Wildschaden
Hi Leute,
habe vorher ein reh voll erwischt.
auto ist hin... kotflügel, stoßstange, motorhaube, licht, usw...
wie sollte ich weiter vorgehen? auto ist erstmal abgeschleppt worden in die nächste werkstatt und ich war nicht dabei... (war das schon falsch?)
hmm. ist es egal ob es eine normale werkstatt für unfallinstandsetzung ist oder lieber zu bmw ?
wie ist eig. der normale vorgang? polizei hat natürlich alles aufgenommen. ich selber hab fotos gemacht..
grüße tom
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8 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VW-Tom85
Hi Leute,
habe vorher ein reh voll erwischt.
auto ist hin... kotflügel, stoßstange, motorhaube, licht, usw...
wie sollte ich weiter vorgehen? auto ist erstmal abgeschleppt worden in die nächste werkstatt und ich war nicht dabei... (war das schon falsch?)
hmm. ist es egal ob es eine normale werkstatt für unfallinstandsetzung ist oder lieber zu bmw ?
wie ist eig. der normale vorgang? polizei hat natürlich alles aufgenommen. ich selber hab fotos gemacht..
grüße tom
Versicherung anrufen, melden, dann Unfallbogen (bekommste von der Versicherung) und Fotos mit Wildunfallbescheinigung der Polizei und dem KVA der Werkstatt zur Versicherung einschicken und dann über eine komplett neue und Neulackierte Front zum Nulltarif freuen (ausser man hat TK oder VK mit SB). Die Versicherungen haben normal Grenzwerte. Bei meiner war bis 1000 Euro konnte ich einfach direkt Reparieren lassen, für alles drüber wollten die nen Gutachter drüber schauen lassen. Ausserdem bekam ich bei meiner dann nen Leihwagen kostenlos.
.... Ob Werkstatt oder BMW musst Du selbst wissen?! Transport zu nem BMW Händler musst Du allerdings selbst zahlen, oder halt selbst hinschleppen falls in der Nähe.
Abschleppen zur nächsten Werkstatt ist ein normaler Vorgang und wird immer so gehandhabt.
...auf jeden Fall sofort der Versicherung melden. Viele bieten mittlerweile Verträge mit Werkstattbindung an, da muss er dann zu einer Werkstatt, die mit der Versicherung zusammenarbeitet.
...den ganzen Rest die Versicherung klären lassen, ...ob Gutachter oder nicht und und und.
hi,
dieses Pech hatte ich bereits mehrfach.
Auf jeden Fall einen Gutachter einschalten - natürlich keinen Gutachter den Dir deine Versicherung schickt.
Es gibt vereidigte neutrale Kfz.-Schadengutachter.
Wildschaden wird von der Teilkasko abgedeckt.
Bei mir war es so, daß der Gutachter auch die Nutzungsausfallentschädigung berechnet hat. Die Versicherung
ist dem auch gefolgt. Selbst die Gebühren des Gutachters wurden übernommen.
Das vielleicht als kleine Hinweise.
MfG
carfan-48
Zitat:
Original geschrieben von carfan-48
Auf jeden Fall einen Gutachter einschalten - natürlich keinen Gutachter den Dir deine Versicherung schickt.
....wenn Du diesen Tipp befolgst, wirst Du den Gutachter leider selber bezahlen müssen, da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt und nicht um einen Haftpflichtschaden; im Kaskoschadenfall handelt es sich um Vertragsrecht und es obliegt Deiner Versicherung, ob und wenn ja, welcher SV den Schaden besichtigt. Meist sind das Angestellte Gutachter.
Melde den Schaden einfach Deiner Versicherung und die sagen Dir, ob eine Besichtigung notwendig ist und ob Du Werkstattbindung vereinbart hast. Bei vielen Versicherern kannst Du auch im Nachhinein noch Vorteile haben, wenn Du (auch ohne Werkstattbindung) eine Partnerwerkstatt wählst, beispielsweise Reduzierung der SB, Wagenwäsche, Hol- und Bringservice und/oder Leihwagen.
So,
Polizei wurde ja verständigt, genauso wie Versicherung... Das habe ich sofort nach dem Unfall gemacht.
Reh ist sofort tot gewesen und Motorhaube, Kotflügel,Kühler , Innenverkleidung Radhaus, Xenon , Stoßstange, Windschutzscheibe, vorne rechts und Hinten Tür hat dellen drin und noch viele weitere Sachen die gebrochen, verbogen oder sonst. sind. Rahmenschaden ist es keiner...
Versicherung schickt eigenen Gutachter... Kann es nicht selber auswählen, aber ich hoffe das Beste...
"auf jeden Fall Gutachter"
"auf keinen Fall Gutachter von der Versicherung"
"selber zahlen müssen"
Alles quatsch ...
... je nach Versicherung und Schadenshöhe wird das unterschiedlich gehandhabt.
Was immer gleich ist (sofern Teilkaskoschutz besteht):
Schritt 1: Versicherung anrufen.
Schritt 2: mit der Versicherung die weitere Vorgehensweise besprechen.
Auch Versicherungen sind für vereinfachte Bürokratie oft zu gewinnen. Daher würde "ich" in diesem Fall so vorgehen:
1. Auto stehen lassen, wenn möglich. Wenn nicht möglich, dann zur "nächstgelegenen" Werkstatt schleppen lassen. Besser noch vor dem Abschleppen die Versicherung anrufen und nach der Vorgehensweise fragen.
Und falls man Mitglied im ADAC ist, fragt man einfach wohin man sich gratis schleppen lassen kann.
2. Schadensnummer von der Versicherung besorgen, mit der Werkstatt den Auftrag formulieren um alles zu reparieren, was in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht (alles andere wäre Versicherungsbetrug).
3. Die Werkstatt kann nun mit der Schadensnummer eine Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung bekommen. Darum soll sich aber die Werkstatt kümmern. In der Regel werden ordentlich formulierte Werkstattaufträge auch übernommen.
4. repariertes Fahrzeug abholen.
... falls jemand vor hat einen eigenen Gutachter einzuschalten, der den Schaden möglichst hoch schätzt um dann die Reparaturkosten von der Versicherung zu bekommen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass bei geringfügigen Schäden ein Gutachter oft nicht übernommen wird.
Weiterhin gibt's die Reparaturkosten abzüglich der Mehrwertsteuer, die dann nachträglich durch das Einreichen der Rehcnungen bezahlt wird.
Ein Versicherungsnehmer, der mehrfach Schäden begleichen lässt ohne Rechnungen einzureichen wird auf Dauer unglaubwürdig.
Das kann auch zu netten Spielchen führen ... so in meinem Fall:
Mir ist jemand auf meinen Lupo draufgefahren ... logisch, da möchte ich richtig Geld sehen zumal der Schaden äußerlich gering war und ich den auch gar nicht reparieren lassen wollte.
Der Gutachter kostete 300 Euro, die Schadenssumme belief sich auf 1.100 Euro.
Die Versicherung stufte den Schaden auf 800 Euro runter und erklärte den Schaden zum Bagatellschaden. Dadurch sollte ich auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.
Da ich meinen Gutachter gut kenne, haben wir ein Nachgutachten erstellt mit Fotos und dieses belief sich bei "genauerer" Bewertung auf 1.400 Euro + weitere Gutachterkosten.
Natürlich fühlte sich die Versicherung verkaspert ... so sollte das ja auch sein.
Daraufhin ließ sie ihren eigenen Gutachter antanzen, der dann das Gutachten begutachtete und sich den Schaden nochmal anschaute.
... und da alles mit rechten Dingen zuging, bestätigte dieser Gutachter das Nachgutachten und die Versicherung übernahm den Schaden ohne Abzüge und die vollen Gutachterkosten, die sich bis dahin ergeben haben. Pech für die Versicherung ...
Bei Schäden, die sich auf den Wiederverkaufswert auswirken würde ich jedoch nicht zocken sondern das einfach die Vertragswerkstatt achen lassen. Selbst bei einer Werkstattbindung gibt es oft Mittel und Wege den Schaden von einer Vertragswerkstatt beheben zu lassen.
Gruß, Frank
Schaden ist relativ groß.. Auto ist nicht wirklich fahrbereit, alles vorne kaputt und kühlmittel läuft aus.
Versicherung hat gesagt, die schicken ihren gutachter und dann muss ich erstmal gutachten abwarten.
abschleppen ließ ich mein auto in eine karosseriewerkstatt die eig alles macht (abschleppen ist kostenlos)
oder hätte ich mein auto zu mir nach hause abschleppen lassen sollen und dann den gutachter herbestellen?
versicherung hat aber schon am telefon gesagt, das auto muss in einer werkstatt... habe ja nachgefragt ob die es nicht zu mir nach hause abschleppen könnten....
@TE: frag bei Deiner Versicherung nach, ob sie Partnerwerkstätten haben bzw., ob die Werkstatt in der das Auto steht eine Partnerwerkstatt ist!
Dann mit der Versicherung klären, was Dein Vertrag hinsichtlich Ersatzfahrzeug vorsieht! Dann kannst Du den SV der Versicherung zur Werkstatt schicken, die reparieren das Fahrzeug fachgerecht und rechnen via Reparaturkostenübernahme direkt mit Deiner Versicherung ab. Du zahlst die SB an die Werkstatt und nimmst das reparierte Auto wieder mit....
Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist würde ich kein Augenmerk darauf verlieren möglichst viel rauszuholen, sondern eher versuchen, eine schnelle Reparatur zu erwirken und so kaum Nutzungsausfall zu haben, da in der Kaskoversicherung das Ersatzfahrzeug immer noch nicht oft im Vertrag vereinbart wurde!
Der von Frank genannte "Schritt 2" ist im Kaskoschadenfall der alles Entscheidende.... Nur zur Klarstellung: es ist kein Haftpflichtschaden, da sollte man ganz schnell den eigenen Gutachter aus dem Kopf verbannen, Bagatellschadengrenze hin oder her!