Aber guck doch mal hier:

http://www.motor-talk.de/.../...-darf-ein-neuwagen-haben-t1523217.html

Grüßle

Themenstarteram 17. August 2011 um 8:53

habe am 9 Juni. 2011 bestellt am 23. Juni Auftragbestätigung bekommen, worauf steht, dass Lieferung erst am Anfang Sept stattfinden wird. Aber alle andere haben gleiche Bericht erhalten, aber trotzdem früher bekommen.

http://www.motor-talk.de/.../...lt-und-wann-bekommen-t2111546.html?...

Zusätzlich zu Design Edition habe ich nur Parkpilot als extra. Soll das nur einen Zufall sein?

 

Zitat:

Original geschrieben von bextman

habe am 9 Juni. 2011 bestellt am 23. Juni Auftragbestätigung bekommen, worauf steht, dass Lieferung erst am Anfang Sept stattfinden wird. Aber alle andere haben gleiche Bericht erhalten, aber trotzdem früher bekommen.

http://www.motor-talk.de/.../...lt-und-wann-bekommen-t2111546.html?...

Zusätzlich zu Design Edition habe ich nur Parkpilot als extra. Soll das nur einen Zufall sein?

Ruf doch vielleicht mal beim Opel Kundencenter an, vielleicht können die dir helfen? Oder dein Händler hat so lange mit der Bestellung gewartet, dass Du ein MJ 2012 bekommst? Das Problem ist ja, dass es ja die Werksferien gibt und ich denke, das es da wenn man Pech hat durchaus zu Verzögerungen kommen kann.

Die zwei Wochen wirst du doch noch aus halten :-).

Btw. MJ 2012 wird glaub sogar noch viel später ausgeliefert..

Hi

@bextman

Zitat:

Da mein FOH kein insignia zur Probefahrt hat, denke ich mein Auto wäre eine Alternative. Dies ist nur meine Theorie.

Wieviele km "muß" man bei einem neuwagen akzeptieren?

Verstehe ich das richtig, das du vermutest das dein FOH deinen von dir bestellten Insignia schon längst hat, ihn aber als Vorführer für Probefahrten rumfahren lässt bevor er ihn dir ausliefert??

Also ich habe schon viel bei FOHs erlebt, aber das kann ich mir ehrlich gesagt beim besten Willen nicht vorstellen.

Das die FOH bestellte Fahrzeuge für ein, zwei Tage in den Showroom stellen, quasi als Anschaungsobjekt ist was anderes. Das machen viele. Dann sind die Fahrzeuge aber in der Regel abgeschlossen oder wenigstens ein "VERKAUFT" Schild dran.

Aber das FOHs von Kunden bestellte Neuwagen als Vorführer rumfahren lassen kann ich nicht glauben.

Gruß Hoffi

Er vermutet es und ich glaube nicht, dass es so ist.

Aber.. Wenn wir bei dem Thema sind.. er muss es nicht rumfahren..

Der FOH selbst bekommt nochmal einen speziellen Rabatt, wenn er das Fahrzeug als Vorführwagen kauft, muss das Auto aber wohl i. d. R. 1 Monat behalten, bevor er es dann an den Endkunden verkauft.

Anders kann ichs mir nicht erklären.

Da ich schon 2 Neuwagen gekauft habe, hatte keiner mehr als 10 KM auf den Tacho, mein Vectra 6 KM und der Insignia 2 KM. Beide wurden vom FOH betankt, deswegen gehe ich davon aus, das beide 0 Kilometer hatten, als sie vom Lastwagen runter sind. Das deckt sich auch mit dem Fahrtweg zu zwei verschiedenen Tankstellen in der Nähe..

Ja, BEXTMAN, das Warten macht IMMER krank...versteht man !

Der Haendler wuerde Dir dann ja in jedem Fall keinen Neuwagen verkaufen, was aber vertraglich vereinbart ist. Wenn es dann bei Uebergabe ersichtlich waere, kannst Du die Annahme einfach mit Verweis auf den Vertrag verweigern. "Normale" Werte liegen ganz sicher unter 30...50 km (hier in N etwas darueber). Und eine Probefahrt in "so einem Auto" dauert sichert mehr als nur 2...3 km...

Also: Beruhige Dich und freu Dich !

Gruss aus N

Hallo,

 

ein Vorführwagen ist in der Regel auf das Autohaus zugelassen - damit erübrigen sich alle Spekulationen.

Im Übrigen gibt es die Möglichkeit den Produktionsstatus des bestellten Kfz abzufragen. (wenn der Händler nicht 'mitspielt' mal unter  Deutschland: 06142-775000 (Opel Kunden Center Rüsselsheim) versuchen)

 

Gruß Blaubeer

Hallo und guten Tag zusammen,

hab grad noch mal meine alten Unterlagen rausgesucht...

Mein Insignia hatte, als er beim Händler ankam und im Neuwagen-Keller stand einen Kilometerstand von 36,4 km.

Und - eine 20"-Felge inclusive Reifen war auch schon beschädigt.

Bei der Auslieferung einige Tage später hatte der Wagen dann 46km auf dem Tacho stehen, die Tankstelle (Wagen wurde 3/4 voll getankt) ist jedoch nur rund 200m vom FOH entfernt.

Ich muss jedoch zu OPELs Ehrenrettung sagen, dass der Wagen eine Standheizung hatte, d.h. er wurde sicherlich auf dem Werksgelände noch zu OSV und zurück gefahren zum Einbau selbiger. Ob das dann aber in Summe 36km ausmacht - keine Ahnung...

Vielleicht können andere Standheitungsbesitzer hier ihre initialen km-Stände nennen?

Gruß

Benedict

Zitat:

Original geschrieben von kblaubeer

Hallo,

ein Vorführwagen ist in der Regel auf das Autohaus zugelassen - damit erübrigen sich alle Spekulationen.

Im Übrigen gibt es die Möglichkeit den Produktionsstatus des bestellten Kfz abzufragen. (wenn der Händler nicht 'mitspielt' mal unter  Deutschland: 06142-775000 (Opel Kunden Center Rüsselsheim) versuchen)

Ja, die Spekulation ist gewagt, habe ja schon im ersten Beitrag geschrieben, dass es eine bodenlose Unterstellung wäre.. aber bekommt man das als Kunde gleich mit, wenn z.B. den Brief die Bank hat? Im Fahrzeugschein unter Punkt B (Datum der Erstzulassung) die einzige Option sowas wohl feststellen zu können, wenn das zu stark vom Abholdatum abweicht (ü 1 Monat) dann würde ich dem nach gehen.. daher meine Bitte.. schau auf den Fahrzeugschein. Vollkommen ausschließen kann man in der Automobilbranche solche Machenschaften ja nicht..

Ja, ich weiss, es ist heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 o. 2...

Hallo Feivel,

 

also ich kann mir nicht vorstellen das der Händler dieses Risiko eingeht ... irgendwann wird das ja auffliegen (Wiederverkauf, Ende der Kreditlaufzeit etc.) und dann kannst du den Händler rückwirkend dafür verantwortlich machen und, ggf. , auf verklagen.

 

So blöd wird wohl keiner sein ...

 

zu deiner Ausgangsfrage:

 

 

 

Zitat:

Beim Neuwagenkauf wird die Neuwageneigenschaft als eine für die Kaufsache zugesicherte Eigenschaft angesehen. Ist der Wagen nicht neu, ist er mangelhaft.

Der Wagen ist nur dann neu, wenn:

 

•nicht mehr als zwölf Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind

•er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind)

•er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist

•das Modell noch unverändert hergestellt wird

 

Wenn ein Autohändler ein Auto als Neuwagen verkauft, sichert er damit grundsätzlich dem Kunden zu, dass es "fabrikneu" sei - auch wenn er diesen Ausdruck nicht im Kaufvertrag verwende. Und dieser Begriff bedeutet mehr als nur "unbenutzt": Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind. Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug laut Bundesgerichtshof (BGH), wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des BGH vom 12.01.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem zwar unbenutzten, aber zwölf Monaten gelagerten Fahrzeug nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15.10.2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02), da sich Wert und Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung vermindern.

Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass es auch schon dann an einer Neuwageneigenschaft fehlt, wenn der Hersteller das Modell nicht mehr produziert. Der Verkäufer muss darüber informieren, dass es sich bei dem Wagen um ein "Auslaufmodell" handelt, selbst wenn das Nachfolgemodell noch nicht im Handel ist (Urteil des BGH vom 16.07.2003, Aktenzeichen VIII ZR 243/02). Das gilt selbst dann, wenn das Modell zwar noch hergestellt wird, aber nur in veränderter Ausstattung, etwa mit einem größeren Tank (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18.01.2005, Aktenzeichen: 22 U 180/04).

Hat das Fahrzeug einen Schaden, ist es nicht neu. Das gilt auch, wenn der Schaden nur gering und bereits behoben ist. Bei einem Neuwagen muss der Verkäufer den Käufer selbst über Kleinschäden ungefragt informieren, andernfalls handelt er arglistig, was zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Das gilt selbst bei einer kleinen Delle in der Motorhaube, die für 390 Euro gespachtelt und neu lackiert wurde. (Urteil des Landgerichts Gießen vom 11.11.2004, Aktenzeichen: 4 O 269/04).

Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Überführung und dabei nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurden. Ein Autokäufer konnte den Kaufpreis mindern, weil der Wagen bereits 103 Kilometer auf dem Tacho hatte und der Händler nicht plausibel darlegen konnte, dass der Pkw nicht "zu Verkehrszwecken", sondern für Überführungs- oder notwendige Testfahrten benutzt wurde (Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 23 S 2/01). Wird dagegen ein Neuwagen, der vom Händler nicht in der gewünschten Zeit beschafft werden kann, von einem anderen Händler geliefert, der allerdings 450 Kilometer entfernt ist, so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).

Quelle:

http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwagenkauf/Eigenschaft_als_Neuwagen.html

http://www.ratgeber-recht24.de/Neuwagenkauf/

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Hallo Feivel,

also ich kann mir nicht vorstellen das der Händler dieses Risiko eingeht ... irgendwann wird das ja auffliegen (Wiederverkauf, Ende der Kreditlaufzeit etc.) und dann kannst du den Händler rückwirkend dafür verantwortlich machen und, ggf. , auf verklagen.

So blöd wird wohl keiner sein ...

Danke für deine Ausführung :-). Daumen hoch..

Richtig, aber ich kenne keinen FOH der keinen Insignia irgendwo zum ansehen stehen hat. Ich wollte ja auch nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich bin auch nicht auf den Kopf gefallen in dieser Hinsicht zumindest..

Gewagt, ja, das wäre es.. allerdings musst du verstehen, dass solche Menschen genug kriminelle Energie haben.. denn bis das der Gutgläube "Kunde" merkt, ist der Händler schon längst insolvent und unter neuen Namen wieder da.

Der Kunde bleibt darauf sitzen..

Hi,

 

also ich muss zugeben (habe damals Autos verkauft / BMW) das ich Kunden auch schon mal in ein "verkauftes" Fahrzeug habe einsteigen lassen (wenn es auf dem Hof stand) um denen z.B. die Lederausstattung XY zu zeigen oder das Navi etc.

 

Aber fahren ?! No way ! Nicht in Deutschland ... der Gesetzgeber macht dich fertig :D ;) ...

 

Der Tipp mit der Opel Hotline war doch ganz gut ?! Ich beobachte die Situation derzeit bei VW (habe ein Fzg. bestellt) ... angeblich soll das Fzg. auch eingeplant sein, verschiebt sich aber laufend (lt. Aussage von VW ! nicht dem Händler !) wegen irgendeiner Ausstattung (Lieferprobleme).

 

Und wenn das ein Opelhändler ist dann passiert es ja relativ selten das die pleite machen und neu aufmachen .. oder ist das so ein Vermittler/Fähnchenhändler ?!

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