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Wildschaden - Teilkasko: einen Anwalt nehmen?

Themenstarteram 6. November 2017 um 12:01

Hallo,

nach einem zusammnstoß mit einem Wildtier übernimmt Teilkasko die Reparaturkosten.

Lohnt sich in dem Fall einen Anwalt zu nehmen, oder wäre es überflüssig?

Konkret - würde die Versicherung die Anwaltskosten übernmehmen, oder müsste ich sie tragen?

Zum Vergleich:

Bei meinem nicht-selbsteverschuldetem Unfall (bin angefahren worden) ist die Abwicklung über einen Anwalt gelaufen. Alle Kosten trug die gegnerische Haftpflichversicherung. Das ganze hat mich keinen Cent gekostet und ist schnell über die Bühne gelafuen. Ich bekam sogar einige Erstattungen, mit denen ich nicht gerechnet habe.

Wie sieht es bei einem Teilkasko aus?

Danke im Voraus!

Gruß

Kappa13

Beste Antwort im Thema

Theoretisch richtig, nur solange es keine Probleme mit der eigenen TK gibt, gibt es für die RS-Versicherung auch keinen Grund, eine Kostenzusage für die anwaltliche Tätigkeit zu erteilen.

Kleiner Hinweis noch: Die Mitnahme des "erlegten" Wildes ist strafbare Wilderei.

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Nein bei einem TK Fall macht das nicht wirklich Sinn. Du hast auch keine freie Gutachterwahl.

am 6. November 2017 um 12:06

Ein Anwalt ist nicht notwendig, wenn es keine

Probleme gibt mit der Schadensabwicklung.

Davon abgesehen welche Versicherung,

sollte das auch übernehmen?

Die eigne TK wird dir sicher nicht einen Anwalt bezahlen,

dafür das sie dir brav den Schaden begleichen wird.

Rechtschutzversicherungen werden hier auch keinerlei

Deckungszusage machen, da es defacto eine

Sinnlose Geldverschwendung ist.:eek:

Bei einen Tierschaden den die TK übernimmt

ist das Konfliktpotenzial, noch mals wesentlich

geringer als bei Haftpflichtschäden welche durch

andere Autofahrer verursacht werden und

es oft genug Ärger um Schuld/Teil oder Unschuld geht.

Hier einen Anwalt zu nehmen wäre völlig sinnlos. Wenn Du die Bescheinigung von der Polizei hast dass es sich um einen Wildschaden handelt, gibt es auch keine Probleme mit der Versicherung.

Du brauchst keinen Anwalt.

Ich hatte gerade einen Unfall mit einem Wildschwein.

Alles was Du brauchst ist eine Wildunfall-Bescheinigung, die stellt die Polizeidienststelle aus, die Du - hoffentlich - zum Unfallort gerufen hast.

Wenn nicht, hast Du ein Problem.

Dann in die Werkstatt, Kostenvoranschlag machen lassen.

Reparatuererlaubnis von der Versicherung einholen, das macht evtl. auch die Werkstatt.

Reparieren lassen, die Rechnung geht direkt an die Versicherung.

(Oder selber reparieren und sich den Kostenvoranschlag - mit heftigen Abschlägen - auszahlen lassen).

Null Problemo!

Zitat:

@Dofel schrieb am 6. November 2017 um 14:20:21 Uhr:

Alles was Du brauchst ist eine Wildunfall-Bescheinigung, die stellt die Polizeidienststelle aus, die Du - hoffentlich - zum Unfallort gerufen hast.

Wenn nicht, hast Du ein Problem.

Bei mir hat damals auch die Bescheinigung des zuständigen Jagdpächter gereicht.

am 6. November 2017 um 19:04

Die Teilkasko hat meistens ein Selbstbeteiligung. Die musst du auf jeden Fall bezahlen, außer du hast eine ohne Selbstbeteiligung. Das sind aber dann schon alle Kosten die du hast. Mit deiner Wildunfall-Bescheinigung von der Polizei gibts da keine Probleme. Die Polizei hat noch den Vorteil, das sich um das tote Rotwild gekümmert wird.

Wenn du dir die Selbstbeteiligung sparen willst - hmmm - Wen willst du den verklagen? Das Wildtier? ;-) Anwaltskosten werden nur übernommen wenn du eine Rechtschutzversicherung hast oder mit dabei hast. Bei dehnen gibts aber oft auch eine Selbstbeteiligung...

Theoretisch richtig, nur solange es keine Probleme mit der eigenen TK gibt, gibt es für die RS-Versicherung auch keinen Grund, eine Kostenzusage für die anwaltliche Tätigkeit zu erteilen.

Kleiner Hinweis noch: Die Mitnahme des "erlegten" Wildes ist strafbare Wilderei.

Zitat:

@Markus_80 schrieb am 6. November 2017 um 20:04:00 Uhr:

Wenn du dir die Selbstbeteiligung sparen willst - hmmm - Wen willst du den verklagen?

Da braucht man niemanden zu verklagen!

Eine Mitgliedschaft im ADAC reicht völlig aus, denn dieser übernimmt einen Teil der Selbstbeteiligung...

Themenstarteram 7. November 2017 um 8:16

Danke an alle für zahlreiche Hinweise!

1. Der Fall ist bei meiner Versicherung gemeldet und wird bearbeitet

2. Bei dem Unfall handelte sich um einen Zusammenstoß mit einem (kleinen) Hund auf einer Landstrasse, aueßerhalb geschlossener Ortschaften, sodass der Hundebesitzer nicht ermittelt werden konnte

3. Meine TK zahlt für Unfälle mit allen Tierarten (nicht nur Wild)

4. Die Polizei wurde verständigt und ein Protokoll erstellt

5. Das ganze hat (leider) im Ausland stattgefunden, das Polizeiprotokoll wird an die Versicherung ausgehändigt. Ärgerlch, aber laut Vorschriften - geht nicht anders.

6.

Zitat:

Kleiner Hinweis noch: Die Mitnahme des "erlegten" Wildes ist strafbare Wilderei.

Das weiss ich, bei dem armen Hund hätte ich sowieso nicht gemacht :(

Im schlimmsten Fall (mit dem ich nicht rechne) lasse ich die Reparatur über meine VK laufen (habe einen ComfortTarif mit Rabattschutz).

Die TK-Selbstbeteiligung konnte ich mir in der Vergangenheit (bei einem VK Fall) sparen durch Verzicht auf einen mir zustehenden Ersatzwagen.

Ich lasse mich überraschen.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 7. November 2017 um 09:16:34 Uhr:

....sodass der Hundebesitzer nicht ermittelt werden konnte

Wenn dieser im Nachgang fest gestellt wird, steht es dir natürlich frei die Selbstbeteiligung bei diesem geltend zu machen...

Je nach Auslegung der Gesetze in dem Land wo das passiert ist, kannst du ggf. sogar Wertminderung einfordern!

Hund ist kein Wildtier - sondern ein Haustier. Ich denke, der Fall ist rechtlich hinreichend komplex, um auch einen Anwalt rechtfertigen zu können.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 7. November 2017 um 16:50:53 Uhr:

Ich denke, der Fall ist rechtlich hinreichend komplex,

Wo sollte hier etwas komplex sein? :confused:

Der TE schrieb doch, dass seine Teilkasko alle Tierarten abdeckt - und da zählt neben dem üblichen Haarwild auch nunmal jegliches Haus/Nutz/Wildtier nebst Vögeln dazu!

Komplex wird es nur dann, wenn der Besitzer des Hundes ermittelt wird - weil der TE dann nach den jeweiligen länderspezifischen Gesetzen Schadenersatz verlangen kann!

Themenstarteram 7. November 2017 um 16:02

Zitat:

@Grasoman schrieb am 7. November 2017 um 16:50:53 Uhr:

Hund ist kein Wildtier - sondern ein Haustier. Ich denke, der Fall ist rechtlich hinreichend komplex, um auch einen Anwalt rechtfertigen zu können.

In den Vertragsbediengungen für Teilkasko steht es u.a. (habe Comfortschutz vereinbart):

"Sofern der Comfortschutz vereinbart ist, ist auch der Zusammenstoß

des in Fahrt befndlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art versichert."

Ich gehe davon aus, dass damit auch Haustiere gemeint sind.

Ich warte ab.

 

Vielleicht kennt der Anwalt den Hund und kann so den Halter ermitteln. Allerdings ist ein Hund nicht zwingend ein Haustier. Es soll tatsächlich auch Hunde geben, die wild in der freien Natur leben.

Nein, im Ernst. Ausland - Hund, dessen Halter nicht ermittelt wurde - was soll da ein Anwalt für dich machen?

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